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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Welche freiwillige Maßnahme ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Welche freiwillige Maßnahme ? 7 Bewertungen - Durchschnitt: 10,007 Bewertungen - Durchschnitt: 10,007 Bewertungen - Durchschnitt: 10,007 Bewertungen - Durchschnitt: 10,007 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Lieber gmg,

eine Absprache zwischen Verbänden und dem BMWI, welcher jeder verwaltungsrechtlichen Grundlage entbehrt, als Erfolg zu verkaufen, so wie Du es tust, ist schon sehr speziell.

Anstatt Basartätigkeiten zu bejubeln, sollte man sich mal wieder mit dem Grundgesetz auseinander setzen.

Lies Dir mal §103 GG durch, daraus ergeben sich die Grundsätze u.a.

Nulla poena sine lege certa !

Das Bestimmtheitsgebot verlangt für Straftatbestände, die das Fehlen einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis vorsehen, einen eindeutigen Auslegungsmaßstab in Bezug auf ihre verwaltungsrechtlichen Vorgaben.
BGH, 2 StR 457/04, Urteil v. 27.04.2005, HRRS 2005 Nr. 459


"Freiwilligen Maßnahmen" , welche zudem in contra bestehender Gesetze, siehe §33 e GewO , sind, sollten dringend gerichtlich überprüft werden und nicht hochgejubelt!


Dass Du als Steuerexperte keine Infos zu den Basartätigkeiten aus 1988 hast, verwundert mich nun.

Um die aktuellen Vorgänge zu bewerten, sollte man nicht seinem Baugefühl folgen, sondern aus der Geschichte lernen.

Auch damals gab es kleine Anfragen und Anhörungen zu "Eindämmung der Spielhallenflut" (BT-Drs. 11/586) und "Maßnahmen gegen die Spielhallenflut" (BT-Drs. 11/1679).

Und dann gab es tolle Stellungnahmen / Gutachten für die Zentralorganisation der Automatenunternehmer e.V. und den VDAI.


Gruß
Meike
21 01.02.2011 07:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Meike
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Hallo zusammen,

seltsam, dass unsere Steuerexperten hier im Forum nichts zu dem Zusammenhang von angeblich "freiwilligen Maßnahmen"
und "Basartätigkeiten" Rund um die Steuer sagen konnten.

Vielleicht sollte sich doch der ein oder andere mal alten Schriftverkehr zeigen lassen, so vom 31.05.2002, als nochmal ein altes
Protokoll einer Sitzung vom 24.06.1993 thematisiert wurde und es dann um die "Glücksspielkarte" ging, die ein Herr aus Hamburg ziehen
wollte, aber wie man ihn dann "überzeugt" hatte

"..., die Glücksspielkarte nicht zu ziehen, sondern auf den einfachen Mehrwertsteuersatz abzuzielen."


Gruß
Meike
22 07.02.2011 09:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
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Alles halb so wild, meint die Industrie!

Hier eine Sachverhaltserklärung der GAUSELMANN AG

Freischalt-Codes für GGSG aus adp-Produktion gestoppt

Sehr geehrte Automatenunternehmerin, sehr geehrter Automatenunternehmer, liebe Kunden, um der eindeutigen Forderung des Bundeswirtschaftsministeriums Folge zu leisten , aber auch wegen der vollständigen Zusage der Automatenbranche, haben wir uns dazu entschieden, ab diesem Jahr keine weiteren Freischalt-Codes für Geräte, die von der PTB vor dem 01.07.2008 genehmigt wurden und die nicht TR 4.X entsprechen, herauszugeben.

Hintergrund für die Einführung des Freischalt-Codes, der die Abschaltung der Geräte nach einer maximalen Laufzeit von 27 Monaten bewirkt, lag in der Neuen Spielverordnung (SpieiV) aus dem Jahr 2006. Ein wesentlicher Bestandteil dieser bundeseinheitlichen Gesetzgebung ist die technische Überprüfung der Geräte nach 24 Monaten Laufzeit. Drei Monate nach Ablauf der fälligen technischen Überprüfung der Geräte bewirkt die Einrichtung, dass die Geräte für den Spielgast nicht mehr bespielbar sind. Über die Einführung des Freischalt-Codes haben wir seinerzeit das Bundeswirtschaftsministerium, die PTB, die "TÜV-Prüfer" und selbstverständlich auch alle Kunden informiert.

Darüber hinaus möchte ich nochmals daran erinnern , dass wir im Jahr 2007 eine heftige öffentliche Diskussion über die vergleichsweise hohen Gewinnmöglichkeiten der neuen Geld-Gewinn-Spielgeräte nach der SpieiV, die zum 01.01.2006 in Kraft getreten ist, über uns ergehen lassen mussten. Die hohen Gewinnmöglichkeiten bezogen sich auf unverhältnismäßig hohe Gewinne bei bestimmten Geräten und wurden durch manche Betreiber von Spielstätten mittels Werbung öffentlich gemacht. Unternehmen der Gauselmann Gruppe haben weder diese hohen Gewinne in ihren Geräten angeboten, noch hierfür Werbung betrieben. Wir waren also genauso ein Betroffener dieser Diskussion wie alle Aufsteller mit Gauselmann-Geräten.

Letztendlich hat aber genau diese öffentliche Diskussion dazu geführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium Einschränkungen in der Gewinnhöhe verlangt und in diesem Zug auch über eine Neue Spielverordnung nachgedacht hat. Ich muss Ihnen sicher nicht sagen, dass eine Neue Spielverordnung zu dieser Zeit, also nicht einmal zwei Jahre nach Einführung der gültigen Spielverordnung, sicher keine Vorteile für unsere Branche gebracht hätte. Im Gegenteil, diese drohende Spielverordnung wäre restriktiver und nicht förderlich für unser aller Geschäft gewesen.

Nach intensiver Diskussion mit allen Branchenverbänden wurde sich dann letztendlich auf die Neue Technische Richtlinie 4.1 verständigt, die sich vornehmlich durch die Reduzierung der maximalen Gewinn- und Punkteanzeige im Gegenwert von 1.000,-- Euro sowie auf die 5-minütige Zwangspause nach 60 Minuten ununterbrochenem Spielens auszeichnet. Hierbei darf nicht verschwiegen werden, dass das Ministerium ursprünglich eine maximale Gewinnhöhe entsprechend eines möglichen maximalen Stundengewinnes von 500,-- Euro geplant hat und dass ausschließlich durch die Verständigung auf diese Technische Richtlinie eine neue unheildrohende Spielverordnung verhindert werden konnte.

Diese gemeinsame Einigung zwischen der Automatenbranche und dem Bundeswirtschaftsministerium wurde seinerzeit allen Branchenmitgliedern zugänglich gemacht.

Ebenso wie der Stichtag der Umstellung auf diese Technische Richtlinie 4.1, nämlich der 01.01.2011. Somit hatten also alle Automatenaufsteller die Möglichkeit, sich hierauf einzustellen und ihre Spielgeräte rechtzeitig zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang möchten wir unbedingt noch erwähnen, dass selbst bei einer Geräte-Freigabe seitens der Prüfer über den 01.01.2011 hinaus, natürlich trotzdem eine Umstellung auf die Neue Technische Richtlinie 4.1 spätestens zum 01.01.2011 erfolgen muss.

Ich muss Ihnen sicher nicht sagen, dass das Wirtschaftsministerium aufgrund der Zusage unserer Branche eine flächendeckende Umstellung der "alten" TR 3.1/3.3-Geräte auf eben diese Neue Technische Richtlinie erwartet und dass die gesamte Automatenbranche aufgerufen ist, ihre Glaubwürdigkeit eindeutig unter Beweis zu stellen. Eine Glaubwürdigkeit, die uns gerade besonders in diesem Jahr angesichts der vielfältigen branchenpolitischen Herausforderungen noch häufiger abverlangt werden wird.

Wenn wir also jetzt nicht zu unserem Wort stehen, wohlgemerkt dem Wort der gesamten Automatenbranche, dann werden wir die Glaubwürdigkeit des ernstzunehmenden Verhandlungspartners komplett einbüßen und uns schon wieder mit einer drohenden Verschlechterung der Spielverordnung auseinandersetzen müssen. Ich glaube, auch in Ihrem Namen sagen zu dürfen: Dieses Szenario möchte wohl wirklich niemand.

Glaubt man nun Automatenaufstellerinnen und -aufstellern, die bisher nicht auf TR 4.X umgestellt haben, dann scheint die Nicht-Verfügbarkeit von Freischalt-Codes für Geld-Gewinn-Spielgeräte unseres Hauses das derzeit dringlichste Problem der säumigen Aufstellunternehmer zu sein.

Dies ist jedoch mitnichten der Fall. Die Automatenbranche steht zurzeit - wie Sie leider auch fast täglich den Medien entnehmen können - vor größten Herausforderungen. Zudem ist die politische Diskussion überwiegend durch die unsäglichen Forderungen unserer Gegner geprägt. Nur wenn die gesamte Branche an einem Strang zieht und zusammensteht, werden wir 2011 überwiegend unbeschadet überstehen.

Erlauben Sie mir vor diesem Hintergrund nun, Ihnen zu erklären, warum wir keine Freischalt-Codes für TR 3.1/3.3-Geräte mehr herausgeben werden. Ziel ist es, mit dieser Maßnahme unseren unbedingten Willen zur Umsetzung der Forderung des Bundeswirtschaftsministeriums und damit die Glaubwürdigkeit einer gesamten Branche zum Ausdruck zu bringen.

Darüber hinaus möchten wir diejenigen Aufstellerunternehmen unterstützen, die bereits solidarisch auf die Neue Technische Richtlinie 4.1 umgestellt haben. Nur so können wir diese Kunden vor einem unlauteren Wettbewerb mit alten TR 3.3-Geräten, also ohne Gewinnbegrenzung und ohne Zwangspause, schützen. Und mit Verlaub gesagt: "Es kann doch nicht wahr sein, dass die Ehrlichen die Dummen sein sollen".

Wenn Sie - als vielleicht Betroffener - jetzt den Eindruck haben, dass die Umsetzung dieses Versprechens gegenüber der Politik einzig und alleine auf Ihrem Rücken, also auf dem Rücken der Aufstellerschaft ausgetragen wird, möchte ich unbedingt darauf hinweisen, dass auch unser Haus, wie auch die anderen Industriefirmen, eine Vielzahl von Leistungen und Vorleistungen erbracht haben, die einen erheblichen finanziellen Aufwand verursacht haben.

Für unser Unternehmen kann ich sagen, dass wir eine Vielzahl von Tauschmöglichkeiten der alten Geräte in die aktuellen Geräte nach TR 4.1 im Angebot haben. Und glauben Sie mir, dass diese mitnichten nur wirtschaftlich ausgerichtet sind, sie sind vielmehr Ausdruck unserer absoluten Loyalität zu unserer gemeinsamen Branche und unterstreichen unseren Willen, auch weiterhin in einem gesunden politischen Umfeld unser Geschäft betreiben zu können. Zu Ihrer Information finden Sie anbei einen Prospekt mit den verschiedenen Tauschmöglichkeiten. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Ihren bekannten Ansprechpartnern aus unserem Vertrieb.

Bitte zeigen Sie sich gegenüber unserer Branche solidarisch, rüsten Sie um, und begründen so den Boden für künftige ehrliche Gespräche mit dem Gesetzgeber. Und vergessen Sie nicht: Wenn wir jetzt nicht alle gemeinsam unser Versprechen gegenüber der Politik wahr machen, dann drohen uns erhebliche Einschränkungen und schon in einem Jahr werden viele denken: "Hätte ich damals mal mit gemacht, dann würde es uns allen in der Zukunft besser gehen".

In diesem Sinne bitten wir um Ihre Unterstützung für unsere Branche, in der über 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Geld verdienen und über 5.000 meist Klein- und Mittelbetriebe ihr Auskommen haben.

Mit freundlichen Grüßen
GAUSELMANN AG
Sxxxxxxxxxx
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23 08.02.2011 16:04 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
Meike
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Hallo zusammen,

nun können wir alle schön nachlesen, dass es sich hier nur um "Forderungen" eines Ministeriums handelt
und mit ewig gleichem Spiel "wenn wir das nicht machen, dann drohen uns erhebliche Einschränkungen"
wird versucht Druck auf den Unternehmer auszuüben.

Gruß
Meike


P.S.: Wem wäre ein Schaden entstanden, wenn in 12.2007 alle betroffenen Bauartzulassungen zurück genommen worden wären
und nur noch SpielV-konforme Automaten hätten produziert werden dürfen?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 08.02.2011 17:25.

24 08.02.2011 17:20 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Moin

Damit auch der Letzte erkennt wovon hier geschrieben wird:

Die “Drohung mit einem empfindlichen Übel” i. S. des § 240 StGB kann auch in der Ankündigung liegen, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen.


1. Schreiben:

NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH

Verweigerung der TR 4.1-Anschlußszulassung

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserem Informationsstand haben Sie bisher weder Ihr Geräte der Marke NOVO mit der notwendigen TR 4.1 – Anschlusszulassung versehen, noch wurde die entsprechende Umrüstung bei uns beantragt. Wir müssen also davon ausgehen, dass Sie die TR 4.1.Anschlusszulassung gegen gegenwärtig bewusst verweigern.

Gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI), nach der seit 01. Januar 2011 alle im Markt Gerate der TR 4.1 entsprechen sollen sowie gemäß dem diesbezüglich voll entsprechenden Verhallen der gesamten Branche, können wir das keinesfalls akzeptieren.

Aufgrund Ihrer diesbezüglich ablehnenden Haltung haben wir uns entschlossen, Ihr Unternehmen ab sofort mit einer Liefersperre zu belegen.

Gleichzeitig fordern wir Sie auf, Ihr Verhalten bezüglich der TR 4.1- Anschlusszulassung noch einmal zu überdenken. Denn die gesamte Branche steht aktuell unter Beobachtung durch die Medien, die Politik und nicht zuletzt durch unsere Wettbewerber.

Wird die Vorgabe des BMWi nicht umgesetzt, kann es möglicherweise zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für unsere Branche kommen! Mit diesem Wissen hat die überwältigende Mehrheit der Aufstellunternehmer auf TR 4.1 umgerüstet und damit ein deutliches Zeichen für die Zukunftsfähigkeit der Branche gesetzt, die nun einige wenige Marktteilnehmer gefährden.

Es ist in Ihrem wie unserem Sinn, dass die jetzt erfolgte Liefersperre möglichst schnell wieder aufgehoben wird. Wir empfehlen die unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem regionalen Vertriebsleiter, der die Beauftragung und Terminierung der kurzfristigen Umrüstung des Geräteparks auf TR 4.1 besprechen wird. Ansonsten müssen wir leider die bestehenden Mietverträge aufkündigen.

Freundliche Grüße
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH



2. Schreiben etwa 7 Tage später:


NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Kündigung der Mietverhältnisse

NOVO-Geldgewinnspielgeräte mit den Mietvertragsnummern ………………

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir sämtliche Mietverhältnisse für die von Ihnen angemieteten Geldgewinnspielgeräte der NOVO·Reihe außerordentlich zum 31.01.2011.

Hilfsweise sprechen wir die ordentliche Kündigung für die folgenden Mietverträge

…………………. aus.

Wir bitten um entsprechende und fristgerechte Rückgabe unseres Eigentums. Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden sich Weiterungen nicht vermeiden lassen.


Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH







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25 11.02.2011 12:46 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Hallo alfi,

danke, dass du die Schreiben eingestellt hast und ich bin sehr gespannt, ob Schadulke 123 -NEU- dies genauso
interessiert diskutieren darf, wie irgendwelche Schreiben, die den Unternehmer nicht in seiner Existenz bedrohen.


Auch bin ich sehr gespannt, wie die hier im Forum mitlesenden und mitschreibenden Aufsteller diese existenz-
bedrohenden Maßnahmen gegenüber Ihren Kollegen bewerten.


Gruß
Meike
26 12.02.2011 07:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KARO KARO ist männlich
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Das sind ja richtige Krokodilstränen .
27 12.02.2011 10:16 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
L.Duke L.Duke ist männlich
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Zitat:
Original von alfi1950
Moin

Damit auch der Letzte erkennt wovon hier geschrieben wird:

Die “Drohung mit einem empfindlichen Übel” i. S. des § 240 StGB kann auch in der Ankündigung liegen, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen.


1. Schreiben:

NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH

Verweigerung der TR 4.1-Anschlußszulassung

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserem Informationsstand haben Sie bisher weder Ihr Geräte der Marke NOVO mit der notwendigen TR 4.1 – Anschlusszulassung versehen, noch wurde die entsprechende Umrüstung bei uns beantragt. Wir müssen also davon ausgehen, dass Sie die TR 4.1.Anschlusszulassung gegen gegenwärtig bewusst verweigern.

Gemäß der Vorgabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI), nach der seit 01. Januar 2011 alle im Markt Gerate der TR 4.1 entsprechen sollen sowie gemäß dem diesbezüglich voll entsprechenden Verhallen der gesamten Branche, können wir das keinesfalls akzeptieren.

Aufgrund Ihrer diesbezüglich ablehnenden Haltung haben wir uns entschlossen, Ihr Unternehmen ab sofort mit einer Liefersperre zu belegen.

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Es ist in Ihrem wie unserem Sinn, dass die jetzt erfolgte Liefersperre möglichst schnell wieder aufgehoben wird. Wir empfehlen die unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem regionalen Vertriebsleiter, der die Beauftragung und Terminierung der kurzfristigen Umrüstung des Geräteparks auf TR 4.1 besprechen wird. Ansonsten müssen wir leider die bestehenden Mietverträge aufkündigen.

Freundliche Grüße
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH



2. Schreiben etwa 7 Tage später:


NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Kündigung der Mietverhältnisse

NOVO-Geldgewinnspielgeräte mit den Mietvertragsnummern ………………

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir sämtliche Mietverhältnisse für die von Ihnen angemieteten Geldgewinnspielgeräte der NOVO·Reihe außerordentlich zum 31.01.2011.

Hilfsweise sprechen wir die ordentliche Kündigung für die folgenden Mietverträge

…………………. aus.

Wir bitten um entsprechende und fristgerechte Rückgabe unseres Eigentums. Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, werden sich Weiterungen nicht vermeiden lassen.


Mit freundlichen Grüßen
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH


Alles freiwillig oder was?



So blöd kann doch deren Rechtsabteilung nicht sein. Die warten doch nur darauf, dass hier ein Gerichtsurteil gesprochen wird, damit sie gegenüber dem Wirtschaftsministerium nicht "ihr Wort" brechen müssen.

Wer nimmt solch eine, jetzt offensichliche, Verböserrung freiwillig hin?
28 12.02.2011 16:41 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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