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Zum Ende der Seite springen Handynummer im Reisegewerbe ???
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Jens Jens ist männlich
Grünschnabel


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smile Handynummer im Reisegewerbe ???

Hallo!

Ein Mitbürger bekommt irgendwie die Handynummer heraus und ruft den
Reisegewerbetreibenden an und sagt z.B:

KÖNNEN SIE MIR MEIN DACHDECKEN?
ODER MIR DIE HAARE SCHNEIDEN?
ODER SOGAR EINE GARAGE MAUERN?

Darf der Reisegewerbetreibende diesen Auftrag annehmen???

Ist dies dann noch ohne vorhergende Bestellung, außerhalb der Niederlassung und ohne vorhergehende Bestellung und auf Initiative des Reisegewerbebetriebes??

Die Frage stellt sich mir daher, wenn ich in einem Restaurant sitze und der Bedienung zu rufe, dass man Hunger habe, ist dies doch noch lange kein Bestellung oder???

Eine Bestellung wäre doch, wenn man sagen würde:

Wir bekommen eine große Pizza Salami, doppelt Käse???

Dies beschäftigt mich und wäre über jede Antwort dankbar!

Gruß Jens
1 22.04.2010 21:32 Jens ist offline E-Mail an Jens senden Beiträge von Jens suchen
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Sherine Sherine ist weiblich
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RE: Handynummer im Reisegewerbe ???

Hallo Jens,

wenn dieser Mitbürger, irgendwie und irgendwann die Mobil-Nummer eines vermeintlich Reisegewerbetreibenden herausfindet, woher weiß dieser dann, dass es sich um einen Dachdecker, Friseur oder Maurer- und Betonbauer handelt, wenn nicht Werbung gemacht wurde? Man kann doch schließlich nicht irgendwen anrufen und sagen:
"Hallo, hier bin ich. Kannst du mir eventuell die Haare schneiden und das Dach meines Hauses vielleicht auch noch decken?"

Angenommen es bleibt beim Haareschneiden - wie sieht es dann mit Folge-aufträgen aus? Reisegewerbe - ja oder nein?

Gruß - Sherine

Falls hierauf noch jemand antwortet, wäre ich über Quellen und Urteile dankbar.
2 23.04.2010 19:34 Sherine ist offline E-Mail an Sherine senden Beiträge von Sherine suchen
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