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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4595 vom 21. 04. 2010 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4595 vom 21. 04. 2010
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Bayerischer Landtag Dringlichkeitsantrag DRS 16/4595 vom 21. 04. 2010

Spielhallen begrenzen - Spielsucht bekämpfen
Dringlichkeitsantrag vom 21. 04. 2010
Bündnis 90 / Die Grünen

vgl. Anlage

Grüße

Dateianhang:
pdf DRS 16_4595.pdf (140,32 KB, 94 mal heruntergeladen)


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gmg
1 07.05.2010 14:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Gruß an alle,

versteht jemand warum eine "kommunale Spielhallensteuer" gefordert wird?

Wenn man 5 genehmigungsfreie Gaststättenbetriebe in einem Objekt (auf 144 qm sicherlich mit Trockenbau machbar) einrichtet, dürften gem. SpielV insgesamt 15 Automaten aufgestellt werden und die sollen dann kommunalsteuerfrei sein?

Nur zur Erinnerung heutzutage braucht man nur 20,-€ für die Gewerbeanmeldung für eine Gaststätte ohne Alkoholausschank bezahlen und
wenn keine Toilettenanlage für die Gäste vorhanden ist, genügt der entsprechende Aushang im Schaufenster und aufgrund der "Deregulierung" muss der Unternehmer nicht mal mehr seinen Namen an die Ladentür hängen.
Und je nach Bundesland sind diese Kleinbetriebe dann auch "berauchbar" und wie soll dies dann gem. Jugenschutz, Eindämmung Spielsucht etc. von den Ordnungsbehörden kontrolliert werden?


Gruß
Meike
2 15.05.2010 06:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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