Vor zwei Wochen habe ich eine Ordnungsverfügung nach dem Hess. Ladenöffungsgesetz erlassen. Zwischenzeitlich habe wir festgestellt, dass die OV wohl eingehalten wird.
Bei der Überprüfung haben wir festgestellt, dass der Empfänger dieser OV die erste Seite mit den Sachbearbeiterangaben (also auch mit meinem Namen) gut lesbar an der Verkaufsstelle ausgehangen hat.
Hierzu meine Frage an die Forengemeinde:
Können wir gegen den Aushang dieser Kopie vorgehen und wenn ja, nach welcher Rechtsgrundlage. Gibt es sowas wie das Recht am eigenen Namen o.ä? Davon habe ich keine Ahnung.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.