Gewerbe Promotion |
Mazlum
Grünschnabel
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Hallo zusammen. Ich bin Student und möchte am Wochenende als Promoter arbeiten.
Promotion z.B für Navigationssysteme, Drucker etc. Dafür brauche ich einen Gewerbeschein.
Ich bekomme das aber nicht ausgehändigt. Der Grund dafür ist, das ich jeden Tag an einem anderen Ort arbeite z.B (Freitag Media markt in Essen, Samstag Saturn Essen). Ich muss einen Reisegewerbe beantragen sagt die Sachbearbeiterin in der Gewerbeamt.
Reisegewerbe kostet 280 €.Das ist mir zu teuer. Ich möchte aber einen normalen Gewerbeschein für Promotion für 20 €. Meine Kollegen wohnen in Bochum,Düsseldorf,Essen.Sie haben alle 20 € bezahlt ich muss 280 € bezahlen. Das ist ungerecht.
Kann mir bitte einer helfen wie ich einen Gewerbeschein für 20 € bekomme ?
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23.02.2011 17:42 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Wird denn auf diesem "Promotionstand" etwas verkauft? Besteht die Möglichkeit Verträge abzuschließen?
Im Gewerberecht geht es nicht nach "wollen" und "möglichst wenig bezahlen" ,sondern danach, wie man genau tätig wird und was das Gesetz sagt!
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2
24.02.2011 07:33 |
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Solon
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*knecht*
Foren As
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Die Kernfrage ist: Wirst du von Firmen beauftragt und bezahlt, dass du irgendwohin kommst und dort deine Promotion machst, oder gehst du ohne Auftrag irgendwohin und machst deine Promotion und verdienst z.B. an dort abgeschlossenen Verträgen und Verkäufen, oder wirst du zwar von Firmen beauftragt, irgendwo hinzukommen, verdienst aber an dort abgeschlossenen Verträgen und Verkäufen mit dort vor Ort von dir angesprochenen Kunden. Im ersten Fall würde es sich um ein stehendes Gewerbe handeln und du könntest den begehrten Gewerbeschein bekommen. Fall zwei und drei stellt jedoch ein Reisegewerbe dar (ohne vorherige Bestellung), das geht dann nur mit Reisegewerbekarte.
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3
24.02.2011 07:53 |
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Jürgen Rixinger
König
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Sehe da noch eine weitere Kernfrage: Wer entscheidet, an welchen Orten Du tätig bist und auf welche Art verdienst Du Dein Geld? Falls es so wäre, dass eine Firma diese Entscheidung trifft und diese Dich entlohnt (evtl. auch auf Provisionsbasis), würde gar keine selbständige Tätigkeit vorliegen. Sollte dies der Fall und das Gewerbe als Reisegewerbe einzustufen sein (siehe Beitrag von Kollegin Knecht), bräuchtest dann nicht Du, sondern der Auftraggeber eine RGK. Vielleicht solltest Du diese Fragen noch klarstellen, um den Fall eindeutig einordnen zu können.
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
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4
24.02.2011 08:19 |
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Mazlum
Grünschnabel
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Themenstarter
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Zitat: |
Original von Thorsten Bäumer
Wird denn auf diesem "Promotionstand" etwas verkauft? Besteht die Möglichkeit Verträge abzuschließen?
Im Gewerberecht geht es nicht nach "wollen" und "möglichst wenig bezahlen" ,sondern danach, wie man genau tätig wird und was das Gesetz sagt! |
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Natürlich wird da was verkauft.Wie gesagt z.B Navigeräte, Drucker etc. Es werden keine Verträge abgeschlossen.Es geht ja nicht um wollen.Es kann ja nicht sein, dass überall andere Gesetze gelten.Meine Freunde bekommen Promotion Gewerbe für 20 € für gleiche Tätigkeit ich aber nicht.
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5
24.02.2011 15:17 |
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Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
@mazlum
mit der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit sind Sie nun mal als Reisegewerbetreibender tätig - der Verkauf von den beschriebenen Geräten ist im übrigen schon ein Kauf-Vertrag zwischen Ihnen und dem Kunden.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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6
24.02.2011 16:10 |
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Und sofern deine "Kollegen" in besagten Märkten Navigationsgeräte o.ä. verkaufen und nur eine Gewerbe-Anmeldung ("Gewerbeschein) vorgenommen haben, handeln diese ordnungswidrig, da keine erforderliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) vorliegt!
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7
24.02.2011 16:35 |
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