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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate 6 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
anders,

wenn es Dir - oder irgend einem anderen hier- tatsächlich um Grundsätze des Rechts geht, welche über Lobbying hinweg für alle
Rechtssicherheit durch Gleichbehandlung geben sollen,
- so wie Du es hier seit Jahren postest-
dann verwundert es sehr, dass Du einen
Boykott nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten betrachtest.

Wo ist da Dein Sinn für Gleichbehandlung geblieben?


Gruß
Meike


Da wir grade über Boykott sprechen:
Dann sprechen wir doch noch einmal über den Boykottaufruf der Frau Füchtenschnieder.

Ich denke, wenn man es wirklich ehrlich meint, mit Spielerschutz
und wenn man sich tatsächlich für diese gefährdeten Leute einsetzen will, dann sollte man, nein, dann muss man wirklich alle Möglichkeiten und alle Register ziehen.
Das bedeudetet für mich auch, mit dem Gegenüber, also den Automatenaufstellern, ein Gespräch zu suchen!

Aber wenn eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Suchtvereinsvorsitzende, hier Frau Füchtenschnieder, versucht, die Bemühungen der Gegenseite zu torpedieren, statt Konsens zu suchen , dann bin ich der Meinung, dass diese Frau fehl in Ihrer Position am Platze ist!
Und möglicherweise nur Ihren eigenen Bedarf im Auge hat!

Schade!
Man hätte sich treffen können, statt einen Boykott, wie von Frau Füchtenschnieder inszeniert, gegen die Bemühungen der Automatenbranche aufzurufen!

Diese Frau sollte Ihren Posten freigeben, da sind schon andere Leute, in der Politik zum Beispiel, wegen viel weniger zurückgetreten!

__________________
Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 06.02.2011 16:48.

21 06.02.2011 16:41 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Solon
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jasper
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Walter B,
dass ist total Off-Topic
22 06.02.2011 18:17 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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KARO KARO ist männlich
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Die verweigerung der Softwareupdates , nicht einfach ,
aber ich möchte mal sehen und lesen wenn die Hersteller dies nicht machten ,
Meike würde sich mit Sicherheit ins Gegenteil die Finger wund schreiben ,
ihre schreiben gegen die Verweigerung sind doch Augenwischereien , das passt nicht in den Kram .
23 06.02.2011 18:24 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Liebe Karo,

im Gegensatz zu manchem "Augenwischer" und Opportunisten in diesem Bereich hatte ich mich bereits 2007 hingesetzt
und jedem der es hören und die meisten wollten es nicht hören, sowohl schriftlich, als auch in
Vorträgen darauf hingewiesen, dass die PtB Bauartzulassungen vergibt, obwohl diese Spielautomaten
nicht der SpielV entsprechen!

Und glaube mir, ehrliche Worte, vor allem, wenn man diese mit höchstrichterlicher Rechtsprechung und mit Tatsachen
belegen kann und wenn man diese auch zu entsprechenden Stellen transportiert,
sind nicht beliebt. Da fand so manche "tolle" Geschichte statt.

Die PtB ist eigentlich verpflichtet, - der §33 e GewO ist eine "MUSSVORSCHRIFT"-, die Bauartzulassungen zu widerrufen
oder zurück zu nehmen. Die ausgesprochene "Teilnichtigkeit" hier bezogen auf die Software ist verwaltungsrechtlich
bei einer Bauartzulassung NICHT möglich.

- das ist das Einzige wofür ich mir auch zukünftig "die Finger wund schreibe", dass die Gesetze / Verordnungen eingehalten werden -

Anstatt in 2007 einige wenige Bauartzulassungen zu widerrufen und die entsprechenden Konsequenzen zu tragen, hat man
Jahr für Jahr verschlimmbessert und nun haben wir es mit weit über 100 betroffenen Bauartzulassungen zu tun.

Und Du als Aufsteller kennst doch sicherlich die aktuelle Problematik, die viele seit einigen Wochen auf Trapp hält, oder?

Wenn es jemanden in diesem Bereich tatsächlich um Sicherheit und Verbraucherschutz geht
und diese Sicherheit sollte es für die Spieler im gleichen Umfang wie für die Aufsteller geben,
dann muss es endlich ein Kontrollmodul geben, das tatsächlich den Einsatz und Gewinn,
- nach Definition des Bundesverwaltungsgerichts und nicht lex PTB -
Langzeit erfasst und prüft.

Das ist der Knackpunkt!

Wenn das Kontrollmodul tatsächlich die Prüfungen durchführen würden, wäre sowohl der Spielerschutz gewährt,
als auch der Aufstellerschutz, da Euch niemand mal eben die Kiste leer spielen kann, denn das Kontrollmodul
würde bereits die Auszahlung verhindern.

Sorry, aber wie dusselig muss ein Unternehmer sein, um Geld dafür zu bezahlen
a) einen völlig legalen Spielautomaten umzurüsten und zwar so, dass dieser dann mit schlechteren Grafiken und weniger Spielen und geringerem Saldo 2 läuft
und dabei dann zusätzlich
b) seine Betriebsgeheimnisse ( seine Langzeitbuchhaltung) herauszugeben?

Und wie wenig Ehre muss ein Unternehmer haben, um die "rabiate" Vorgehensweise ( Zitat Ende Paul Gauselmann)
gegen Kollegen, die sich völlig legal verhalten, nicht aufs Schärfste zu verurteilen?


Gruß
Meike
24 07.02.2011 06:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Wir können also festhalten: Meike lehnt ein mehr an Spielerschutz (5-Minuten Pause nach einer Stunde ununterbrochenen Spiels und eine max. Gewinngrenze von 1.000 Euro Wertigkeit) ab, weil sie nicht ihren persönlichen Rechtsvorstellungen entspricht.

Na gut, das müssen wir wohl hinnehmen.

Festzuhalten bleibt, Initiativen für ein mehr an Spielerschutz werden entweder mit Boykottaufrufen belegt oder ihre rechtliche Relevanz in Frage gestellt. Verkehrte Welt.

Grüße
25 07.02.2011 08:33 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Meike
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Hallo Rosewood,

das ist zwar off topic, aber

natürlich lehne ich eine "Gewinngrenze von 1000,-€" ab,

da diese einen Verstoß gegen die SpielV darstellt!

Das kannst du gerne nachlesen und nachrechnen § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 SpielV.


Und natürlich lehne ich Bauarten ab, die bis heute, egal mit welcher Software nicht den Grundsätzen des §146 AO - siehe §12 Abs2 d SpielV entsprechen
und natürlich lehne ich Bauarten ab, die bis heute, egal mit welcher Software nach dem Stand der Technik nicht sicher gegen Veränderungen gebaut sind
und natürlich lehne ich Bauarten ab, die bis heute, egal mit welcher Software kein Kontrollmodul beinhalten, welche tatsächlich die Einhaltung der Grenzen,
wie vom Gesetzgeber in §§ 12,13 SpielV gefordert, prüfen



Festzuhalten bleibt, dass Du hier nichts zum Thema sagen kannst, oder sagen darfst!



Gruß
Meike
26 07.02.2011 09:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KARO KARO ist männlich
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@ Meike ,

was denn nun ?
in Deiner Antwort schreibst Du am Anfang : ,
Dass die PTB Bauartzulassungen vergibt , obwohl diese Spielautomaten nicht der SpielV entsprechen .

Dann zum Schluss : , einen völlig legalen Spielautomaten umzurüsten , meine Frage : ins illegale ? .
Du wiedersprichst Dich und merkst es nicht einmal oder willst es nicht merken.

Ausserdem bin ich nicht dusselig , sondern habe dich schon lange durchschaut , etwas mehr Rückgrat Meike.
27 07.02.2011 09:12 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

da auch Du offensichtlich zu denen gehörst, die Ihre Langzeitbuchhaltung bezahlt in fremde Hände gegeben haben
und die Aussage von Herrn Gauselmann gegenüber Deiner Kollegen offensichtlich unterstützt,
musst Du wohl so reagieren.

Mit deinem Beitrag hast Du gezeigt, dass Dir bestimmte Unterscheidungsmerkmale nicht bekannt sind, - ich habe mir nicht widersprochen!

Wenn man sich mit dem Verwaltungsrecht nicht auskennt, mag vieles schwer verständlich sein, daher versuche ich es nochmal zu erläutern:

Der Aufsteller hat einen Spielautomaten gekauft mit einer behördlichen Erlaubnis.
Die Zulassung, die Du an Deinen Automaten hast, ist diese behördliche Erlaubnis.
Es ist eine Zulassung eines Nachbaugerätes zu einer Bauart, die über eine Bauartzulassung verfügt.
- ob dieses Nachbaugerät tatsächlich der zugelassenen Bauart entspricht, hat keine Behörde überprüft, sondern die PtB hat aufgrund einer Herstellererklärung, dass dem so sei, die behördliche Erlaubnis erteilt.

Und so lange Du den Automaten genau so betreibst (Laufzeit und TÜV-Regelung einhaltend),
wie Du Ihn gekauft hast, gilt die behördliche Erlaubnis.

Du betreibst den Automaten also völlig legal.


Du als Aufsteller hast mit der Zulassungsbehörde PtB nichts zu tun.

Die Zulassungsbehörde hat nur etwas mit dem Zulassungsinhaber der Bauart und dem Hersteller zu tun.

Erst wenn die Zulassungsbehörde erklärt, dass es zu einer Rücknahme einer Bauartzulassung gekommen ist ,- und da ist nur eine vollständige Rücknahme möglich, da die Möglichkeit einer Teilrücknahme gesetzlich geregelt sein muss und dies ist beim §33 e GewO nun mal leicht nachlesbar nicht der Fall-,
also erst bei einer Rücknahme der Bauartzulassung kann es zu einer Auswirkung auf die Zulassungen der Nachbaugeräte kommen.

D.h. erst dann könnte der Aufsteller als Inhaber der Zulassung für das Nachbaugerät rechtlich verpflichtet werden, bis zum Tag x diesen Automaten aus der Aufstellung zu nehmen.

Ich hoffe, dass dies nun verständlich war,


Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 07.02.2011 09:52.

28 07.02.2011 09:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike

ich bin nie auf den Gedanken gekommen das ich illegale Automaten betreibe
da brauche ich auch keine Nachhilfe von Dir .
Du tust gerade so als wolltest Du uns Aufsteller helfen , wer soll Dir das abnehmen , besser wäre es Du würdest endlich dazu stehen das Du unser Gewerbe lieber ganz abgeschafft sehen möchtest , dann würdest Du wenigstens Haltung zeigen , alles andere von Dir entspricht doch nicht Deiner
Einstellung uns gegenüber . Ehrlichkeit ist immer noch das beste .
29 07.02.2011 10:34 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

schade, dass es wieder mehr um eine Person, als um die Sache geht.

Im Übrigen habe ich versucht Dir zu erklären, dass ich mir nicht widersprochen habe, was Du behauptet hattest.


Aber da Du mich ja angeblich "lange durchschaut" hast, stellt sich mir die Frage,
wo wir beide uns schon mal persönlich getroffen, mit einander gesprochen haben.
Hast Du schon mal einen meiner Vorträge gehört?
Wie kommst Du darauf, dass ich Spielhallen abschaffen will?

Nenne mir bitte ein nachprüfbares Beispiel, - viele Vorträge vor unterschiedlichen Gremien von mir sind veröffentlicht,
so dass, wenn ich so ein erbitterter Gegner Eurer Branche wäre, leicht etwas zu finde wäre -,
wie Du zu Deiner Behauptung kommst!

Ich bin sehr gespannt!

Gruß
Meike
30 07.02.2011 10:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
KARO KARO ist männlich
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@Meike ,

ich behaupte garnichts , ich brauche nur Deine über 2 oder 3tausend Beiträge zu durchstöbern , dann muß ich einfach zu dem Schluß kommen , sollte es andersherum sein , dann herzlich willkommen in unserer Branche , aber das wird Dir ja auch nicht passen , was würde wohl Frau Füchtenschnieder dazu sagen ?.
31 07.02.2011 11:43 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Meike
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Hallo Karo,

nun konntest du nicht ein Beispiel benennen, welches Deine Haltung begründet, sondern tummelst dich auf Allgemeinplätzen.
"ich brauch nur Deine über 2 oder 3tausend Beiträge zu durchstöbern, dann muss ich einfach zu dem Schluß kommen"

Und schon wieder werden zwei Schubladen geöffnet
Schublade 1 = "unsere Branche" - Zitat Ende
Schublade 2 = "Frau Füchtenschnieder"


Stell dir einfach mal vor, dass es Menschen gibt, die sich nicht in derartige Schubladen pressen lassen,
sondern denen es völlig egal ist, wem sie wo auf die Füsse treten,
wenn sie prüfbar belegen können, dass dieser Mensch oder Institution sich
entgegen dem Gesetz fehl verhält.


Gruß
Meike
32 07.02.2011 12:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Hallo Meike,

es stimmt, ich bin für klare gesetzliche Regelungen ohne Ausnahmen gleich welcher Art. Ich bin auch für die Gleichbehandlung und offensichtlich kann man das auch nicht oft und laut genug sagen.

Fragen muss man sich in diesem Zusammenhang aber dennoch: “Warum gewähren der Bund und die Länder den Automatenherstellern, dem Automatenhandel und der PTB ständige Sondervergünstigungen in Gesetzesform?“ Sondervergünstigungen, die dieser Gruppe schon vor dem eigentlichen Glücksspiel zu unkontrollierbaren Gewinnen verhelfen.

Haben „Bürger“ jemals solche großzügigen Handlungsweisen angefordert?

Wir wissen alle, das die Automatenhersteller ihre monopolistische Stellung in den unterschiedlichsten Formen missbrauchen. Doch offensichtlich kann und will kein Automatenaufsteller in diesem Segment seine Rechte durchsetzen.

Und jetzt zu Frau Füchtenschnieder! Der Fachverband unter Leitung von Frau Füchtenschnieder hat meines Wissens noch nie eine loyale Haltung gegenüber den Spielhallenbetreibern gehabt. Umso erstaunter waren die Äußerungen zu einem Zeitpunkt wo es weder für den Fachverband noch Frau Füchtenschnieder etwas zu gewinnen gab.

Alleine wenn ich so auf das Jahr 2006 zurückblicke kann ich nicht feststellen, dass dieser Fachverband auch nur einmal gegen die stümperhafte Spielverordnung, Glücksspielverordnungen und Glücksspielstaatsvertag oder die Machenschaften der PTB opponiert hat.

Es gibt zwar zwei oder drei sehr schwach formulierte Presseschreiben, die man wirklich als reine Alibifunktion abtun kann.

Wenn man davon ausgeht, dass viele Forumsmitglieder und betroffene Automatenaufsteller schon im Vorfeld der Gesetzgebung die vielen Schwachpunkte voll erkannt und vergeblich angeprangert haben, dann hätte man das doch auch von den vielen selbsternannten Fach-Experten und Fachinstitutionen erwarten können. Da war es nun wirklich notwendig sich lautstark zu positionieren.

Hat man da jemals zu einem Boykott aufgerufen? Nichts, aber auch gar nichts ist damals passiert!

Vielleicht tun wir Frau Füchtenschnieder ja auch alle unrecht. Dennoch liegt es jetzt an Frau Füchtenschnieder endlich Farbe zu bekennen. Ehrlichkerit oderweiter Lobbyismus?

Wie war das noch? "Tue Gutes und dir wird Gutes widerfahren!"

Gruß
anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 07.02.2011 21:52.

33 07.02.2011 21:44 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,

warum konntest Du hier zum Thema nicht antworten, wie viele andere auch nicht?

Die Liefersperre und die fristlosen Kündigungen gehen von den Automatenherstellern aus.

Anstatt Dich damit auseinander zu setzen, fällst Du in eine Rückfallebene "Bund und Länder und Frau Füchtenschnieder".

Wann hast Du von irgend einem Aufsteller verlangt "Farbe zu bekennen",
als es z.B. um Promotionturniere in Spielhallen, Freispielgutscheine und viel täglich stattfindende Verstöße gegen die SpielV ging?

Wann hast Du von irgend einem Aufsteller verlangt "Farbe zu bekennen",
als es hier zum existenzgefährenden Boykott einiger Unternehmer kam?


Schade, ich hatte Dich anders und nicht so "eingefärbt" eingeschätzt!

Gruß
Meike
34 08.02.2011 11:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
(...)
Die Liefersperre und die fristlosen Kündigungen gehen von den Automatenherstellern aus.
(...)

Gruß
Meike


Hallo Meike,

sorry, nur für mein besseres Verständnis,
von welchen fristlosen Kündigungen und anderen Repressalien seitens der Hersteller wird hier eigentlich laufend von Dir gesprochen?

Mir sind nur die fristlosen Kündigungen der Aufsteller oder von den Aufstellern bekannt, welche ihre Leasingraten nicht bezahlt haben.
Und deshalb nicht bezahlen konnten, weil die Vergnügungssteuer sie erdrosselte.

Aber sicher äußern sich jetzt hier die Aufsteller, welchen man die Verträge fristlos aus anderen Gründen gekündigt hat, zu Wort.
Dann kann man das mal diskutieren.
Die Meinung der üblichen Protagonisten ist mir auch angenehm.Augenzwinkern

Aber eigentlich hoffe ich jetzt mal auf eine rege Beteiligung der anderen angeblich "grundlos fristlos Gekündigten".
Interessiert mich wirklich!

Gruß

__________________
Gruß vom Walter
35 08.02.2011 12:59 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Hallo Walter,

ich persönlich habe Schreiben von Aufstellern in Kopie erhalten,
in denen ihnen fristlos gekündigt wurde und nicht weil sie irgend eine Rate nicht bezahlen konnten
oder sie in einem finanziellen Verzug waren, sondern weil sie sich weigerten die Spielsoftware umzustellen
und noch dafür zu bezahlen, dass jemand ihre Langzeitbuchhaltung abholt.

Genauso habe ich Schreiben in Kopie gesehen zu Liefersperren.

Ob diese Aufsteller sich hier im Forum äußern, weiß ich nicht, aber Du kannst Dir sicher sein,
dass das keine Märchen sind.

Gruß
Meike
36 08.02.2011 14:05 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ich meine, dass das zusammen gehört:


http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7961&page=2
37 12.02.2011 16:50 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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Hallo Duke,

absolut richtig, hier gehören die Briefe hin.

Und schön zu sehen mit welch "qualifizierter" Antwort eine Automatenaufstellerin wie KARO reagiert.

Habt Ihr nur derartige Kollegen und Kolleginnen?

Wie groß müssen Abhängigkeitsverhältnisse sein, um den eigenen Kollegen nicht mehr zur Seite zu stehen?

Gibt es bei euch keine Berufsehre?- Sorry, wenn ich so komisch frage, aber derartige Reaktion würde es
in unserer "Branche" niemals geben.


Gruß
Meike
38 12.02.2011 19:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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@ Meike

seit wann ist denn die Kripo eine Branche ? , solle das nicht eine Behörde
sein ? , oder wie kommst Du auf Branche , sehr interessant !
39 12.02.2011 19:52 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Hallo KARO,

darfst oder kannst Du inhaltlich nichts sagen?

Gruß
Meike
40 12.02.2011 20:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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