Welches PtB zugelassene GSG entspricht der SpielV? |
Meike
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Welches PtB zugelassene GSG entspricht der SpielV? |
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Hallo zusammen,
diese Frage wurde mir nun mehrfach gestellt, aber ich konnte sie bis heute nicht beantworten.
Wer kann helfen?
Nennt bitte eine konkrete Bauartzulassung, wenn ihr der Meinung seid, - damit man diese testen kann.
Im Übrigen gilt natürlich der §13 Abs.1 Nr.1 SpielV "Die Mindestspieldauer beträgt 5 Sekunden".
Die maximale Gewinnhöhe pro Spiel ist in Nr.2 nachlesbar, d.h. von der maximalen Gewinnmöglichkeit von 2,-€ pro Spiel bei 20 cent Einsatz und 5 sec Spieldauer, kann diese erhöht werden um 0,03 € pro voller Sekunde Spieldauerverlängerung.
Damit fallen dann alle Bauartzulassungen mit Aktiongames aus dem Rennen, oder seht ihr das anders?
Und natürlich gilt vor allem der §33 e GewO, dass der Spieler keine unangemessenen Verluste in kurzer Zeit erleiden darf.
Dies wurde aktuell auf 80,-€ in einer Stunde festgelegt.
Nun erfuhr ich, "Dank" der Magie-Promotionturniere, dass dort Turnierteilnehmer in 10 min bereits die aufgebuchten 100,-€ verspielt hatten, so mit fällt diese Serie offenbar komplett aus dem Rennen, oder seht ihr das anders?
Und bevor nun jemand meint, dass das Aufbuchen von Punkten eine Teilnahme am Spiel sei, so sollte er vielleicht nochmal schauen, was denn ein Spiel, hier das Glücksspiel tatsächlich ausmacht, - da müsste man eine Verlust- oder Gewinnmöglichkeit haben, oder?
Beim Hin- und Herbuchen von Bargeldbeträgen in Punkten und umgekehrt, geht man keinerlei Risiko des Verlierens ein.
Welche Bauartzulassungen bleiben übrig?
Ich bin sehr gespannt auf die konkreten Benennungen von Bauartzulassungen.
Gruß
Meike
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1
13.02.2011 07:20 |
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Solon
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tapier
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Wenn du den Punktespeicher dem Münzspeicher gleichsetzt ist die Frage leicht zu beantworten:
KEINER !
Die größte Nähe an der SpielV weisen noch einige wenige Geräte auf die noch auf "klassische" Art, d.H mit Sonderspielen funktionieren.
zb. DAX, NEON, Sonne, wobei auch diese Geräte den maximalen Gewinn von 2.-€ überschreiten, allerdings ist es nicht möglich mehr als 20ct pro 5 sek. zu verlieren.
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2
13.02.2011 12:06 |
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Solon
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Meike
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Hallo Tapier,
danke für die Rückmeldung.
Natürlich ist der Punktespeicher dem Münzspeicher gleich zu stellen, denn dies ist so vom Bundesverwaltungsgericht in mehreren Beschlüssen klar zum Ausdruck gebracht worden:
Bundesverwaltungsgericht
Beschluss v. 30.03.2007 - Az.: 6 B 13.07
Dieser hat sich in seinen Urteilen vom 23. November 2005 – BVerwG 6 C 8 und 9.05 – (Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 6 = GewArch 2006, 153 und 158) eingehend mit den sog. Fun-Games befasst und diese als Spielgeräte im Sinne des § 33c GewO angesehen.
Dabei hat er angenommen, dass jeder einzelne Spielvorgang, beginnend mit dem Einsatz der einzelnen Münze oder des einzelnen Token, als "Spiel" angesehen werden muss. In den seinerzeit zu beurteilenden Fällen waren die Spielgeräte mit einem Spielpunktekonto versehen. Daraus folgt, dass es für den Senat ohne Bedeutung war, ob die einzelne Münze oder der einzelne Token durch eine Abbuchung von dem Punktekonto repräsentiert wird. Wesentlich ist, dass jeder einzelne Spieltakt gesondert betrachtet wird. Kann dem Spieler je nach Spielglück der bislang eingesetzte Betrag, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, ganz oder teilweise zurückgewährt werden, so liegt im Sinne der Rechtsprechung des Senats ein Gewinnspielgerät vor.
Dafür ist es ohne Bedeutung, ob der Spieler über seinen bereits geleisteten, im Hinterlegungsspeicher registrierten Betrag hinaus noch weitere Beträge dem Spielgerät zuführen kann oder nicht. Diese Möglichkeit kann das Gewinn- und Verlustrisiko erhöhen, hat aber über dieses quantitative Element hinaus keine weitere Bedeutung. Der Hinweis in der Beschwerdebegründung auf das Urteil vom 30. Januar 1968 – BVerwG 1 C 44.67 – (BVerwGE 29, 82 = Buchholz 451.20 § 33e GewO Nr. 3 = GewArch 1968, 81) rechtfertigt keine andere Beurteilung. Dort ist ausgeführt worden, dass bei einem Gewinnspielgerät mit Münzspeicher und dahin modifizierter sog. Zehnervorlage, dass nach jedem durch eine Münze ausgelösten Spielvorgang auf Knopfdruck der im Speicher befindliche Vorrat an Münzen zurückgezahlt wird, der Einsatz erst dann getätigt ist, wenn die einzelne Münze den Spielvorgang ausgelöst hat, eben weil sie nicht durch Knopfdruck zurückgefordert worden ist. Nichts anderes gilt für den durch eine Punktanzahl “gefüllten” Hinterlegungsspeicher. Wenn entsprechend der Auslegung des Gerätes eine bestimmte Anzahl von Punkten dem Spielvorgang zugeführt worden ist, ist der Einsatz getätigt. Werden infolge des Verlaufs des Spielvorgangs Punkte gutgeschrieben, so ist ein Gewinn erzielt, auch wenn dieser im günstigsten Falle nur alle bisherigen Einsätze auszugleichen geeignet ist.
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3
14.02.2011 07:05 |
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gmg
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Zitat on
Tiger - Ein Gerät wie damals - mit festem Einsatzwert von 20 Cent und 5-6 Sekunden Laufzeit...
Zitat off
Klick....
Grüße
__________________ gmg
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4
14.02.2011 13:37 |
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Meike
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Hallo gmg,
danke für den Hinweis.
Den Automaten hatte ich noch nie in der Aufstellung gesehen.
Gruß
Meike
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5
14.02.2011 18:41 |
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gmg
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Hallo Meike,
es hätte mich gewundert, wenn Du bereits solch ein Gerät in der Aufstellung vorgefunden hättest. Es handelt sich um eine Messeneuheit.
Die Bauartzulassung "ADP 1356" (Tiger) ist noch nicht durch die PTB veröffentlicht worden.
Also sind im Januar noch keine Zulassungszeichen abgerufen worden.
Eine weitere Bbesonderheit gibt es lt. Beschreibung an diesem Gerät:
Zitat on
Ist die Spielstart-Automatik ausgeschaltet, und das Winmeter leer sowie keine Serie, muß jedes Spiel durch kurzes Drücken der kleinen Taste gestartet werden (vgl. Anlage).
Zitat off
Ausriss aus dem Spiel- und Gewinnplan des Gerätes
Spiel- und Gewinnplan Tiger
Was alles geht, wenn man es will oder es sein müsste....
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Ich hatte ja schon einmmal auf eine mögliche Neudefinition des Spiels im Rahmen der anstehenden Evaluation der SpielV hingewiesen:
1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.
Dieses Konzept könnte man auch auf die Multigamer übertragen.
Es fehlt nur noch der kundige politische Wille...
Grüße
gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.02.2011 10:03.
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15.02.2011 09:54 |
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gmg
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Also wird die Spielstartautomatik bei entgeltlichem Spiel dauerhaft deaktiviert und schon sind wir bei dem manuellen Start des entgeltlichen Einzelspiels...
Grüße
__________________ gmg
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8
15.02.2011 10:35 |
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