Rheinhesse
Kaiser
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aus Rheinhessen,
wegen des bevorstehenden "Aktionstages zur Prävention gegen die Glücksspielsucht" denkt die Branche (wieder) über die Spielerkarte nach.....
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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28.09.2011 09:56 |
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Solon
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gmg
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Zitat aus dem Link:
Mit der Spielerkarte könne das gleichzeitige Spielen an mehreren Automaten verhindert und dem Jugendschutz besser Rechnung getragen werden, so Arras. Außerdem spricht er sich für eine Zertifizierung von Unternehmen seiner Branche aus. Sie sollen den Nachweis führen, dass ihre Mitarbeiter zum Thema Suchtprävention und Jugendschutz geschult worden sind. „Sollte ein unabhängiger Prüfer feststellen, dass das Servicepersonal einer Spielhalle von dem Thema keine Ahnung hat, könnte das Unternehmen die Zertifizierung verlieren“, erläutert der NSM-Löwen-Chef, der die „schwarzen Schafe“ der Branche kritisiert.
Zitat off
Da wirbt Hr. Arras für die Einführung der Spielerkarte, und zwar mit dem Verlust einer bisher ebenfalls noch nicht eingeführten Zertifizierung...
Grüße
__________________ gmg
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22
28.09.2011 10:06 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Jetzt spricht sich also Christian Arras, als Vorsitzender der Geschäftsführung der NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH für eine Zertifizierung von Unternehmen seiner Branche und einer Einführung der sog. „Spielerkarte“ aus.
Weiß dieser Manm überhaupt wovon er spricht? - NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH produziert und vertreibt doch Geldspielgeräten, Fun-Spielen, elektronischen Dartgeräten, Billard- und Snookertischen, Tischfußballgeräten. Warum sollten Unternehmen seiner Branche - also Gerätehersteller - zertifiziert werden und was hat seine Branche – also die Gerätehersteller - mit einer „Spielerkarte“ zu tun?
Ist dem Mann klar wovon er redet oder schmückt er sich mit falschen Federn.
Bringt eure Geräte in Ordnung, damit wir Automatenaufsteller ordentlich damit arbeiten können und steckt eure Nase nicht in unsere Branche!
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28.09.2011 11:38 |
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Meike
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Hallo zusammen,
die Spielerkarte wäre nur eine PR-Maßnhame, um sich mal wieder (egal ob von Seiten der Ministerien oder der Automatenhersteller) auf die Schulter zu klopfen mit dem Ausspruch "wir tun was".
Einen praktischen Nutzen i.S. der Suchtprävention wird die Spielerkarte nicht bringen, was auch jedem Praktiker, d.h. Exekutivmitarbeiter, der Spielstättenkontrollen seit einigen Jahren durchführt, klar ist, denn es wird die Blanko-Spielerkarten bei der freundlichen Aufsicht oder die "Tauschbörse" von Spielerkarten geben und die Behördenmitarbeiter sollen dann, wie auch immer sich das einige Herrschaften denken, kontrollieren, ob der tatsächliche Karteninhaber am Automaten sitzt.
So einen Quatsch können sich nur Menschen am grünen Tisch ausdenken.
Ich gebe Jasper zu 100% recht, es wäre viel zielführender für ALLE, die sich für RECHTSSICHERHEIT, KRIMINALPRÄVENTION und SUCHTPRÄVENTION
einsetzen, wenn "die Geräte in Ordnung" sind, d.h. i.S. d. SpielV
VG
Meike
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29.09.2011 10:26 |
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alfi1950
Tripel-As
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25
07.10.2011 12:53 |
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räubertochter
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Schwierigkeiten im Zuge des Glücksspiel-Verbots: Die Umsetzung der Glücksspielgesetzgebung krankt nicht nur an der Vergabe der Lizenzen, sondern auch am Spielerschutz. Ein Bericht des Finanzministeriums sieht bei den Zutrittskarten zu Automatensalons Nachbesserungsbedarf.
Derzeit kochen alle Betreiber ihre eigene Suppe. Wie lange Kunden vorm einarmigen Banditen sitzen dürfen, bis sie gewarnt oder gesperrt werden, ist sehr unterschiedlich.
Die Neuregelung des Automatenspiels soll eigentlich den Wildwuchs an Glücksspielgeräten eindämmen und so gefährdete Personen besser davor schützen, in ein psychologisch problematisches Spielverhalten hineinzuschlittern.
Mit der Glücksspielgesetznovelle (GSpG) vor ein paar Jahren wurde der Höchsteinsatz an Automaten außerhalb der 12 Casinos mit 10 Euro und der Maximalgewinn mit 10.000 Euro festgelegt, früher waren es legal nur 50 Cent bzw. 20 Euro gewesen. Außerdem müssen jetzt alle einarmigen Banditen in Österreich mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ) verbunden werden, damit die Finanz jederzeit sehen kann, an welchem Automaten um wie viel gespielt wird. So soll auch sichergestellt werden, dass die Betreiber die Steuer ordnungsgemäß abführen.
Die gesetzlich vorgesehene Vernetzung mit dem BRZ hinkt dem Zeitplan aber gehörig hinterher, dies auch wegen der vielen Rechtsmittelverfahren, die infolge der Konzessionsvergaben in den einzelnen Bundesländern anhängig sind. Laut einem Bericht des Finanzministeriums hing im November 2014 erst jeder zweite der maximal 4.228 zulässigen Landesautomaten am BRZ.
Am Montag hat das Finanzministerium (BMF) einen neuen Bericht vorgelegt. Dieser dreht sich um den Spielerschutz bzw. Zutrittskarten für Automatensalons.
Derzeit haben alle Betreiber von Automatensalons, allen voran Novomatic, sowie Einzelaufsteller in den Bundesländern eigene Systeme, wie sie ihre Spieler überwachen oder zumindest angekündigt, eine solche Karte einzuführen, wird in dem Bericht angemerkt. Inhaber der neuen Länderlizenzen für das Automatenspiel sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Die Daten verbleiben jedoch bei den Betreibern, weder tauschen sich die Firmen untereinander darüber aus, wer möglicherweise zu viel zockt, noch werden die personenbezogenen Informationen an den Staat (BRZ) weitergeleitet.
Das Finanzministerium urgiert nun in einem ersten Schritt, die Betreiber rasch dazu zu verpflichten, Daten auszutauschen. Derzeit können Spieler, die in einem Salon gesperrt wurden, einfach in den nächsten wandern, was aus Präventionssicht als fragwürdig gilt. Funktioniert das nicht, könnte letztendlich ein staatlich geführtes Register umgesetzt werden, so der Bericht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei das grundsätzlich umsetzbar. "Die Austauschverpflichtung sollte letztlich im gesamten automatenbasierten Glücksspiel zur Anwendung gelangen", heißt es in dem bereits zweiten Bericht zur Spielerkarte an den Nationalrat.
Die Autoren fordern weiters, die bereits vorhandenen Spielerschutzmaßnahmen der Betreiber einander anzugleichen und so das Niveau des Spielerschutzes anzuheben.
Momentan gibt es große Unterschiede bei der internen Kategorisierung der Spieler: Während bei einem Betreiber die sogenannte Intensitätsschwelle - wenn ein Gast also zu viel verspielt - bei 45 Spieltagen oder 45 Stunden Spielzeit in 90 Tagen liegt, sieht ein anderer die Schwelle erst bei mehr als 120 Spieltagen in einem Kalenderjahr als überschritten an. Spieler, die von den Betreibern gesperrt werden, müssen unterschiedlich lange draußen bleiben: Das Spektrum reicht hier von zwei Wochen bis zwei Jahren. Auch die Dauer der sogenannten Selbstsperre ist nicht einheitlich.
Weiters sollten die Betreiber laut BMF "dazu bewegt werden", die bereits eingesetzten Spielerkarten mit Funktionen zu versehen, die sich international bereits bewährt haben: Unter anderem sollten die Spieler über ihre Einsätze und Zockdauer informiert werden oder sich selbst beschränken können, was Einsatz und Spielzeit betrifft.
Die Verpflichtung, die Kunden via Spielerkarte zu überwachen, betrifft sowohl die Betreiber von Landesautomaten als auch die Lotterien mit ihren WINWIN-Salons, nicht jedoch die Spielbanken. Besucher der Casinos Austria müssen sich aber bei jedem Besuch mit Lichtbilddokument ausweisen.
http://www.vienna.at/gluecksspiel-verbot...sbedarf/4201225
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13.01.2015 09:51 |
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gmg
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Vom BMF-AT wurde der im November 2014 gefertigte
"Zweite Bericht an den Nationalrat über eine betreiberunabhängige Spielerkarte" dem österreichischen Nationalrat übersandt und damit veröffentlicht.
Beigefügt.
Grüße
__________________ gmg
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27
13.01.2015 11:04 |
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gmg
Foren Gott
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Ein interessanter Bericht des BMF-AT zur "betreiberunabhängigen Spielerkarte". [Allerdings mit einer so zunächst nicht erwarteten Endempfehlung.....]
Spielerkarte für automatenbasiertes Glücksspiel.
Als da wären (gleichberechtigt aufgezählt. Jedoch nur gültig für AT):
- Glücksspielautomaten in Automatensalons
- Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung
- Glücksspielautomaten in Spielbanken
- Video Lotterie-Terminals in VLT-Outlets
Feststellungen im Bericht des BMF-AT:
....Spieler verlieren oft den Bezug zur Realität und unterschätzen ihre Ausgaben durchschnittlich um das Siebenfache.....
...Anbindung von Glücksspielautomaten und Video Lotterie Terminals an das Bundesrechenzentrum seit 01. 08. 2013.....
...Übergangsfristen für die Anbindung an das BRZ bis in das Jahr 2017 (bzw. jetzt aktuell verlängert bis in das Jahr 2019) hinein....
Anmerkung:
Die Zustände erscheinen kaum anders als hier in D....
Die Zustände in Österreich:
Von Bundesland zu Bundesland absolut unterschiedlich.....
(Landes-)Glücksspielautomaten sind erlaubt .... oder auch nicht.....
(Bundes-)Automaten befinden sich in Spielbanken bzw. in VLT-Outlets in allen konzessionierten Aufstellungen in Österreich.
Spielerkarten in Österreich:
Es wurden auf jeden Fall in A Spielerkarten entwickelt und sie werden auch benutzt.
Man erhält eine Smartcard mit einem zusätzlichen PIN-Code. Die Spielerkarte enthält ein Lichtbild des Spielers. Für einen Spielstart muss die Spielerkarte in den Automaten eingeführt werden und verbleibt während des gesamten Spiels im Automaten, um ein gleichzeitiges Spielen an mehreren Automaten zu verhindern.
Für jeden Zutritt des Spielers in den Spielbereich (Spielhallenbereich bzw. Automatensalon) muss die Spielerkarte verwendet werden zur Entriegelung des vorhandenen Drehkreuzes im Zutrittsbereich.
Für jeden Zutritt des Spielers in den Spielbereich (Einzelaufstellungsbereich = Gastronomie) muss die Spielerkarte verwendet werden zur Öffnung der Tür mit Kartenlesegerät, hinter der die Glücksspielgeräte sich befinden. .
Nach Vorlage der Spielerkarte wird der Spielerstatus geprüft und festgestellt, ob der Spieler beim jeweiligen Betreiber gesperrt ist oder ob er die maximale Anzahl an Besuchen bzw. die maximale Tagesspielzeit bereits überschritten hat.
Wird fortgesetzt....
__________________ gmg
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19.01.2015 16:27 |
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gmg
Foren Gott
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Spielerkarte und die Vorgaben der TR Version 5.0 v. 27.01.2015 |
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Wir haben ja bereits in der Vergangenheit über die Spielerkarte für GSG mit deutscher Bauartzulassung nachgedacht,
Nunmehr erteilt die PTB den Geräteherstellern die Erlaubnis, zwei verschiedene Arten der Spielerkarte zu generieren:
ZITAT ON
Vorab
Spielerkarte steht hier synonym für das in der Spielverordnung geforderte gerätegebundene, spielerungebundene Identifikationsmittel. Durch die Verwendung des Begriffes Spielerkarte werden keine Einschränkungen an Form und Material des Mittels impliziert.
5.17 Spielerkarte
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 10 SpielV (Gilt ab 10. Februar 2016)
Es sind zwei unterschiedliche Arten von Spielerkarten möglich: Vorgefertigte Spielerkarten und bedarfsbezogen generierte Spielerkarten. Vorgefertigte Spielerkarten werden vom Hersteller produziert und mit dem Spielgerät ausgeliefert. Sie sind Bestandteil der Bauart. Bedarfsbezogen generierte Spielkarten werden vor der Benutzung am Spielort hergestellt oder aus vorgefertigten Rohlingen komplettiert. In diesem Fall ist die Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte Bestandteil der Bauart.
Spielerkarten müssen gegen Vervielfältigung und Missbrauch geschützt sein.
Spielerkarten dürfen nur vom zugehörigen Spielgerät als gültige Spielerkarte erkannt werden, nicht jedoch von einem beliebigen anderen Gerät, auch nicht von Geräten der gleichen Bauart. Der Spielbetrieb darf nur bei eingeführter gültiger Spielkarte aufgenommen werden. Bei Entnahme der Spielerkarte ist der Spielbetrieb zu unterbrechen und die Geldspeicher sind zu entleeren.
Spielerkarten dürfen keine personenbezogenen Informationen oder andere Daten, die geeignet sind, eine Beziehung zu einer bestimmten Person oder Personengruppe herzustellen, enthalten. Von der Spielerkarte darf während des Spielbetriebes sowie in Zeiten der Spielunterbrechung und des Ruhezustandes nur gelesen werden.
ZITAT OFF
Also 2 verschiedene Arten der Spielerkarte:
1 x ab Werk und
1 x ab Spielhalle....
Warum nur, ob warum nur??????
Grüße
__________________ gmg
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16.02.2015 15:09 |
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WilderLumpi
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Ich sehe das ein wenig kritisch mit der karte ab werk.... man denke nur an die "goldene schlüsselkarte" vor ein paar jahren..... ein schelm der böses denkt
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30
16.02.2015 15:56 |
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gmg
Foren Gott
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Ich habe die Spielerkarte ab Werk bereits im tatsächlichen Einsatz gesehen.
Die Handhabung machte das Spiel etwas sperrig.
Jedoch fand ich zunächst keine Funktion, welche mir "einen Kopf machen" würde.
Heutzutage würden sich "Zusatzfunktionen " wie sie seinerzeit beim "Goldenen Schlüssel" vorhanden waren, wohl nicht lang "geheim" halten.
Eine Abweichung von veröffentlichten bauartrelevanten Zulassungsmerkmalen eines zugelassenen Geldspielgerätes könnte wohl auch zu "Ärger" führen.
Grüße
__________________ gmg
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31
16.02.2015 16:13 |
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WilderLumpi
Foren As
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Ja das stimmt allerdings lassen wir uns einfach überaschen
Danke gmg
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16.02.2015 16:29 |
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PeterSt
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RE: Spielerkarte und die Vorgaben der TR Version 5.0 v. 27.01.2015 |
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Also 2 verschiedene Arten der Spielerkarte:
1 x ab Werk und
1 x ab Spielhalle....
Warum nur, ob warum nur??????
Ganz einfach. Die SpielV gibt die Antwort:
Zukünftiger § 6 Abs. 5 SpielV:
(5) Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.
Es gibt also wiederverwendbare Identifikationsmittel (vom Hersteller) und nicht wiederverwendbare (vom Aufsteller).
__________________ PeterSt
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33
27.02.2015 16:21 |
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