Entzug Gewerbeerlaubnis nach Ablehnung mg. Masse? |
gruender71
Grünschnabel
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Baden-Württemberg
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Entzug Gewerbeerlaubnis nach Ablehnung mg. Masse? |
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Hallo,
das Insolvenzverfahren über eine UG wird mangels Masse abgewiesen werden.
Es liegen keine vom alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer verschuldeten Gründe, Betrug, etc. vor.
Alles lief 100% sauber, das bestätigt auch der vorläufige Insolvenzverwalter.
Welche Folgen hat diese Ablehnung für den GF als natürliche Person in Bezug auf die Gewerbeerlaubnis?
Das Gewerbe wurde auf die UG angemeldet. Das Insolvenzgericht wird vermutlich die Löschung der UG durchführen. Damit würde ja auch die Gewerbeerlaubnis entzogen.
Kann der GF dann eine neue Gewerbeerlaubnis für sich im Rahmen einer anderen Rechtsform (z.B. GbR) anmelden oder wird ihm eine Gewerbeerlaubnis verwehrt werden, da das Insolvenzverfahren über seine UG mangels Masse abgelehnt wurde und er als GF dafür die Verantwortung trägt?
Ist es vielleicht auch besser, wenn er einem Entzug der Gewerberlaubnis entgegenwirkt und die UG nach Löschung selbst beim Gewerbeamt abmeldet?
Danke für kompetente Antwort!
Viele Grüße
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1
05.05.2010 10:31 |
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