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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » "Vorglühen" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen "Vorglühen" 4 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,754 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.

Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.

Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.

Grüße

__________________
gmg
21 28.01.2011 19:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,

das "Vorglühen" wird doch von den Herstellern provoziert bzw. billigend in Kauf genommen! Es wäre doch kein Problem, die Software der Geräte dahingehend zu ändern, dass das Gerät nach z.B. 1 Minute des "nicht bespielt" werden, falls Punkte auf den Punktespeicher gebucht sind, das zuletzt gespielte Spiel aufruft und automatisch startet!

Dem steht die Spielverordnung nicht im Wege.

Ich gehe davon aus, das der eigentliche Zweck der aktuellen Software darin besteht, dass Gäste gleichzeitig mehrere GGSG durch Geldeinwurf blockieren können ohne diese zu bespielen! Dazukommende Gäste finden keinen freien Automaten und verlassen die Spielhalle. Diese gehen dann lieber zu einem Entetainment-Center, in dem es unwahrscheinlicher ist, dass z.B. alle 48 oder 60 Geräte belegt oder blockiert sind.

Grüße, Zeus
22 28.01.2011 19:42 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Solon
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Meike
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Hallo zusammen,

hier wurde nun wieder das Prinzip zwischen Ursache und Wirkung vergessen.

Das Vorglühen ist doch nur deshalb reizvoll und möglich, weil es keinerlei Kontrolle des Einsatzes zur Spielzeit gibt,
denn das von PtB und Hersteller ausverhandelte Kontrollmodul entspricht nicht den Vorgaben der SpielV, wie diese
der Gesetzgeber vorgesehen hatte.
Die Einsatzdefinition der PtB entspricht nicht der Einsatzdefinition des Bundesverwaltungsgerichts.


Zeus, gmg
dank des angeblichen Paradigmenwechsels hatte das "Spiel", so wie es von der PtB klassifiziert wurde - siehe auch Aussage von
Dr. Richter im Verfahren beim FG Hamburg - doch bereits durch den Umwandlungsvorgang stattgefunden


eszet,
wenn ich eins in diesem Themenbereich gelernt habe, dann wird hier mehr gehandelt als auf jedem Basar und vor allem dann, wenn
man die "Lösungen" schon patentiert hat


Gruß
Meike
23 29.01.2011 06:44 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Ja, Autostart wäre eine gute Idee.
Das gab es ja schon, sogar an den "so verteufelten" Fungames, komisch nur das dies abgeschafft wurde.

Aber gegen das Vorglühen gibt es auch Wege:
Wenn das Umbuchen bereits als Spiel definiert wird verstößt der Aufsteller, bzw. die Aufsicht gegen §8.1 SpielV
"§ 8 (1) Der Aufsteller eines Spielgerätes oder der Veranstalter eines anderen Spieles darf am Spiel nicht teilnehmen, andere Personen nicht beauftragen, an dem Spiel teilzunehmen, und nicht gestatten oder dulden, dass in seinem Unternehmen Beschäftigte an dem Spiel teilnehmen, soweit nicht im Zulassungsschein oder in der Unbedenklichkeitsbescheinigung Ausnahmen zugelassen sind."
24 29.01.2011 12:35 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo Tapier,

wenn man die Definitionen der PtB als Grundlage nimmt, hast Du absolut recht,
wobei ich persönlich meinen Zweifel habe, dass diese bei einem Bundesverwaltungs-
gericht bestätigt würden, da sie entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
sind, denn deren Definition eines Einsatzes ist das unwiderrufliche Hingeben für ein
Spiel, bei dem der Ausgang des Spiels ( wir haben es ja mit Zufallsspielen zu tun)
auch der Verlust des Geldes sein kann.

Dieses "Risiko" gehst Du aber beim fleißigen Hin- und Herbuch nicht ein.


Daher die Ursache "bekämpfen", d.h. die selbstgemachten Definition der PtB zu Einsatz, Gewinn
und Spiel der Rechtsprechung angleichen und das Kontrollmodul, wie es bereits im PtB-Prüfbericht
an dem Dr.Bronder beteiligt war, ausgearbeitet wurde, entsprechend umsetzen, so dass es dann
tatsächlich zu einer Kontrolle der rechtlichen Voraussetzungen kommt.

Gruß
Meike
25 30.01.2011 06:50 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Es würde ja schon ausreichen wenn die Geräte einen Autocollect machen wenn das Gerät eine bestimmte Zeit icht bespielt ist.
Zu mindestens würde es den Betreibern in Städten mit einer Einwurfsteuer (zb. Bochum) kräftig die Buchaltung vernageln.
26 31.01.2011 12:16 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Und zusaätzlich beinem Punktespeicher im Gegenwert von mehr als € 25,- das Buchen von Geld- auf Punktespeicher sperren.
27 31.01.2011 14:34 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Zitat:
Original von gmg
Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.

Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.

Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.

Grüße


Hatte ich nicht eingefügt, da ich davon ausgegangen bin, dass alle den Evaluationsbericht des BMWi gelesen haben:

Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
und dann: vgl. mein Zitat.

Grüße

__________________
gmg
28 31.01.2011 14:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von gmg
Das "Unmöglichmachen" ist ja recht einfach.

Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden.

Nur mit den "gewonnenen" Punkten kann man in der Art spielen, wie es aktuell möglich ist.

Grüße


Hatte ich nicht eingefügt, da ich davon ausgegangen bin, dass alle den Evaluationsbericht des BMWi gelesen haben:

Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
und dann: vgl. mein Zitat.

Grüße


Kopfkratz eine reduzierte Vorratshaltung im Geldspeicher verhindert nicht das Vorglühen.
Die Aufsicht muß nur öfter zum Gerät. Weißnicht
29 31.01.2011 20:25 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
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Noch einmal:

1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.

Kann man alles programmieren.

Grüße

__________________
gmg
30 01.02.2011 06:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Im Zusammenhang macht es Sinn.
Danke.
31 01.02.2011 08:55 eszet ist offline E-Mail an eszet senden Beiträge von eszet suchen
Carlo Carlo ist männlich
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Vorglühen, Zwangsumbuchung wer braucht so etwas?

Ohne Punktespiel gäbe es kein Vorglühen und keine Zwangsumbuchung und alles wäre gut.

Diesen Thread gäbe es dann auch nicht.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Carlo: 01.02.2011 11:13.

32 01.02.2011 11:12 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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2007 auf der IMA wurde ein Gerät vorgestellt was genau diese Vorraussetzungen erfüllte.

Es blieb ein Ladenhüter.
33 01.02.2011 17:14 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Hallo Tapier,

damals wurden auch echte Umbausätze für Fungames vorgestellt,
aus denen man echte §6a-konforme Spielgeräte machen konnte und wie mir ein führender Mitarbeiter des "Hauses" erklärte, waren auch diese Ladenhüter.


Das Problem ist, wenn der Spieler über Jahre entsprechend angefüttert wurde.


Gruß
Meike
34 02.02.2011 06:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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