Vorsicht mit der Kasse nach der Umstellung! |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.526.285
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Vorsicht mit der Kasse nach der Umstellung! |
|
Hallo zusammen,
nach der Umstellaktion zu den angeblich verfristeten Software mit Umstellaktion TR 4.1 gibt es nun die ersten Nachfragen durch die Aufsteller.
Viele Aufsteller verstehen nicht, dass das angebliche "Softwareupdate" mit neuer Zulassungsnummer entsprechende
Auswirkungen auf die Kasse und somit auch auf die Vergnügungssteuer hat.
Da der Aufsteller physisch keinen neuen Automaten in der Halle / Gaststätte stehen hat, verwundert es ihn
vielleicht, dass die Stadtkasse einen Verlustabzug für die Vergnügungssteuer nicht ermöglicht.
Daher denkt bitte daran, wenn Ihr Eure Automaten freiwillig umstellt, so habt ihr physisch zwar immer noch den alten Automaten,
aber rechtlich habt ihr einen neuen Automaten, der auch als neue Kasse zu bewerten ist.
Dies ist für jeden Aufsteller auch am Kassenstreifen zu erkennen, da dort die Neufaustellung mit dem "A" vor der Auszugnummer 1
erkennbar ist und die Erstbefüllung angezeigt wird. Eure alten Buchhaltungsdaten wurden im Automaten "vernichtet" und sind auf
dem Kassenstreifen auch nicht im Statistikteil erkennbar.
Gruß
Meike
|
|
1
20.11.2010 07:42 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 182.872 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.583.003
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|