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Zum Ende der Seite springen Mögliche Ablehnung nach §34c Gewerbeordnung
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Larsb2010 Larsb2010 ist männlich
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Mögliche Ablehnung nach §34c Gewerbeordnung

Hallo an alle,

meine Frage bezieht sich auf den $34c GeWo

Folgende Ausgangssituation:
Ich möchte die Maklererlaubnis beantragen.

Habe keine Vorstrafen, Steuerschulden etc, alles sauber so wie es sein soll.

Leider habe ich aus einer "Jugendsünde" heraus ein laufendes Ermittlungsverfahren am Hals.

Und zwar handelt es sich um den Verkauf nicht lizensierter Live Mitschnitte ( Musik Konzerte ) bei Ebay. Diese habe ich natürlich nicht selbst erstellt sondern einfach nur weiter Verkauft. Bis zur Einleitung des Verfahrens war mir überhaupt nicht bewusst, dass es sich um inoffizielle CDs handelt. Der Verkauf erfolgte als Privatperson über Ebay, Ferner war ich zu dem Zeitpunkt erst Schüler, danach auszubildender.

An sonsten habe ich mir Nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Ist dieses Ermittlungsverfahren ein Grund für eine Ablehnung???
Bzw wie stehen die Chancen


vielen Dank für eure Hilfe
1 16.08.2010 17:31 Larsb2010 ist offline E-Mail an Larsb2010 senden Beiträge von Larsb2010 suchen
Solon
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sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
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Hallo aus Mittelhessen,

nehmen Sie sich kurz Zeit und besprechen das direkt mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter. In der Regel hilft ein kurzes Telefonat, oder aber Sie werden, wenn es die jeweilige Zeit zulässt direkt dort vorstellig (Beamtendeutsch, sorry!).
Grundsätzlich überprüft die Behörde Ihre persönliche Zuverlässigkeit im Hinblick auf die konkrete Gewerbeausübung.
"Nach allgemeiner Meinung ist unzuverlässig derjenige, der nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben wird." Gesetzt der Fall, Sie werden in irgendeiner Form verurteilt, hat Ihr Sachbearbeiter dies zu berücksichtigen und in Relation zu dem von Ihnen ausgeübten Gewerbe zu setzen. "Eine einmalige Bestrafung oder Verhängung einer Geldbuße reicht allerdings nur aus, wenn die ihr zu Grunde liegende Tat sich im Hinblick auf das in Rede stehende Gewerbe als sehr schwerwiegend darstellt."
Zitate stammen aus der Kommentierung Landmann/Rohmer zum Gewerberecht § 34 c GewO.

Gruß
Eberlein
2 17.08.2010 06:31 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Solon
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Larsb2010 Larsb2010 ist männlich
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RE: Mögliche Ablehnung nach §34c Gewerbeordnung

Hallo und schon mal vielen Dank nach Mittelhessen,

Das habe ich natürlich auch gemacht. Die Dame war sehr nett und sagte mir, sie glaube nicht das es relevant ist, zumal es ja ein Ermittlungsverfahren ist und es noch zu keiner Verurteilung gekommen ist.


Aber Sie sagte auch das natürlich mit der Polizei in Korrespondenz gegangen wird und wenn die Polizei bedenken äussert es zu einer Ablehnung führen könnte.


Mein Problem ist das ich zwecks Fristen etc meinen Job aber bis spätestens Donnerstag kündigen müsste....bin also dementsprechend in einer Zwickmühle...


Wie ist eure Erfahrung mit Ablehnungen, da ich das Gefühl habe das hier auch viele Beamte unter sind, die evtl Ihre Erfahrungen mit Ablehnungen für mich schildern könnten

Vielen Dank für eure Mühe
3 17.08.2010 11:21 Larsb2010 ist offline E-Mail an Larsb2010 senden Beiträge von Larsb2010 suchen
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