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Durchführungsempfehlung für NRW!!! |
Kimba
Mitglied
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Durchführungsempfehlung für NRW!!! |
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Ein "sonniges" Hallo in die große Runde...
sicherlich hätte dieser Beitrag noch unter einem anderen Thema Platz gehabt, aber es soll doch einmal eigenständig und "laut" gesagt werden:
Das Ministerium NRW hat vor längerer Zeit eine Durchführungsempfehlung zur Umsetzung der neuen SpielV an alle Ordnungsämter des Regierungsbezirks Arnsberg verschickt!!!!
War dieses Schreiben hier im Forum bisher nicht erwähnenswert, oder widerspricht es zu sehr der rigorosen "Einstellung" diverser Beamter, daß es "vorläufig" ignoriert wurde???
Sofern auch die anderen Kollegen aus anderen Regierungsbezirken bisher in Unkenntnis über dieses Schreiben sind, hier ein paar Auszüge:
"Bei Fun Games, die über einen Tokenauswurf verfügen, muß dieser nachprüfbar und dauerhaft blockiert werden. Mechanische Lösungen sind dabei vorzugswürdig. In jedem Fall muss eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für die verschiedenen Formen des Hinterlegungsspeichers."
"Der Einsatz von Token ist nicht grundsätzlich verboten. Wesentliches Indiz für den missbrauchsfreien Einsatz als Geldersatz ist jedoch, daß Token - zumindest auch - kleinteilig und einsatzorientiert angeboten werden. Der Spieler darf nicht zu einem wertmäßig hohen Umtausch gezwungen werden."
"Spielhallenbetreiber, die entsprechende Geräte nicht abräumen, müssen demgemäß in der Lage sein, nachzuweisen, daß sämtliche Schranken dauerhaft und leicht kontrollierbar eingehalten werden."
Dieser Durchführungsempfehlung des Ministeriums ist solange folge zu leisten, bis eine abschließende Verwaltungsvorschrift durch den Gewerbeausschuß erlassen wird!
Eine Stellungnahme der Ordnungsbeamten aus NRW hierzu würde mich sehr interessieren. Wie ich in diversen Beiträgen des Forums gelesen habe, wird hier besonders die Meinung eines Kollegen aus Hamm sehr hoch geschätzt.
Lieber Herr Wiesemeier, da Hamm ebenfalls zum Regierungsbezirk Arnsberg gehört, würde mich Ihre Meinung hierzu besonders interessieren. Wie verschiedenen Beiträgen im Forum zu entnehmen ist, habe ich den Anschein, daß Sie eine besonders rigorose Auffassung zur Umsetzung der SpielV haben. Nachfragen von Kollegen zur Vorgehensweise bei der Durchführung werden somit dahingehend beantwortet, daß alle Fun Games - selbst wenn sie über keinerlei Ausgabemöglichkeiten, Hinterlegungsspeicher etc. mehr verfügen - ohne Ausnahme abgeräumt werden müssen.
Wie sind diese Empfehlungen mit dem Schreiben des Ministeriums vereinbar? Oder bin ich falsch darüber informiert worden, daß dieses Schreiben bis zur endgültigen Verwaltungsvorschrift für die Behörden bindend ist???
Das gleiche gilt für die im o.g. Schreiben ausgeführten Differenzierungen der Jackpot-Systeme!
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Meinung hierzu kundtun würden.
Mich würde auch interessieren, ob andere Behörden (außerhalb NRW´s) von diesem Rundschreiben ebenfalls noch keine Kenntnis haben?
Liebe Grüße aus NRW
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1
19.04.2006 15:36 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Hallo liebe Kimba,
bei dem von Ihnen angesprochenen Schreiben könnte es sich um ein sogenanntes Rundschreiben eines Ministeriums handeln, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Es verwundert mich insofern, wie Sie - als nicht Behördenbedienstete - in den Besitz eines solchen Schreibens kommen
Die von Ihnen angesprochene "Durchführungsempfehlung" ist in unserem Forum nicht geposteted. Hierfür wäre im Übrigen eine Freigabe des Verfassers nötig, die uns jedoch nicht vorliegt.
Da das von Ihnen angesprochene Schreiben - so es sich um ein ministerielles Rundschreiben handelt - nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt wäre (s.o.) verbietet sich hierüber leider eine Diskussion im öffentlichen Forenbereich.
Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihnen Herr Wiesemeier in seinem Büro zu einem derartigen "Runderlass" Rede und Antwort stehen wird.
Freundliche Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
19.04.2006 18:13 |
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Solon
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webmaster
Administrator
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Aus den von Herrn Land bereits vorgetragenen Gründen erlaube ich mir, den Thread hiermit zu schließen.
webmaster
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3
19.04.2006 18:18 |
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