unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Weihnachtsmarkt & Silberschmuck » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Weihnachtsmarkt & Silberschmuck
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Siebenstein   Zeige Siebenstein auf Karte Siebenstein ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 13.09.2010
Beiträge: 1
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 4.947
Nächster Level: 5.517

570 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Weihnachtsmarkt & Silberschmuck

Hallo zusammen!

Je mehr ich mich auch im Netz mit der Frage beschäftige, desto unsicherer werde ich. Mögl. kann hier jemand Klarheit in das ganze bringen.

Mein Gewerbeschein (Betriebsstätte = Wohnanschrift) lautet u. a. auf "Verkauf von "Modeschmuck" auf festgesetzten Märkten". Warum ich in unserer Stadt damals keinen auf Silberschmuck bekommen konnte, entzieht sich meiner Kenntnis. In den Nachbarstädten soll das durchaus möglich sein.

Ich beabsichtige, in einer Bude auf einem Weihnachtsmarkt, der knapp zwei Wochen gehen wird, u. a. Silberschmuck zu verkaufen. Ist es richtig, daß mich, da ich kein Reisegewerbe betreibe, die Regelung mit der Höchstpreisgrenze von 40 Euro nicht tangiert? Oder darf ich am Ende gar kein Silber verkaufen, weil mein Gewerbe auf Modeschmuck läuft? Kommt hier eine Verlegung des Betriebes für die Dauer des Marktes in Betracht? (unser Gewerbeamt meinte, darüber wäre schon nachzudenken, wenn ich in einem fremden Ladenlokal verkaufen möchte)

Der Veranstalter meint allen Ernstes, ich möge besser nicht beim zuständigen Gewerbeamt anfragen, um keine "schlafenden Hunde zu wecken". Halte diesen Rat für höchst zweifelhaft und möchte mich hierdurch auf das entsprechende Telefonat vorbereiten. Für den ein oder anderen Tip daher schon jetzt vielen Dank!
1 13.09.2010 11:34 Siebenstein ist offline Beiträge von Siebenstein suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

*knecht* *knecht* ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 17.06.2010
Beiträge: 79
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 397.699
Nächster Level: 453.790

56.091 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Da es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt, sondern nur auf festgesetzten Märkten verkauft wird, beurteilt sich die Rechtslage komplett nach Titel IV der Gewerbeordnung, nicht nach Titel III. Das heißt, die Vorschriften zum Reisegewerbe greifen hier nicht.
2 16.09.2010 14:34 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Weihnachtsmarkt & Silberschmuck


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Marktfestsetzung - Weihnachtsmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   25.09.2018 14:50 von cmoeller     26.09.2018 07:53 von Piano_   Views: 43.337
Antworten: 1
Verkauf zubereiteter Speisen auf Weihnachtsmärkten Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   20.09.2018 17:53 von Andreas Goldmann     24.09.2018 08:07 von Delius   Views: 56.122
Antworten: 4
Weihnachtsmarkt = Spezialmarkt? Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.12.2014 14:13 von Kunert     02.12.2014 14:59 von J. Simon   Views: 13.660
Antworten: 10
Gestattungspflicht bei Glühweinverkauf mit Stehtischen [...] Gaststättenrecht   28.05.2014 11:32 von Zeus100     13.06.2014 09:01 von wyhlmaus50   Views: 14.206
Antworten: 8
Firmierung/Betreiber auf Weihnachtsmarktständen Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2014 15:50 von T. Graf     06.01.2014 17:16 von T. Graf   Views: 3.925
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 279.675 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.311.833


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.224s | PHP: 99.55% | SQL: 0.45%