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Zum Ende der Seite springen Transport von Hartgeld = Sicherheitsgewerbe?
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Transport von Hartgeld = Sicherheitsgewerbe?

,

eine Person möchte für die S***kasse Hartgeld von Filialen zur Hauptstelle fahren. Diese bedient sich hierzu eines handelsüblichen VW Kastenwagens.

Ist hierfür eine Erlaubnis nach § 34 a eine Erlaubnis notwendig?

Bewachung im Sinne des § 34a GewO ist die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit.

Ich sehe hier in erster Linie eine Transporttätigkeit, allerdings handelt es sich faktisch um einen Geldtransport. Das transportierte Gut bedarf zumindest einer gewissen Wachtätigkeit.

Nach den bisherigen Erkenntnissen gehe ich daher von einer erlaubnisbedürftigen Tätigkeit aus.

Wie seht Ihr das?
1 26.01.2011 11:43 *noob* ist offline E-Mail an *noob* senden Beiträge von *noob* suchen
Solon
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RE: Transport von Hartgeld = Sicherheitsgewerbe?

Hallo Herr Kollege,

Sie sehen das völlig richtig.
Es handelt sich zweifellos um eine Bewachungstätigkeit (Geld- und Werttransport); siehe auch BewachVwV, Nr. 1.5, 1. Spiegelstrich.
Ist auch im Landmann/Rohmer, Bd. II, Nr.241, zu finden.

Aufgrund des Gewichts von Hartgeld werden an den Transport von Hartgeld andere Sicherheitsanforderungen gestellt vgl. BGV C7, Durchführungsanweisung -DA- zu § 26).

Das ändert aber nichts an der Erlaubnispflicht nach § 34a GewO.

Grüße aus Nordhessen

__________________
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Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
2 26.01.2011 12:45 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
Solon
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.!!! Applaus
3 26.01.2011 16:04 *noob* ist offline E-Mail an *noob* senden Beiträge von *noob* suchen
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