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Zum Ende der Seite springen § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid
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StVW_BK StVW_BK ist weiblich
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traurig § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid

Moin Ich "darf" nun auch Untersagungen nach § 16 Abs. 3 HWO bearbeiten und habe prompt einen brandheißen Fall auf den Tisch bekommen. Könnte mir bitte ein freundlicher Mensch das Muster einer OV zukommen lassen? Das wäre meine Rettung. Gibt es denn auch Formvorschriften für die Aufforderung zur gemeinsame Erklärung der Handwerkskammer und IHK?
1 10.02.2011 10:04 StVW_BK ist offline E-Mail an StVW_BK senden Beiträge von StVW_BK suchen
Solon
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Claudia   Zeige Claudia auf Karte Claudia ist weiblich
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RE: § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid

Guten Morgen,

anbei ein Musterbescheid, der hoffentlich eine Hilfe ist. Die Anfrage an die IHK hab ich auch mit angehängt.

Schöne Grüße aus Mittelfranken,

Claudia

Dateianhänge:
unknown Untersagungsbescheid.doc (62 KB, 1.006 mal heruntergeladen)
unknown Anfrage IHK.doc (37 KB, 573 mal heruntergeladen)
2 11.02.2011 07:08 Claudia ist offline E-Mail an Claudia senden Beiträge von Claudia suchen
Solon
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StVW_BK StVW_BK ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von StVW_BK


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RE: § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid

Danke

Super. Da kann ich heute glatt noch was tun.
3 11.02.2011 07:45 StVW_BK ist offline E-Mail an StVW_BK senden Beiträge von StVW_BK suchen
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RE: § 16 Abs. 3 HwO - Musterbescheid

Hallo zusammen,

anknüpfend an die Bescheidsvorlage von Claudia hätte ich eine Frage:

Ist bei der Tenorierung bzgl. der Einstellung der Handwerkstätigkeit eine Kombination aus Fristsetzung und Anordnung der sofortigen Vollziehung möglich ?
Ich war grundsätzlich der Meinung das eine solche Kombination nicht möglich ist, weil sich Fristsetzung und Sofortvollzug gegenseitig ausschließen.
Nun habe ich an meiner Dienststelle einen 16 III Bescheid in die Hand gedrückt bekommen, der etwas anderes sagt.

Die Tenorpunkte lauten wie folgt:


1. Die Fortsetzung des selbstständig ausgeübten zulassungspflichtigen Handwerks wird untersagt.

2. Der Adressat hat die Ausübung des selbstständig ausgeübten zulassungspflichtigen Handwerks spätestens mit Ablauf des 10. Tages nach Zustellung dieses Bescheides einzustellen.

3. Wenn Verpflichtung aus Nr. 2 nicht nachgekommen wird, wird Zwangsgeld i. H. v. x € fällig.

4. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 dieses Bescheides wird angeordnet. (Nr. 3 ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar).

5. Adressat trägt die Kosten des Verfahrens

6. Gebühren und Auslagen



Vielen Dank für eure Hilfe!
4 04.12.2020 11:34 SchwArbGewü ist offline E-Mail an SchwArbGewü senden Beiträge von SchwArbGewü suchen
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zusammen,

ein Tipp: Nicht jedes Thema eignet sich zur Behandlung im offenen für jedermann einsehbaren Forenbereich.

Aber zur Sache: Sofortvollzug meint, dass das Einlegen eines regulären Rechtsmittels keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Deswegen besteht zwischen Fristsetzung und Sofortvollzug meiner unmaßgeblichen Meinung nach kein Widerspruch.
5 10.12.2020 09:00 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Um eine Anordnung fristgemäß durchsetzen zu können, muss sie auch sofort vollziehbar sein, sonst hätte die Fristsetzung im Fall des rechtsmittels ja keinen Sinn.

Claudia kannst du bitte die Unterlagen als docx-Dateien einstellen?

VG J. Simon
6 10.12.2020 10:35 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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