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Zum Ende der Seite springen Preisangabe in Apotheken
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Preisangabe in Apotheken Bulldog 02.11.2010 16:44
 RE: Preisangabe in Apotheken Waldfee 03.11.2010 08:09
 RE: Preisangabe in Apotheken Rheinhesse 04.11.2010 15:50
 RE: Preisangabe in Apotheken Bulldog 08.11.2010 09:55

Autor
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Bulldog Bulldog ist männlich
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Preisangabe in Apotheken

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage. Wie sieht das mit der Preisauszeichnung in Apotheken aus. Müssen die Arzneiverpackungen, hauptsächlich die Rezeptfreien, in den Regalen hinter dem Tresen nach Preisangabenverordnung gekennzeichnet sein oder fallen diese nicht unter die PAngV.

Mit freundlichen Grüßen Kopfkratz
1 02.11.2010 16:44 Bulldog ist offline E-Mail an Bulldog senden Beiträge von Bulldog suchen
Solon
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Waldfee   Zeige Waldfee auf Karte Waldfee ist weiblich
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RE: Preisangabe in Apotheken



Soweit ich in meinen Unterlagen gefunden habe, sind für Rezepturarzneien, zugelassene Fertigarzneien, Dienstleistungen sowie Waren, die keine Arzneimittel i.S.d. AMG darstellen, die Vorschriften der PAngV anwendbar.

__________________
Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
16 03.11.2010 08:09 Waldfee ist offline E-Mail an Waldfee senden Beiträge von Waldfee suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Preisangabe in Apotheken

Hallo,
die Preisangabeverordnung greift in Apotheken dann, wenn für die angebotenen Waren geworben werden darf (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 PangV)
lt. Landmann-Rohmer, Randnummer 8 h zu § 9 PangV hängt es von der Art der angebotenen / beworbenen Waren ab ob diese unter die Ausnahmeregelung des § 9 Abs 1 Nr. 3 PangV fallen. Es werden folgende Kategorien unterschieden:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sinne des § 10 Heilmittelwerbegesetz
(hier ist die PangV nicht anwendbar)
- nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel; diese Arzneimittel sind nicht mehr
preisgebunden und stehen deshalb im Wettbewerb. Folglich unterliegen sie der
PAngV, insbesondere den §§ 1 und 2. Sofern diese Arzneimittel sichbar ausge-
stellt oder im Wege der Selbstbedienung vom Kunden entnommen werden können
besteht die Preisangabepflicht nach § 4 Abs. 1 PAngV.
- für Artikel des Randsortiments ist bei der Preisauszeichnung auch der Grundpreis
anzugeben, wenn die Waren im Rahmen der Selbstbedienung entnommen werden
können.
Kopfkratz Alles klar?? Kopfkratz :

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
16 04.11.2010 15:50 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Bulldog Bulldog ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Bulldog


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RE: Preisangabe in Apotheken

Guten Morgen aus Brandenburg,
vielen Dank für die promte sowie aussagekräftige Antwort. Danke Applaus
31 08.11.2010 09:55 Bulldog ist offline E-Mail an Bulldog senden Beiträge von Bulldog suchen
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