Beteiligung Bauamt |
chris62
Grünschnabel
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Anfängermissgeschick, leider war der Text weg. Daher nochmal.
Hallo Kollegen, Hallo Kolleginnen,
ich habe folgendes Problem.
nach Wegfall der GastBauVo sollen gem. der Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom 18.03.2003 weiterhin die ehemals geregelten Standards im Rahmen des § 4 Abs. Nr. 2 GastG sichergestellt werden.
Unser Bauamt hat im letzten Jahr ohne Beteiligung der Ordnungsbehörde für einen Gaststättenbetrieb eine BG erteilt.Nach Erteilung der BG und nach Abschluss der Baumaßnahmen hat der Wirt eine Konzession beantragt und erhalten. Im Rahmen eines Nachbarwiderspruches wurde jetzt festgestellt, dass ein 3. Urinalbecken und ein 3. Spülabort für Damen fehlt.
Das Bauamt hat nunmehr der Widerspruchsbehörde mitgeteilt, dass nach dem ersatzlosen Wegfall der GastBauVo es den für die Konzessionserteilung zuständigen Ämtern (Ordnungsamt) obliegt,, Anforderungen - auch den baulichen - an Toilettenanlagen (auch deren Anzahl) über das GastG zu regeln. Weiterhin teilte das Bauamt der Widerspruchsbehörde mit, das das Ordnungsamt zu dem Widerspruch hinsichtlich der Festlegung der Anzahl von Toiletten Stellung zu nehmen bzw. diesen zu bescheiden.
Unser Bauamt will zwar in Zukunft die Ordnungsbehörde im Bauverfahren wieder beteiligen. Die Einhaltung der vorgenannten Standards soll jedoch die Gaststättenbehörde sicherstellen.
Meine Frage ist nunmehr, wie andere Kollegen den gewünschten Standard sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen aus Gronau
Christian Jansen
Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von chris62: 14.07.2005 14:15.
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14.07.2005 11:29 |
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Solon
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Gert Lindke unregistriert
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Hallo,
in NDs. ist die DVO GastG schon 1993 außer Kraft getretn, einen Hinweis, wie zu verfahren ist, gab es nicht wirklich.
Wir haben uns mit unsrem Bauamt geinigt, wir werden nach wie vor beteiligt und geben unsere Stellungnahme ab, die " Auflagen" von uns werden als Hinweise in die Baugenehmigung aufgenommen, um dei Durchsetzbarkeit kümmert sich die Gaststättenbehörde und die Vet-Behörde in hygienerechtlicher Hinsicht ( Personaltoilette, Küche etc.).
Diese Regelung behalten wir auch nach Ändreung des GastG bei.
Viele Grüße
Gert Lindke
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2
14.07.2005 16:44 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
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Tagchen aus Meppen,
wir gehen hier in gleicher Weise vor wie Herr Lindtke und haben bisher keine Probleme damit.
Munter bleiben und schönes Wochenende,
Hubert Steinmetz 8)
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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3
15.07.2005 11:46 |
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Jörg Wiesemeier
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Hei aus Hamm,
wir kloppen uns zwar auch hin und wieder mit dem Bauamt, aber im großen und ganzen funktioniert es gut.
Wir werden im Baugenehmgiungsverfahren beteiligt, geben unsere Stellungnahme ab, die dann berücksichtigt wird. Wir hangeln uns an der nicht mehr existenten GastBauVO entlang.
Bis jetzt hat das gut geklappt.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
15.07.2005 11:50 |
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