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Tarpune
Grünschnabel
Dabei seit: 01.05.2010
Beiträge: 1
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 14 [?]
Erfahrungspunkte: 5.108
Nächster Level: 5.517
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Hallo Forum Gewerberecht Community,
meine Frau und ich (inkl. 3 Kinder 2/6/13 Jahre) haben seit ca. 3 Jahren ein Mietverhältnis in einem Mehrfamilienhaus auf dem Land (ca. 4.600 Einwohner) und wohnen im Erdgeschoss von drei Parteien (alle Mieter).
Vor ca. 2 Jahren zog eine ältere Dame mit ihrer mittlerweile 18 jährigen Tochter in den 1. Stock und mietete gleichzeitig einen Kellerraum mit an, in welchem sie u.a. Schauspielunterricht gibt.
In diesem Keller befinden sich Waschküche und private Kelleräume die nicht abschliessbar sind und für jeden zugänglich.
Muss der Kellerraum von der zuständigen Behörde wg. gewerblicher Nutzung (Bauamt, Gewerbeaufsichtsamt, etc. ??) genehmigt werden bzw. muss diese gewerbliche Nutzung gemeldet/beantragt werden?
Müssen bestimmte Auflagen eingehalten werden in Bezug auf:
- Mietschutz für offen zugängliche Gemeinschaftsräume?
- Werbeschilder auf dem Grundstück?
- PKW- und Fahrradabstellplätze?
- Brandschutzbestimmungen?
- Hygiene bzw. Sanitäranlagen?
Wir müssen für unsere Kinder diese Frage in den Raum stellen, da das Interesse der Dame (gewerblicher Natur) unsere Kinder kleinkariert im Lebensraum einschränkt.
Achja und
Tarpune
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01.05.2010 21:29 |
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