Öffnungzeiten von Spielhallen an Sonn- und Feiertagen |
Monarch
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Öffnungzeiten von Spielhallen an Sonn- und Feiertagen |
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Guten Abend!
Mich würde einmal interessieren, wie in den einzelnen Bundesländern die Öffnungszeiten von Spielhallen an Sonn- und Feiertagen gehandhabt werden.
Bei uns in Ostwestfalen gab es in der Vergangenheit keine einheitlichen Regelungen, obwohl diese im Feiertagsgesetz klar festgelegt sind.
http://www.saarheim.de/Gesetze%20Laender/ftg_laender.htm
Im benachbarten Hessen gab es beim Betrieb der Spielhallen trotz eines relativ scharfen Gesetzes (Spielhallen werden sogar direkt benannt) keine Einschränkungen im Spielbetrieb.
Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus?
Immerhin stehen mit dem Volkstrauertag und dem Totensonntag zwei "stille Feier(sonn)tage" vor der Tür.
__________________ Da ist Licht am Ende des Tunnels!
Stimmt, dass stammt von dem Zug der uns entgegen kommt
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1
13.11.2010 21:04 |
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Solon
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Michi344
Doppel-As
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Hallo Monarch,
soweit mir bekannt ist, gibt es da keine einheitliche Regelung. Selbst innerbalb von einem Bundesland ( wie in Sachsen ) werden Unterschiede gemacht. Da gibt es Städte, die sind der Meinung das an den stillen Feiertagen die Spielstätten geschlossen sein müssen, andere Städte im gleichen Bundesland stellen sich nicht so Quer, und lassen die Spielstätten ab Mittag, etc. öffnen.
Was macht das denn auch für einen Sinn, den Leuten das spielen an den stilllen Feiertagen zu verbieten, dann gehen Sie eben in die Kneipen spielen.
Nichts gegen die stillen Feiertage, wer gläubig ist, soll sich den Tag ruhig nach seinem Glauben gestalten, allerdings ist es doch "pervers", jedem Bürger den Stempel der Kirche aufdrücken zu wollen.
Wer von den jugendlichen geht denn an diesen Tagen in die Kirche, wohl die wenigsten.
Noch ein Beispiel wie z. Bsp. die Bürger von Sachsen den Buß- und Bettag nutzen. Dieser ist in Sachsen ein Feiertag, in Brandenburg nicht. Wenn ich an diesem Tag z. Bsp. in Cottbus durch die Einkaufscentren gehe, denkt man, ganz Sachsen fällt über uns her zum einkaufen.
Nichts mit Fromm sein und Beten, Shoppen gehen ist angesagt, wenn man schon mal einen freien Tag hat.
Auf den Parkplätzen sehe ich überwiegend Autokennzeichen aus Sachsen.
Hier mal ein Auszug aus dem Feiertagsgesetz von Sachsen:
1. öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen, am Karfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen zwischen 3:00 Uhr und 24:00 Uhr,
2. öffentliche Sportveranstaltungen während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen bis 11:00 Uhr.“
Wo steht dort, das Spielstätten geschlossen sein müssen, wenn man sich die Begriffsbestimmung "öffentliches Vergnügen" zu gemüte führt, ist dort auch nicht von Spielstätten die Rede.
Übrigens jeder PUFF und jedes Kino hat in Sachsen an diesen Tagen geöffnet, ist das kein Vergnügen ?
Gruss Michael
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Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie behalten.
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2
15.11.2010 15:52 |
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