unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe abmelden oder nicht ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe abmelden oder nicht ?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Ratloser Ratloser ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 16.02.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.580
Nächster Level: 10.000

420 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reisegewerbe abmelden oder nicht ?

Guten Tag, da ich an anderer Stelle in dieses Forum nicht herein
komme, versuche ich mal mein Glück hier mit der Bitte um
"Erörterung".


Wir sagen mal :
vor langen Jahren hat Jemand ein Reisegewerbe angemeldet und es
nie abgemeldet, weil der "gesamte Papiersalat" etwa Euro 1.000,-
gekostet hat. (Imbiss, wechselender Standort.)

Diese Person hat auch noch "damals" mit Wohnwagen gehandelt und
ein Gewerbe angemeldet.

==============================================

Diese Person erlitt zwei Schlaganfälle und ist behindert.

Das Reisegewerbe wird gar nicht mehr ausgeübt. Etwa 10 Jahre nicht.

Der Handel mit den Wohnwagen wird auch etwa 10 Jahre nicht mehr
ausgeübt, um "Gewinn" zu erzielen. Es gibt im Jahr etwa 5 bis 10
"Vorfälle", die sich im sozialen Umfled abspielen.
Ein Wohnwagen wird angekauft, für Kleingeld. Der Verkäufer ist ein
Bekannter und in Geldnot.
Der Wohnwagen steht etliche Monate herum und wird dann verkauft.
"Gewinn" ist dabei nicht zu machen.



Nun sagt der "Onkel vom Ordnungsamt" - übrigens ein sehr netter Mensch -
"Du musst das Gewerbe angemeldet lassen, wegen der Wohnwagen,
weil Du ja regelmäßig was machst".

Finanzamt schreibt : keine Steuererklärung vorlegen !

Eine andere Behörde wird nun "hellhörig" weil sie dem Behinderten
"Gewinnerzielungsabsicht" unterstellt.


Frage :
Können beide Gewerbe "gefahrlos" abgemeldet werden.

Folge wäre :
daß bei dem Reisegewerbe die Kosten wieder anfallen, wenn die Ehefrau
in zwei oder drei Jahren auf die Idee kommt, das Reisegewerbe ausüben
zu wollen (mit bzw. für ihren Ehemann).


Wie würde sich das Ordnugnsamt verhalten (müßen), wenn der Handel
abgemeldet wird, dort aber bekannt gegeben wird, daß es hin und
wieder zum Ankauf von Wohnwagen und zum Verkauf kommt ??????





Um es klar zu stellen : es gibt keinerlei Probleme mit dem Ordnungsamt und
auch nicht mit dem Finanzamt. Beide sind sehr, sehr umgänglich ! Und
nebenbei auch noch nette Zeitgenossen !

Das Problem ist die Behörde : die sich mit dem "Behindertenrecht"
beschäftigt und : unterstellt, es würde eine "Gewinnerzielungsabsicht"
vorliegen.
1 16.02.2011 06:35 Ratloser ist offline E-Mail an Ratloser senden Beiträge von Ratloser suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.325
Nächster Level: 5.107.448

163.123 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Reisegewerbe abmelden oder nicht ?

Moin aus Rheinhessen und Willkommen im Forum,
zunächst mal sei Dir gesagt, dass dieses Forum nicht der Rechtsberatung dient und dir und Deinem leider behinderten Bekannten nicht mit maßgeschneiderten Lösungen dienen darf.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass wir in dem von Dir geschilderten Fall wohl zwei voneinander getrennte gewerliche Tätigkeiten hätten. Zum einen den Imbissbetrieb im Reisegewerbe, zum anderen den Wohnwagenhandel im stehenden Gewerbe.
Was die Abmeldung des Imbissbetriebes angeht, so genügt eigentlich eine formlose Mitteilung an den "netten Kollegen vom Gewerbeamt" aus der hervorgeht, dass das Reisegewerbe seit -Datum- nicht mehr ausgeübt wird. Die Reisegewerbekarte muss deswegen nicht abgegeben werden und bleibt gültig. Wenn dann die Tätigkeit in zwei oder drei Jahren wieder begonnen werden soll, genügt ebenfalls eine formlose (schriftliche) Mitteilung an die Gewerbebehörde, dass der Betrieb wieder begonnen werden soll.
Hinsichtlich des gelegentlichen Wohnwagenverkaufs müsste der nette Kollege vielleicht noch einmal prüfen, ob tatsächlich alle Kriterien einer gewerbsmäßigen - somit anzeigepflichtigen - Tätigkeit noch erfüllt werden. Ggf. wäre dann auch eine Abmeldung des Wohnwagenhandels denkbar.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 16.02.2011 07:50 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Ratloser Ratloser ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 16.02.2011
Beiträge: 2
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.580
Nächster Level: 10.000

420 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Ratloser


www.Fiat-126-Forum.de









Habe eben mal "Onkel Wolle" angerufen.
Er sagt auch, Reisegewerbeabmeldung kein Problem.


Zu den Wohnwagen sagt er,
erklärtes Ziel müsse es sein,
diese selbst zu nutzen,
diese Vorgänge aber eben nicht fünf Mal im Monat, dann ist
Abmeldung möglich.

D a h e r : Danke Applaus
3 16.02.2011 09:24 Ratloser ist offline E-Mail an Ratloser senden Beiträge von Ratloser suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe abmelden oder nicht ?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 189
Antworten: 6
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.595
Antworten: 0
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 98.959
Antworten: 1
Vermietung Ferienwohnung Gewerbe ja oder nein? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.08.2023 15:37 von Bianka     28.08.2023 07:49 von Hinterwäldler   Views: 275.039
Antworten: 9
Obst- u.Gemüseverkauf im Reisegewerbe??? Reisegewerbe (Titel III GewO)   29.09.2010 09:25 von Ute Rohrbach     06.07.2023 11:00 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 179.702
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 342.753 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 880.022.744


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 87 | Gesamt: 0.211s | PHP: 99.53% | SQL: 0.47%