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Zum Ende der Seite springen Untersagung erlaubnisfreier Betriebe
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Michael Fechner   Zeige Michael Fechner auf Karte Michael Fechner ist männlich
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Untersagung erlaubnisfreier Betriebe

Hallo zusammen,
bei einem Seminar in Münster haben wir heute darüber diskutiert, wie man mit der Untersagung von Betrieben umgeht, die ab dem 01.07.05 erlaubnisfrei allerdings noch im Besitz einer Konzession sind.
Der Großteil war der Auffassung, dass man bei nunmehr erlaubnisfreien Betrieben ausschließlich § 35er Verfahren durchführen würde.
Nach § 34 GastG gilt die Erlaubnis aber auch nach Gesetzesänderung.
Hat jemand eine Idee was nun?
Gruß
Michael Fechner
1 07.07.2005 18:31 Michael Fechner ist offline E-Mail an Michael Fechner senden Homepage von Michael Fechner Beiträge von Michael Fechner suchen
Solon
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Herr Fechner,

zu diesem Thema haben wir bereits im Forum diskutiert. Ich empfehle einfach mal, diesen Therad zu lesen.

Viele Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 07.07.2005 20:39 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Schönen guten Tag, Herr Fechner! .... und auch Ihnen ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

In der Tat sind hierzu schon einige Meinungen geäußert worden.

Um mir nicht in irgendeiner Weise "formal" vor dem Verwaltungsgericht eine "Watsch`n" einzufangen, würde ich ein 35er Verfahren machen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis, die ja weiterhin im Raum steht, widerrufen (2-Bescheide). So würde ich ja auch bei einem "normalen Gewerbetreibenden, also einem Versicherungsvertreter, Einzelhändler usw. der zusätzlich eine Erlaubnis hat (Makler, Versteigerer, RG etc.), verfahren.

§ 34 GastG kann m. E. nicht für evtl. Gesetzesänderungen gelten, sondern nur für vor in Kraft treten des GastG erteilter Erlaubnisse bzw. erlaubnisfreier Betriebe. Da das GastG ja weiterhin gilt und nur die Erlaubnispflicht für bestimmte Bereiche entfällt bzw. einige Bereiche auch ganz aus dem GastG herausgenommen wurden (Beherbergung), kann hier die Übergangsvorschrift m. E. keine Anwendung finden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 08.07.2005 08:18 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Michael Fechner   Zeige Michael Fechner auf Karte Michael Fechner ist männlich
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Hallo Herr Kramer, hallo Herr Land,
vielen Dank für die Hinweise. Da auch von Seiten der Kollegin Komnick die Angelegenheit neu diskutiert wird, scheint hier noch erheblicher Klärungsbedarf. Die Tendenz scheint sich wohl auf 35 einzupendeln.
Ich denke, dass ich in der Angelegenheit mal an unsere Aufsichtsbehörde (BR Münster) herantreten werde. Mal schauen welche Aufassung dort vertreten wird.
Trotzdem nochmal vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Gruß
Michael Fechner
4 08.07.2005 11:26 Michael Fechner ist offline E-Mail an Michael Fechner senden Homepage von Michael Fechner Beiträge von Michael Fechner suchen
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