Schadulke
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Hallo,
gerade ist Pokern in der Schweiz zum Volkssport mutiert, schon schiebt der Gesetzgeber auch hier wieder einen Riegel vor. Erst Hü (die Eidgenössische Spielbankenkommission hatte die Texas Holdem-Vartiante vor drei Jahren als Geschicklichkeitsspiel eingestuft), dann Hott (nun hat das Bundesgericht doch entschieden, es handele sich dabei um ein Glücksspiel).
Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Auffassungen sein können und dass es scheinbar immer noch keine alleingültige Wahrheit zu dem Thema gibt.
http://www.landbote.ch/detail/article/po...gnews/99101555/
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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1
02.06.2010 08:28 |
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Solon
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foerster
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2
02.06.2010 15:48 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
hier die Pressemeldung der Eidgenössischen Spielbankenkommission dazu:
Seit 2007 vertrat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) die Auffassung, Pokerturniere der Variante "Texas Hold'em" könnten unter bestimmten Voraussetzungen Geschicklichkeitsspiele darstellen. Die Organisation solcher Pokerturniere wurde dadurch vorbehältlich des kantonalen Rechts ausserhalb von Spielbanken zulässig. Mit Urteil vom 20. Mai 2010 hat das Bundesgericht entschieden, dass Pokerturniere der Variante "Texas Hold'em" Glücksspiele sind. Die Organisation von Pokerturnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist damit ab sofort verboten.
In der Schweiz ist die Organisation und Durchführung von Glücksspielen um Geld, unter Vorbehalt der Gesetzgebung betreffend die Lotterien und die gewerblichen Wetten, ausserhalb von Spielbanken untersagt. Bestehen Zweifel, ob ein Spiel als Geschicklichkeits- oder Glücksspiel zu qualifizieren ist, ermächtigt die Gesetzgebung die ESBK, einen Entscheid zu fällen. Seit dem 6. Dezember 2007 hat die ESBK die Auffassung vertreten, dass bei Pokerturnieren der Variante "Texas Hold'em" die Geschicklichkeitselemente die Zufallselemente überwiegen können, sofern bestimmte Bedingungen vorliegen. Seither hat die ESBK gewisse Pokerturnierformate als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert. Die Zulässigkeit solcher Pokerturniere hing damit von den Kantonen ab, die für die Gesetzgebung im Bereich der Geschicklichkeitsspiele zuständig sind.
Infolge von Beschwerden, die gegen die Qualifikationsentscheide der ESBK erhoben wurden, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Juni 2009 in einem "Pilotfall" die Auffassung der ESBK gestützt. Die gegen dieses Urteil vom Schweizer Casino Verband erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Entscheid vom 20. Mai 2010 gut, womit das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Entscheid der ESBK aufgehoben wurden. Das Bundesgericht hielt fest, dass die ESBK zwar befugt war, zu prüfen, ob ein bestimmtes Spiel als Glücksspiel oder aus Geschicklichkeitsspiel gilt. Die von ihr durchgeführten Testspielreihen seien aber mit Blick auf Studien im Ausland nicht geeignet, zu belegen, dass bei den geprüften Turnieren die Geschicklichkeitselemente die Zufallselemente des Spieles überwiegen.
Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, dass die von der ESBK entwickelte Praxis zu einer unkontrollierten Öffnung des Marktes sowie zu einer Zunahme von Pokerturnieren ausserhalb des kontrollierten und durch die Bundesgesetzgebung reglementierten Rahmens führen würde. Soweit es sich um Geschicklichkeitsspiele handelt, unterstehen diese Spiele dem kantonalen Recht. Die Kantone sind somit für den Entscheid über die Zulässigkeit solcher Spiele sowie für die Aufsicht darüber zuständig. Im Gegensatz dazu würde das Nebeneinander von 26 kantonalen Regelungen den Zielen des Gesetzgebers widersprechen, der eine Vereinheitlichung des Glücksspielwesens beabsichtigte, namentlich die Gewährleistung eines sicheren und transparenten Spielbetriebs sowie die Vorbeugung gegen die sozialschädlichen Auswirkungen des Spielbetriebs.
Die ESBK wird das Urteil des Bundesgerichts und dessen Auswirkungen eingehend prüfen und die erforderlichen Massnahmen ergreifen. Gemäss Entscheid des Bundesgerichts ist die Organisation von Pokerturnieren ausserhalb von Spielbanken ab sofort nicht mehr möglich.
http://www.esbk.admin.ch/esbk/de/home/do...2010-06-02.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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3
03.06.2010 07:33 |
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foerster
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Und wieder die leidige Diskussion, ob Poker nun ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel ist. Diesmal hat man sich nun also wieder für ein Glücksspiel ausgesprochen. Nun gibt es einige Leute, die sich gegen den Entscheid des Bundesgerichts zur Wehr setzen und eine Volksinitiative ins Leben rufen wollen.
http://www.blick.ch/news/schweiz/politik...turniere-148251
foerster
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4
04.06.2010 12:23 |
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prochnau
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Einen Volksentscheid? Das kann ja eine spannende Geschichte werden? Wieviele Stimmen brauchen die denn, um da was reißen zu können?
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05.06.2010 12:35 |
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foerster
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Keine Ahnung, wie das in der Schweiz geregelt ist. In Deutschland geht einem Volksentscheid immer der Antrag auf ein Volksbegehren voraus, und dafür benötigt man, je nach Bundesland, zwischen 3.000 und 131.000 Stimmen wahlberechtigter Bürger.
foerster
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6
07.06.2010 15:18 |
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prochnau
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Die Pokergemeinde in der Schweiz macht auf jeden Fall gerade ein langes Gesicht. Das gilt insbesondere für die Inhaber von Pokerlokalen und die Betreiber von Pokerclubs, die sich durch weiteres Arbeiten am gemeinsamen Interesse nun strafbar machen würden.
Einen interessanten Artikel dazu findet man hier:
http://www.oltnertagblatt.ch/?srv=ops&pg=detail&id=370436
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7
08.06.2010 13:06 |
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foerster
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Der SVP-Nationalrat Lukas Reimann kämpft gegen das Verbot von Pokerturnieren, wie es das Bundesgericht angeordnet mittlerweile hat. Nicht zuletzt gefährde das Urteil Arbeitsplätze, deshalb hat er nun die Idee, eine Übergangsfrist von zwei Jahren einzuberaumen, das dem Parlament die Möglichkeit gebe, das Gesetz zu ändern, ohne dass die Organisatoren von Pokerturnieren ihre Investitionen abschreiben und die Angestellten entlassen müssten. Diese soll so aussehen, dass Pokerturniere im Freundeskreis mit Einsatz von max. 200 Franken erlaubt ist, womit das Geldwäscheproblem behoben wäre. Allerdings müsste das Parlament zustimmen, und das wird wohl eher nicht passieren.
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/S...pieler-18891305
foerster
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8
13.06.2010 09:21 |
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schneiderlein
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Die ESBK sagt jedoch, dass eine Übergangsfrist nicht möglich ist und eine Änderung diesbezüglich auch vom Bundesrat nicht herbeigeführt werden kann. Sollte das so stimmen, wird er wenig Chancen haben auf eine AUfhebung des Verbots.
schneiderlein
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9
14.06.2010 17:24 |
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Schadulke
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Hallo,
ja, diese Einschätzung hat auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf bestätigt, denn dazu sei eine Änderung des Spielbankengesetzes nötig. Der Bundesrat hat allerdings weder die Befugnis, auf die Einstufung von «Texas Hold'em» als Glücksspiel Einfluss zu nehmen, noch Übergangsfristen einzuführen. Eine entsprechende Änderung ist lediglich vom Parlament möglich.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/bu..._1.6088395.html
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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10
15.06.2010 08:24 |
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foerster
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In der Schweiz regt sich nun immer mehr privater Widerstand gegen das dortige Pokerverbot. Die Pokerfürsprecher suchen Kontakt zu wohlgesinnten Politiker (z.B. SVP-Nationalrat Lukas Reimann), gründen Facebook-Gruppen, eigene Pro-Poker-Fanseiten, reden über Demonstrationen und diskutieren politische Strategien und juristische Schlupflöcher. Sie entwerfen eigene Kampagnenplakate (siehe Bild) und schlagen vor, beim Casino Baden einen Flashmob, also eine spontane Demonstration, zu organisieren. Letztenendes wird aber wohl lediglich eine Änderung des Spielbankgesetzes durch das Parlament eine Änderung bringen können. Das wiederum wird wohl bloß passieren, wenn Poker als Geschicklichkeitsspiel eingestuft wird und dem hat der Gesetzgeber eben gerade einen Riegel vorgeschoben.
Dennoch wurde nun ein Verband gegründet, gefördert vom weltweiten Pokerverband. Eine Volksinitiative soll folgen und man plant sogar, Politikern Entscheidungshilfen zu schicken - in Form von Pokerset mit Chips, Karten und Anleitung nach Hause schicken. Ob das was bringen wird? Wir werden sehen...
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/16531505
foerster
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11
20.06.2010 08:21 |
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Schadulke
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Hallo,
seit Ende Mai dürfen in der Schweiz ja nur noch konzessionierte Spielbanken öffentliche Pokerturniere durchführen - die Bankrott-Erklärung für die Swiss Poker AG, die nun Konkurs anmelden musste. Erst im Februar letzten Jahres hatte das Unternehmen das Swiss Poker Casino eröffnet und regelmässig Turniere durchgeführt. Die 16 Mitarbeiter stehen jetzt auf der Strasse - die Kehrseite solcher Verbote.
http://www.20min.ch/news/zentralschweiz/...machen-29145454
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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28.07.2010 10:29 |
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prochnau
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Das Problem ist ja vor allem, dass nach dem Turnierverbot nun alle Poker-Spieler auf Alternativen ausweichen (müssen) - im privaten Rahmen, im Internet oder eben in der Illegalität. Ob die Sucher der Privatanbieter nach möglichen Gesetzeslücken erfolgreich sein wird, darf eher angezweifelt werden. Die Spielbankenkommission hat zudem gezeigt, dass sie das neue Gesetz äußerst streng auslegen wird. Bemühungen, das Pokerverbot mit der Gründung von Vereinen zu umgehen, hat sie zum Beispiel bereits Mitte Juni im Keim erstickt.
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13
16.08.2010 09:28 |
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march
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Am letzten Mittwoch hat sich ja der Bundesrat der Entscheidung des Bundesgerichtes angeschlossen, Pokerclubs aus Gründen des Sozialschutzes in der Schweiz zu verbieten. Am Freitag hat die Polizei dann wieder eine Kontrolle gemacht und in Winterthur mehrer tausend Franken bei einer illegalen Veranstaltung sicherstellen. Die Polizei und das Land erscheinen zuversichtlich, das Probelm im Griff zu haben.
Die Spieler selbst wissen es jedoch besser. 100 illegale Pokerclubs soll es immer noch geben, in denen jeden Abend um mehrere tausend Franken gespielt werden soll. Um nicht aufzufallen, würden die Betreiber alle paar Monate das Domizil wechseln. Anzeige dagegen erstatten will kaum jemand. Das hat wohl vor allem mit dem mitunter rauen Klima in der illegalen Pokerclub-Szene zu tun. Ein Anzeigeerstatter beispielsweise erzählt, wie er vom Angezeigten später auf offener Strasse mit einem Revolver bedroht wurde.
http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/il..._1.7449299.html
march
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14
06.09.2010 17:10 |
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Schadulke
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Hallo,
die ESBK hat ja auch nur zwei Abteilungen, nämlich eine für die Casinos und eine für die Glückspiele ausserhalb dieser. Das ist das reinste Sekretariat. Wer glaubt, dass die polizeilichen Maßnahmen gegen die illegale Szene etwas bringen würden, irrt sich. Wie soll Frau Wolfer der Szene denn mit ihren beschränkten Mitteln paroli bieten können? Vielleicht wäre sie einmal gut beraten, der Polizei zu sagen, was überhaupt illegale Pokerrunden sind. Denn die Justiz unternimmt letztlich nichts und der Casinoverband selbst macht ebenfalls zu wenig Druck. Die legale Pokerszene ist ein Bedürfnis und funktioniert auch mit Steuereinnahmen. Holland zeigt es doch.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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15
07.09.2010 08:22 |
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prochnau
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16
02.10.2010 10:03 |
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lene
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17
05.10.2010 14:15 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
die Rechtskommission des Ständerats hat die Motion von SVP-Nationalrat Lukas Reimann zur Entkriminalisierung des Pokerspiels abgelehnt. Die Begründung war, dass die Motion etwas erlauben wollte, was gar nicht verboten sei - nämlich das Zocken im privaten Rahmen mit Freunden. Das ist nämlich immer noch erlaubt, auch nach dem Verbot von Pokerturnieren durch die Eidgenössische Spielbankenkommission. Allerdings geht es Reimann um etwas anderes, nämlich Poker als Geschicklichkeits- und nicht als Glücksspiel aufzufassen. Das hat offensichtlich nicht ganz geklappt.
http://www.20min.ch/news/schweiz/story/11735969
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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27.10.2010 09:39 |
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schlüterkarl
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Ist ja schon spannend dass der Ständerat und Bundesrat es nicht 'legalisieren' da Poker ein Glücksspiel sein soll und das IOC Poker als Geschicklichkeitsspiel in die Olympischen Ringe aufnimmt. Ein wenig denken beim lenken!
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19
30.10.2010 18:26 |
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kopeiki
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Gesetze und Verbote, die Gesellschaft mit Allerlei konfusen Regeln in eine Zwangsjacke einwickeln.... Es gibt ein altes Sprichwort: Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.
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20
31.10.2010 11:13 |
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