Gewerbeanmeldung - Rückwirkend |
Sonnenschein82
Jungspund
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Gewerbeanmeldung - Rückwirkend |
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Ich sitzt gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Hab hier eine GmbH & Co. KG, die sich 2006 in der Straße X angemeldet hat. 2008 folgte die Ummeldung in die Straße Y. Nun habe ich im Handelsregister gesehen, dass die Geschäftsführer nicht die beiden Privatpersonen sind, wie in der Gewerbe-Anmeldung damals angegeben, sondern eine Verwaltungs-GmbH. Die muss ja nun rückwirkend angemeldet werden.
Wie läuft das nun richtig, müssen die sich mit der Anschrift Straße X anmelden und dann gleich die Ummeldung in die Straße Y machen, oder würde die Anmeldung zur Straße Y reichen?
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08.09.2010 15:23 |
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