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Zum Ende der Seite springen Sportwetten & Glücksspiel 7 Bewertungen - Durchschnitt: 7,437 Bewertungen - Durchschnitt: 7,43
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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Sportwetten & Glücksspiel

Zur Abwechslung mal ein Veranstaltungshinweis. Am 29.06.10 findet in Frankfurt das Seminar "Sportwetten & Glücksspiel" des Forum Instituts für Management GmbH statt, einem der führenden Seminaranbieter Deutschlands, das sich der Frage stellt, wie die Zukunft des Glücksspielrechts nach dem Auslaufen des GlüSTV am 31.12.2011 aussieht.

Hier die Infos dazu:

Nach nun zweieinhalb Jahren Glücksspielstaatsvertrag (GlüSTV) dürften mit den Entscheidungen des EuGH viele seit langem streitige Fragen zur Europarechtskonformität der Regelungen geklärt sein. Neue könnten sich aber durch die Schlussanträge der Generalanwälte aufgetan haben. So wird über die vergaberechtlichenAnforderungen in einem regulierten Glücksspielmarkt diskutiert. Auch das in § 4 Abs. 4 GlüStV geregelte Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet wird weiterhin kontrovers gesehen und die Durchsetzbarkeit des Verbots stellt die Praxis vor große Probleme. Diskussionswürdig ist zudem die Bedeutung und Effektivität der §§ 284 ff. StGB als Mittel der Ahndung unerlaubter Glücksspiele.

http://www.pressehof.de/Pressemitteilung...uecksspiel-2010

schneiderlein
1 29.04.2010 08:39 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

das klingt in der Tat ganz spannend. Schade, dass es in Frankfurt stattfindet. Was kostet das Ganze denn? Auf der Homepage habe ich dazu nichts finden können? Werden die Ergebnisse am Ende des Seminars auch öffentlich gemacht?

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
2 01.05.2010 06:54 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Solon
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schneiderlein schneiderlein ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von schneiderlein


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Die Kosten der Veranstaltung betragen 990 Euro (zzgl. MwSt) inkl. Dokumentation, Arbeitsessen und Erfrischungen.

Das Anmeldeformular hänge ich an.

schneiderlein

Dateianhang:
pdf 1006713.pdf (526 KB, 1.148 mal heruntergeladen)
3 04.05.2010 08:27 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

danke fürs Einstellen der Unterlagen und der weiteren Infos. Die Veranstaltung klingt wirklich ganz spannend, wenngleich viele Themenpunkte bereits weitgehend bekannt sein dürften, sodass man sich wirklich überlegen muss, ob es einem das wert ist.
Aber ein paar Tage hat man ja noch Zeit zum Überlegen.

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
4 06.05.2010 07:30 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Einen interessanten Artikel gibt es gerade in der Welt zum Thema Sportwette und Glücksspielstaatsvertrag, in dem die Vorzüge des dänischen Modells (http://isa-guide.de/law/articles/29617_l...ielmarktes.html) aufgeführt werden, die Möglichkeiten der Rohertragssteuer und die Auswirkungen des Graumarkts:

http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/a...pol-faellt.html

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von prochnau: 24.05.2010 11:24.

5 24.05.2010 11:19 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
lene lene ist weiblich
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"Experten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft gießen jetzt zusätzliches Öl ins Feuer: In einer Studie, die der WELT exklusiv vorliegt, fordern sie eine komplette Liberalisierung des Sportwettenmarkts - vor dem Hintergrund, dass allein in Deutschland die Umsätze des staatlichen Monopolisten Oddset sinken, während sich Sportwetten europaweit wachsender Beliebtheit erfreuten. In der Studie zeigen die Kieler Forscher auf, warum die staatlichen Wettangebote für viele Wettfans hierzulande weniger attraktiv sind. So schöpfe Oddset deutsche Wettnehmer über "eine Verzerrung der Quoten stärker ab, als es bei privaten Anbietern in Ausland der Fall sei". Zudem würden statt der beliebten Einzelwetten fast ausschließlich Kombinationswetten angeboten, weil diese mehr Gewinne in die Kassen spülten. "Private Anbieter", schlussfolgern daher die Wissenschaftler, "könnten dem deutschen Wettmarkt zu neuem Schwung verhelfen."

Sehr interesant.

lene
6 26.05.2010 14:31 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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Zitat:
Original von lene
So schöpfe Oddset deutsche Wettnehmer über "eine Verzerrung der Quoten stärker ab, als es bei privaten Anbietern in Ausland der Fall sei".


Wie ist denn das genau zu verstehen?
7 01.06.2010 14:21 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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Vermutlich wurden die Quoten auf- bzw. abgerundet, sodass die Ausschüttung im Gewinnfall nicht so hoch ausgefallen ist, wie sie ohne Rundung ausgefallen wäre. Dadurch konnte dann beim Anbieter mehr Geld einbehalten werden.

lene
8 03.06.2010 09:39 lene ist offline Beiträge von lene suchen
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Ja, so würde ich die Aussage auch interpretieren.

foerster
9 06.06.2010 20:03 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hallo,

gerade während der WM läuft die asiatische Wettmafia zu Höchstformen auf. Gut also, dass die chinesische Polizei nun versucht, durch Razzien im ganzen Land gegen zu steuern. Mehr als 100 Personen sind bereits verhaftet worden, weil sie sich an Online-Fußballwetten mit Einsätzen von mehr als zehn Millarden Yuan (1.47 Milliarden US.-Dollar) beteiligt haben. Mehr als 70 Glückspielerringe wurden dieses Jahr bereits wegen Online-Fußballwetten gesprengt und mehr als 300 Personen verhaftet. Auf dass das bald ein Ende hat...die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

http://german.china.org.cn/china/2010-06...nt_20257919.htm

Sonnige Grüße,

Gerd Schadulke
10 14.06.2010 10:14 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Fußball Liga (DFL), Christian Seifert, sagt dem staatlichen Sport-Wettanbieter Oddset das Ende voraus, falls das staatliche Monopol auf Lotto und Sportwetten erhalten bleibt:

In einem Interview mit der WirtschaftsWoche sagte Seifert, bleibe das Monopol bestehen, sei Oddset in wenigen Jahren „wahrscheinlich Geschichte ­ – ob mit oder ohne private Konkurrenz“. Noch werde damit argumentiert, dass Oddset immerhin 35 Prozent Steuern zahle, sagte Seifert. Doch Oddset habe vor einigen Jahren noch einen Umsatz von 500 Millionen Euro gehabt – heute liege der bei 185 Millionen: „Wenn das so weitergeht, kann ich nur sagen: 35 Prozent von nichts sind nichts.“

Anfang September hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil gegen das bestehende staatliche Glücksspielmonopol entschieden, nun muss die Bundesrepublik das Glücksspielwesen neu organisieren. Am 20. Oktober beraten dazu die Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer.

Vor diesem Hintergrund sprach sich Seifert in der WirtschaftsWoche für den Abschluss zweier getrennter Staatsverträge für Lotto und Sportwetten aus. Seifert sagte: „Man wäre klüger beraten, zwei getrennte Staatsverträge zu verabschieden – einen Lotto-Staatsvertrag, der dem Staat das Monopol für Lotto belässt und damit die Sicherheit für einen etwa acht Milliarden Euro schweren Markt. Und einen anderen für Sportwetten, einen Markt, der auf einen Umsatz von fünf bis sieben Milliarden Euro geschätzt wird.“

Beschlössen die Länder hingegen, das bisherige Lotto- und Sportwetten-Monopol auch noch auf die bislang ausgesparten Bereiche Pferdewetten und Automatenspiele auszuweiten, werde „es wirklich kurios: Der Staat betriebe dann womöglich eigene Spielhallen – das kann ich mir auch als Bürger schlecht vorstellen.“ Dem Staat, so Seifert, entgingen zugleich „Steuereinnahmen in Millionenhöhe und die Möglichkeit, über ein Lizenzverfahren und Konzessionen wirklich manipulationsgefährdete Wettangebote zu verbieten – gleichzeitig gingen dem Profi- und auch dem Breitensport weiter viel Geld verloren.“ Ohne jede Werbung und bei einem totalen Internet-Verbot, sagte Seifert in der WirtschaftsWoche, werde nach der staatlichen Sportwette auch Lotto kollabieren: „Und da geht es nicht mehr um Millionen, sondern um Milliarden.“

Zu den ab Januar 2011 geplanten Übertragungen von Bundesliga-Partien in 3D-Technik auf den Bezahlplattformen Sky und Liga Total kündigte Seifert an, dass jeweils sonntags ein Spiel in 3-D gezeigt werde. Allerdings sei dies nicht in allen Bundesliga-Stadien möglich: „Das wird zunächst nur in ausgewählten Stadien mit entsprechender Infrastruktur möglich sein. 3-D-Technik ist anspruchsvoll, sie verlangt spezielle Kameras und zusätzliche Kamerapositionen.“

http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/f...-oddset-443858/

foerster
11 10.10.2010 11:49 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Hallo,

und hier ein nicht minder interessantes Interview mit Michael Vesper:

Herr Vesper, können Sie einem Normalbürger in möglichst wenigen Worten erklären, was das Sportwetten-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September konkret bedeutet?

Der EuGH hat gesagt: Wenn ein Mitgliedsstaat die Spielsucht mit dem Mittel des Staatsmonopols bekämpfen will, und darunter fallen die bekanntermaßen über ein eher geringes Suchtpotenzial verfügenden Lotterien, während die viel gefährlicheren Geldspielautomaten Privatgewerbe sind, dann ist er in seiner Argumentation nicht konsistent.

Weil die Daddelautomaten das höchste Suchtpotenzial haben.

Genau. Es ist widersprüchlich, zu sagen: ,Ich will die Spielsucht bekämpfen´, dann aber die Geräte mit dem höchsten Suchtpotenzial als privates Gewerbe zuzulassen und das Glücksspiel mit dem geringsten Suchtpotenzial, die Lotterien, als Monopol zu betreiben.

Aus Ihrer Sicht haben die Luxemburger Richter also nicht festgestellt, das deutsche Glücksspiel-Monopol verstoße gegen EU-Recht?

In seiner jetzigen Form, doch. Aber man kann es durchaus europarechtskonform gestalten. Alle bisherigen Verfahren, auch die vor dem Bundesverfassungsgericht 2006 und jetzt vor dem EuGH, bezogen sich ja auf Streitfälle ausschließlich im Bereich der Sportwetten. Dort gibt es seriöse Veranstalter, die gern auf dem deutschen Markt Sportwetten legal anbieten wollen. Deshalb sagen wir, und das ist auch Beschlusslage der DOSB-Mitgliederversammlung: Lasst uns Lotterien und Sportwetten unterschiedlich behandeln, denn sie sind ja schließlich auch unterschiedlich.

Wie soll die unterschiedliche Behandlung konkret aussehen?

Unser duales Modell, das wir übrigens schon vor der Rechtsprechung entwickelt haben, sagt: Ja, wir wollen das Monopol im Bereich der Lotterien. Sportwetten sollten aber unter strengen staatlichen Auflagen auch Private anbieten dürfen. So kann man den illegalen Wettmarkt kanalisieren und zugleich die Lotterieerträge als die wichtigste Finanzierungsquelle, die der Breitensport überhaupt hat, erhalten.

Auch dann noch, wenn man, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, bei der Werbung für die Lotterien viel defensiver auftritt?

Karlsruhe bezog sich ja darauf, dass mit dem Monopol angeblich die Spielsucht bekämpft wurde. Man muss das Monopol für die Lotterien anders begründen. Und zwar damit, was an seiner Wiege stand. Warum ist es damals eingeführt worden? Weil der Staat seine Bürger vor Manipulation und Betrug schützen wollte - eine Maßnahme des Verbraucherschutzes. Das gilt auch heute.

Sie wollen das Karlsruher Urteil, der Staat dürfe sein Monopol nur aufrechterhalten, wenn er es dazu nutzt, die Spielsucht konsequent zu bekämpfen, also quasi neutralisieren.

Nein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird gern und oft missverstanden. Karlsruhe hat gesagt: So wie bisher könnt ihr nicht weitermachen. Das bezieht sich aber ausschließlich auf den Bereich der Sportwetten. Wir wollen das Lotteriemonopol beibehalten und unter die Überschrift Kriminalitätsbekämpfung stellen. Und wir wollen daneben ein staatlich reguliertes Konzessionsmodell für die Sportwetten einführen.

Damit möglichst viel Geld reinkommt.

Finden Sie es richtig, dass mehr als 95 Prozent der Sportwetten, die von Deutschen platziert werden, am staatlichen Monopol vorbeilaufen? Oddset hat noch einen Marktanteil von drei bis fünf Prozent. Der ganze große Rest geht an ausländische Veranstalter. Daran partizipieren weder der Fiskus noch der Sport. Diese gut 95 Prozent unterliegen überhaupt keiner Regulierung. Bei Oddset gibt es Spielerschutz, Jugendschutz, bestimmte Wetten werden da nicht angeboten. Und die anderen können machen, was sie wollen. Deswegen finde ich es pharisäerhaft, zu sagen: ,Mit dem Monopol wollen wir die Spielsucht bekämpfen’, während gleichzeitig der allergrößte Teil dieses Marktes faktisch völlig dereguliert ist.

Es gibt im Ausland durchaus seriöse Anbieter.

So ist es. Bwin ist ein börsennotiertes Aktienunternehmen. Das ist ja keine Klitsche, wo im Hinterzimmer Wettscheine angenommen werden, sondern ein ordentliches Unternehmen, das bislang in Deutschland eben keine Wetten annehmen darf. In Österreich darf es seit Jahren unbeanstandet seine Wetten platzieren, trotz Lottomonopol. Vergleichbares gibt es in Frankreich und Italien. Wir wollen ein Konzessionsmodell...

Wer ist „wir“?

Der deutsche Sport: der DOSB als Dachverband, einschließlich des besonders betroffenen Fußballs, auch die Bundesliga und die Sporthilfe. Wir wollen ein Modell, bei dem Konzessionen nur an zuverlässige Anbieter vergeben werden. Damit könnte man besonders manipulationsanfällige Wetten ausschließen - etwa darauf, ob Spieler X in der 75. Spielminute die Hose runterzieht. Beim aktuellen Monopol hat der Staat überhaupt eine Regulierungskraft gegenüber 95 Prozent des Marktes. Das muss sich ändern. Und im Übrigen: Die konzessionierten Veranstalter müssen dann an den Staat eine Sportwettenabgabe zahlen, die dem Allgemeinwohl zugutekommen würde.

Für den Sport, für die Kultur, oder für ganz was anderes?

Durchaus auch für die Kultur oder andere soziale Zwecke. Natürlich ist der organisierte Sport der erste Ansprechpartner, denn es geht um den Schutz des sportlichen Wettbewerbs. Ohne sauberen Sport gibt es keine sauberen Sportwetten. Die Leute wetten ja weniger darauf, ob die Netrebko heute Abend in der Oper das hohe C trifft. Es geht also nicht darum, die „Millionäre in kurzen Hosen“ reicher zu machen. Diese Mittel werden nicht in den Profisport fließen, sondern in den gemeinnützigen Sport.

Die kurzbehosten Millionäre werden aber automatisch auch reicher, weil sich die Konzessionsnehmer als Partner der Fußball-Bundesliga und ihrer Klubs präsentieren wollen.

Die Liga wendet Jahr für Jahr zwei Milliarden Euro auf, um den Spielbetrieb zu organisieren, der die Grundlage der Wetten bildet. Von daher ist es doch völlig legitim, dass die Bundesligavereine Partnerschaften mit Wett-Unternehmen eingehen wollen, die längst reihum im europäischen Ausland mit dem Fußball zusammenarbeiten. In einer Sache sind sich alle einig: Die Abgabe soll in den gemeinnützigen Sport fließen.

Rolf Müller und andere befürchten offenbar, in einem Modell erpressbar zu werden, in dem die Vertreter des Profifußballs die Bedingungen diktieren können, weil sie mit Recht sagen: Wir organisieren den Spielbetrieb, auf den die Wetten abgeschlossen werden.

Ich sehe es genau umgekehrt. Ich bin froh, dass sich der Profifußball voll eingebracht hat. Er veranstaltet ja nun einmal die Spiele, auf die gewettet wird. Und dann soll die Liga zuschauen, wie Dritte darauf Wetten veranstalten und damit sehr viel Geld verdienen, ohne dass sie selbst davon auch nur irgendwie profitiert? Auch der Breitensport wird in unserem Modell besser wegkommen.

Was, wenn wieder Bundesländer ausscheren und Ihnen Ihr schönes Modell um die Ohren fliegt?

Die Meinungsbildung läuft. Wir sind mit allen Landesregierungen im Gespräch und versuchen, sie von unserer Position zu überzeugen. Ich hoffe, dass unsere Argumente ankommen. Wir haben jedenfalls viele Gespräche geführt und sind dabei auf viel Verständnis gestoßen.

http://www.fr-online.de/sport/-es-wettet...er/-/index.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
12 13.10.2010 08:53 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
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Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Hauptsacheentscheidungen (u.a. 1 K 3288/07) Klagen unterschiedlicher, durch die Kanzlei Bongers vertretener Sportwettvermittlungsunternehmen stattgegeben und die Ordnungsverfügungen der Stadt Köln in Gestalt der erlassenen Widerspruchsbescheide aufgehoben.

Dabei verweist die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln in der Urteilsbegründung zutreffend darauf, dass es für Verfahren, in denen Untersagungsverfügungen und Widerspruchsbescheide vor dem 31.12.2007 ergangen sind, maßgeblich auf die Rechtslage ankommt, die bis zum 31.12.2007 bestanden hat.

Dies ergebe sich zum einen daraus, dass sich der maßgebliche Zeitpunkt zur Bewertung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nach materiellem Recht richte. Es komme in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich darauf an, ob das neue Recht seine gewissermaßen "rückwirkende Berücksichtigung" bei der gerichtlichen Beurteilung der nach früherem Recht erlassenen Verwaltungsakte vorschreibe. Dies sei aber weder im Glücksspielstaatsvertrag, noch im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag NRW geschehen. Eine Ausnahme habe das Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen nur für Anfechtungsklagen aus dem Erschließungsbeitragsrecht angenommen, da dort eine Pflicht zur Beitragserhebung bestehe und somit feststehe, dass der etwa aufgehobene Bescheid aufgrund geänderter Rechtslage sogleich wieder an den Beitragspflichtigen gerichtet werden müsse. Vergleichbare Voraussetzungen seien aber im "Sportwettenrecht" nicht gegeben. Unter diesen Umständen sei wegen der Dauerwirkung der angefochtenen Verfügung nicht – wie in der Regel – auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen, andererseits jedoch zu berücksichtigen, dass den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, die ab 1. Januar 2008 Geltung gefunden haben, keine Rückwirkung zukommen könne. Dies ergebe sich nicht nur aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Rückwirkungsregelung, sondern auch daraus, dass durch § 22 Abs. 2 GlückStV – AG NRW das vorher geltende Sportwettengesetz NRW erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 aufgehoben wurde. Daher könne das neue Recht weder für die vor diesem Zeitpunkt erlassenen Verwaltungsakte gelten, noch finde es ab diesem Zeitpunkt ohne Weiteres auf Altverfügungen Anwendung.

Sodann stellt das Verwaltungsgericht fest, dass im maßgeblichen Beurteilungszeitraum bis zum 31. Dezember 2007 die untersagte Tätigkeit nicht gegen § 14 Abs. 1 OBG verstoßen habe, weil es sich gerade nicht um unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB gehandelt habe. Das staatliche Sportwettenmonopol habe im Übergangszeitraum den Anforderungen des Europarechts schon in formeller Hinsicht nicht genügt. Der Text des Artikels 46 Abs. 1 EG fordere nämlich für die Rechtfertigung von Beeinträchtigungen entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Diese seien aber nicht gegeben gewesen. Zudem habe der EuGH für das Glücksspielrecht gefordert, dass die Mitgliedsstaaten das von ihnen angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen hätten, wobei das Verwaltungsgericht sodann ergänzend auf die Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 verweist. Sämtliche dieser Voraussetzungen seien unter europarechtlichen Gesichtspunkten gerade nicht verwirklicht worden. Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006, mit welcher eine "Übergangsregelung" getroffen wurde, komme keine Gesetzeskraft zu. Zudem seien für die vom Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für Untersagungsmaßnahmen dargestellten Maßgaben, jedenfalls unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung, keine konkreten Formulierungen gewählt worden. Die Formulierungen "Mindestmaß an Konsistenz” bzw. "konsequent auszurichten” oder "expansive Vermarktung” seien zu unbestimmt. Ob die Übergangspraxis dem genügt habe, hing im Übrigen nicht nur von den Anweisungen der zuständigen Landesministerien oder des Monopolisten ab, sondern maßgeblich von der lückenlosen tatsächlichen Umsetzung vor Ort.

Letztlich genüge die Gesetzeslage auch in materieller Hinsicht während der Übergangszeit den Anforderungen des Europarechts nicht. Hierbei wird vom Verwaltungsgericht umfassend dargestellt, dass sich die Anzahl der Spielbanken zwischen den Jahren 2000 und 2007 dauerhaft erhöht hat, im Übrigen die wirklich suchtrelevante Spielbereiche sich insbesondere im Casino- und Automatenspiel befänden, nicht hingegen im Bereich von Lotterien und Sportwetten. Insbesondere habe es maßgebliche Lockerungen durch die am 01.01.2006 in Kraft getretene Spielverordnung gegeben, so dass letztlich eine Inkohärenz der deutschen glücksspielrechtlichen Regelungen vorliege. Es komme somit gar nicht mehr darauf an, ob sich die Inkohärenz und die fehlende Systematik zusätzlich auch aus intensiven Werbekampagnen des Monopolinhabers ergebe, sondern schon die nichtkohärente Gesetzeslage führe zur Feststellung der Gemeinschaftswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols. Zudem hebt das Verwaltungsgericht hervor, dass auch ein Interesse an der Einnahmenmaximierung bei den staatlichen Stellen bestehe, weil durch die Zulassung weiterer Spielbanken und die Ermöglichung eines erweiterten Automatenspiels nach der SpielV notwendigerweise auch höhere Einnahmen aus Spielbankenabgaben und örtlichen Aufwandssteuern erfolgen würden.

Mit Nachdruck kritisiert das Verwaltungsgericht in der Entscheidung die Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen in dessen jüngster Eilentscheidung, wobei das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hinweist, dass das OVG NRW vom bindenden Inhalt der EuGH-Rechtsprechung abweiche.

Insgesamt führt das Verwaltungsgericht aus, dass damit auch nach aktueller Rechtslage von einer Gemeinschaftswidrigkeit des Sportwettenmonopols auszugehen sei und sich daraus gleichzeitig ergebe, dass selbstverständlich dann auch während der Übergangszeit bis Ende 2007 eine gemeinschaftswidrige Rechtslage bestanden hat. Abschließend wird sodann klargestellt, dass die vom OVG Münster in der Übergangszeit vertretene Auffassung, der Anwendungsvorrang des EU-Rechts könne ausnahmsweise durchbrochen werden, weil andernfalls eine "inakzeptable Gesetzeslücke" entstehe, ebenfalls – wie höchst richterlich durch den EuGH geklärt – rechtsfehlerhaft war. Der EuGH habe auf Ersuchen der Kammer explizit entschieden und verbindlich festgestellt, dass aufgrund des Vorrangs des unmittelbar geltenden Unionsrechts eine nationale Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, die nach den Feststellungen eines nationalen Gerichts Beschränkungen mit sich bringe, die mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar seien, nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden dürfe.

Auch erteilt das Verwaltungsgericht den zuletzt von einigen Verwaltungsgerichten in Eilverfahren merkwürdigerweise vertretenen Meinungen, trotz einer gemeinschaftswidrigen Rechtslage bedürfe es noch einer Erlaubnis, eine klare Absage. Hier gelte der Anwendungsvorrang des EU Rechts. Schließlich verweist es zutreffend darauf, dass das OVG Nordrhein-Westfalen auch mit seiner Rechtsauffassung unrichtig liege, das Vermitteln von Sportwetten stelle unter dem Gesichtspunkt der Spielsucht und ihrer Folgen eine konkrete Gefahr dafür dar, dass in jedem Einzelfall der Sportwettvermittlung durch die Kläger beim jeweiligen Wettteilnehmer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Spielsucht ausgelöst oder verschlimmert würde. Hierzu fehle es schlichtweg an gerichtsverwertbaren Anhaltspunkten.

Das Gericht hat die Berufung in den einzelnen Urteilen nicht zugelassen, wobei allerdings für die Beklagtenseite die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Zulassung der Berufung unter den dort dargestellten, erschwerten Bedingungen zu stellen.

Die Stadt Köln wird sich abschließend auf die Geltendmachung umfangreicher Schadensersatzansprüche einstellen müssen. Diverse Betriebsstätten sind in der Übergangszeit und auch in den Jahren danach durch ordnungsbehördliche Zwangsmaßnahmen geschlossen worden, wobei den Betreibern diverser Wettannahmestellen erhebliche Schäden durch massive Gewinnausfälle entstanden sind. Diese werden nunmehr kurzfristig geltend gemacht werden, wobei mit Interesse zu verfolgen sein wird, wie die Stadt Köln es rechtfertigen will, Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe bedienen zu müssen, während man gleichzeitig die leeren Kassen der Kommunen beklagt.

http://isa-guide.de/law/articles/31846_u...attgegeben.html

foerster
13 30.12.2010 14:26 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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