unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » In HH werden keine Wettbüros geschlossen! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2]
Zum Ende der Seite springen In HH werden keine Wettbüros geschlossen! 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,502 Bewertungen - Durchschnitt: 9,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.180
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.337.540
Nächster Level: 8.476.240

1.138.700 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






In HH werden keine Wettbüros geschlossen!

Moin Moin aus Thüringen,

In HH werden keine Wettbüros geschlossen :confused: oder doch großes Grinsen

Pressemitteilung des OVG Hamburg vom 18.10.2006:

Zitat:
Vermittlungen von privaten Sportwetten können vorläufig verboten werden

Das Oberverwaltungsgericht hat in 17 gleich gelagerten Fällen die Beschwerden von privaten Wettanbietern oder Vermittlern von Sportwetten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen und entschieden, dass die Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter mit sofortiger Wirkung verboten werden darf (1 Bs 204/06).

Die Antragsteller betreiben in Hamburg private Annahmestellen für Sportwetten, sog. Oddset-Wetten. Sie hatten bei der Finanzbehörde beantragt, Sportwetten zu feststehenden Gewinnquoten an Anbieter vermitteln zu dürfen, die in einem anderen Staat der EU hierfür eine Konzession besitzen, wie z. B. in Österreich. Die Finanzbehörde hatte diese Anträge abgelehnt und gleichzeitig den Veranstaltern jegliche Vermittlung von Glücksspielen verboten, für die sie keine Erlaubnis besitzen. Hiergegen haben sich die Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gewandt. Das Verwaltungsgericht hat ihre Anträge abgelehnt. Ihre Beschwerden an das Oberverwaltungsgericht sind erfolglos geblieben.

Zur Begründung führt das Oberverwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, die ordnungsrechtliche Untersagung ungenehmigter Oddset-Wetten sei rechtmäßig, weil § 284 des Strafgesetzbuches unerlaubtes Glücksspiel verbiete. Die augenblickliche gesetzliche Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols in Hamburg genüge zwar nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG. Denn die Vorschriften seien nicht ausreichend an dem Ziel einer effektiven Suchtbekämpfung ausgerichtet, die den Ausschluss von privaten Wettanbietern rechtfertigen könnte. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Rechtslage in Bayern festgestellt, die insoweit auf Hamburg übertragbar sei. Das Bundesverfassungsgericht habe aber bis zum Ablauf der von ihm gesetzten Übergangsfrist für eine gesetzliche Neuregelung bis zum 31. Dezember 2007 das staatliche Sportwettmonopol aufrechterhalten, wenn es sogleich zur Bekämpfung der Spielsucht genutzt werde. Die Behörde habe bereits etliche Maßnahmen ergriffen, um das bestehende Wettmonopol wie von dem Bundesverfassungsgericht gefordert an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft zu orientieren. Sie habe mit dem staatlichen Wettanbieter Nord-West Lotto und Toto Hamburg einen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Spielsucht festgelegt.

Die Antragsteller könnten sich auch nicht mit Erfolg auf Europarecht stützen. Europarechtliche Vorschriften seien nicht verletzt. Der Europäische Gerichtshof habe die Zulässigkeit eines staatlichen Wettmonopols davon abhängig gemacht, dass die hiermit verbundenen Beschränkungen der im EG-Vertrag gewährleisteten Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nur aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erfolgen dürften, wie z.B. dem Verbraucherschutz, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für überhöhte Ausgaben zum Spielen. Die nationalen Gerichte hätten dabei zu beurteilen, ob die von den Behörden auferlegten Beschränkungen geeignet seien, diese Ziele zu erreichen. Mit den strikten Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht für die Übergangszeit bis Ende 2007 gemacht habe und den von der Behörde und Lotto Hamburg unternommenen Anstrengungen sei sicher gestellt, dass in Hamburg jedenfalls bis zum Ablauf der Übergangsfrist bereits jetzt das gesetzlich verankerte Sportwettenmonopol den europarechtlichen Anforderungen genüge.


Beschluss im Volltext: und

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
21 18.10.2006 16:05 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Zeuss Zeuss ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-11.gif

Dabei seit: 27.04.2006
Beiträge: 52
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 350.519
Nächster Level: 369.628

19.109 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Alle Wettbüros haen die letzen 2 Monate , Untersagungsverfügungen erhalten, wie es weitergeht werden wir sehen......

__________________
Da ich aus Russland stamme, kann es gelegentlich zu Rechtschreibfehlern kommen bzw. vertauschten Buchstaben. Ich Bitte dies zu entschuldigen.
22 20.12.2006 22:42 Zeuss ist offline E-Mail an Zeuss senden Beiträge von Zeuss suchen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » In HH werden keine Wettbüros geschlossen!


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Spielhallenerlaubnis Thüringen Spielrecht   08.10.2024 13:39 von J. Hartung     08.10.2024 13:39 von J. Hartung   Views: 14
Antworten: 0
Durchführbarkeit eines Geschicklichkeitsspiels Spielrecht   01.10.2024 16:55 von Kuhnst     01.10.2024 16:55 von Kuhnst   Views: 25
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: 15. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.09.2024 15:52 von webmaster     30.09.2024 15:06 von webmaster   Views: 5.432
Antworten: 7
Informationspflicht Snackautomaten Stehendes Gewerbe (allgemein)   16.09.2024 11:34 von LauraK.     30.09.2024 14:27 von Frau_Gewerbeaufsicht   Views: 1.122
Antworten: 2
Privater Weinstand neben festgesetztem Markt - Erlaubt [...] Über das Forum   26.09.2024 09:39 von Ocean     26.09.2024 15:11 von Ullrich   Views: 179
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 213.418 | Views gestern: 475.770 | Views gesamt: 963.563.182


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 80 | Gesamt: 0.192s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%