unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.591
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.574.804
Nächster Level: 10.000.000

1.425.196 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung

Moin

Eine Person möchte unbedingt (angeblich aufgrund der niedrigen Gebühren bei uns??) eine Erlaubnis nach § 34c bei uns beantragen.
Kontakt bestand bisher nur durch Telefonate...Person wohnt in einem anderen Meldebezirk (bisher noch nicht bekannt) und möchte dort auch seine Betriebsstätte anmelden, möchte aber unbedingt hier eine unselbständige Zweigstelle anmelden und auch hier die Erlaubnis beantragen.

Nähere Infos habe ich noch nicht, aber irgendwie hab ich das Gefühl das irgendetwas faul an der Sache ist. Angeblich wäre die Gebühr in anderen Gemeinden für eine Erlaubnis ca. 2500 € (Rheinland-Pfalz!!!)??

Frage: Ist eine Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis überhaupt gegeben wenn wir nur die unsselbständige Zweigstelle sind und die Person auch gar nicht mit Wohnsitz hier gemeldet ist?
Nach VwVfG grds. Zuständigkeit nach Betriebsstätte...aber wie verfährt man mit Zweigstellen?

Bitte um Infos und Hilfe...das wird nämlich dann ggf. meine 1. Maklererlaubnis sein Applaus

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
1 11.05.2010 11:17 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.007.327
Nächster Level: 7.172.237

164.910 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung

Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Die Zuständigkeit richtet sich, wie Sie schon richtig erkannt haben, nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, § 3 Abs. 1 Ziffer 2.

Bei einer Zweigniederlassung könnte die hiernach zuständige Behörde evtl. auch die sein, wo die Zweigniederlassung betrieben wird und sich die Ausübung der Maklertätigkeiten nur auf deren Bereich beschränken soll. Ansonsten ist m. E. die Behörde der Hauptniederlassung zuständig.

Hier geht es auch nicht darum, wer die billigsten Gebühren hat, sondern danach, wo das Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt werden soll. Ansonsten könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, dass der Antragsteller bewusst wahrheitswidrige Angaben im Antrag gemacht hat und insofern auch nicht die Zuverlässigkeit nach § 34 c besitzt.

Etwas anderes wäre dann gegeben, wenn Sie EAP wären, dieses ist jedoch ein anderes Thema.

Wegen der evtl. Gebührenhöhe und der Hilfestellungen sollte evtl. eine weitere Diskussion im geschlossenen Teil des Forums stattfinden.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 11.05.2010 12:21 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.591
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.574.804
Nächster Level: 10.000.000

1.425.196 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Roesje


www.Fiat-126-Forum.de







Dankeschön!

Genauso sehe ich es im Grunde auch.
Kommt mir auf jeden Fall alles etwas komisch vor...naja, mal abwarten bis ich nähere Infos von der Person habe.

Und dann ggf. mit der Gemeinde der Hauptniederlassung abstimmen würde ich sagen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 11.05.2010 13:16 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-440.jpg

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 414
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.581.467
Nächster Level: 3.025.107

443.640 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung



wie mein Vorredner schon gesagt hat, ist immer dort die Erlaubnis zu beantragen, wo die Hauptniederlassung ist.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
4 11.05.2010 15:17 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Zuständige Behörde für Erlaubniserteilung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 66.973
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 131.566
Antworten: 1
Gewerbeanmeldung für Handelsvertreter Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.05.2009 11:05 von G. Schneider     30.05.2023 14:59 von Roesje   Views: 297.342
Antworten: 7
Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.01.2023 10:35 von sbrandt     10.01.2023 10:19 von H. Allgaier   Views: 233.091
Antworten: 1
Bewacherregister - Änderung der Registerbehörde Bewachungsgewerbe   21.01.2022 17:23 von Puz_zle     17.10.2022 14:59 von Rheinhesse   Views: 488.418
Antworten: 6

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 13.200 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 889.799.224


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 113 | Gesamt: 0.217s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%