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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate 6 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,006 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Meike
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Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate

Hallo zusammen,

vor Monaten wurde bereits eine angedrohte Liefersperre von Ersatzteilen und ähnlichen Repressalien von Herstellerfirmen hier angeschnitten, wenn Aufsteller sich weigern ein Update an ihren Spielautomaten durchzuführen.


Es wurde auch mit Strafanzeigen gedroht, was natürlich völlig substanzlos war.

Zwischenzeitlich gab es anonyme Anzeigen bei Ordnungsbehörden, die auch völlig substanzlos waren und ins Leere liefen.


Die Verbraucherschutzministerien zeigten bis heute keine Reaktion, - auch der Aufruf an die Gewerberechtsreferenten hier im Forum und anderweitig blieb bis jetzt ohne Reaktion.


Nachdem nun einige Aufsteller Angst um ihre Existenz haben bzgl. der Herstellerdrohungen und verhängter Liefersperren, wäre es klasse, wenn sich nun hier im Forum anwesende Juristen oder Verbände, bzw. Aufsteller äußern.

Jeder, der sich zum Thema Liefersperre rechtlich informieren möchte, empfehle ich das Buch
"Wettbewerbspolitik und Kartellrecht" 8. Auflage, Ingo Schmidt
dort wird u.a. auf die Verstöße gg. das GWB eingegangen, wenn marktbeherrschende Unternehmen eine Liefersperre, bzw. Bezugsverweigerung aussprechen.

Sehr interessant ist auch das Urteil des VG Cottbus, vom 27.11.2009, Az.:7 K 892/08, welches darlegt, wann eine Liefersperre eine zulässige Gegenreaktion darstellt, nämlich nur dann, wenn ein als rechtmäßig (per Gesetz / Verordnung) vorhandener Benutzungszwang verweigert wird.

- und das haben wir hier nun mal nicht -

Für alle Betroffenen ist vielleicht auch das Urteil des OLG Stuttgart Kartellsenat, vom 04.11.1985, Az.: 2 Kart 5/85 interessant, wenn es um die Ordnungswidrigkeit durch Androhung einer Liefersperre geht.


Und das auch große Firmen mit ihren verhängten Liefersperren gerichtlich schon gescheitert sind, kann man u.a. im Urteil gegen die Firma Lancaster ( Marktanteil von 18% ) nachlesen, - OLG München, vom 06.12.2001U (K) 3338/01



Gruß
Meike
1 13.01.2011 07:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate

Ach jeeee.....

-------------------------------------------------------------

btw.

Ist es eigentlich zutreffend, dass sich ein Aufsteller entschuldigt hat, dass er per Ultimo erst ca. 93 % seiner GSG von TR 3.X auf TR 4.x umgerüstet hat, und er hofft, dass er bis zum 14. 01. 2011 ALLE GSG auf TR 4.x umgerüstet hat ?

Grüße

__________________
gmg
2 13.01.2011 16:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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RE: Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate

Wie ist denn dein Beitrag zu verstehen, Meike? Möchtest du lieber die alte TR beibehalten, die nicht dem Geiste des Verordnungsgeber entspricht? Dir sind also hohe Gewinne lieber, die du an anderer Stelle so heftig kritisierst? Versteh ich alles nicht?????? Was hast du gegen eine sinnvolle Weiterentwicklung der technischen Richtlinien????
3 13.01.2011 19:53 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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RE: Liefersperre bei Verweigerung des Softwareupdate

Zitat:
Original von Rosewood
Wie ist denn dein Beitrag zu verstehen, Meike? Möchtest du lieber die alte TR beibehalten, die nicht dem Geiste des Verordnungsgeber entspricht? Dir sind also hohe Gewinne lieber, die du an anderer Stelle so heftig kritisierst? Versteh ich alles nicht?????? Was hast du gegen eine sinnvolle Weiterentwicklung der technischen Richtlinien????


Und die Tr 4.1 entspricht dem Geiste der Verordnungsgeber?
Also sind Gewinne bei Novomatic Geräten bis 10.000€ in diesem Sinne?
Und komm mir jetzt nicht damit, dass AG´s keine Geldgewinne sind.
4 14.01.2011 00:41 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo rosewood,

wenn Menschen genötigt werden, wenn Menschen mit Maßnahmen gedroht wird, die sie in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedrohen, obwohl sie sich rechtskonform verhalten haben, nur um einer Augenwischerpolitik genüge zu tun, finde ich dies nicht akzeptabel.

In 2007 war bereits klar, dass die PtB Zulassungen für Bauarten vergeben hatte, die nicht Spielverordnungskonform waren / sind.

Alle Stellen waren darüber informiert.

Diese Bauarten wurden bis heute nicht widerrufen oder zurück genommen, obwohl der §33 e GewO eine Mussvorschrift ohne jeden Ermessensspielraum darstellt.

Wenn jemand Fehler macht (kann immer mal passieren), so hat er diese einzugestehen, diese abzustellen und die Konsequenzen zu tragen.

Hier werden jedoch die Fehler Jahr für Jahr verschlimmbessert.

Und ich gebe sunrise absolut recht, die TR 4.1 entspricht NICHT dem "Geist der Verordnungsgeber".

Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 14.01.2011 06:46.

5 14.01.2011 06:45 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Auch manische Forenprediger sollten erkennen, dass solch rechtsgrundlose Drohungen mit einer Liefersperre zu weit gehen!
6 14.01.2011 12:21 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

absolute Zustimmung, das geht zu weit!


Hallo gmg,

"ach jeee",- Zitat Ende - was soll das denn für ein Kommentar sein?



Gruß an alle,

nun das wird sicherlich sehr interessant, wenn nun die betroffenen Unternehmen den Rechtsweg beschreiten und dann die ganzen Zusammenhänge vor Gericht offen gelegt werden müssen, wie dies üblich ist in Verfahren wegen Verstoß gegen das GWB.

In Deutschland gibt es nämlich Gesetze,die Marktteilnehmer (gerade kleinere Unternehmen und den freien Markt) schützen sollen z.B.

§ 19 GWB "Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung"

§ 20 GWB "Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung"

§ 21 GWB "Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens"

.....................


Also müsste in einem Verfahren offen gelegt werden, wie es denn dazu kam

beginnend bei den ca. 100 betroffenen Bauartzulassungen und wie die Nachträge mit den für ungültig erklärten Spielsoftwaren verwaltungsrechtlich zu bewerten sind

dann wird man sich sicherlich unter staatsrechtlichen Aspekten die "Handlungsanweisungen" des BMWI betrachten, vor allem da vereidigte Sachverständige der IHK bereits auf die Problematiken hinreichend hingewiesen hatten

ein besonderer Punkt wird sicherlich das "Verbändegespräch" mit den "Absprachen" beim BMWI werden

und welche "Erwartungen" von Vertretern des BMWI auf Jahreshauptversammlungen immer wieder ausgesprochen und dokumentiert wurden

und wie die "Drohschreiben" , beginnend bei finanziellen Unannehmlichkeiten, angeblichen Strafanzeigen, wenn man nicht sofort "umrüstet" über Liefersperren, bis hin zu unbegründeten Kündigungen sich immer wieder auf die "Erwartungen" des BMWI beziehen

- der aufmerksame Forenleser wird sich nun an die gesammelten Punkte erinnern, da diese seit Jahren hier aufgegriffen wurden und mir persönlich tut jetzt schon Frau Aigner leid, wenn sie erläutern muss, warum die Problematiken des Verbraucherschutzes von Seiten der Bundesregierung seit 2007 unberücksichtigt blieben, denn nicht nur, dass der Verbraucher "Aufsteller" belastet wird, so wird auch der Verbraucher "Spieler" von Jahr zu Jahr belastet, weil man seine Fehler nicht eingestehen will und nun haben wir dank TR 4.1 die Aktiongames und können uns schon alle auf die TR 4.2 einstellen, sobald die "Fehlentwicklung" wie es immer genannt wird auch beim letzten verantwortlichen aufgefallen ist und dann beginnt das Spiel von vorne -


Gruß
Meike
7 15.01.2011 07:15 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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keine freischaltcodes mehr von adp

Nun geht es los:

Bei Gauselmann gibt es keine Freischaltcodes für TR3 Gräte mehr.

Auch keine für Eigentumsgeräte.

Es können also tausende Geräte in die Tonne.

Na, das wird noch was geben . So nicht meine Herren.
8 15.01.2011 10:42 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Offensichtlich greifen hier auch nur die immer noch fehlenden Grundsatzurteile!

Ist das nicht ein Fall, der alleine schon im öffentlichen Interesse durch eine parteilose und neutrale Staatsanwaltschaft verfolgt werden müßte?

Oder gibt es in der deutschen Glücksspielbranche immer noch oder schon wieder Leibeigene?
9 15.01.2011 15:14 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

ich denke, dass sich erst einmal einer der Betroffenen outen muss, um dann entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

Vielleicht wird ja zur IMA 2011 dazu berichtet. s.u.



Gruß an alle,

nun im Automatenmarkt, Ausgabe Januar 2011 / IMA , Seite 31 kann man klare Worte von Herrn Gauselmann zu diesem Punkt lesen:

Zitat:
"Damit haben wir in vollem Umfang dem Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums entsprochen.
Einige Nachzügler werden wir sofort rabiat angehen."


Da hat man letztlich in zwei kleinen Sätzen die Knackpunkte

1. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, sondern nur einen "Wunsch des BMWI"

2. die marktbeherrschenden Unternehmen gehen Unternehmen, die sich nicht an Absprachen der Verbände mit dem Ministerium halten,
wütend ( rabiatus ) an

Hat jemand schon mal mehr "Kartell" in zwei Sätzen lesen können?



Welche legale Branche kennt ihr, in dem einer der führenden Unternehmer anderen Unternehmen in einer Zeitschrift offen droht
mit "rabiaten" Vorgehen, wenn Sie bestimmte Tätigkeiten in ihrem Unternehmen nicht ausführen lassen.



Vor einiger Zeit wurde ich noch gefragt, ob ich mir einen Grund vorstellen kann, warum Herr Prof. Dr. Kurt Biedenkopf die Eröffnungsrede zur IMA 2011 hält.
- mir fiel keiner ein -
Aber nachdem ich den Artikel im Automatenmarkt gelesen habe, kann ich mir einen vorstellen.

Herr Prof. Dr. Kurt Biedenkopf hat seit dem 01.01.2011 eine Forschungsprofessur zum Thema "Die Leistungsfähigkeit europäischer Demokratie angesichts des demografischen Wandels".

Und wenn man sich den demografischen Wandel in der Führungsriege der Branche anschaut, die die Absprachen getroffen haben
und wie "demokratisch" (nach welchen "rechtsstaatlichen" Prinzipien) die Absprachen durchgesetzt werden, dann kann es sich hier vielleicht um einen Part der Forschungen handeln.

Gruß
Meike
10 16.01.2011 05:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: keine freischaltcodes mehr von adp

Zitat:
Original von dieter116
Nun geht es los:

Bei Gauselmann gibt es keine Freischaltcodes für TR3 Gräte mehr.

Auch keine für Eigentumsgeräte.

Es können also tausende Geräte in die Tonne.

Na, das wird noch was geben . So nicht meine Herren.


Erklärung von adp :

Aus branchenpolitischen Gründen stehen die Freischaltcodes für Geräte nach technischer Richtlinie 3.3 bekanntlich nicht mehr zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen eine schnellstmögliche Umrüstung auf ein Produkt nach Technischer Richtlinie 4.1,
bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Die Sachverständigen können (müssen) Geräte, die noch nicht abgelaufen sind, prüfen und verlängern , § 7 Spielverordnung.
Der Betreiber kann sie aber nicht mehr freischalten und somit auch nicht nutzen.
Abgelaufene Geräte können auch nicht mehr geprüft werden, da vorher der Code eingegeben werden muss um sie prüfen zu können.
Durch die Codeverweigerung wird so der gesetzliche Prüfauftrag durch adp verhindert.

Ein Teil der TR3 Geräte kann nicht auf TR4 umgerüstet werden.
Bei der Umrüstung der anderen Geräte hat adp einen Gewinn von mehr als 500,- Euro pro Gerät.

Insgesamt ein Millionengeschäft , durch die Codeverweigerung.
Diese wurde vorher nicht angekündigt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter116: 16.01.2011 06:55.

11 16.01.2011 06:54 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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RE: keine freischaltcodes mehr von adp

Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von dieter116
Nun geht es los:

Bei Gauselmann gibt es keine Freischaltcodes für TR3 Gräte mehr.

Auch keine für Eigentumsgeräte.

Es können also tausende Geräte in die Tonne.

Na, das wird noch was geben . So nicht meine Herren.


Erklärung von adp :

Aus branchenpolitischen Gründen stehen die Freischaltcodes für Geräte nach technischer Richtlinie 3.3 bekanntlich nicht mehr zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen eine schnellstmögliche Umrüstung auf ein Produkt nach Technischer Richtlinie 4.1,
bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Die Sachverständigen können (müssen) Geräte, die noch nicht abgelaufen sind, prüfen und verlängern , § 7 Spielverordnung.
Der Betreiber kann sie aber nicht mehr freischalten und somit auch nicht nutzen.
Abgelaufene Geräte können auch nicht mehr geprüft werden, da vorher der Code eingegeben werden muss um sie prüfen zu können.
Durch die Codeverweigerung wird so der gesetzliche Prüfauftrag durch adp verhindert.

Ein Teil der TR3 Geräte kann nicht auf TR4 umgerüstet werden.
Bei der Umrüstung der anderen Geräte hat adp einen Gewinn von mehr als 500,- Euro pro Gerät.

Insgesamt ein Millionengeschäft , durch die Codeverweigerung.
Diese wurde vorher nicht angekündigt.




böser bube adp !

aber wie schaut es denn bei löwen (novomatic) aus ? Weißnicht

pg.
12 16.01.2011 08:18 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hallo dieter,

danke für die Erläuterung.

Man könnte es auch als absolute win-win-Maßnahme für die Industrie und deren angebundenen Spielhallen bezeichnen, die dort aufgrund der Absprachen
der Verbände mit dem BMWI Zustande gekommen ist.

- Da sieht man mal wieder wo die wahren Spieler sitzen, die offensichtlich auch das strategische Brettspiel hervorragend beherrschen
und wo die Spielfiguren sitzen, die sich wie all die Jahre schön von einem Punkt zum anderen schieben lassen und dies dann noch als
Erfolg verkaufen.-

Da werden Unternehmensdaten mit Langzeitbuchhaltung "verschenkt",

die Produktion wird angekurbelt

und wer weiß, ob es da nicht wie damals bei dem goldenen Schlüssel wieder eine
2-Klassen-Gesellschaft gibt

und wie ist das noch, wenn einer der Getreuen merkt, dass es doch mit dem neuen Softwarepaket nicht so toll ist,
werden dann die Freischaltcodes, die ja nicht weg sind doch verwendet, denn die alte Software ist rechtlich einwandfrei,
da die PtB die Bauart nie zurück genommen hat?


Gruß
Meike
13 16.01.2011 11:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Sind wir nicht schon lange das „Freiwild“ und die“ Handlanger“, der Lobbyisten und Nutznießer?

Offensichtlich sind es doch auch jetzt wieder die üblichen Machenschaften von den Lobbyisten und Nutznießern, die mit ihren abgestimmten Handlungsweisen das deutsche Glücksspiel abzocken und diskreditieren.
Zitat:
In Wikipedia liest sich das momentan so:

In der Politik wird das Mittel der Diskreditierung verwendet, um sich unliebsamer Gegner zu entledigen, indem ihnen nach erfolgreicher Diskreditierung der Rücktritt nahe gelegt wird.

In der Wirtschaft wird die Diskreditierung eingesetzt, um Produkte von Konkurrenten beim Kunden in Verruf zu bringen. Beispielsweise kann durch Lancierung von Übernahmegerüchten oder zeitlich geschickt terminierter Produktankündigungen die öffentliche Wahrnehmung erzeugt werden, dass ein Konkurrenzprodukt ohne Zukunft wäre.

Wann erkennt man endlich, dass hier eine handelnde Alternative fehlt, die nach Recht und Ordnung und im Interesse der Bürger tätig ist?
14 16.01.2011 11:55 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
jasper
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Zitat:
Original von anders

Wann erkennt man endlich, dass hier eine handelnde Alternative fehlt, die nach Recht und Ordnung und im Interesse der Bürger tätig ist?


Wer sollte das Deiner Meinung erkennen?
Es düfte doch allen bereits hinlänglich bekannt sein und somit auch von ALLEN erkannt worden sein.

Die Frage sollte lauten:
Wer steht da auf der Bremse bzw. warum wird nichts unternommen?
15 17.01.2011 11:45 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
RudiCartell RudiCartell ist männlich
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RE: keine freischaltcodes mehr von adp

Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von dieter116
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Bei Gauselmann gibt es keine Freischaltcodes für TR3 Gräte mehr.

Auch keine für Eigentumsgeräte.
....


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Aus branchenpolitischen Gründen stehen die Freischaltcodes für Geräte nach technischer Richtlinie 3.3 bekanntlich nicht mehr zur Verfügung.
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Die Sachverständigen können (müssen) Geräte, die noch nicht abgelaufen sind, prüfen und verlängern , § 7 Spielverordnung.
Der Betreiber kann sie aber nicht mehr freischalten und somit auch nicht nutzen.
Abgelaufene Geräte können auch nicht mehr geprüft werden, da vorher der Code eingegeben werden muss um sie prüfen zu können.
Durch die Codeverweigerung wird so der gesetzliche Prüfauftrag durch adp verhindert.

...


Da die TRs ja beschreiben, was der Hersteller den Prüfern/Inspekteuren zur Überprüfung der Nachbaugeräte zur Verfügung stellen muss, kommt mir diese Frist von adp (15.1.2011 Stopp der Ausgabe von weiteren Freischaltcodes zu Geräten vor TR 4.0) etwas unüberlegt vor.
Vielleicht kann ja mal einer aus den Prüferkreisen mitteilen, ob die Hausundhofprüfer des TüV auch keine Codes mehr von P.G. geliefert bekommen, um bei abgelaufenen Geräten dem Prüfauftrag nachkommen zu können.
Ich vermute das zumindest bei Eigentumsgeräten es nicht einfach wird diese Position rechtlich sauber zu vertreten und das einige Aufsteller hier eine Prüfung mit dem Hebel der Überprüfbarkeitszusicherung anstreben werden.
Es wird dann final sicher wirtschaftlich irgendwie geregelt werden, bevor man als Hersteller eines Rechtsverstoßes überführt wird.
Aber es mag ja einigen Rechtsanwälten und richtigen Sachverständigen bis dahin einiges an Brot und Arbeit einbringen.

Gruß vom Rudi

.
16 18.01.2011 09:20 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Auch eine Art seine Mitbewerber auszuschalten und eine Betriebsübernahme vorzubereiten.
17 21.01.2011 11:46 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Hallo zusammen,

interessant zu sehen, welche "Sprachlosigkeit" bei wem hervorgerufen wird,

wenn Frau Füchtenschnieder den Ansatz eines Boykottaufrufs startet und welches

Nichtinteresse es bei wem hervorruft, wenn Menschen durch die Automatenindustrie mit

Liefersperren und fristlosen Kündigungen bedacht werden, weil sie sich an Absprachen

irgend welcher Menschen mit dem BMWI nicht halten.

Gruß
Meike

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 05.02.2011 10:39.

18 05.02.2011 10:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo zusammen,

interessant zu sehen, welche "Sprachlosigkeit" bei wem hervorgerufen wird,

wenn Frau Füchtenschnieder den Ansatz eines Boykottaufrufs startet und welches

Nichtinteresse es bei wem hervorruft, wenn Menschen durch die Automatenindustrie mit

Liefersperren und fristlosen Kündigungen bedacht werden, weil sie sich an Absprachen

irgend welcher Menschen mit dem BMWI nicht halten.

Gruß
Meike

@ Meike,

das ist mit Sicherheit der verkehrte Ansatz.

Wann hat Frau Früchtenschnieder sich jemals für die “Automatenaufsteller“ stark gemacht oder eingesetzt?

Wann hat Frau Früchtenschnieder jemals die „Automatenaufsteller“ zu einem Gespräch geladen?

Nach meinem Kenntnisstand hat Frau Früchtenschnieder immer nur die mit Ausnahmen versehenen föderalistischen Interessen der Lobbyisten unterstützt. Gehört Frau Früchteschnieder etwa nicht auch der Lobbygruppe an?

Deshalb muss man sich doch überhaupt nicht wundern, wenn die ständige Miesmachung bei den Betroffenen jetzt ihre Wirkung zeigt.

Gruß
anders
19 05.02.2011 11:05 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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anders,

wenn es Dir - oder irgend einem anderen hier- tatsächlich um Grundsätze des Rechts geht, welche über Lobbying hinweg für alle
Rechtssicherheit durch Gleichbehandlung geben sollen,
- so wie Du es hier seit Jahren postest-
dann verwundert es sehr, dass Du einen
Boykott nicht unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten betrachtest.

Wo ist da Dein Sinn für Gleichbehandlung geblieben?

Plötzlich sind für Dich Namen, Institutionen, wer, wen finanziert, entscheidend?


Es ist doch als rechtlich vollkommen unproblematisch zu bezeichnen, wenn A, B oder F eine
Rundmail an Personen und Institutionen schickt, bestimmte Verträge / Vertragsgestaltungen
für sich zu problematisieren, ob diese mit bestimmten Anschauungsgrundsätzen übereinstimmen.

- aber über diesen rechtlich völlig problemlosen, wie auch immer definierten "Boykottaufruf" regen sich nicht nur
einige Aufsteller und ein seeeehr gut branchenvertrauter Soziologe und "sachkundige Bürger" hier im Forum auf,
sondern es wird auch von der AWI (Sprachrohr der meisten Verbände der Automatenwirtschaft)
mit Internetveröffentlichung scharf verurteilt -


Und dann haben wir hier in diesem Thema eine rechtlich sehr problematische Maßnahme,
d.h. kartellähnliche Absprachen von Verbänden mit dem BMWI zu rechtlich absolut problematischen Maßnahmen,
d.h. Automaten mit "inkriminiert" hohen Punktestände - Zitat Ende Herr Schönleiter-
erhalten vom BMWI großzügige Übergangsfristen in der Aufstellung und Gebrauch
und dafür werden auf der einen Seite verwaltungsrechtlich haltlose Maßnahmen vereinbart - Ungültigerklärung von Spielsoftware ohne Rücknahme oder Widerruf der betroffenen Bauartzulassung-,
die dem Bundestag dreist als "probates Mittel" verkauft werden,
und die andere Seite der Vertragspartner vereinbart, dass sie auf die Aufsteller einwirkt,
dass diese die vereinbarten "Spielregeln" mitmachen,
mit welchen Mitteln auch immer
- so wurde es von Herrn Gauselmann sogar mit "rabiater" Vorgehensweise publiziert.

Wo wurden aber eine scharfe Zurückweisung / der Hauch von Empörung der AWI, der Aufsteller und "sachkundigen Bürger" veröffentlicht
auf die öffentlich verkündete "rabiate" Vorgehensweise,
auf die illegalen Liefersperren
und die existenzbedrohenden Boykotts,
nur weil einige Menschen sich an Gesetze halten und diese einfordern, anstatt illegale Maßnahmen und Absprachen zu bejubeln
und Geld dafür zu bezahlen, dass sie ihre Geschäftsgeheimnisse (ihre Buchhaltungsdaten) der Tochtergesellschaften / Beauftragten von Konkurrenzunternehmen zu geben?!


Gruß
Meike
20 06.02.2011 07:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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