ich habe im Februar ein stehendes Gewerbe in Stuttgart eingetragen u.a. mit Verkauf und Herstellung von Lebensmitteln.
Ist das aus gewerberechtlicher Sicht ausreichend um bei einer Kulturveranstaltung (einem Konzert) einen Essenstand aufzubauen und vor Ort zuzubereiten und zu verkaufen? Oder ist für solche Aktivitäten immer ein Reisegewerbeschein erforderlich? Macht es einen Unterschied ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen (einem Club oder Konzerthalle) stattfindet oder im Freien (Open Air)?
Ich hoffe auf schnelle Antwort, denn die besagte Veranstaltung findet schon morgen statt und der Veranstalter hat mir gerade gesagt er wär der Überzeugung ich bräuchte unbedingt einen Reisegewerbeschein.
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