Kimba
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Liebe "Forums"-Teilnehmer.
Wie mir heute erzählt wurde, wurden in einer Stadt in NRW diverse Teestuben "geschlossen", welche am nächsten Tag als Gaststätte (neue Konzessionen) wieder eröffnet wurden. In diesen Gaststätten stehen nach wie vor die sog. "Fun Games", in der gleichen Form, in der sie bereits bei der Aufstellung in einer "Teestube" betrieben wurden.
Wenn nunmehr die Spielhallenbetreiber rigorose Abräumverfügungen vom OA bekommen, warum gehen diese Verfügungen nicht gleichzeitig in selber Form an die Betreiber der o.a. "Gaststätten"?
(Diese haben nämlich keine einzige Verfügung bekommen.)
Gilt die "einheitliche Umsetzung" nur für die Betriebe mit Spielhallenkonzession, nicht für Gaststättenkonzessionen?
Für hilfreiche Informationen wäre ich sehr dankbar.
Ein schönes Wochenende mit viel Sonne....
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28.04.2006 14:44 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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Liebe Forumsteilnehmer/innen,
§ 6 a SpielV gilt für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten unhabhängig vom Aufstellungsort. Es spielt daher keine Rolle, ob die Geräte in einer Spielhalle, einer Gaststätte oder sonst irgendwo aufgestellt werden.
Die Anordnung, den Betrieb des Gerätes zu unterlassen, geht an den Aufsteller des Gerätes (Überschrift Abschnitt III SpielV: Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes).
Ob es personell und zeitlich möglich ist, alle Gaststätten zu überprüfen, ob dort unzulässige Geräte aus Spielhallen ein "Gnadenbrot" erhalten, lasse ich dahingestellt. Wie schon die Erste Allgemeine Verunsicherung (EAV) im Song "Bankraub" feststellte: Das Böse ist immer und überall (the Evil is allways and everywhere).
Für sonstige Aufstellorte gilt zusätzlich § 13 Jugendschutzgesetz (Bildschirmspielgeräte)
(1) Das Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit, die öffentlich aufgestellt sind, darf Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person nur gestattet werden, wenn die Programme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 für ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrprogramme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Elektronische Bildschirmspielgeräte dürfen
1. auf Kindern oder Jugendlichen zugänglichen öffentlichen Verkehrsflächen,
2. außerhalb von gewerblich oder in sonstiger Weise beruflich oder geschäftlich genutzten Räumen oder
3. in deren unbeaufsichtigten Zugängen, Vorräumen oder Fluren nur aufgestellt werden, wenn ihre Programme für Kinder ab sechs Jahren freigegeben und gekennzeichnet oder nach § 14 Abs. 7 mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
28.04.2006 16:36 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus meinem Wohnzimmer!
Den Ausführungen des Kollegen Kirchhammer kann man wieder mal nur zustimmen.
An anderer Stelle hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass zum einen auch wir Behördenmenschen uns mit den geänderten und ergänzten Bestimmungen der SpielV intensiv auseinandersetzen mussten und teilweise immer noch müssen (über deren Änderungen wir Behördenvertreter zum Großteil leider noch viel, viel später als die Automatenwirtschaft informiert wurden).
Zum anderen hatte ich an unterschiedlichen Stellen auch darauf hingewiesen, wie eng inzwischen die Personaldecke im öffentlichen Dienst im Überwachungsbereich ist. Zudem hatte ich auch bereits an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass bei den Kontrollen immer gesagt wird, warum werde ich kontrolliert und nicht der da??
Und versucht, zu erklären habe ich es auch schon!
Aber hier vielleicht noch einmal zum besseren Verständnis: Man kann, darf und sollte ruhig einmal davon ausgehen, dass (auch in der von Kimba genannten Stadt in NRW) die Behörden und deren Vertreter sowohl "türkische Teestuben" und Gaststätten hinsichtlich der Umsetzung der SpielV ebenfalls kontrollieren und die erforderlichen Verfügungen treffen.
Nur leider sind die Behörden und Behördenvertreter im Augenblick noch ganz massiv durch die Spielhallenbetreiber und Aufsteller, die sich eben nicht an einer einheitlichen Umsetzung (seit dem 01.01.2006 gilt die neue SpielV ohne Übergangsfrist) halten wollen, "ausgebremst" und mit der Beantwortung von Klagen, Eilanträgen, wiederholter Kontrollen (wegen angeblicher gesetzeskonformer Spielgeräte), Nachkontrollen, Beantwortung von (zu 99,9 %) nicht gerechtfertigter Beschwerden und Dienstaufssichtsbeschwerden usw. usw. beschäftigt. Und da diese Dinge, weil ja laufende Verfahren, in aller Regel vorgehen, bleibt ja nun einmal immer weniger Zeit, um auch in den von Kimba zu recht kritisierten Teestuben und Gaststätten zu kontrollieren.
Aber, um auch hier möglichst zeitnah eine Lösung zu finden:
Liebe Kimba,
Sie als fachkundige Person in diesem Bereich und zudem offensichtlich auch nicht ängstlich, was halten Sie davon, ebenso wie andere Spielhallenbetreiber und Aufsteller (die die SpielV zeitnah und im Sinne des Gesetzesgebers umgesetzt haben) halt einmal selbst zum Landgericht zu gehen um einen entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Beschluss zu erwirken?? = s. hier und hier
Und was halten Sie davon, konkret Ross und Reiter sowie die nach Ihrer Auffassung illegal aufgestellten Geräte namentlich bei der zuständigen Kommune anzuzeigen und sich für ein evtl. Gerichtsverfahren als Zeugin zur Verfügung zu stellen?? Denn eine bessere und fachkundigere Zeugin hinsichtlich der von Ihnen bemängelten Geräte kann der zuständige Sachbearbeiter dann doch gar nicht präsentieren. Und wenn dieses alle, die an einer einheitlichen Umsetzung der SpielV im Sinne des Gesetzgebers interessierten sach- und fachkundigen Bürger machen würden, hätten wir zwar auf einen Schlag einen Haufen Anzeigen, könnten dann aber ganz gezielt sofort die schlimmsten Problemfälle angehen. Und damit wäre doch Allen (neben den zu recht klagenden und unter den wettbewerbsverzerrenden und illegalen Machenschaften leidenden Gewerbetreibenden auch uns) geholfen!!
Und was halten Sie davon, wenn Sie und andere fachkundige Personen aus der Automatenwirtschaft uns hier im Forum Hilfestellungen zu den (z. B. vom fragenden) aufgeworfenen Problemen mit den immer noch nicht zulässigen Spielgeräten (sog. Fun-Games) geben? Wir könnten dann viel, viel schneller die Problemfälle abarbeiten, schnelle und konkrete Informationen für die Gerichte zusammenstellen und somit Zeit (z. B. für die von Ihnen aufgeworfenen) Überprüfungen und Maßnahmen finden und so auch in Ihrem Interesse für einen gerechten Wettbewerb sorgen. Denn im Ergebnis sind wir hier dann doch wohl gar nicht so weit auseinander, oder??
Ich kann mir die Antwort auf meine (vielleicht auch ein wenig provokativen Fragen??) schon denken! Dafür sind doch die Behörden und deren Sachbearbeiter zuständig und nicht wir! Eigentlich schade, denn einige (leider bisher noch wenige) Spielhallenbetreiber und Aufsteller haben diesen Schneid im Rahmen von Eigeninitiative und Zivilcourage bereits bewiesen. Das kann und darf ich lobend zumindest für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Cloppenburg, feststellen. Und hierdurch bekommen wir jetzt auch die "Luft" und die Zeit, Gaststätten und die hier ansässige Teestube sowie sonstigen Einrichtungen in Kürze zu besuchen und ggf. "auf den richtigen Pfad" zu bringen. Und seien Sie versichert, auch die hier festgestellten Verstöße gegen die Bestimmungen der SpielV in der Fassung ab dem 01.01.2006 werden ebenso beseitigt und geahndet, wie die in den Spielhallen!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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28.04.2006 20:51 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und nochmals ein freundliches
von zu Hause!
Nochmal eine Frage und ergänzend dazu vielleicht weitere hilfreiche Informationen:
@ Kimba
Zitat: |
Wie mir heute erzählt wurde, wurden in einer Stadt in NRW diverse Teestuben "geschlossen", welche am nächsten Tag als Gaststätte (neue Konzessionen) wieder eröffnet wurden. |
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Handelt es sich hierbei vielleicht um "Erzählungen" wie "Hänsel und Gretel vergingen sich im Wald" oder "Schneewittchen und der böse Golf"??
(Solche "Erzählungen" sind zumindest in unserer Region allgemein auch als Märchen bekannt!)
Oder sollen dieses Tatsachenbehauptungen sein, die ggf. auch anhand von Zeugenaussagen, z. B. durch Sie, bewiesen werden können??
Denn, um eine Konzession (nur noch für den Ausschank alkoholischer Getränke erforderlich = s. anderes Sachgebiet hier im Forum) zu erteilen, bedarf es ein wenig mehr. So sind z. B. die Vorlage eines Führungszeugenisses und eines Gewerbezentralregisterauszugs für Behörden erforderlich. Kommen vom Generalbundesanwalt und die Vorlage dieser Unterlagen dauert im Allgemeinen zwischen 10 und 20 Tage. Darüber hinaus werden zahlreiche Stellungnahmen von Behörden eingeholt, dauert auch alles, so dass (wenn keine Gaststättenübernahme vorliegt und die persönliche Zuverlässigkeit nicht von anderer Seite bekannt ist) man im allgemeinen davon ausgehen kann, dass die Erteilung einer "Konzession" zwischen 2 und 4 Wochen dauert, und nicht "von heute auf morgen" erfolgt. Deshalb habe ich leichte bis mittelschwere Zweifel daran, dass die von Ihnen genannte Kommune in NRW von heute auf morgen solche Konzessionen erteilt, zumal ja, wie Sie ausführen, diese Teestuben von der Kommune geschlossen wurden. Allein die zwangsweise Schließung durch eine Behörde wirft m. E. immer Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers auf und führt im allgemeinen zu einer noch intensiveren Überprüfung der Zuverlässigkeit.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
29.04.2006 09:30 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
die Kollegen Kirchhammer und Kramer haben ja schon trefflich geantwortet.
Daher von mir hierzu nur soviel:
Für die Gesellschaft sind wir alle zuständig und wenn es denn einmal aus personellen und/oder Zeitgründen hier und da mit der sofortigen und allumfassenden Umsetzung hapern sollte, dann Kimba sollten Sie mit Ihrer Kompetenz auch soviel Schneid aufweisen, mit offenem Visier die Gesellschaft, wie vom Kollegen Kramer aufgezeigt, in aller Interesse zu stützen!!
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5
03.05.2006 10:51 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
@UAVD = Zumindest von mir und sicherlich auch von einem Großteil der Forenteilnehmer
im Forum!
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, welches durch sachliche Beiträge zu einem interessanten und informativen Meinungsaustausch beiträgt.
@Marthy = Was soll das??
Wenn man nicht Mitglied eines bestimmten Verbandes und mit dessen Handlungsweisen einverstanden ist, rechtfertigt es dieses jedoch noch lange nicht, die nach meinem Dafürhalten objektiv sachlichen Hinweise in dieser Art und Weise zu kommentieren.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir uns bei einer weiteren "Entgleisung" in dieser oder ähnlicher Art von dem Forenmitglied "Marthy" trennen werden.
Oder anders 1,2,3...... vorbei!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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8
04.05.2006 13:08 |
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OJ Neuss
Haudegen
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Hallo aus Neuss!
@ Marthy
Kleiner Tipp: Wenn der Kessel überkocht, einfach mal Finger weg von der Tastatur und, wenn möglich,
aufstehen und vor irgendetwas treten, das nicht kaputt gehen kann.
Das hilft. Mache ich oft genug selbst. Auch wenn ein paar meiner Stahlschränke im Büro schon Beulen haben.
Wäre doch schade, wenn Sie nicht mehr dabei wären.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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9
04.05.2006 13:39 |
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denni
Grünschnabel
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Zitat: |
aber bestimmt möchte ich doch bitten, dass der "UAVD" hier sein g********* nachlässt.
Ihr habt' in unserer Branche schon genug Unheil angerichtet.
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Hallo Marty,
Du schreibst als "interessierter Bürger"!
Ichverstehe deine Reaktion nicht, wie kann der UAVD einem "interessiertem Bürger" Unheil angerichtet haben? Schreibst Du als Spieler "unsere Branche" oder als Aufsteller, Hersteller oder Händler "unserer Branche"?
Der UAVD vertritt die Interessen der Aufsteller und somit auch die Interessen der Spieler (unsere Kunden). Wenn es den UAVD nicht geben würde, dann wären wir in baldiger Zukunft -wenn wir es schon nicht bereits sind- Aufsichten von Paul Gauselmann. Angefangen von seinen Tokengeräten bishin zur Illegalen Geldspielgerätenund den vernetzten Jackpotanlagen und viels mehr ........
Der neu gegründete Verband vertritt ausschließlich die Interessen der Spielhallenbetreiber und nicht die Industrie.
Der UAVD bezweckt die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen dient der Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen seiner Mitglieder und sorgt für die notwendige Chancengleichheit.
Es grüßt
Denni aus Essen
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04.05.2006 16:22 |
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Corleis
Routinier
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04.05.2006 16:34 |
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Marthy
Jungspund
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Lieber Herr Kramer,
ich denke das Wort, ich möchte es hier nicht wiederholen, ist nicht so schlimm gewesen es zu
streichen.
Ich glaube schon, ich habe hier die Meinung von vielen Automatenaufstellern ,die mit der Situation
des "UAVD" vertraut sind, getroffen.
Der Beitrag ist meiner Meinung nach höflich formuliert.
Das nächste mal werde ich versuchen meine Wortwahl etwas zu verfeinern.
Auch ein Gruß an den Kollegen OJ Neuss .Der Kessel raucht in letzter Zeit leider zu oft.
So oft , wie ich in den letzten drei Monaten mit den OA's zu tun hatte,hatte ich in meiner über 20jährigen Automatenlaufbahn nicht zu tun.(Weil wir nämlich zu den guten gehören!!)
Munter bleiben.....
Marty
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04.05.2006 20:40 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
von zu Hause!
@Marthy
Zum einen, nicht ich habe das von Ihnen verwandte Wort gestrichen, sondern ein anderer der Moderatoren, weil es eine sachliche Stellungnahme eines Mitglieds dieses Forums in einer unsachlichen Art und Weise abquailifiziert.
Zum anderen ist dieses Forum nicht dazu geschaffen worden, um sich mit Interessenvertretungen jedweder Art herumzuschlagen. Wie es an anderer Stelle schon wiederholt gesagt oder besser, geschrieben wurde, ist dieses Forum dazu da, um sich in sachlicher Art mit Fragen, Problemen und Sorgen aus dem Gewerberecht auseindander zu setzen. Und an einer sachlichen Art des Informationsaustausches darf sich selbstverständlich auch ein Interessenverband in der Art und Weise beteiligen, wie dieses vom UAVD erfolgt ist. Und selbstverständlich dürfen auch die anderen Verbände und Interessenvertretungen in der vom UAVD gemachten Art und Weise hier Informationen weitergeben, wenn sie es denn möchten.
Wenn Sie mit der Arbeitsweise eines Interessenverbandes nicht einverstanden sein sollten, ist dieses sicherlich Ihr gutes Recht. Nur dann setzen Sie sich bitte auf der Homepage des jeweiligen Verbandes (soweit dieses möglich ist) auseinander. Denn im Endeffekt muss sich der Betreiber dieses Forums im Zweifelsfall die Äußerungen der Mitglieder zurechnen lassen, wenn diese z. B. "den guten Ton" verletzten und er nicht tätig wird.
Und das "tätig werden" passiert nun einmal in der Form, wie bei zweien Ihrer Beiträge erfolgt. Und Sie können ziemlich sicher sein, der nächste Beitrag von Ihnen, der wieder in der Wortwahl oder der Argumentation daneben liegt, war Ihr letzter in diesem Forum.
Denn zum einen haben die Moderatoren oder Administratoren weder die Zeit noch die Lust jeden Beitrag zeitnah zu lesen und im Zweifelsfall zu canceln, noch möchten wir uns dieses Forum deshalb kaputt machen lassen, weil einige wenige Mitglieder meinen, dieses für irgendwelche Zwecke außerhalb des Informationsaustausches zum Gewerberecht (auch im weitesten Sinne) "missbrauchen" zu müssen.
Also, auch ich würde mich freuien, Sie weiter zu den Mitgliedern zählen zu dürfen und fand Ihre Beiträge 2 und 3 auch ok und angebracht und würde es begrüßen, wenn Sie in dieser Form weiter dabei wären. Ansonsten, ich bin nicht der Betreiber der Seite, habe mich, wie einige andere Kollegen auch, als Moderator aber bereit erklärt, ein wenig auf evtl. Entgleisungen etc. zu achten und ggf. die "Notbremse" zu ziehen. Ich hoffe, dass es nicht soweit kommen muss, dass tatsächlich einer der "Mods" dieses machen muss. Und damit möchte ich mit dieser Art von "Belehrungen" endlich aufhören (können!!).
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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13
05.05.2006 21:02 |
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sunrise
Routinier
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Beiträge: 435
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Hessen
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dass sich da Aufsteller zusammengefunden haben die sich gegen die Übermacht des Imperiums Gauselmann stellen - da kann man denen nur Standhaftigkeit wünschen, weil die Anfeindungen dürften immens sein...
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14
07.05.2006 23:32 |
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