Bayern wehren sich gegen Spielhallen |
Anna
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29.06.2010 16:29 |
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Solon
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prochnau
Routinier
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Dabei gibt es doch die, scheinbar sehr effektive Methode, des "Vorgesprächs", wie ein ebenfalls in Süddeutschland ansässiger Bürgermeister vorgemacht hat:
In der Vergangenheit gab es zwei Anfragen für Glücksspiel-Center. »Denen haben wir dann im persönlichen Vorgespräch klar gemacht, dass sie hier unerwünscht sind.«
Augsburg Januar 2010 Stadt will Spielhallen-Flut eindämmen
Es könnte alles so einfach sein...
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30.06.2010 08:47 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
in Scharnhorst macht man derweil vor, wie man mit der Problematik umgeht. Dort wurde der jeweilige Bereich, in denen Spielhallen unerwünscht sind, von der Bezirksvertretung kurzerhand zum Sperrgebiet erklärt. Bisher war nur ein Teil des Areals durch einen früheren Beschluss vor Spielhallen geschützt, nun wurde das Ganze auf Initiative der SPD-Fraktion nachgebessert. Es scheint also genügend Mittel und Wege zu geben, der Spielhallenflut ohne größere Probleme einen Riegel vorzuschieben.
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...-id3175218.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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01.07.2010 08:36 |
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march
Doppel-As
gesperrter User
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Von Seiten verschiedener Berliner Landes- und Kommunalpolitiker wird ebenfalls (mal wieder) das Ansteigen von gewerblichen Spielstätten beklagt. Unisono wird festgestellt, dass es an gesetzlicher Handhabe fehle, die Ansiedlung von gewerblichen Spielstätten zu steuern. Dabei wurde auch hier im Forum bereits mehrfach festgestelt, dass das geltende Baurecht ausreichende Möglichkeiten bietet, die Ansiedlung von Vergnügungsstätten zu lenken. Was in mehreren bundesdeutschen Gemeinden ohne große Probleme seit Jahren gelebt und praktiziert wird, gestaltet sich ausgerechnet in einigen Berliner Bezirken (vornehmlich in den Innenstadtbereichen) zum "Ding der Unmöglichkeit": Nämlich die Aufstellung geeigneter Bebauungspläne, um gewerbliche Spielstätten nur dort zuzulassen, wo sie gemäß der Stadtentwicklung und städtebaulich verträglich erscheinen.
march
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20.07.2010 13:54 |
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foerster
Routinier
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Die Stadt München verbot einer Firma, in der Dachauer Straße eine Spielbank zu betreiben - jetzt klagt der Besitzer den entgangenen Gewinn ein. Sollte er Recht bekommen, könnte das die Stadt bis zu sechs Millionen Euro kosten.
"In unserem Casino wird das Münchener Publikum eine Eleganz finden, die man bisher so noch nirgends kannte, und es wird Gewinne geben, die sich nicht einmal staatliche Spielbanken leisten wollen", hieß es vor der Eröffnung des "Casino Royale Monaco". Doch nach einer Kontrolle durch die Stadt und die Regierung von Oberbayern in der Dachauer Straße 17 drohte die Schließung.
Die damalige Betreiber-GmbH stieg daraufhin aus, eine neue Firma übernahm. Doch endgültig aufgeben will die Casino Royale Monaco GmbH mit ihrem Rückzug nicht: Vor dem Landgericht MünchenI klagt sie nun gegen die Stadt auf Schadensersatz für entgangene Gewinne. Zunächst geht es lediglich um einen relativ kleinen Betrag - doch sollte die GmbH gewinnen, könnte es die Öffentliche Hand Millionen kosten.
Gesellschafter der GmbH ist eine Unternehmerfamilie aus der Möbel- und Hotelbranche. Deren King Group München betreibt unter anderem die Kings Hotels und die Leisten- und Bilderrahmenfabrik Rudolf King in der Dachauer Straße15. Im Nachbarhaus Nummer 17 sitzt die Firma Dr. Rudolf King, Immobilien. In diesem Haus wurden mehrere Spielsalons eingerichtet, deren Mieter und Betreiber die Casino Royale Monaco GmbH ist - mit dem Gesellschafter Rudolf King.
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Als nun der Betrieb durch die Behörden untersagt werden sollte, wurde der Mietvertrag vorzeitig beendet. Als neuer Mieter stieg eine CTVM21 GmbH ein, die ihren Sitz in der Dachauer Straße 17 hat. Deren Gesellschafter ist eine englisch-maltesische Investmentgesellschaft, in deren Zusammenhang immer wieder der Name Rudolf King auftaucht. Im Gespräch mit der SZ sagte King aber, dass gerade im Internet vieles zu lesen sei, was nicht stimme - im laufenden Gerichtsprozess wolle er sich aber nicht weiter äußern.
Der Betreiber will sechs Millionen vom Fiskus
Die klagende Casino GmbH will nun von der Stadt finanziellen Ersatz dafür haben, dass sie das lukrative Geschäft, so wie es nun von der Nachfolgerin betrieben wird, unter dem "Damoklesschwert" der behördlichen Schließungsandrohung nicht selbst machen konnte. Allein im Februar 2008 habe diese Nachfolgerin 57.499,26 Euro Gewinn gemacht - das ist auch die aktuelle Forderung an die Stadt. Sollte diese Teilklage Erfolg haben, könnte es angesichts einer zehnjährigen Laufzeit des Mietvertrags aber bald schon um rund sechs Millionen Euro gehen, die die Casino Royale Monaco GmbH vom Fiskus will.
Vor der Amtshaftungskammer zeigte sich aber, dass die Kläger einen entscheidenden Fehler gemacht haben könnten. Sie hatten nämlich ursprünglich den Schließungsbescheid der Stadt vor dem Verwaltungsgericht angefochten und von den Richtern dort wegen formaler Fehler der Behörden gute Prozessaussichten signalisiert bekommen. Trotzdem war dieser Prozessweg abgebrochen und der Mietvertrag aufgehoben worden.
Unter dem behördlichen Damoklesschwert sei es der klagenden GmbH nicht zumutbar gewesen, mit einem erheblichen betrieblichen Risiko weiter zu machen, sagte nun ihr Anwalt. Das Gericht deutete aber schon an, dass an eine Amtshaftung nicht zu denken sei, wenn der ursprüngliche Rechtsweg nicht "ausgeschöpft" worden ist - die 15. Kammer will im Januar das Urteil verkünden.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mill...-hoch-1.1037693
foerster
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19.12.2010 05:00 |
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