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Zum Ende der Seite springen Vorsicht mit der Kasse nach der Umstellung!
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Meike
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Vorsicht mit der Kasse nach der Umstellung!

Hallo zusammen,

nach der Umstellaktion zu den angeblich verfristeten Software mit Umstellaktion TR 4.1 gibt es nun die ersten Nachfragen durch die Aufsteller.

Viele Aufsteller verstehen nicht, dass das angebliche "Softwareupdate" mit neuer Zulassungsnummer entsprechende
Auswirkungen auf die Kasse und somit auch auf die Vergnügungssteuer hat.

Da der Aufsteller physisch keinen neuen Automaten in der Halle / Gaststätte stehen hat, verwundert es ihn
vielleicht, dass die Stadtkasse einen Verlustabzug für die Vergnügungssteuer nicht ermöglicht.


Daher denkt bitte daran, wenn Ihr Eure Automaten freiwillig umstellt, so habt ihr physisch zwar immer noch den alten Automaten,
aber rechtlich habt ihr einen neuen Automaten, der auch als neue Kasse zu bewerten ist.

Dies ist für jeden Aufsteller auch am Kassenstreifen zu erkennen, da dort die Neufaustellung mit dem "A" vor der Auszugnummer 1
erkennbar ist und die Erstbefüllung angezeigt wird. Eure alten Buchhaltungsdaten wurden im Automaten "vernichtet" und sind auf
dem Kassenstreifen auch nicht im Statistikteil erkennbar.


Gruß
Meike
1 20.11.2010 07:42 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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