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Zum Ende der Seite springen 240.000 EUR werden nicht verfolgt! 5 Bewertungen - Durchschnitt: 4,60
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Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Walter B Walter B ist männlich
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240.000 EUR werden nicht verfolgt!

Ich mache mal einen neuen thread auf, damit diese Geschichte nicht verloren geht:
Folgende Dinge passieren ohne verfolgt zu werden.
Ich habe eine Anzeige an den User meike gesandt vor vielen Wochen.

Hier bringe ich noch einmal meine Erinnerung an diese Anzeige in`s Forum:

Zitat:
Welche Konfigurationen sind möglich?

hallo meike,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort,
mir ist schon klar, dass Du eigentlich nicht dafür zuständig bist, aber wenn man so in der Öffentlichkeit steht wie Du, muss man damit rechnen, in solchen Sachen angesprochen zu werden.

Warum man bei solchen Räuberbanden nicht persönlich auftreten will, habe ich Dir erklärt.
Hier werden in einem Wettbüro ganz öffentlich vier Geldspielgeräte betrieben.
Die Kisten sind von morgens bis nachts in Betrieb. Natürlich wird auch gegen den Jugendschutz verstoßen.

Wenn ich die Beispielumsätze, welche gmg hier mal genannt hatte, nehme, komme ich auf folgende Summen:

1 Gerät/Monat/2500 EUR
4 Geräte/Monat/10.000 EUR mal 12 gleich 120.000 EUR/Jahr
Mindestens 2 Jahre läuft das jetzt da, gleich 240.000 EUR .

Wir sprechen hier also über 240.000 EUR illegal erwirtschaftetem Geld.
Die darf der Gesetzgeber abschöpfen!

Ob die Betreiber Steuern bezahlen, entzieht sich meiner Kenntnis, VgSt ganz sicher nicht.
Könnte man ja mal überprüfen, dann haben wir keine "Ordnungswidrigkeit" mehr!
Die Betreiber und der Standort sind Dir bekannt-
aber es rührt sich in dieser Sache nichts.

240.000 EUR könnten abgeschöpft werden und der Staat ist arm.........

Ich nenne hier natürlich ganz gezielt keine Namen und Städte, man ist ja nicht lebensmüde!
Zitat off

Es rührt sich nach wie vor nichts in dieser Sache!
Was soll der Teilnehmer dieses Forums noch machen, außer "meike" anzusprechen, welche hier in der Öffentlichkeit steht und hier nach Recht und Ordnung verlangt!
Man kann nur Adressen und Namen nennen.
Es rührt sich nichts!

Ist das ein Fall für die Presse?

__________________
Gruß vom Walter
1 31.03.2010 17:59 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Solon
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Zeus Zeus ist männlich
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Hi,

das ist ein typisches Beispiel dafür, das engagierte Bürger, wenns hart auf hart kommt, festellen müssen,
dass das Thema illegales Glückspiel nur theoretisch behandelt wird. Geschweige denn die Spielsucht.
Wenn die Spielsucht gesellschaftlich so ein Problem wäre, frage ich mich dann warum in letzter Zeit eine Mehrfachkonzession nach der anderen genehmigt wird. Die heuchlerschen Aussagen der Kommunen, "mann kann sich nicht dagegen wehren" ist schlichtweg gelogen! Scheinbar haben diese Beamten entweder die Bauverordnungen der entsprechenden Länder nicht intus, oder es steckt was anderes dahinter, wie z.B. leere kommunale Kassen....
Da werden offensichtlich gerne mal alle vier Augen zugedrückt!

Aber wenn sowas wie in deinem Fall abgeht, würde ich an deiner Stelle mal an deinem Ordnungsamt anfragen, ob du nicht auch drei Geräte in deinem toilettenbereich aufstellen darfst....

In den Zeiten der Fungames waren doch diejenigen Aufsteller die Dummen, die dieses illegale "Spielchen" nicht mitgemacht haben! Und was ist pasiiert? Viele ehrlich Aufsteller mussten Konkurs anmelden, während die schwarzen Schafe durch die hochgradig "einstellbaren" Fungames zig Menschen (ja, auch Spielsüchtige sind Menschen), über den Tisch gezogen wurden!

Was ich nicht vertsehe ist, dass die Kommunen scheinbar so unterbemittelt sind, dass diese nicht verstehen, dass durch die ganzen illegalen/oder nicht angemeldeten Automaten denen ein großer Batzen an Steuergeldern durch die Lappen geht!

Es ist ja so viel leichter, die Vergnügungssätze anzuheben um die rechtschafenden Aufsteller zu belasten, teilweise bis zur Aufgabe ihrer Existenz.

Hauptsache die Sachbearbeiter brauchen sich nicht darum zu Bemühen mal vernünftig durchzugreifen...

so long, und selbst ist der Mann

Zeus
2 01.04.2010 02:27 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Solon
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jasper
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Hallo Walter,

hast Du es mal auf einer örtlichen Polizeidienstelle versucht.
Die nehmen auch schriftliche Anzeigen entgegen.

Verweise auf

§ 284 StGB / Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden. (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 1. gewerbsmäßig oder 2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

und die müssten in solch einem Fall von Amtswegen eine Ermittlung einleitem.

Die Gemeinde soll mal etwas tun für ihre Vergnügungssteuereinnahmen. Das fängt beim Schutz des Spielers an und hört beim Schutz der Automatenaufsteller vor illegalem Glücksspiel noch lange nicht auf!
3 01.04.2010 07:37 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Meike hat es vor Wochen an die zuständige Kripo weitergeleitet, die ist allerdings der Meinung, genau wie meike, das es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt und hat es an das Ordnungsamt weitergegeben.
Es ist also nicht so, als wenn meike nichts getan hätte!
Hat nur nichts gebracht..... Heul

Ordnungsamt war auch vor Ort, die Geräte stehen allerdings immer noch!
Die wurden nur von hinten nach vorne verschoben-

das war es!

Das Problem ist, dass man nicht persönlich in Erscheinung treten kann,
die Umstände vor Ort lassen das nicht ratsam erscheinen! Wand

Wenn jemand auf dieses Posting antwortet, halte ich Euch auf dem Laufenden....
(Ich kann nicht auf meine eigenen postings antworten)

Frohe Ostern und Gesundheit
wünsche ich allen Mitstreitern!

Danke

__________________
Gruß vom Walter
4 01.04.2010 08:06 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
KARO KARO ist männlich
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Hallo Walter , bleib weiter am Ball , welch eine Schweinerei , Wand Wand
5 01.04.2010 08:21 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Walter, woher kannst Du denn wissen, dass da beim Ordnungsamt nicht längst etwas läuft? Oder dass die Geräte legal sind und es sich um eine konzessionierte Spielhalle handelt, bei der dann das Wetten verboten wäre? Vielleicht wurde längst ein Bußgeld erlassen oder eine Ordnungsverfügung? Vielleicht ein Zwangsgeld festgesetzt und das nächst höhere angedroht? Vielleicht sind die Verfahren vor Gericht anhängig, hängen "in der Schwebe"?

Ich habe hier ähnliche Betriebe, da warte ich seit nunmehr 4 Jahren auf Gerichtsentscheidungen. Und ich habe auch schon ähnliche Fälle gehabt, da wurden derartige Verfahren ohne Begründung und nicht nachvollziehbar einfach eingestellt nach Absprache Gericht / Staatsanwalt, also ohne Rücksprache mit dem Ordnungsamt oder der Polzei.

Wobei in all diesen Situationen eines nachvollziehbar bleibt: es ist fürchterlich frustierend, wenn Deutschlands Behörden so langsam oder gar nicht mahlen und die ehrlichen darunter leiden müssen, während sich die unehrlichen die Hände reiben und den Gewinn kassieren.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
6 01.04.2010 22:37 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Kay Löffler
Walter, woher kannst Du denn wissen, dass da beim Ordnungsamt nicht längst etwas läuft? Oder dass die Geräte legal sind und es sich um eine konzessionierte Spielhalle handelt, bei der dann das Wetten verboten wäre?




Und genau dieser Laden hat heute (Karfreitag) geöffnet!

Wenn hier eine Spielhallenkonzession vorliegen sollte, müsste man die Wetteinnahmen abschöpfen!
Wettangebote in Spielhallen sind verboten!
Die wären dann noch um einiges höher, als mein oben genannter Betrag von 240.000 EUR.
Ich tippe mal auf 500.000 EUR, weil es sich ja bei den Wetten des Betreibers um das Kerngeschäft handelt.

Hier könnten also um geschätzte 500.000 EUR, also die Gewinne der letzten Jahre abgeschöpft werden.

Ich bitte um kurze Antwort auf meinen Beitrag, ich kann meine eigenen Beiträge nicht beantworten.
Ich halte dann alle Interessierten auf dem Laufenden.

Danke

__________________
Gruß vom Walter
7 02.04.2010 18:17 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
Meike
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Hallo Jasper,

danke für den Hinweis. In NRW kommt hinzu, dass man sogar online Anzeige erstatten kann und es sogar eine Korruptionshotline gibt, bei der man sich anonym mit einer Anzeige hinwenden kann.

In allen Fällen muss aber die Initiative vom Anzeigenden ausgehen. In allen Fällen wird die Anzeige an die örtlich und sachlich zuständigen Personen weiter geleitet.



Gruß an alle,

mich persönlich stört es nicht, wenn jemand meine Einschätzung nicht teilt, aber bitte rechtlich begründen.

Die Ausgangslage der Information ist:

4 Ptb zugelassene Glücksspielgeräte in einem Sportwettbüro.

Wenn jemand rechtlich ( nicht aus irgend einem persönlichem Empfinden heraus)
begründen kann, warum der Betrieb dieser 4 Ptb zugelassenen Glücksspielgeräte den Verdacht einer Straftat begründet, bitte hier posten mit entsprechender Rechtsprechung, bzw.
Kommentierung.


Zum Punkt mit den Sportwettbüros hat Kay schon etwas geschrieben.


Gruß
Meike
8 03.04.2010 07:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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@Meike
solange es sich um zugelassene Geräte handelt und diese Geräte nicht nachträglich verändert wurden, solange gebe ich Dir Recht, dass hier „nur“ das Ordnungsrecht betroffen ist.

Zunächst sollte überprüft werden ob eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes vorliegt, da Gewerbetreibende Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, dürfen wenn die Geeignetheit des Aufstellortes behördlich bestätigt wurde.

Wenn solch eine Geeignetheitsbestätigung vorliegt, dann bleibt nur die Unzulässigkeit des 4. Gerätes.

„240.000 EUR könnten abgeschöpft werden“, dürfte dann ein Wunschdenken sein.

Ganz anders sieht die Sache jedoch dann aus, wenn die Geräte nicht zugelassen sind oder verändert wurden. – Bekanntlich dürfte die 2. Möglichkeit nicht so leicht feststellbar sein.
9 03.04.2010 08:11 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Der Status quo besteht nach wie vor!


In jeder hier vorgetragenen Konfiguration, betreibt dieses von mir an meike angezeigtes Wettbüro , ein illegales Geschäft!
Es wird nicht eingestellt!

Es darf einfach nicht sein, wenn ein Bürger Dinge anzeigt und man dann auf Ordnungswidrigkeiten oder ähnliche Dinge verwiesen wird!

Von einer Person, welche hier im Forum zunehmend versucht auf Recht und Ordnung zu verweisen.
Viele illegale Geräte könnte man vom Markt nehmen, wenn man anfängt von unten zu kehren!

Und nicht zu versuchen, konzessionierte Hallen auf Probleme zu checken!

Viele tausend illegale Geräte könnten aus dem Markt genommen werden,
Wettbuden, Teestuben, etc.....
wenn man sich darum kümmern würde!

Aber hier, wird man als Außenstehender bezeichnet, wenn man solche Dinge aufzeigt!
Ich habe diese Dinge aufgezeichnet.
Ich habe Adresse und Gerätezahl und Namen genannt.

Welche Reaktion?
Nichts!

Danke





Ich melde mich wieder!

__________________
Gruß vom Walter
10 05.04.2010 16:35 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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