unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kassenbuchführung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Thema ist geschlossen
Zum Ende der Seite springen Kassenbuchführung 2 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,002 Bewertungen - Durchschnitt: 1,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Pueppi30 Pueppi30 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.963
Nächster Level: 29.658

5.695 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Kassenbuchführung

Hallo,

ich arbeite seit einigen Jahren in der Buchhaltung eines Automatenaufstellers und suche eine Antwort auf folgende Frage:


Muß ich Hopper-, Röhreninhalte wie ein Wechselkassenbestand im Kassenbuch ansehen?

Zur Erläuterung:

In meiner alten und in meiner jetzigen Firma wurde die Erstbefüllung von GSG als Bestand ins Kassenbuch genommen. Die Erstbefüllung der Geräte wurde aber nicht aus dem Kassenbuch rausgebucht, da es hieß, dass es wie Wechselgeld zu betrachten sei.

Unser Betriebsleiter behauptet aber:
Die Erstbefüllung muß aus dem Kassenbuchbestand rausgebucht werden und der aktuelle Hopperbestand eines Gerätes hat nichts mit dem Kassenbuchbestand zu tun, da sämtliche Hopperveränderungen ja schon im Saldo 2 berücksichtigt wurden.

Wie mache ich es Buchhalterisch richtig?
Ist der Hopeprbestand im Saldo 2 enthalten ? (ich kann ihn ignorieren)
Ist es Kassenbuchbestand, da es ja Geld ist das zur auszahlung breitgestellt wird?

Ich danke im voraus für die Antworten.
Ich hab hierauf nicht mal ne Antwort von diversen Geräteherstellern bekommen.

Mfg Chris
1 07.03.2011 12:51 Pueppi30 ist offline E-Mail an Pueppi30 senden Beiträge von Pueppi30 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.505.840
Nächster Level: 41.283.177

2.777.337 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Chris,

willkommen im Forum.

Da Du für Deine Buchhaltung eine verbindliche Antwort benötigst, die Du in einem Forum nicht bekommen kannst,
würde ich mich an Deiner Stelle an das örtliche Finanzamt wenden und ergebnisoffen nachfragen.


Schade, dass die hier im Forum aktiven Spielhallenbetreiber und Finanzbeamten sich nicht äußern, da dies sicherlich
aufschlußreich wäre, wie es denn so gehandhabt wird.



Ich persönlich betrachte jeden Automaten als eigenständige Kasse und somit die Erstbefüllung und Hopper/Röhrenstände als
Wechselgeldkasse.
Du wirst sicherlich vom Techniker die Langstreifen mit Kassenstatistik erhalten und diese entsprechend mit den Kassenbücher, in die
die Nachfüllungen bzw. Entnahmen verbucht sind, in die Buchhaltung pro Automat aufnehmen. Damit wäre dann Kassenklarheit gewahrt.

Die Automaten müssten laut Gesetz eigentlich den §146 AO erfüllen. Das tun sie aber nicht mit Billigung der Prüfbehörde, so dass
die damit verbundenen Probleme natürlich nicht dem Unternehmer angerechnet werden können.
Dieser kann schließlich nur mit dem Material arbeiten, was er kaufen kann.



Was Dein Betriebsleiter behauptet, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar und hätte bei mir die Gegenfrage hervorgerufen
"Wo verbuchen Sie es denn hin, denn die Erstbefüllung wurde zuvor (vielleicht) aus der 1300 als Entnahme gebucht und würde
dann plötzlich ins Nichts verschwinden?"


Gruß
Meike
2 08.03.2011 05:08 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pueppi30 Pueppi30 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.963
Nächster Level: 29.658

5.695 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Pueppi30


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Meike,

ich danke Dir das Du mir Deine Meinung mitgeteilt hast.
Schade das sich viele den Tread angeschaut haben aber niemand weiter eine Meinung abgegeben hat. Den Tip mit dem FA werd ich mal ausprobieren.

Ich vermute, dass sich wohl noch niemand darüber gedanken gemacht hat.
So wie die Hersteller, die ich mit dieser Art von Frage jedesmal "überfordert" hab.

Ich erwarte keine rechtsverbindliche Auskunft..... ich hoffe auf mehr Meinungen zu diesem Thema, ich möchte es gerne mit Euch besprechen. Das würde mir schon ein ganzes Stück weiter helfen.

Also meine Bitte an die übrigen Forumsteilnehmer:

Gebt mir Eure Meinung, ich würde mich freuen. Dafür ist doch ein Forum da :-)

Gruß

Chris
3 08.03.2011 08:45 Pueppi30 ist offline E-Mail an Pueppi30 senden Beiträge von Pueppi30 suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 709
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.520.705
Nächster Level: 3.609.430

88.725 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Chris,

die Masse der User befinden auf der Wiese des Gewerberechts. Betriebswirtschaftliche Fragen, die womöglich noch das Steuerrecht betreffen, können hier nur bedingt benatwortet werden.

Für verbindliche Antworten sind zunächst Juristen da. In letzter Konsequenz die Rechtssprechung.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
4 08.03.2011 09:36 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Pueppi30 Pueppi30 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.963
Nächster Level: 29.658

5.695 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Pueppi30


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Domar,

das ich in einem Forum, egal in welchem, keine rechtsverbindliche Antwort erwarten kann, ist mir schon klar. Ich möchte einfach die Meinung anderer Aufsteller dazu hören und so wie Meike sich ausdrückte, sind davon einige hier vertreten.

Ich möchte nicht mehr aber auch nicht weniger.
5 08.03.2011 09:47 Pueppi30 ist offline E-Mail an Pueppi30 senden Beiträge von Pueppi30 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.991.020
Nächster Level: 41.283.177

4.292.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich würde mal mit dem Steuerberater sprechen.

Grüße

__________________
gmg
6 08.03.2011 13:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.505.840
Nächster Level: 41.283.177

2.777.337 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

wie würdest Du dies denn bei einer Prüfung betrachten?

Dein Hinweis auf den Steuerberater habe ich nun nicht verstanden.

Ich habe schon Steuerberater gesehen, die es abgenickt haben, dass die Leerung von X Automaten in einen Topf geschmissen wurden.
Die kannten weder Kassenbücher noch andere "Kleinigkeiten".


Hallo Chris,

es gibt Rechtsprechung zum Thema Erstbefüllung/Nachfüllung (Röhrenauffüllung) und Aufbewahrungspflichten zu den Statistikstreifen
NIEDERSÄCHSISCHES FINANZGERICHT
URTEIL
vom
25.03.2003
Az.: 6 K 961/99
................
Bei den von der Klägerin betriebenen Geldspielgeräten ist grundsätzlich der Kasseninhalt, wie er in den Kassenstreifen ausgedruckt wird, als Betriebseinnahmen der Besteuerung zu Grunde zu legen. Dieser Betrag ist jedoch um Röhrenauffüllungen und Röhren-entnahmen zu korrigieren. Diese Korrekturbeträge sind dem vom Gerät ausgedruckten Statistikstreifen zu entnehmen. Legt ein Steuerpflichtiger die Statistikstreifen nicht vor, so ist das FA grundsätzlich berechtigt, Röhrenentnahmen und Auffüllungen zu schätzen..............
Die Statistikstreifen sind solche sonstigen Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO, da sie Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhrenfüllungen geben und damit die Beträge aufzeichnen, um die der Kassenbestand bei der Ermittlung der Betriebseinnahmen zu korrigieren ist. Insoweit sind die Statistikausdrucke vergleichbar mit dem als sonstige Unterlagen im Sinne des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO anerkannten Registrierkassenstreifen, Kassenzetteln und Bons (so auch FG Dessau, Beschluss vom 15.03.2001 I V 78/00, EFG 2001, 802 mit weiteren Nachweisen). Dies gilt sowohl für Neugeräte als auch für die im Streitjahr noch in Betrieb befindlichen Altgeräte, da sich bei beiden Gerätetypen die Veränderungen im Röhrenbestand nur aus dem Statistikausdruck entnehmen lassen.
Die Klägerin hat die Statistikstreifen ihrer Geldspielgeräte nicht aufbewahrt und somit ge-gen die Ordnungsvorschrift des § 147 Abs. 1 Nr. 5 verstoßen. Dass die Klägerin sich nach ihrem Vortrag über die Aufbewahrungspflicht irrte und die Statistikstreifen insoweit aus Unkenntnis vernichtet hat, ist dabei unbeachtlich. Der objektive Verstoß gegen die Ord-nungsvorschrift reicht aus, um die Beweiskraft der Buchführung in Frage zu stellen. Der Ordnungsverstoß entfällt auch nicht dadurch, dass die Klägerin von ihren Mitarbeitern Belege über die Röhrenauffüllungen anfertigen ließ. Insoweit ist ein Steuerpflichtiger nicht berechtigt, Unterlagen, die er von Gesetzes wegen aufzubewahren hat, durch andere unsichere Aufzeichnungen zu ersetzen. Da sich die Buchführung der Klägerin somit als formell nicht ordnungsgemäß erweist, war das FA grundsätzlich zu einer Schätzung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 AO berechtigt.


Gruß
Meike
7 08.03.2011 14:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.991.020
Nächster Level: 41.283.177

4.292.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,
Dein Hinweis auf den Steuerberater habe ich nun nicht verstanden.


Das ist bedauerlich.
Wofür gibt es denn Deiner Meinung nach Steuerberater ??

Grüße

__________________
gmg
8 08.03.2011 14:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.351
Nächster Level: 1.209.937

186.586 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,
Zitat:
Original von Pueppi30
Hallo Meike,

ich danke Dir das Du mir Deine Meinung mitgeteilt hast.
Schade das sich viele den Tread angeschaut haben aber niemand weiter eine Meinung abgegeben hat. Den Tip mit dem FA werd ich mal ausprobieren.

Ich vermute, dass sich wohl noch niemand darüber gedanken gemacht hat.
So wie die Hersteller, die ich mit dieser Art von Frage jedesmal "überfordert" hab.

Ich erwarte keine rechtsverbindliche Auskunft..... ich hoffe auf mehr Meinungen zu diesem Thema, ich möchte es gerne mit Euch besprechen. Das würde mir schon ein ganzes Stück weiter helfen.

Also meine Bitte an die übrigen Forumsteilnehmer:

Gebt mir Eure Meinung, ich würde mich freuen. Dafür ist doch ein Forum da :-)

Gruß

Chris



Mit den wenigen Auskünften, die du hier reinstellst kannst du auch keine Antwort erwarten!
Die Kontenrahmen unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen.
So wie es aussieht, wird bei euch die Variante, die Meike favorisiert, gehandhabt. Auch wenn Meike es nicht bemerkt hat....
Insofern hat dein Betriebsleiter recht, wenn jeder Automat als eigenständige Kasse behandelt wird, das die Hopperstände nichts in dem Kasssenbuch zu suchen hat, da die Erstbefüllung als Auffüllung vom Saldo1 abgerechnet wird, so dass der bereinigte Betrag als Saldo2, der Betrag, der aus der elektronisch gezählten Kasse abzüglich Auffülungen etc. zzgl. Entnahmen als Erlös, gebucht wird.

Wenn man zig Nebenkassen (Automaten) hat, kann man die Salden zusammenfassen und entsprechend Buchen .Auch wenn Meike meint, dass Steuerberater die das befürworten, keine Ahnung von Ihrem Job haben...

Wie ihr uren Jahresabschluss macht, weiß ich nicht. Die Hopperbestände bzw. deren Veränderungen müssen/sollten jedoch auftauchen.



Daher kann ich nur gmg's Empfehlung bestätigen: Frag euren Steuerberater!

Grüße Zeus
9 08.03.2011 22:37 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.505.840
Nächster Level: 41.283.177

2.777.337 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

jeder Automat ist als eigenständige Kasse zu betrachten und muss auch entsprechend mit den Nachweisen geführt werden. - s. o. eingestelltes Urteil des FG NI -

Daher muss ich Dir widersprechen.

Du darfst hinterher in einem Kontenrahmen nur das zusammen führen, was der Prüfer wieder zu den einzelnen Geschäftsvorfällen aufsplitten kann. Wenn aber die Anweisung von Chris Betriebsleiter "Die Erstbefüllung muß aus dem Kassenbuchbestand rausgebucht werden" gefolgt wird, wie soll dies geschehen?


Gruß
Meike
10 09.03.2011 07:53 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.991.020
Nächster Level: 41.283.177

4.292.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike
Du darfst hinterher in einem Kontenrahmen nur das zusammen führen, was der Prüfer wieder zu den einzelnen Geschäftsvorfällen aufsplitten kann. Wenn aber die Anweisung von Chris Betriebsleiter "Die Erstbefüllung muß aus dem Kassenbuchbestand rausgebucht werden" gefolgt wird, wie soll dies geschehen?
Gruß
Meike


Du solltest von diesem Thema die Finger lassen, Meike.
Wenn ich Deine o. a. Frage sehe, komme ich zu dem Schluß, dass Buchführung nicht unbedingt zu Deinen starken Seiten gehört.

Um Deine Frage zu beantworten:
Durch eine Buchung.

Dann gibt es noch den Grundsatz:
Keine Buchung ohne Gegenbuchung.

Außerdem ist es eine Tatsache, dass jede Buchführung individuell zu betrachten ist.

Also noch einmal:
Püppi sollte mit dem Steuerberater das Thema besprechen.
Ich bin sicher, dass dieser ihr bei der Lösung dieses Sachverhaltes mit Rat und Tat zur Seite steht.


Und das alles hier in einem Forum-Gewerberecht: nee,nee,nee... Wand Wand

Grüße

__________________
gmg
11 09.03.2011 08:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.505.840
Nächster Level: 41.283.177

2.777.337 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

schade, dass Du Dich bis jetzt nicht zur der Frage geäußert hast, sondern nur auf Steuerberater verweist.

Es geht hier nicht um einen individuellen Kontierungsrahmen, sondern um die Grundsätze der Buchung.

Keine Buchung ohne Gegenbuchung ist bekannt, aber wohin soll den ausgebucht werden? Das war doch die Frage.

Wie prüfst Du denn z.B., oder reicht bei Dir glaubhaft versichern aus?

Gruß
Meike
12 09.03.2011 08:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KARO KARO ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.911.052
Nächster Level: 2.111.327

200.275 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







man o man , das ist ja einfach nur peinlich .
13 09.03.2011 08:55 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.991.020
Nächster Level: 41.283.177

4.292.157 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







"Aktiv-Aktiv-Tausch".
Man vermindert das lfd. Kassenkonto und bucht den Betrag auf ein gesondertes Konto Kassenbestand GSG (oder ähnlich).

Noch einmal: Steuerberater fragen!
Das Problem ist kein Problem.

Das war es jetzt aber auch zu diesem Thema von meiner Seite.
Wie gesagt: Forum-Gewerberecht.


Grüße

__________________
gmg
14 09.03.2011 08:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Pueppi30 Pueppi30 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.963
Nächster Level: 29.658

5.695 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Pueppi30


www.Fiat-126-Forum.de







Also noch einmal:
Püppi sollte mit dem Steuerberater das Thema besprechen.
Ich bin sicher, dass dieser ihr bei der Lösung dieses Sachverhaltes mit Rat und Tat zur Seite steht.


Und das alles hier in einem Forum-Gewerberecht: nee,nee,nee... Wand Wand

Grüße[/quote]


Hallo mgm,

Dein Vorschlag ist grandios Applaus

Was meinst Du wohl wer mir hier sämtlichen ärger macht und jedem nen Floh ins Ohr setzt....


....mein Steuerberater....

Der möchte auch unbedingt Saldo 1 als Umsatz in die Kasse buchen ohne jegliche Hopperbestandsveränderung zu berücksichtigen. Egal was die HErsteller oder irgendwelche Urteile dazu sagen.


Ich danke Euch auf jeden fall für Eure antworten.

Gruß Chris
15 09.03.2011 09:33 Pueppi30 ist offline E-Mail an Pueppi30 senden Beiträge von Pueppi30 suchen
Walter B Walter B ist männlich
Routinier


Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 269
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.399.245
Nächster Level: 1.460.206

60.961 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Du bist Dir darüber im Klaren, dass gmg keine Pappnase, sondern ein Fachmann ist, Du Dummbacke?

Jede Leerspielung und jede Auffüllung muss im Kassenbuch verzeichnet werden.
Als Ausgang und als Eingang.
Ein Nebenkassenbuch für diese Dinge ist sinnvoll.

Es muss dem Prüfer auf jeden Fall möglich sein, jedes Gerät nachzuvollziehen!
Außerdem müssen die Geräte ja sowieso einzeln der Vergnügungssteuer, sprich Kommune, übermittelt werden.

__________________
Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 09.03.2011 17:45.

16 09.03.2011 17:44 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.505.840
Nächster Level: 41.283.177

2.777.337 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

das ist doch die im Kassenbuch geführte Wechselgeldkasse, wie von Chris im ersten Beitrag dargestellt.

Ob Du dieses Konto "Kassenbestand GSG" nennst
oder "Wechselgeldkasse" isr doch völlig egal.


Hallo Walter,

was sollen denn wieder die Beleidigungen.

Sorry, aber der Hinweis auf den Steuerberater war völlig daneben. Schön wäre es gewesen, wenn gmg den Hinweis auf Urteilslagen, Richtlinien, BMF-Empfehlungen oder ähnliches gegeben hätte.

Das würde ich mir von einem Fachmann wünschen!

Gruß
Meike
17 10.03.2011 06:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Walter B Walter B ist männlich
Routinier


Dabei seit: 22.01.2010
Beiträge: 269
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.399.245
Nächster Level: 1.460.206

60.961 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die "Anfrage" war doch wohl nicht ernst gemeint!
Pueppi arbeitet in der Buchhaltung eines offensichtlich größeren Aufstellers, spricht von einem Betriebsleiter und dann plötzlich von "Ihrem" Steuerberater, der keine Ahnung hat.

Dann sucht Pueppi, rein zufällig, in einem Forum für Gewerberecht Rat und lässt Ihren Cheffe, der natürlich Aufsteller ist, als Volltrottel dastehen!
Bravo!
Um bei dieser Gelegenheit noch schnell darauf hinzuweisen, dass die Gerätehersteller natürlich auch mit Dummheit gesegnet sind.
Passt doch !

Mal Ihren Verband anzurufen und da um Rat zu bitten, hatte Pueppi auf der Suche im Internet nach Rat und Tat natürlich glatt übersehen.

Die helfen in solchen Fällen, zumindest mit der Vermittlung eines fähigen Steuerberaters, nämlich auch weiter!

Pueppi sollte sich als Mitarbeiterin des Monats nominieren lassen!
Ich befürchte allerdings, dass Puppi falsch eingesetzt wurde?

__________________
Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 10.03.2011 07:04.

18 10.03.2011 07:03 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Pueppi30 Pueppi30 ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 07.03.2011
Beiträge: 5
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 23.963
Nächster Level: 29.658

5.695 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Pueppi30


www.Fiat-126-Forum.de







Lieber Walter,

Dein Niveau ist sehr bedauerlich!

Deine Anschuldigungen und Beleidigungen sind absolut fehl am Platz.

Es lohnt sich nicht mal Deinen Blösinn zu kommentieren.

Einen schönen Tag noch

Mit freundlichem Gruß

Chris
19 10.03.2011 13:18 Pueppi30 ist offline E-Mail an Pueppi30 senden Beiträge von Pueppi30 suchen
webmaster   Zeige webmaster auf Karte
Administrator


images/avatars/avatar-3.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 391

Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.748.084
Nächster Level: 3.025.107

277.023 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@Walter B

Wir bitten um Einhaltung der Foren-Regeln. Bei wiederholten Verstößen werden wir eine Sperrung des User-Accounts vornehmen.

Der Thread wird hiermit mit Einverständnis des Themenstarters geschlossen.

webmaster
20 10.03.2011 13:47 E-Mail an webmaster senden Beiträge von webmaster suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Thema ist geschlossen
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kassenbuchführung

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 43.179 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.317.704


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 239 | Gesamt: 0.256s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%