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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Maximale Höhe der Vergnügungssteuer » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Maximale Höhe der Vergnügungssteuer 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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Walter B Walter B ist männlich
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Maximale Höhe der Vergnügungssteuer

9 LA 199/09
OVG Lüneburg
Beschluss vom 08.11.2010 Vorinstanz
2 A 524/08
VG Lüneburg
Urteil vom 17.09.2009
________________________________________

Heranziehung zur Vergnügungsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse

Ein Steuersatz von 15 % auf die Bruttokasse liegt an der Obergrenze des rechtlich
höchstens
Zulässigen und muss daher im Einzelfall besonders sorgfältig auf einen Verstoß gegen das Erdrosselungsverbot überprüft weden.
________________________________________


Drauf achten: OVG, nicht irgendein Richter, welchem die Branche gut gefällt!

__________________
Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 15.11.2010 20:06.

1 15.11.2010 20:00 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Meike
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Hallo Walter,

hast Du einen link zum Langtext des Urteils?

Über juris habe ich es noch nicht finden können.

Gruß
Meike
2 16.11.2010 07:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Michi344 Michi344 ist männlich
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Na endlich,

wenn das so ist wie der Richter beim OVG festgestellt hat, endlich mal ein Urteil welches nahe der Realität ist, und hoffentlich die GIERIGEN KOMMUNEN in die Schranken weißt.

Wenn die Kommunen die Dollerzeichen aufgrund Ihrer miserablen Haushaltspolitik in den Augen haben, setzt bei denen soweit Sie einen haben, immer wieder der Verstand aus.

Hatte es glaube schon einmal geschrieben, wir haben noch eine Stadt, die Pauschal die Geldspielgeräte in Spielstätten mit 160 Euro / Monat besteuert, auf den Hinweis das dies nicht mehr legal ist, kam nur die Antwort, "wenn wir die alte Satzung anfechten, Bitte schön , dann wird es eben noch teuerer weil wir dann 20% ansetzen, wir haben ja schließlich Haushaltskonsolodierung".

Traurige Aussage eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung dieser Stadt.

Gruss Michael

__________________
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3 16.11.2010 16:24 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Meike
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Hallo Michael,

nun es werden sich auch einige Kommunen über ein eindeutiges Urteil des OVG
zur Höhe der Vergnügungssteuer freuen, denn dann hat man ein Prozessrisiko minimiert.
Daher hätte ich die Urteilsbegründung gerne im Langtext gelesen.

Wenn es einer hat, bitte einstellen.

Dein Negativbeispiel einer Kommune, die es nach 5 Jahren noch immer nicht geschafft haben soll
die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen und dann dem Bürger drohen soll,
dass es ihn teurer kommt, wenn er geltendes Recht einfordern will, - ist mit Verlaub-, unglaublich.


Gruß
Meike
4 16.11.2010 17:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
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Hallo Meike,

kannst Dich ja mal als Automatenaufsteller inkognito an die zuständige Leiterin der Finanzverwaltung der Stadt H...... wenden, und deinen Widerspruch gegen die Satzung kundtun.

Mal sehen ob Du die gleiche Drohung wie wir bekommst.

Weißt schon um welche Stadt es sich handelt, wenn nicht, schicke ich Sie Dir gerne eine PN.

Deswegen halten in dieser Stadt auch alle Aufsteller die Füsse still, könnte ja teuerer werden.


Wenn es dieses Urteil wirklich so gibt, kann ich das nur begrüssen.

Gruss Michael

__________________
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5 16.11.2010 17:38 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
tapier
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Hier
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[url=http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=050002009000199
9 LA]http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0500020090001999 LA
6 16.11.2010 19:50 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo Tapier,

danke.

Mit der Urteilsbegründung, denke ich, können die Steuerämter gut arbeiten.



Hallo Michael,

nun, wir können uns denken, von welcher Stadt Du sprichst.

Wenn das so ist, wie Du es geschildert hast, ist das äußerst problematisch,
da dort dann ein falsches Behördenverständnis und Rechtsverständnis vorliegen würde.

Aus dem Zeitalter irgendwelcher Drohungen mit unbestimmten Übel, wenn der Bürger eine Behörde nach Umsetzung geltenden Rechts anspricht, sollten doch alle langsam raus sein.

Wenn dem wirklich so sein sollte, wie Du das hier mitgeteilt hast, wird sich sicherlich die übergeordnete, mitlesende Behörde drum kümmern.


Gruß
Meike
7 17.11.2010 06:41 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
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Guten Morgen Meike,

wäre schön wenn sich die Behörde darum kümmert, allerdings scheint es mit der Rechtsauffassung dieser Behörde auch nicht weit zu sein.

( Nur noch einmal zur Erinnerung; Antrag auf Sperrzeitverkürzung; wurde unser Widerspruch jetzt noch einmal geprüft, und mit einer neuen Begründung abgelehnt, unsere Spielstätte befindet sich in einem Wohngebiet, nur ein Satz - Spielstätte befindet sich in einem Wohngebiet PUNKT.

Allerdings ist diese Ablehnung widerrum falsch, die Spielstätte befindet sich Planungsrechtlich in einem Mischgebiet, auch in der ersten Ablehnung haben die das schon selbst festgestellt, das sich die Spielstätte in einem - Mischgebiet befindet.
Wobei sich auf der einen Seite zu 90% Gewerbebetriebe angesiedelt haben ( Autohaus, Schlüsseldienst, Wohnungsbauunternehmen, Einkaufscentrum u.a. mit unserer Spielstätte, die neue Feuerwehrleitstelle wird dort zur Zeit gebaut, etc., und auf der anderen Strassenseite befinden sich etwas weiter entfernt zwei Wohnblöcke Plattenbauten, diese sollen soweit uns bekannt ist, auch noch abgerissen werden, will ja keiner mehr drin wohnen.
Was soll man da zu dieser Ablehnung noch sagen, werden sich die Gerichte und Anwälte mit beschäftigen müssen, was kostet die Welt, die Stadt hat ja genug Euronen von Ihren Automatenaufstellern. )


Übrigens bin ich gerade dabei, den Widerspruch gegen die Erhebung der Vergnügungssteuer und deren Satzung der benannten Stadt zu schreiben, da das neue Urteil nun ja ganz klare Grenzen setzt.

Sollte diese Stadt trotzdem der Meinung sein, an der "20%!" Variante festhalten zu wollen, bzw. diese dann beschliessen, gibt es gleich die nächste Klage hinterher.

Die Stadt kann es sich ja leisten, mit den Steuergeldern um sich zu werfen, hat ja in den letzten 5 Jahren ausgiebige Vergnügungssteuereinnahmen gehabt.

Gruss Michel

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Dieser Beitrag wurde 5 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 17.11.2010 07:34.

8 17.11.2010 07:05 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Michi344


Übrigens bin ich gerade dabei, den Widerspruch gegen die Erhebung der Vergnügungssteuer und deren Satzung der benannten Stadt zu schreiben, da das neue Urteil nun ja ganz klare Grenzen setzt.




und
hallo Michie,

bist Du denn mit der Höhe der Pauschalbesteuerung in der genannten Kommune unzufrieden?
Ich verstehe jetzt Deinen Unmut nicht......
wären Dir 15% vom Saldo 2 lieber?

__________________
Gruß vom Walter
9 18.11.2010 14:35 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Michi344 Michi344 ist männlich
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Hallo Walter B,

wenn in der Stadt Hohe....... E.... die Steuern bei 15% liegen würden, wären die zu zahlenden VGS immer noch weniger, als mit der jetzigen Pauschalbesteuerung.

Da die 15% ja auch gut begründet sein sollten ( sonst eben wieder die Klage ) , gehe ich mal von 10 - 12% aus, da kann ich dann noch ein paar mehr Euronen einsparen.

Ist ja eine ganz einfache Rechenaufgabe, Gesamtumsatz dieser Stadt mal den 15% im Vergleich zu den VGS die ich im Schnitt je Jahr an die Stadt bisher abgeführt habe.

Gruss Michael

__________________
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Michi344: 18.11.2010 15:24.

10 18.11.2010 15:13 Michi344 ist offline E-Mail an Michi344 senden Beiträge von Michi344 suchen
Walter B Walter B ist männlich
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....wenn Du Dir natürlich alles gut durchgerechnet hast und auch Deine Kollegen in diese Berechnungen einbezogen wurden, aber hallo....

und wie immer ....


und keine Schnellschüsse...
und
Danke




Ganz kurz noch als edit:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Euch bei einer Änderung besser stellt,
denke an die Möglichkeit bei einer Änderung der Satzung im Nachhinein, also eine Verböserung/Veränderung verbunden mit Nachzahlung ist durchaus möglich.
Die können die Satzung in diesem Fall ändern, verbunden mit Nachzahlung über Jahre.
Das geht, ich schreibe das hier rein, weil die sowieso mitlesen und auf den Gedanken kommen!
Ich hätte an Deiner Stelle lieber die Finger ruhig gehalten!

__________________
Gruß vom Walter

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Walter B: 18.11.2010 16:29.

11 18.11.2010 16:18 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Meike
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Hallo Walter,

mal abgesehen von dem von Dir angeregten taktischen Komponeneten, die für einen Aufsteller ganz sinnig sein mögen,
findest Du nicht auch,
dass 5,5 Jahren nachdem das Bundesverwaltungsgericht Recht gesprochen hat,
dies in jeder Kommune endlich umgesetzt sein müsste?

Gruß
Meike
12 20.11.2010 08:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Hier noch ein ganz interessanter Artikel dazu am Fall Gronau:

http://www.westfaelische-nachrichten.de/...ab_pruefen.html
13 20.11.2010 10:14 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo Walter,

mal abgesehen von dem von Dir angeregten taktischen Komponeneten, die für einen Aufsteller ganz sinnig sein mögen,
findest Du nicht auch,
dass 5,5 Jahren nachdem das Bundesverwaltungsgericht Recht gesprochen hat,
dies in jeder Kommune endlich umgesetzt sein müsste?

Gruß
Meike



Hallo Meike,

...so lange ist das schon her?
Kinners, wie die Zeit vergeht.. Heul

Er kann ja Einspruch gegen die Bescheide einlegen, dann wird die Satzung verworfen, mit dem Ergebnis, dass rückwirkend geändert werden kann.
Ob die Änderung zu seinen Gunsten ausfällt, ist eine andere Sache.
Vielleicht steckt ja Methode dahinter und die Kommune wartet nur auf diese Reaktion, wer weiß das schon....?
Ich jedenfalls nicht.

Beide Seiten sollten eine vernünftige Lösung finden, man muss miteinander sprechen und vor allen Dingen die Schärfe rausnehmen,
nur so findet man zueinander, wie im ganz normalen Alltagsleben auch....

...sagt meine Frau übrigens auch immer!

und noch einmal


und
Danke

__________________
Gruß vom Walter
14 20.11.2010 14:44 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition bei Enthaltung der CDU und der Grünen sowie Gegenstimmen der FDP als Dringlichkeitsentscheidung eine Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von 11 auf 20 % beschlossen. Diese Änderung tritt schon zum 01.01.2011 in Kraft und ist damit, nachdem die Steuer erst zum 01.01.2010 neu festgesetzt wurde, "ein Schlag ins Gesicht der Automatenkaufleute", so Thomas Breitkopf, 1. Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V..

"Es stellt sich die Frage nach Verlässlichkeit und Planbarkeit von Investitionen. Wie soll man Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und erhalten, wenn die Politik die Rahmenbedingungen kurzfristig willkürlich ändert", so Breitkopf weiter. Die rund 380 Betriebe der Unterhaltungsautomatenwirtschaft in Berlin stellen in gewerblichen Spielhallen und Gaststätten auf und haben rund 2.400 vorwiegend weibliche Mitarbeiter.

"Wenn sich ein Standort nicht mehr rechnet, weil die Steuer uns erdrosselt, müssen wir schließen. Oftmals sind wir daran wegen langfristiger Verträge gehindert und wollen uns auch nicht von langjährigen, erfahrenen Mitarbeitern trennen. Dies trifft Spielhallen und insbesondere die Gastronomieaufstellung in besonderem Maße", so Breitkopf. "Gleichzeitig wird dem illegalen Spiel in Hinterzimmern, so genannten Teestuben und erlaubnisfreien Gaststätten Tür und Tor geöffnet, denn dort kann nach Aussage der Berliner Bezirksämter im Grunde nicht umfassend kontrolliert werden" (so Neuköllns Bezirksbürgermeister Buschkowsky auf einer Versammlung am 25.11.2010 in Berlin).

"Es ist schon merkwürdig, dass das legale Spiel mit überhöhten Steuern vom Markt gedrängt und auf der anderen Seite das illegale Spiel, welches weder Steuern zahlt noch Arbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, dadurch gefördert wird. Die Behörden müssen endlich handeln! Die unsinnige Steuererhöhung, die mit dem Deckmantel der Spielsuchtbekämpfung daher kommt, aber doch eigentlich nur die Staatskasse füllen soll, gehört zurückgenommen", so Breitkopf abschließend.

Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e. V. prüft derzeit intensiv die Zulässigkeit des Gesetzes, auch im Hinblick auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach ein Steuersatz von 15% an der Obergrenze des rechtlich höchstens Zulässigen liegt. Der Verband wird gegen die Neufestsetzung der Vergnügungssteuer entsprechende Schritte einleiten.

http://isa-guide.de/gaming/articles/3169...rerhoehung.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
15 12.12.2010 12:20 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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