gmg
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Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.
Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.
Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.
Grüße
__________________ gmg
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28.01.2011 19:36 |
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Solon
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Zeus
Tripel-As
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Hallo,
das "Vorglühen" wird doch von den Herstellern provoziert bzw. billigend in Kauf genommen! Es wäre doch kein Problem, die Software der Geräte dahingehend zu ändern, dass das Gerät nach z.B. 1 Minute des "nicht bespielt" werden, falls Punkte auf den Punktespeicher gebucht sind, das zuletzt gespielte Spiel aufruft und automatisch startet!
Dem steht die Spielverordnung nicht im Wege.
Ich gehe davon aus, das der eigentliche Zweck der aktuellen Software darin besteht, dass Gäste gleichzeitig mehrere GGSG durch Geldeinwurf blockieren können ohne diese zu bespielen! Dazukommende Gäste finden keinen freien Automaten und verlassen die Spielhalle. Diese gehen dann lieber zu einem Entetainment-Center, in dem es unwahrscheinlicher ist, dass z.B. alle 48 oder 60 Geräte belegt oder blockiert sind.
Grüße, Zeus
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22
28.01.2011 19:42 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
hier wurde nun wieder das Prinzip zwischen Ursache und Wirkung vergessen.
Das Vorglühen ist doch nur deshalb reizvoll und möglich, weil es keinerlei Kontrolle des Einsatzes zur Spielzeit gibt,
denn das von PtB und Hersteller ausverhandelte Kontrollmodul entspricht nicht den Vorgaben der SpielV, wie diese
der Gesetzgeber vorgesehen hatte.
Die Einsatzdefinition der PtB entspricht nicht der Einsatzdefinition des Bundesverwaltungsgerichts.
Zeus, gmg
dank des angeblichen Paradigmenwechsels hatte das "Spiel", so wie es von der PtB klassifiziert wurde - siehe auch Aussage von
Dr. Richter im Verfahren beim FG Hamburg - doch bereits durch den Umwandlungsvorgang stattgefunden
eszet,
wenn ich eins in diesem Themenbereich gelernt habe, dann wird hier mehr gehandelt als auf jedem Basar und vor allem dann, wenn
man die "Lösungen" schon patentiert hat
Gruß
Meike
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23
29.01.2011 06:44 |
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tapier
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Ja, Autostart wäre eine gute Idee.
Das gab es ja schon, sogar an den "so verteufelten" Fungames, komisch nur das dies abgeschafft wurde.
Aber gegen das Vorglühen gibt es auch Wege:
Wenn das Umbuchen bereits als Spiel definiert wird verstößt der Aufsteller, bzw. die Aufsicht gegen §8.1 SpielV
"§ 8 (1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf am Spiel nicht teilnehmen, andere Personen nicht beauftragen, an dem Spiel teilzunehmen, und nicht gestatten oder dulden, dass in seinem Unternehmen Beschäftigte an dem Spiel teilnehmen, soweit nicht im Zulassungsschein oder in der Unbedenklichkeitsbescheinigung Ausnahmen zugelassen sind."
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24
29.01.2011 12:35 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tapier,
wenn man die Definitionen der PtB als Grundlage nimmt, hast Du absolut recht,
wobei ich persönlich meinen Zweifel habe, dass diese bei einem Bundesverwaltungs-
gericht bestätigt würden, da sie entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
sind, denn deren Definition eines Einsatzes ist das unwiderrufliche Hingeben für ein
Spiel, bei dem der Ausgang des Spiels ( wir haben es ja mit Zufallsspielen zu tun)
auch der Verlust des Geldes sein kann.
Dieses "Risiko" gehst Du aber beim fleißigen Hin- und Herbuch nicht ein.
Daher die Ursache "bekämpfen", d.h. die selbstgemachten Definition der PtB zu Einsatz, Gewinn
und Spiel der Rechtsprechung angleichen und das Kontrollmodul, wie es bereits im PtB-Prüfbericht
an dem Dr.Bronder beteiligt war, ausgearbeitet wurde, entsprechend umsetzen, so dass es dann
tatsächlich zu einer Kontrolle der rechtlichen Voraussetzungen kommt.
Gruß
Meike
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25
30.01.2011 06:50 |
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tapier
Routinier
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Es würde ja schon ausreichen wenn die Geräte einen Autocollect machen wenn das Gerät eine bestimmte Zeit icht bespielt ist.
Zu mindestens würde es den Betreibern in Städten mit einer Einwurfsteuer (zb. Bochum) kräftig die Buchaltung vernageln.
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26
31.01.2011 12:16 |
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dieter116
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Und zusaätzlich beinem Punktespeicher im Gegenwert von mehr als € 25,- das Buchen von Geld- auf Punktespeicher sperren.
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27
31.01.2011 14:34 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von gmg
Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.
Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.
Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.
Grüße |
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Hatte ich nicht eingefügt, da ich davon ausgegangen bin, dass alle den Evaluationsbericht des BMWi gelesen haben:
Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
und dann: vgl. mein Zitat.
Grüße
__________________ gmg
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28
31.01.2011 14:41 |
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eszet
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von gmg
Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.
Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.
Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.
Grüße |
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Hatte ich nicht eingefügt, da ich davon ausgegangen bin, dass alle den Evaluationsbericht des BMWi gelesen haben:
Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
und dann: vgl. mein Zitat.
Grüße |
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eine reduzierte Vorratshaltung im Geldspeicher verhindert nicht das Vorglühen.
Die Aufsicht muß nur öfter zum Gerät.
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29
31.01.2011 20:25 |
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gmg
Foren Gott
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Noch einmal:
1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.
Kann man alles programmieren.
Grüße
__________________ gmg
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30
01.02.2011 06:53 |
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eszet
Tripel-As
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Im Zusammenhang macht es Sinn.
Danke.
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31
01.02.2011 08:55 |
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tapier
Routinier
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2007 auf der IMA wurde ein Gerät vorgestellt was genau diese Vorraussetzungen erfüllte.
Es blieb ein Ladenhüter.
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33
01.02.2011 17:14 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Tapier,
damals wurden auch echte Umbausätze für Fungames vorgestellt,
aus denen man echte §6a-konforme Spielgeräte machen konnte und wie mir ein führender Mitarbeiter des "Hauses" erklärte, waren auch diese Ladenhüter.
Das Problem ist, wenn der Spieler über Jahre entsprechend angefüttert wurde.
Gruß
Meike
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34
02.02.2011 06:18 |
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