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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » werbung Sportwetten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen werbung Sportwetten 6 Bewertungen - Durchschnitt: 9,506 Bewertungen - Durchschnitt: 9,506 Bewertungen - Durchschnitt: 9,506 Bewertungen - Durchschnitt: 9,506 Bewertungen - Durchschnitt: 9,50
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werbung Sportwetten

bei uns wird auf elektronischen Werbetafeln für Sportwetten geworben. Hat schon jemand in solchen Fällen irgendwelche Maßnahmen veranlasst, bzw. wer ist überhaupt zuständig?
1 08.06.2006 11:51 fragende ist offline E-Mail an fragende senden Beiträge von fragende suchen
Solon
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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RE Werbung Sportwetten

nach Erfurt,

zuständig für die Unterbindung der Werbung wäre nach § 12 Abs. 1 i. V. m. §§ 1, 4 und 5 Abs. 3 und 4 Staatsvertrag zum Lotteriewesen und Thür. OBG die Ordnungsbehörde.
Wenn es sich (günstiger Weise) in dem Fall um eine nach Baurecht ungenehmigte Werbeanlage handelt, wäre auch das Bauordnungsamt gefragt.
Zu Werbeanlagen ist mir bislang keine Gerichtsentscheidung bekannt. Aber aus dem Urteil des VG Gelsenkirchen vom 09. Mai. 2006 in Sachen Internetwerbung (siehe Dateianlage) könnte man sicherlich einige Begründungen übernehmen.

Viel Erfolg!


Gruß aus Gera

Dateianhang:
pdf VG Gelsenkirchen 09_05_2006.pdf (174,28 KB, 282 mal heruntergeladen)


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Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 08.06.2006 13:48 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Mal eine Frage in dem Zusammenhang. Ich habe am WE doch so einiges an Fußball gesehen. Und zwischendurch gibt es Werbung für Sportwetten. Wonach richtet sich denn diese Art der Sportwetten. Wetten, dass einer von euch mir die Frage beantworten kann?
3 12.06.2006 09:59 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
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Werbung Sportwetten

Liebe Kollegin,

die Werbung für Sportwetten ist nach § 284 Abs. 4 StGB verboten. In Bayern besteht die Anweisung, gegen Bandenwerbung etc. nicht staatlichern Glücksspielanbieter sofort einzuschreiten.

Bezüglich der Werbung im Internet besteht in Bayern eine spezielle Aufgabenzuweisung an die Regierung von Mittelfranken.

Bei Anordnungen gegen private Rundfunkanbieter ist das Medienrecht zu beachten. Hier bestehen, mir aber nicht bekannte, besondere Zuständigkeiten. Die Werbung für einen Wettanbieter in den Werbepausen wäre daher von den Medienwächtern zu verbieten.

Ich nehme an, dass auch in den anderen Bundesländern spezielle Zuständigkeiten bei Medien und Internet bestehen. Wichtig ist mir hier nur, dass ich nicht selbst zuständig bin.

__________________
Thomas Kirchhammer
4 12.06.2006 11:38 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE: Werbung Sportwetten

Zitat:
Original von Ingolstadt
Liebe Kollegin,

die Werbung für Sportwetten ist nach § 284 Abs. 4 StGB verboten. In Bayern besteht die Anweisung, gegen Bandenwerbung etc. nicht staatlichern Glücksspielanbieter sofort einzuschreiten.

Bezüglich der Werbung im Internet besteht in Bayern eine spezielle Aufgabenzuweisung an die Regierung von Mittelfranken.

Bei Anordnungen gegen private Rundfunkanbieter ist das Medienrecht zu beachten. Hier bestehen, mir aber nicht bekannte, besondere Zuständigkeiten. Die Werbung für einen Wettanbieter in den Werbepausen wäre daher von den Medienwächtern zu verbieten.

Ich nehme an, dass auch in den anderen Bundesländern spezielle Zuständigkeiten bei Medien und Internet bestehen. Wichtig ist mir hier nur, dass ich nicht selbst zuständig bin.



Mit Anweisungen für das Werbeverbot von Sportwetten wird doch sicherlich nur eine unbedeutende Mindergruppe erfasst!

Wenn Werbung für Sportwetten nach § 284 Abs. 4 StGB verboten sind, dann doch sicherlich mit aller Konsequenz und ohne Einschränkungen für alle Anbieter und in allen Bereichen. Was bringt es schon, wenn man die Bandenwerbung in Bayern verteufelt und in der Presse und dem Fernsehen täglich und national ungezügelt weiterlaufen läßt.

Hängt das vielleicht alles damit zusammen, dass ein privater Sportwettenanbieter als Sponsor für eine Partei in Berlin tätig und bei einer anderen Partei als Diskussionspartner beteiligt wurde.

Werden bei einer Begrenzung der Sportwettenwerbung hier nicht nur der Gleichheitsgrundsatz sondern auch das BVerfG-Urteil und die EuGH- Rechtsprechung mißachtet?
Wer haftet eigentlich persönlich und kommt für die Schadensansprüche aus den Anweisungen, etc. im Falle eines Rechtsstreites auf?
5 12.06.2006 13:39 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Werbung Sportwetten

Danke für den Beitrag zur Diskussion, er zeigt deutlich, dass hier eine länderübergreifende Richtungsentscheidung, statt ein Kleinkrieg an der Basis erforderlich ist. Aber die Probleme der Basis kümmern die Damen und Herren in den VIP-Loungen schon lange nicht mehr.

Der Hinweis auf die Werbung für Glücksspiele sollte nur aufzeigen, dass eine sicherheitsrechtliche Anordnung zur Unterbindung einer Straftat möglich ist. Dabei ist zu beachten, dass dies nur für Glücksspiele gilt, die ohne Erlaubnis veranstaltet werden.

Die Hinweise auf Europarecht etc. sind richtig, würden von mir aber erst dann genauer beleuchtet, wenn ich tatsächlich einen Bescheid basteln sollte. Ansonsten reichen mir schon die bisherigen Verfahren.

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Thomas Kirchhammer
6 12.06.2006 13:51 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE Werbung Sportwetten in Medien

... aus Gera,

hinsichtlich der Werbung für Sportwetten in Medien (TV, Rundfunk, Internet, Teledienste) ist in Thüringen nach dem Thüringer Landesmediengesetz (ThürLMG) die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) zuständig. Diese Regelung dürfte trotz deutscher „Kleinstaaterei“ auch in den anderen Bundesländern analog zutreffen.
Darüber hinaus finden die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages Anwendung (§ 4 Rundfunkstaatsvertrag - RStV -; § 12 Mediendienste-Staatsvertrag, §§ 2 I, 14 I, 20 I JMStV).
Unsere Aufgabe dürfte sich dabei auf die Kenntnisnahme und Weiterleitung der erlangten Informationen an die Medienanstalt beschränken.

Sonnige Grüße aus Thüringen Bye!

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7 13.06.2006 11:38 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: RE Werbung Sportwetten in Medien

Danke nach Thüringen, das ist innerdeutsche Zusammenarbeit.

Die Werbung von "mybet.de" bezieht sich auf einen österreichischen Wettanbieter. Die Wetten werden über das Internet direkt in Österreich abgegeben. Insofern kein Thema für die Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden.

Es ist derzeit zweifelhaft, ob die Österreicher aufgrund österreichischer Gesetzt überhaupt berechtigt sind, Wetten im Ausland einzuwerben. Hier hat das Westlotto bereits einen Prozess gegen betanwin.com gewonnen. Aber das ist zum Glück nicht unser Problem.

Übrigens noch eine Frage nach Gera, wann wird denn Sportwetten Gera endlich das Gewerbe untersagt? Immerhin eröffnen die laufend ohne Genehmigung in anderen Bundesländern Wettbüros und verstoßen damit planmäßig gegen das Strafgesetzbuch und begehen OWi nach Landesrecht.

Die (nach Urteil des OVG Thüringen) rechtswidrige, aber bestandskräftige Erlaubnis des Magistrats Gera kann zwar nicht zurückgenommen werden, aber da es sich hier um eine Gewerbetätigkeit handelt, könnte § 35 GewO angewandt werden. § 35 Abs. 8 GewO trifft hier nicht zu, da es den Erlaubnistatbestand nach der Gewerbeordnung der DDR nicht, oder zumindest nicht mehr gibt.

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Thomas Kirchhammer
8 13.06.2006 12:21 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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RE RE RE... Sportwetten Werbung

Hallo nochmal aus Gera,

ich muss leider mal der ansonsten geschätzten Ansicht des Kollegen Kirchhammer widersprechen. Nach meinem Wissen steckt hinter “mybet” keine österreichische Firma, sondern die Personal Exchange International Ltd. in Malta (siehe Impressum auf der Internetseite). Na ja, bei den zahlreichen Anbietern des kann’s schon mal Verwechslungen geben. smile

WestLotto war im Übrigen in den vergangenen 10 Jahren schon relativ erfolgreich, was die wettbewerbswidrige Beurteilung von Anbietern aus der EU oder mit DDR-Lizenz betrifft.
Allerdings, wie auch jüngste Gerichtsentscheidungen belegen, sehen die Strafrichter die Anbieter mit EU-Lizenz überwiegend nicht als strafbar an. Heul

Zu Sportwetten GmbH Gera ließe sich stundenlang referieren, schließlich sind wir nach fast 10-jährigen Verwaltungsverfahren und Prüfung aller rechtlichen Möglichkeiten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht (www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile/Bu...--20051020.html) unterlegen. Angemerkt hierzu: Ob diese nach DDR-Recht erteilte Sportwetten-Lizenz über die Thüringer Landesgrenzen hinaus Wirkung entfalte, ließ das Bundesverwaltungsgericht aus prozessualen Gründen jedoch unbeantwortet. Dies zu prüfen obliegt zunächst der Verwaltungsgerichtsbarkeit der anderen Bundesländer. Einige Behörden aus Sachsen-Anhalt, Bayern und NRW waren mit "richterlicher Unterstützung" in der Vergangenheit schon relativ erfolgreich. smile
Im Moment hat deren Tätigkeit nicht unbedingt die oberste Priorität. Wenn sich die Rechtssprechung in den aktuellen Verfahren gegen die auswärtigen Anbieter in unserem Sinne (Staatsmonopol) gefestigt hat, werden wir die Sache nochmals angehen. Eine Anwendbarkeit des 35er kann ich allerdings nicht sehen, da die GmbH ja selbst nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes erlaubt tätig ist und Tatsachen i. S. des § 35 (1) GewO trotz wiederholter Prüfung uns nicht bekannt sind.
Die Anwendung des 35er deshalb zu bejahen, weil der Erlaubnistatbestand aus dem Gewerbegesetz der DDR und desen Durchführungsverordnungen weggefallen ist, wäre nicht ganz zutreffend. Würde eine analoge Erlaubnispflicht im jetzigen Recht fehlen, stände die Frage, wieso wir dann und mit welcher Begründung die anderen Wettbüros alle schließen wollen ... Kopfkratz großes Grinsen großes Grinsen - Fazit: Vorrang der ordnungsrechtlichen Untersagung vor der 35er Untersagung bleibt bestehen.

Anfang der 90er hatte ich schon mal an oberster Stelle angeregt, über eine landesrechtliche Regelung zum Glücksspielrecht eine Lösung für die "Altlast" zu finden. Mein "Rufen" wurde damals jedoch nicht erhört. Vielleicht ergibt sich mit der vom Bundesverfassungsgericht geforderten gesetzlichen Neuregelung des Sportwetten-Sektors eine entsprechende "Perspektive" für Sportwetten Gera, Wettbüro Goldesel, betandwin und Sportwetten Dresden.

in diesem Sinne - schönen Feierabend und Prost auf weitere gute und konstruktive Zusammenarbeit!

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9 13.06.2006 17:28 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Werbung Sportwetten

Wäre es nicht im nationalen Interesse, wenn es endlich eine bundeseinheitliche Regelung in Bezug auf das "Glücksspiel" ohne Ausnahmen geben würde?

Jedes Bundesland, hat nach persönlichen, politischen, lobbyistischen, etc. Interessen eine "eigene" Meinung. Dabei wollen alle doch nur das Gleiche, oder?

Die Mitarbeiter in den Gemeinden, Städten, Ländern und Bund kämen erstmalig zu einer einheiltlichen Rechtsauffassung und könnten ohne "Angst" ihre Entscheidungen treffen. Es gibt aber noch einen weiteren Vorteil, der darin liegt, dass man in solch einem Fall mit weit weniger gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen muss, weil die VG, OVG, BVerfG und EuGH nur noch die politischen Fehler bearbeiten müssten. Das ist zwar immer noch sehr umfangreich, aber der Bürger ist ja Leid gewohnt.

Dennoch viele Vorteile, die einmal dem Steuerzahler, aber auch den Mitarbeitern der Behörden und den Gewerbetreibenden wieder Hoffnung bringen würde. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass der ständige Kleinkrieg mindestens in diesem Bereich endlich aufhört.
Die Mitarbeiter der entsprechenden Behörden hätten aber noch einen weiteren großen und persönlichen Vorteil. Bei einem möglichen Arbeitsplatzwechsel, könnten sie praktisch ohne eine Einarbeitung sofort national tätig werden, weil es keine Rechtsunsicherheit mehr geben kann.
10 14.06.2006 07:52 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@anders: Stimmt. großes Grinsen Applaus Respekt

Nur leider ist es im Augenblick mal wieder anders. Siehe Vorschläge zur Deregulierung und Verlagerung von Entscheidungen auf die Bundesländer. Ein Klasse-Beispiel dafür ist das Gaststättengesetz. Im letzten Jahr im Juli wurde dieses total "verstümmelt" (weil dereguliert!!), die vorgeschlagenen bundeseinheitlichen Regelungen wurden nicht mehr umgesetzt, weil ja künftig Ländersache und die Vorschläge von der Basis (also sowohl von der Dehoga als auch von den Sachbearbeitern) dürften wohl im Papierkorb landen.

Bundeseinheitliche Regelungen sind in vielen Bereichen sicherlich gut, politisch aber nicht gewollt und im Rahmen der "Deregulierungswut" auch nicht gewünscht.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
11 14.06.2006 08:25 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Werbung Sportwetten

Guten Morgen an alle, die für klare Verhältnisse sind oder auch nicht.

Zunächst eine Frage: "Sind Mitteilungen (Informationen und Hinweise, etc.) in der nachfolgenden Art erwünscht oder irritieren diese eventuell bestehende Arbeitsanweisungen und damit Arbeitsabläufe?"

Und jetzt zum eigentlichen Thema. Sind Werbemaßnahmen bei Sportwetten nun doch wieder erlaubt oder behalten bestehende Weisungen ihre Gültigkeit?

Hier eine Eilmeldung - Verwaltungsgericht München: Europarecht für Sportwetten relevant und nicht durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erledigt

Dieses Urteil dürfte nationale Bedeutung haben. Was nun?

Die gesamte Meldung vom 08.06.2006 unter: http://www.isa-casinos.de/articles/12536.html
12 16.06.2006 08:00 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Werbung Sportwetten

Moin Moin aus Gera,

Meiner Meinung nach sind alle Informationen in der Sache von Interesse, gerade auch, um mögliche Verwirrungen aufzuklären.
Das bzw. die Münchner Urteile haben uns schon HIER beschäftigt.
Diese Gerichtsentscheidungen haben noch keine "nationale Bedeutung" erlangt. Denn hier geht es um die grundsätzlichen Fragen der Erteilung von Erlaubnissen a) für ausländische Wettanbieter und b) für deren hier ansässigen Vermittler. Entweder entscheidet sich die Sache in Zusammenhang mit einer nicht auszuschließenden Liberalisierung des Sportwettenrechts in Deutschland oder beim weiteren Festhalten am Staatsmonopol werden diese Verfahren bis zu Höchstrichterlichen Instanz ausgefochten. Dann ist natürlich "nationale Bedeutung" angesagt.

Die Werbung für illegale Wetten gilt weiterhin als verboten. Dies war, zumindest lt. meiner Kenntnis, auch nicht Gegenstand der vorgenannten Gerichtsentscheidungen.

Wünsche schon mal einen guten Einstieg ins Weekend!

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13 16.06.2006 08:59 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Werbung Sportwetten

Zitat:
Original von Puz.zle

Die Werbung für illegale Wetten gilt weiterhin als verboten. Dies war, zumindest lt. meiner Kenntnis, auch nicht Gegenstand der vorgenannten Gerichtsentscheidungen.


Richtig, mit dem Urteil dürften sich aber die Weisungen des Innenministerium von Bayern in Bezug auf Lotto, Toto, etc. jetzt (nach Rechtskraft) wohl erneut und kurzfristig wieder ändern. Leider muss man davon ausgehen, dass die neuen Weisungen wieder zu keiner Rechtssicherheit für die Betroffenen führen werden. Denn sie wollen es offenbar auch garnicht. Lieber schweben sie und schweben sie und schweben sie, etc. immer weiter.

Ändern wird sich wohl alles erst, wenn die Umsetzung ergangener Urteile mit direkten und angemessenen Haftungsansprüchen belegt werden können. Denn wie ist es zu erklären, dass das europäische Gemeinschaftsrecht für den Feristaat Bayern nicht relevant sei soll?

Hier nocheinmal der Standpunkt des Freistaates:
Das Innenministerium vertrat die Auffassung, dass nur der Freistaat Bayern (über die Bayerische Staatslotterieverwaltung als Glücksspielveranstalter) Sportwetten anbieten dürfe und dies behördlich zugelassenen Anbietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht erlaubt sei. In den Verfahren vertrat der verklagte Freistaat Bayern die Ansicht, dass das europäische Gemeinschaftsrecht für den Freistaat Bayern nicht relevant sei. Im Übrigen habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 28. März 2006 (Az. 1 BvR 1054/01) die gemeinschaftsrechtlichen Fragen miterledigt.

Hier die Antwort des Verwaltungsgericht München:
Dem widersprach das Verwaltungsgericht. Das europäische Gemeinschaftsrecht sei durchaus weiterhin relevant. Die europarechtlichen Fragen seien durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht geklärt. Auf die vom Verfassungsgericht angeordnete Übergangsregelung bis Ende 2007 käme es gemeinschaftsrechtlich nicht an. Das Verwaltungsgericht hob daher die Bescheide des Innenministeriums auf und verpflichtete den Freistaat Bayern, die Anträge unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Es stellt sich jetzt doch wieder die Frage: "Wenn für den Freistaat Bayern jetzt auch wieder das europäische Gemeinschhaftrecht zählt und dieses aber eine Übergangsregelung nicht vorsieht, dann besteht jetzt wieder unverzüglicher Handlungsbedarf in Bezug auf die Werbemaßnahmen bei Lotto, Toto, Klassenlotterie, Sportwetten, etc.

Fazit: Man sieht auch in diesem Fall wieder, dass es an der Zeit ist, endlich über ein einheitliches nationales Glücksspielrecht nachzudenken. Auf der Grundlage werden die vielen leidigen Themen, wie: Spielverordnung, Vergnügungssteuer, Spieleinsatzsteuer, etc. "Schnee von Gestern". Jedes Gewerbe zahlt die Mehrwertsteuer und einen zusätzlichen Betrag entsprechend der Gerätegeschwindigkeit.

Geht es noch einfacher?
14 17.06.2006 16:21 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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Was nutzen Verbote, wenn sie nicht funktionieren?

Ich bekomme täglich Spams von irgendwelchen dubiosen Onlinecasinos und Wetten kann ich im Internet weltweit.verwirrt verwirrt verwirrt
Ungeachtet der Rechtslage erscheint mir ein Verbot nicht praktikabel.

Die Politik ist nicht gefordert das unvermeidliche zu vermeiden, sondern zu kanalisieren.
Satt Verboten, die keiner einhält - oder die die deutschen Einnahmen ins Ausland verlagern, sollte ein Weg gefunden werden das Geschehen zu reglementieren.

Ich erinnere mich, dass einige PC-Spiele indeziert wurden. Genau diese Spiele kann ich nicht auf dem deutschen Markt kaufen, es sei denn, ich kenne einen Ladentisch von unten.
Aber zur Not - und das ist ja bekanntlich Tugend - gibt es alles im kostenlosen Download...wut

Diese Gesetze schaden uns allen!!! Weg damit. anbeten
Vielleicht können wir so ein bischen die Haushalte aufbessern und das Geschehen kontrollieren.

Die bisherigen Ergebnisse aus der Speinsatzsteuer, Umsatzsteuer, Sportwettendiskussion kann man auch so zusammenfassen:
Nach den Urteilen der letzten Monate stellt sich immer mehr die Frage, ob ein stattliches Glücksspielmonopol jeglicher Colleur Europarechts konform ist.
Wenn Politik und Behörden nicht aufhören die Unternehmer zu behindern und verfolgen, findet das Spiel entweder im Ausland - oder ohne Staatsmonopol - bald frei statt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 19.06.2006 03:49.

15 19.06.2006 03:41 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
TomSchneider
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Die letzte Satz trifft die Sachverhalt sehr gut. Aber ich finde den Zustand so wie ist sehr okay!

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verwirrt Rechts(un)sicherheit
Ich persönliche hoffe, dass mit einer baldigen Gesetzgebung durch Bund oder die Länder es wieder zu mehr Rechtssicherheit kommen wird. Eine weitestgehend bundeseinheitliche Regelung sehe ich auch durch die Länder möglich, nämlich dann, wenn die verfassungs- und europarechtlichen Kritikpunkte im Staatsvertrag über das Lotteriewesen beseitigt und, sofern es doch der politische Wille sein sollte, die Liberalisierung des Sportwettensektor analog dort oder in neu zufassenden „Glücksspielgesetzen“ mit aufgenommen wird.
Egal wie die neue Reglung ausfallen wird – Staatsmonopol oder Liberalisierung – es wird keines Falls nur Beifallsbekundungen geben, dafür sind die Interessenlagen zu verschieden. Auch wenn dem Gesetzgeber es gelingt, die neue(n) Norm(en) zu 100% verfassungs- und europarechtskonform zu machen, wird es auch zukünftig Verfahren zu Sportwetten vor den Gerichten geben, jedoch (hoffentlich) in weitaus minderer Zahl und mit sicherlich eindeutigerer Richtung. Kein Gesetz vermag alle betreffenden Lebensbereiche unstrittig und vollständig zu erfassen und außerdem gibt es auch ja die bekannte Volksweisheit: „5 Juristen = 7 Meinungen“. Sollte der Gesetzgeber am Staatsmonopol festhalten, ist beispielsweise zu erwarten, dass die neuen Reglungen auf „Anregung“ der privaten Anbieter noch mal auf den Prüfstand der Karlsruher Verfassungshüter „dürfen“ und sicherlich auch der EuGH sich damit beschäftigen darf.
Den Erlass gesetzlicher Verbote generell zu negieren, unter dem Motto @Corleis „Was nutzen Verbote, wenn sie nicht funktionieren?“, kann ich so nicht befürworten. Selbst wenn es zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes kommen sollte, wird es das Verbot – so ist es auch in Gibraltar, Malta, Österreich, England… geregelt - des unerlaubten Wettbetriebes geben. Das Verbote und andere gesetzliche Regelungen in der Praxis nicht zu 100% das erzielen, was sie bezwecken, nämlich dass sich alle und zu jeder Zeit an bestimmte Regeln halten, wissen wir. Das „Verkehrssündenregister“ in Flensburg und die Aus- bzw. die Überlastung der Justizvollzugsanstalten sprechen beispielsweise dafür wohl ein deutliches Zeichen. Aber ohne das notwendige Maß an Verhaltensregeln funktioniert kein Miteinander in einer Gemeinschaft – das fängt ja schon in der Ehe an. smile
Dass das Internet ein schwer zu kontrollierender Markt ist, dürfte ziemlich unstrittig sein. Dass das www deshalb zum rechtfreien Raum erklärt wird, muss und darf aber nicht sein. Die (ersten) Erfolge der Strafverfolgungsbehörden in Sachen Kinderpornografie oder Musikpiraterie lassen erkennen, dass auch „online“ auf Dauer nicht alles am Gesetz vorbei gehen wird.

Europa und sein Recht
Für Glücksspiele selbst gibt es keine spezielle europarechtliche Regelung. Nach derzeitigem Stand ist auch nicht mit einer Harmonisierung oder Liberalisierung in diesem Bereich seitens des EU zu rechnen - siehe u. a. und
Auch die sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren befindliche neue Dienstleistungsrichtlinie schließt Glücksspiele vom Anwendungsbereich aus

Ein bloßer Verweiß auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit ist mir deshalb etwas zu dünn. Einerseits vermeiden es ausländische Wettanbieter, sich tatsächlich in Deutschland niederzulassen (vermutlich aus steuerlichen Gründen) und anderseits kann man bei den Wettbüros, die i. d. R. 7 Tage die Woche geöffnet sind und dabei ständig das Wettangebot bereit halten, wohl kaum von einer „vorübergehenden Erbringung einer Dienstleistung“ sprechen, wie nämlich die Ausführungsvorschrift des Art. 50 EGV die Dienstleistungsfreiheit in gewisser Weise einschränkt.
In Malta und Gibraltar werden beispielsweise sog. Offshore-Buchmachererlaubnisse erteilt, wonach der Anbieter zwar weltweit Wetten online abschließen darf, aber nicht mit der einheimischen Bevölkerung im konzessionserteilenden Land (!!!). Würde unter Berufung auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit diese Erlaubnis unter Negierung des jeweiligen nationalen Rechts in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten Wirkung entfalten, aber im Herkunftsland nicht, würde dies meines Erachtens einen rechtswidrigen Eingriff in die auch im „Gambelli-Urteil“ in punkto Ordnung und Sicherheit anerkannte Souveränität eines anderen Mitgliedsstaates darstellen. Etwa vergleichbar, wenn deutsche Behörden Konzessionen für Drogen-Dealer mit der Maßgabe erteilen würden, dass sie aber ihre „berauschenden Waren“ nur außerhalb unserer Landesgrenzen anbieten dürfen. Ich glaube nicht, dass ein maltesischer oder gibraltarscher Staatsanwalt ohne Widerworte diese „Konzession zum Gelddrucken“ anerkennen würde… Im Übrigen enthalten die maltesischen und gibraltarschen Buchmacherbestimmungen eine Regelung bzw. zumindest den Hinweis, dass das Anbieten der Online-Wetten nur in solchen Ländern statthaft ist, wo sie nach dem dortigen Landesrecht (!) zulässig sind.

In Österreich gelten die Buchmacher-Bewilligungen nur innerhalb eines Bundeslandes. So regelt beispielsweise das Salzburger Buchmachergesetz, dass Erlaubnisinhaber aus einem anderen Österreichischen Bundesland oder einem EU-Mitgliedsstaat max. 2 Wochen oder zu 3 Sportveranstaltungen pro Kalenderjahr ihre Wetten im Salzburger Land anbieten dürfen. Alles was darüber hinausgeht, bedarf einer zusätzlichen Erlaubnis der Salzburger Landesregierung. Da auch der Wettvermittler (Totalisateur) für jedes Wettbüro einer gesonderten Erlaubnis (Bewilligung) der jeweiligen österreichischen Landesregierung bedarf, ist es mir unverständlich, wieso österreichische Wettveranstalter und selbst einige deutsche Richter der Annahme sind, dass die deutschen Wettbüros keiner deutschen Konzession bedürfen, wenn allein nur eine österr. Buchmacherlizenz vorliegt. Dies würde ja bedeuten, dass das bereits liberale Sportwettenrecht im Herkunftsland durch seinen „Export“ in einen anderen EU-Mitgliedsstaat noch liberaler wird. Dies dürfte wohl nicht Sinn und Zweck des Europäischen Gemeinschaftsrechts sein.
Auch halte ich es für nicht ganz unwichtig, dass einerseits in Deutschland die höchstrichterliche Rechtsauffassung besteht, dass Sportwetten Glücksspiele sind, deren Ausgang in nicht unwesentlicher Weise vom Zufall abhängen, während anderseits die Österreicher meinen, dass die Sportwette eher ein Geschicklichkeitsspiel ist ( ) Insoweit halte ich es für legitim, wenn sich Deutschland das Recht vorbehält, zu entscheiden, ob wir mit einen „Import“ dieser Erlaubnis auch zwangsläufig die Österreichische Rechtsauffassung zur Sportwette als Geschicklichkeitsspiel übernehmen wollen.


„Werbung Sportwetten“
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17 19.06.2006 17:54 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Werbung Sportwetten

Puz.zle, ein Bericht, der u. a. auch zeigt, was heute noch so alles in Europa möglich ist.

Es gibt gegenwärtig wohl nur eine Universität in Deutschland, die sich in ihrer Sachlickeit und Qualifikation mit dem Thema der Spielsucht und dem Glücksspiel objektiv befasst: Universität Hohenheim

Hier ein Statement von Herrn Dr. jur Peter Rauscher (16.05.2006)

1. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Thema "Glücksspiel" ausschließlich nach nationalem Recht entschieden und ausdrücklich drei Komplexe offen gelassen:
a) Prüfung der Vereinbarkeit des Wettmonopols mit Art. 3 Abs. 1 GGb) Vereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit europäischem Gemeinschaftsrechtc) Strafbarkeit des Veranstaltens von Wetten durch private Wettunternehmen während der Übergangszeit (bis 31.12.2007) nach § 284 StGB.

Es ist also eine Fülle von Fragen offen geblieben.

2. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts obliegt es dem Gesetzgeber - Bundes- und/oder Landesgesetzgeber -, zu entscheiden, ob die Durchführung von Sportwetten
a) im Staatsmonopol verbleibt oder
b) auch privaten Anbietern geöffnet wird unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen, welche an der Zielsetzung der Vermeidung und Abwehr von Spielsucht und problematischem Spielverhalten auszurichten sind.

3. Bei Aufrechterhaltung des Staatsmonopols ist dem Staat nicht nur aggressive Werbung, sondern jede Art von Werbung verboten. Dies gilt auch bereits für die Übergangszeit bis 31.12.2007.

4. Es kann damit gerechnet werden, dass bei diesem rigorosen Werbeverbot, welches auch für Spielautomaten, Spielbanken und Lotterie zu gelten hat, die Einnahmen aus dem Spiel- und Wettbereich drastisch zurückgehen werden und dass der Staat, um auf diese Einnahmen nicht verzichten zu müssen, jedenfalls die Sportwetten auch für Private öffnet gegen entsprechende Abgaben und Wettsteuern.
18 19.06.2006 22:12 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE Werbung Sportwetten

Guten Abend nach Hamburg,

das Statement von Dr. Rauscher (vom 16.05.06?) war mir bereits geläufig und enthält meines Erachtens keine unbekannte Rechtsmeinung.

Ergänzend möchte ich jedoch dazu anmerken, dass Herr Dr. jur. Peter Rauscher nach eigenen Angaben Gründer und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Anwaltskanzlei Dr. Rauscher & Kollegen Regensburg ist und meines Wissens nix direkt mit der Forschungsstelle Glückspiel der Uni Hohenheim zu tun hat. Das Statement hat er in Zusammenhang mit dem diesjährigen Glücksspielsymposium der Uni am 27. April 2006 abgegeben, zu dem mehrere Dozenten und Anwälte geladen waren. Auch die anderen Vorträge lohnt es sich einmal anzuschauen: Lesen

Ob die Uni Hohenheim tatsächlich gegenwärtig die einzige Universität in Deutschland ist, die sich in ihrer Sachlichkeit und Qualifikation mit dem Thema der Spielsucht und dem Glücksspiel objektiv befasst, mag ich persönlich nicht beurteilen zu können. Zumindest Ihren informatorischen Hinweis auf deren Wirken kann ich jedenfalls nur begrüßen. Applaus

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19 19.06.2006 23:42 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Werbung Sportwetten

Das ist mit Sicherheit ganz aktuell: Das VG Hannover hat am 19.06.2006 über verschiedene Fälle der Vermittlung von Sportwetten (25 private Sportwettenvermittler) verhandelt. Es waren mindestens sieben Anwälte gegen drei Mitarbeiter der Behörde vor Ort.

Das Gericht ließ bereits bei seinen Einführung erkennen, dass es sich nur mit den eigentlichen unerlaubten oder illegalen Fällen von Sportwetten in Bezug auf den § 284 befassen werde. Die Betrachtungen gemäß BVerfG und EuGH sollte dabei keine wesentliche Rolle spielen, weil es nicht zum eigentlichen Thema gehöre. Außerdem sagte das Gericht zu, das es in jedem einzelnen Fall ein Urteil fertigen werde.

Hinweise ob überhaupt der § 284 zur Bewertung herangezogen werden kann und/oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, weil es zwar die Möglichkeit zur Antragstellung einer Sportwettenvermittlung gibt, diese aber offenbar von den zuständigen Behörden nicht beschieden werden. So laufen immer noch Anträge, die vor über neun Jahre gestellt wurden.

Und jetzt das Verhandlungsergebnis:

Innenministerium durfte Vermittlung von privaten Sportwetten untersagen

Die 10. Kammer hat am 19.06.2006 die Klagen von 25 privaten Vermittlern von Sportwetten abgewiesen (Az.: 10 A 2564/06 u.a.).

Die Kläger vermitteln private Sportwetten und wenden sich gegen Verfügungen des Niedersächsischen Innenministeriums, die ihnen dieses untersagen. Das Innenministerium macht geltend, die Vermittlung solcher Wetten sei illegal, weil es ein gesetzlich geregeltes staatliches Monopol gebe. Die Kläger berufen sich auf die Gewerbefreiheit und führen an, das Monopol sei verfassungs- und europarechtswidrig. Beide Seiten berufen sich für ihre Auffassung auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (Az.: 1 BvR 1054/01). Das Gericht hat die Klagen abgewiesen. § 14 des Niedersächsischen Lotteriegesetzes (NLottG) gebe dem Ministerium die Befugnis, die Vermittlung unerlaubter Sportwetten zu untersagen. Die Untersagungsverfügungen seien bereist deswegen rechtmäßig, weil die Sportwetten, um deren Vermittlung es gehe, nicht nach niedersächsischem Lotterierecht genehmigt und damit unerlaubt seien. Vermittelt werden sollen nämlich Wetten, die nicht über eine Genehmigung nach dem NLottG, sondern entweder über eine Genehmigung durch ein EU-Ausland oder eine alte DDR-Genehmigung verfügen. Nach Auffassung der Kammer gelten diese Genehmigungen nicht in Niedersachsen. Dies sei auch mit EU-Recht vereinbar. Verfassungsrechtlich und europarechtlich bedenklich seien zwar die Regelungen, die ein Monopol für staatliche Wettunternehmen vorsähen. Europarechtlich unbedenklich seien aber Regelungen, die Durchführung bzw. Vermittlung von Sportwetten von einer landesrechtlichen Genehmigung abhängig zu machen. Auf die Frage, ob das im NLottG geregelte Monopol für staatliche Wetten rechtmäßig ist, kommt es nach Auffassung der Kammer daher nicht an. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer die Berufung zugelassen, die beim Niedersächsischem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden kann.
[/url]
VRVG
Ingo Behrens [url=http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/cda/pages/prin
tpage.jsp?C=22400778&N=4432171&L=20&D=0&I=3748247#]

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Tel: 0511/8111-108
Fax: 0511/8111-100
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