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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung 2 Bewertungen - Durchschnitt: 6,00
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung

Hallo!...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Soeben hat mir ein Spielhallenbetreiber einen Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren übersandt, aus dem hervorgeht, dass das Landgericht Oldenburg am 21.04.2006 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung die Antragsgegnerin verpflichtet hat, es zu unterlassen

a) 60 Stück Geldspielgeräte mit unterschiedlichen JackpotBetrieb / Jackpot-Aufsätzen und auch PEP-Pausenjackpots bzw. Lot2Win Jackpot/Rabattsystem zur Verfügung zu stellen

b) 50 Stück Token-Geräte, bzw. Fungames, teilweise mit Jackpot-Betrieb/Jackpot-Aufsatz, namentliche (hier folgt eine Aufzählung der Geräte, darunter auch 18 TV-Poker-Geräte sowie 1 Stück dreifach-Token-Schieber/Penny-Puscher Fungame zu betreiben

und im Internet sowie in Zeitschriften, insbesondere in der Tagespresse Werbung für die genannten Geräte, insbesondere in der nachgestellten Form ..... oder ähnlicher Form zu veröffentlichen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Auch diese Entscheidung macht deutlich, dass es auch weiterhin durchaus Aufsteller und Spielhallenbetreiber gibt, die nicht gewillt sind, weiter illegale, verbotene und ganz massiv wettbewerbsverzerrende Handlungen von Aufstellern und Betreibern, die sich noch immer nicht an die SpielV halten wollen, hinzunehmen. Respekt und Danke , nicht nur für die Überlassung der Entscheidung, sondern auch dafür, selbst zu handeln und nicht nur alles auf die Behördenvertreter abzuwälzen.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
1 27.04.2006 15:04 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
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OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


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RE: LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung

Hallo Herr Kramer,

ich kann Ihre positive Erregung gut verstehen, aber sind Sie wirklich sicher, dass das Gericht die Antragsgenerin verpflichet hat:

Zitat:
60 Stück Geldspielgeräte mit unterschiedlichen JackpotBetrieb / Jackpot-Aufsätzen und auch PEP-Pausenjackpots bzw. Lot2Win Jackpot/Rabattsystem zur Verfügung zu stellen
Wenn ja, wem soll sie die "zur Verfügung stellen"?großes Grinsen

Zitat:
50 Stück Token-Geräte, bzw. Fungames, teilweise mit Jackpot-Betrieb/Jackpot-Aufsatz, namentliche (hier folgt eine Aufzählung der Geräte, darunter auch 18 TV-Poker-Geräte sowie 1 Stück dreifach-Token-Schieber/Penny-Puscher Fungame zu betreiben

Betreiben?!? oder den Betrieb einstellen?

Ich faxe Ihnen gerne ein Beutelchen Baldriantee.großes Grinsen

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
2 27.04.2006 15:21 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Solon
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Sorry!,

...........aber nachdem ich schon einen entsprechenden Anruf erhalten habe, habe ich auch umgehend meinen Beitrag "richtig gestellt". großes Grinsen

Selbstverständlich wurde die Antragsgegnerin verpflichtet, es zu unterlassen, diese Gerätschaften zur Verfügung zu stellen.

Alles andere wäre ja nach der neuen SpielV auch gar nicht zulässig!!!

__________________
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3 27.04.2006 15:28 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
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Moin Moin von der Delme,
das lässt ja weiterhin Hoffnung aufkommen,dass die Unwilligen so langsam doch auch gefügig gemacht werden. die kriegen solche Urteile ja auch mit und sehen dann, wie die Chancen stehen und das Drohungen mit Klage gegebnüber den Sachbearbeitern nicht wirklich ziehen. Applaus Applaus
Eine Ltd. mit Sportwetten in einem Imperiumsunternehmen hat auch sschriftlich mitgeteilt, dass die Tätigkeit eingestellt wurde und auch bleibt nach unserer mündlichen Untersagung. Wenn's so weiter geht, wirdes wieder minimal ruhiger für uns. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
4 27.04.2006 16:37 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Na Hallo,

also scheinen nicht nur wir OA-MitarbeiterInnen die SpielV zu verstehen.

Respekt vor dem Betreiber, der das angeleiert hat!!!!

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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
5 27.04.2006 17:11 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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RE: LG Oldenburg trifft Unterlassungsanordnung

Also:

Kann man den netten Beschluss irgendwo in diesem Forum nachlesen?
6 28.04.2006 08:13 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Derzeit noch nicht. Deswegen habe ich auch nur aus dem Urteil "zitiert". Sobald mir die Erlaubnis zur vollständigen Veröffentlichung oder ein entsprechender Link etc. vorliegt, werde ich dieses hier posten.

__________________
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7 28.04.2006 09:07 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Das Urteil ist da und die Erlaubnis zur Veröffentlichung im geschlossenen Bereich liegt vor. großes Grinsen

Wen es interessiert, guckt hier!

Wer hier nicht 'rein kann, hat ja die Möglichkeit, sich ggf. direkt an das LG Oldenburg zu wenden. Vielleicht gibt es hier dann ja auch mal eine Pressemitteilung. Kopfkratz

Das Aktenzeichen des Landgerichts lautet: 12 O 1148/06.

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8 11.07.2006 13:22 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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