Gerüchsbelästigung Imbisswagen |
Emsland
König
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Gerüchsbelästigung Imbisswagen |
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ich habe eine Beschwerde von einem Nachbarn erhalten, der sich über Gerüchsbelästigungen ausgehend von einem mobilen Imbisswagen aufregt.
Der Fall ist folgendermaßen:
der mobile Imbisswagen befindet sich auf einem Privatgrundstück und dort auf einem großem Parkplatz. er verkauft Pommes, Currywurst usw., kein Alkohol.
Das Gewerbe ist ordnungsgemäß bei mir angemeldet worden. Eine Baugenehmigung benötigt er in Niedersachsen nicht für einen Imbisswagen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, gegen die vermeindliche Gerüchsbelästigung vorzugehen.
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27.09.2010 11:19 |
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Solon
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Solon
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der_vollstrecker
Haudegen
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Iche denke auch, dass hier eine Stellungnahme durch das Bauamt dienlich wäre. Oder natürlich sie wenden sich gleich an das Amt, welches für Immisionen zuständig ist, bei uns ist es das Umweltamt. Die können dann messen.
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3
28.09.2010 09:00 |
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