unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Karateunterricht » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Karateunterricht
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gewerbemaus   Zeige Gewerbemaus auf Karte Gewerbemaus ist weiblich
Jungspund


images/avatars/avatar-109.gif

Dabei seit: 24.08.2006
Beiträge: 10
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 64.681
Nächster Level: 79.247

14.566 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Karateunterricht


allesamt; habe eine Werbung in der Zeitung vor mir zu liegen: Laut dieser Anzeige gibt der Herr an Sensei für Karateunterricht zu sein bzw. wirbt für die Teinahme an diesem Unterricht.
Da uns vom Ministerium vorgegen wurde, dass der Jogauntericht gemäß Gewerbeordnung anzeigepflichtig ist (d.h. kein Hochschulabschluss vorliegt) und nicht unter den § 6 der GewO des Unterrichtswesens fällt, haben wir Herrn S. aufgefordert seine gewerbliche Tätigkeit bei uns anzumelden. Auch diverse Fitnessstudios sind gewerberechtlich bei uns gemeldet. Herr S. ist der Meinung, dass der Karateunterricht unter die freien Berufe fällt und nicht gemäß § 6 GewO anzeigepflichtig ist.
Habt ihr Erfahrungen mit diesen sportlichen Aktivitäten mit Bezug auf die Anzeigpflicht.

Vielen Dank
Gewerbemaus
1 22.11.2010 16:35 Gewerbemaus ist offline E-Mail an Gewerbemaus senden Beiträge von Gewerbemaus suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Karateunterricht

Hallo aus Schwentinental,

das ist er wieder einmal: der alte Streitpunlt der Definition Steuerrecht vs. Gewerberecht. Da der steuerliche und gewerberechtliche Begriff nicht übereinstimmen, kann die steuerliche Einschätzung für uns nicht maßgeblich sein.
Die entscheidende Frage ist doch, ist dieser freie Beruf im Sinne des Gewerberechts entweder eine freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert

Also, der mit Hochschulabschluss studierte Diplom Karatelehrer - wohl eher nein! Bei der Kunst des Sensei kann ich wirklich
keine persönliche Dienstleistung höherer Art erkennen, die eine höhere Bildung erfordert.



[Mod on]
Beitrag wurde mit Kenntnis des Themenstarters verschoben
[Mod off]
2 23.11.2010 08:27
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Karateunterricht

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 178.695 | Views gestern: 396.539 | Views gesamt: 895.767.257


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 74 | Gesamt: 0.173s | PHP: 99.42% | SQL: 0.58%