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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Gewerbefreiheit (charmant!)

Die Gewerbefreiheit, ihr Nutzen und ihre Folgen
von Bernhard Friedmann (1856)
Wie es auf dem Markte aussehen möchte, wenn es zünftige und privilegierte Bauern
geben würde.


Stellen wir uns einmal vor, die Frau Meisterin ginge heute auf den Markt, um wie gewöhnlich für ihre Wirthschaft einzukaufen. Da fände sie plötzlich auf dem Wagen des Kartoffelbauers ein großes Schild mit den Worten:

„Hans Kohlstrunk, Kartoffelmeister in …. „

Die Frau Meisterin würde große Augen machen, und gewiß noch größere, wenn sie nach
dem Preise der Kartoffel fragen würde. Der Herr Hans Kohlstrunk würde vielleicht das Doppelte oder Dreifache von dem verlangen, was er gestern verlangt hatte; und wenn man sich darüber aufhielte, so würde der Hans Kohlstrunk ganz gemächlich die Hände in die Tasche stecken und sprechen: „Ich und der Peter und der Anton, wir sind die einzigen zünftigen Meister des Kartoffelgewerbes auf hiesigem Markt. Der Peter und der Anton geben den Scheffel nicht billiger als ich, darüber sind wir schon einig. Wer’s nicht bezahlen will, der läßts bleiben.“

Nun würde die Frau Meisterin ganz böse dem Kartoffelbauer den Rücken kehren und sich zu der Obsthändlerin wenden, bei der sie schon seit Jahren einzukaufen pflegt. Aber siehe da, vor dem Stande der Obstfrau wäre ebenfalls eine Tafel mit der neuen Firma: Katharina so und so, konzessionierte Baumfruchthändlerin. Und die Frau Katharina so und so würde heute das Hundert Aepfel, das bisher Einen Gulden kostete, aus besonderer Bekanntschaft für drei Gulden geben wollen; denn ich und noch etliche Obstweiber – so würde die Frau Katharina räsonieren – wir haben jetzt allein das Befugniß zum Obsthandel in Händen. Kein Anderer darf seine Aepfel, Birnen, Nüsse u.s.w. auf den Markt bringen. – Aber, ruft nun ganz empört die Frau Meisterin aus, die Höckerin an der Ecke hat ja viel schönere Aepfel und gibt sie für einen halben Gulden! So? antwortet nun ganz rot vor Zorn die Frau Katharina so und so, wie? Die Höckerin will auch Aepfel verkaufen? Nun, der wollen wir schon das Handwerk legen! – Wie nun die Frau Meisterin sehr betrübt weiter geht und denkt, nun so will ich diese Woche Erbsen und Linsen kochen, da könnte sie auf dem ganzen Markt nur ein einziges Gewölbe finden, worin Erbsen und Linsen verkauft würden. Und über diesem Gewölbe hängt ein großes Schild, worauf mit goldenen Buchstaben geschrieben steht: „

k. Ausschließlich privilegierte Fabrik von Hülsenfrüchten.“

Da wären nun freilich große Ladungen von Erbsen, Bohnen und Linsen aufgeschichtet, aber keine brave Hausfrau könnte sich am ersten Tage entschließen, auch nur Ein Maaß davon zu kaufen. Denn der Herr Fabrikant würde die höchsten Preise machen, weil kein anderer das Recht hätte, die Erbsen und Linsen, die er angebaut hat, auf dem Markt zu führen und vielleicht viele tausende Metzen in den Scheuern draußen zu Grunde gingen, während in der Stadt die Hülsenfrüchte zu einem ordentlichen Luxusartikel würden. Jetzt würde endlich die Frau Meisterin über diese ungerechte neue Marktordnung die Hände zusammenschlagen und spornstreichs nach Hause laufen und unter Schluchzen und Weinen die schreckliche Geschichte erzählen. Was würde wohl der Herr Meister dazu sagen? „Da müssen wir ja zu Grunde gehen,“ so wird er wahrscheinlich ausrufen und ganz unmuthig sein Werkzeug in die Ecke werfen. „Eine solche Ungerechtigkeit ist nicht dagewesen seit Menschengedenken. Will man uns denn das Brot vom Munde wegnehmen? Warum soll’s denn dem ehrlichen Bauer verwehrt sein, dass er sein Korn, seine Kartoffeln, Erbsen und Linsen baut, wie es ihm gut dünkt, und dass er davon auf den Markt bringen kann, so viel und wann und wo er will? Soll denn das Obst lieber auf dem Baume verfaulen, als dass es unser Einem zu einem billigen Preise verkauft würde?

Seit wann ist’s denn Mode, dass der Kartoffelbauer das Meisterrecht haben müsse, damit erauf seinem Grund und Boden Kartoffel setzen dürfe? Und wenns heute dem Nachbar einfällt, dass er auf die oder die andere Weise recht großen und billigen Kohl pflanzen könnte, soll er deshalb daran verhindert werden, weil er das Kohlpflanzen nicht beim Meisterbauer gelernt und auch kein besonderes Privilegium auf die Erzeugung von gutem Kohl erworben hat? Am Ende dürfte wohl kein Mensch ein paar Acker Land kaufen oder pachten, wenn er nicht erst nachgewiesen hätte, dass er die obrigkeitliche Befugniß gerade für diese paar Acker habe, oder dass er vier Jahre bei einem Oekonomen in der Lehre gewesen ist, drei Jahre als Bauerngehülfe gearbeitet, und sein Probestück abgelegt hat und in die Bauerninnung desjenigen Ortes, wo er sich niederlassen will, aufgenommen ist. Das wäre mir eine schöne Welt!“ In dieser Weise würde wahrscheinlich der Herr Meister über die neue Marktordnung sich hören lassen. Und kein vernünftiger Mensch könnte es wagen, ihm zu widersprechen. Denn Jedermann hat das natürliche Bedürfniß, möglichst gut und billig zu leben und muß es daher für wünschenswerth und gerecht halten, dass der Anbau und die Zufuhr von Lebens mittelndurch keinerlei zunftmäßige Beschränkung erschwert werde.

,,,,Zum Leben gehört aber heut zu Tage etwas mehr als das nothdürftige Essen und Trinken, wodurch der Leib ernährt und Hand und Kopf zur anhaltenden Arbeit befähigt wird. Selbst zu der kleinsten Haushaltung sind einige Töpfe und Teller, ein Kasten, Tisch und Stühle, etwas Wäsche und Kleidung nothwendig. Je billiger nun Töpfe, Kleidung Stühle und Wäsche sind, desto mehr kann jeder zur Anschaffung neuer Lebensmittel und Bequemlichkeiten oder zum Sonntagsvergnügen erübrigen. Nehmen wir z.B.an, ein fleißiger Handwerker verdiene jährlich bei 600 Gulden, hievon soll er für Wohnungszins, Steuern und Hausgeräthe verschiedener Art 140 fl. Für die Kleidung seiner Familie 60 Gulden jährlich geben, so blieben seiner Frau noch 400 Gulden für die Besorgung der Küche und zu andern zufälligen Ausgaben.

Könnte nun der Meister an den Rechnungen des Tuchhändlers, Schneiders, Schusters u. s. f. gegen 20 fl. Ersparen, so würde dies seinem Mittagstisch, dem Vergnügen der Familie oder seiner Sparbüchse zu Gute kommen. Alles, was somit die Anschaffung von Gewerbserzeugnissen vertheuert, vertheuert und verschlechtert auch das ganze tägliche Leben und erschwert das Fortkommen jedes Einzelnen. Würde der Tischler seine Stühle, Schränke und Tische billiger liefern, so könnte ihm der Schneider oder Schuster Rock und Stiefel gerade um so viel billiger arbeiten, als er von dem Tischler die Stühle, Schränke und Tische billiger gekauft hätte, so wie anderseits der Tischler eben so wie der Schneider und Schuster ihre Arbeit um so viel theurer anrechnen müssen, als ihnen die tägliche Nahrung zu gewissen Zeiten theurer zu stehen kommt. Umgekehrt wird auch der Bauer sein Korn billiger herstellen können, je billiger ihm der Schmid den Pflug, der Zimmermann die Scheuer, der Schneider den Rock u. s. f. herstellen könnte.


Wenn nun der Herr Meister mit vollem Recht gegen eine neue Marktordnung sich ereifern würde, wodurch die freie Erzeugung der täglichen Lebensmittel behindert, der Verkauf derselben beschränkt und daher die Preise von Getreide und Früchten jeder Art unnatürlich in die Höhe geschraubt würden, so wird wohl derselbe Herr Meister auch zugeben müssen, wenn er die eben angeführten Beispiele recht überlegt, daß dieselben Grundsätze welche für die Erzeugung und den Verkauf der Lebensmittel oder mit andern Worten der n a t ü r l i c h e n Rohstoffe gelten sollen, auch auf die Erzeugung und Verkauf der v e r a r b e i t e t e n Rohstoffe, womit sich die verschiedenen Gewerbe befassen, angewendet werden dürften. Denn wie bereits bemerkt, der Rock wie der Tisch ist heut zu Tage eben so gut ein Lebensbedürfniß wie Brot, Fleisch und Gemüse. Je theurer ich das eine Lebensbedürfniß, den Rock oder Tisch bezahlen muß, desto weniger kann ich auf die Befriedigung der andern Lebensbedürfnisse, auf Essen und Trinken verwenden.


Welche Grundsätze sind es aber, die unser Meister oben für die ländlichen Gewerbe, für die Erzeugung von Lebensmitteln so eifrig befürwortet hat? Gewiß keine andern, als diese: dass jeder ländliche Gewerbetreibende, jeder Bauer und Oekonom berechtigt sein soll, sein Gewerbe auf seinem Grund und Boden so auszuüben, wie es ihm nach seiner Erfahrung und nach seinem besten Wissen am zweckmäßigsten erscheint, dass die Wahl der Grundstücke, auf welchen sich ein Landwirth niederlassen will, demselben eben so frei stehen soll, wie de Wahl derjenigen Fruchtarten, die er auf denselben erzeugen will, dass ferner der Markt mit Lebensmitteln einem Jeden offen sein und der Preis der Nahrungsstoffe nicht durch Uebereinkunft einzelner besonders Berechtigter künstlich festgestellt werden soll. Diese Grundsätze, wenn man sie ein wenig klar zusammenfassen will, lassen sich aber kurz auf folgende Weise bezeichnen: Jeder einzelne ländliche Gewerbtreibende hat das Recht, über sein Kapital und seine Arbeit frei zu verfügen und Beides nach eigenem Gutdünken zu verwenden und zu verwerthen. Alle ländlichen Gewerbetreibenden zusammen, Bauern und Pächter, haben das Recht, mit ihren Waaren auf den Markt zu kommen, daselbst ohne Beschränkung um Abnehmer und Käufer sich zu b e w e r b e n und ihre Preise darnach zu bestimmen, wie es ihnen je nach den Kosten, die auf die eigene Erzeugung ihrer Waare verwendet haben, und je nach dem günstigen oder ungünstigen Stande jedes Markttages nothwendig und gut dünkt. In Bezug auf die Erzeugung selbst, erkennen wir also hier d a s R e c h t d e s f r e i e n E i g e n t h u m s u n d d e rf r e i e n A r b e i t , in Bezug auf den Verkauf der Erzeugnisse das R e c h t ,d e r f r e i e n M i t b e w e r b u n g ( K o n k u r r e n z ).
Quelle: Bernhard Friedmann (1856)großes Grinsen ie Gewerbefreiheit, ihr Nutzen und ihre Folgen

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Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
1 07.04.2010 13:38 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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