Ostern 2010 - Hallen-Öffnungszeiten |
anders
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Ostern 2010 - Hallen-Öffnungszeiten |
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@alle,
wie sind die gesetzlichen Öffnungszeiten für die Osterfeiertage 2010 in Deutschland geregelt?
Gruß
anders
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1
18.03.2010 19:34 |
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Solon
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Corleis
Routinier
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RE: Ostern 2010 - Hallen-Öffnungszeiten |
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Zitat: |
Original von anders
@alle,
wie sind die gesetzlichen Öffnungszeiten für die Osterfeiertage 2010 in Deutschland geregelt?
Gruß
anders |
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Was soll diese Frage gerade von dir?
schau mal hier:
www.google.de
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2
18.03.2010 20:51 |
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Solon
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
die aktuelle Rechtslage an Gründonnerstag und Karfreitag gestaltet sich wie folgt:
Verboten sind:
1. Am Gründonnerstag, 01. April 2010 und am Karsamstag, 03. April 2010, jeweils von Mitternacht zu Mitternacht
• Öffnung und Betrieb von Spielhallen.
2. Am Karfreitag, 02. April 2010, von Mitternacht zu Mitternacht
• Öffnung und Betrieb von Spielhallen und (Spiel-) Sporthallen.
Gruß,
Gerd Schadulke
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3
20.03.2010 09:06 |
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Fairesspiel
Jungspund
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Zitat: |
Original von Schadulke
Hallo,
die aktuelle Rechtslage an Gründonnerstag und Karfreitag gestaltet sich wie folgt:.........................
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Hallo Schadulke,
Die Vorschriften für die Öffnungszeiten von Spielhallen an sogenannten "stillen Feiertagen" sind nicht bundeseinheitlich geregelt, das ist Länderrecht und somit hat jedes Bundesland sein eigenes "Feiertagsgesetz".
Deine Angaben sind daher vielleicht für Dein Bundesland zutreffend aber einen Grossteil der Forumskollegen hast Du damit sicherlich verwirrt.
mit freundlichen Grüssen
Fairesspiel
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4
20.03.2010 14:26 |
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Walter B
Routinier
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Zitat: |
Original von Fairesspiel
Deine Angaben sind daher vielleicht für Dein Bundesland zutreffend aber einen Grossteil der Forumskollegen hast Du damit sicherlich verwirrt.
mit freundlichen Grüssen
Fairesspiel |
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Auch für sein Bundesland nicht,
wenn er denn wirklich aus NRW kommt.
Hier ist Karfreitag komplett zu und sonst nichts.
Im Zweifel mal beim Verband anrufen.
__________________ Gruß vom Walter
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5
20.03.2010 14:35 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
ich habe mich, an anders' Frage orientierend, auf Hamburg bezogen. Und soweit ich weiß, ist es dort wie beschrieben geregelt.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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6
20.03.2010 17:21 |
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Corleis
Routinier
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Zitat: |
Original von Schadulke
Hallo,
ich habe mich, an anders' Frage orientierend, auf Hamburg bezogen. Und soweit ich weiß, ist es dort wie beschrieben geregelt.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke |
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Anders ist das Forumsmitglied, der hier ständig Neuheiten aus aller Welt einstellt.
Offensichtlich Googelt Anders täglich das Thema Spielrecht.
Das jemand wie Anders hier eine solche Frage einstellt kann viele Gründe haben.
Einen Grund gibt es aber offensichtlich nicht:
Er will nicht wissen wie die Feiertage zu Ostern geregelt sind.
Aber offensichtlich bekommt man hier auf jeden Scheiß eine Antwort.
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7
20.03.2010 18:11 |
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anders
Kaiser
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Hallo Corleis, Du irrst!
Es geht mir auch hierbei um die fehlenden nationalen Regelungen in Deutschland.
Hat das Osterfest in Deutschland nicht eine große traditionsreiche, nationale und christliche Bedeutung?
Es wundert mich schon sehr, dass die christlichen Kirchen in Deutschland gegen diese Art von Föderalismus alles so stillschweigend hinnehmen.
Wie kann es eigentlich zu sechzehn in Bundesländergrenzen endende Regelungen kommen ohne dass auch nur ein Unternehmer Protest angemeldet hat?
Müssen die Öffnungszeiten nicht schon nach dem Gleichheitsmaßstab national einheitlich geregelt werden?
Haben wir nicht schon genug unverständliche, stümperhafte und rechtswidrige Regelungen in Deutschland?
Werden jetzt auch noch die gesetzlichen Feiertage für persönliches Machtgehabe eingesetzt?
Wenn christliche Feiertage zu zusätzlichen Schließungen der geregelten Öffnungszeiten führen, dann aber bitte ohne Ausnahmen. Das muss auch für Gaststätten, Spielbanken, Tankstellen, etc. gelten.
@Corlei noch eine Frage?
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8
21.03.2010 10:51 |
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jochen B.
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Zitat: |
Original von anders
Hallo Corleis, Du irrst!
Es geht mir auch hierbei um die fehlenden nationalen Regelungen in Deutschland.
Hat das Osterfest in Deutschland nicht eine große traditionsreiche, nationale und christliche Bedeutung?
Es wundert mich schon sehr, dass die christlichen Kirchen in Deutschland gegen diese Art von Föderalismus alles so stillschweigend hinnehmen.
Wie kann es eigentlich zu sechzehn in Bundesländergrenzen endende Regelungen kommen ohne dass auch nur ein Unternehmer Protest angemeldet hat?
Müssen die Öffnungszeiten nicht schon nach dem Gleichheitsmaßstab national einheitlich geregelt werden?
Haben wir nicht schon genug unverständliche, stümperhafte und rechtswidrige Regelungen in Deutschland?
Werden jetzt auch noch die gesetzlichen Feiertage für persönliches Machtgehabe eingesetzt?
Wenn christliche Feiertage zu zusätzlichen Schließungen der geregelten Öffnungszeiten führen, dann aber bitte ohne Ausnahmen. Das muss auch für Gaststätten, Spielbanken, Tankstellen, etc. gelten.
@Corlei noch eine Frage? |
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Die nehmen zurzeit noch ganz andere Dinge "stillschweigend hin"!
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9
21.03.2010 11:21 |
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foerster
Routinier
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Ich sehe das ähnlich und bin ebenfalls für eine übergreifend nationale Regelung. Ich finde es sowieso ein Unding, dass ständig alles unterschiedlich gehandhabt wird. Was soll das? Schon allein der Umstand, dass Bayern viel mehr Feiertage hat als andere Bundesländer ist mehr als ungerecht und sollte beizeiten mal vom Gesetzgeber überdacht werden. Aber darauf können wir vermutlich genauso lange warten wie auf eine bundeseinheitliche Regelung von Laden- oder Spielhallenöffnungszeiten.
foerster
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10
30.03.2010 12:12 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von foerster
Ich sehe das ähnlich und bin ebenfalls für eine übergreifend nationale Regelung. Ich finde es sowieso ein Unding, dass ständig alles unterschiedlich gehandhabt wird. Was soll das? Schon allein der Umstand, dass Bayern viel mehr Feiertage hat als andere Bundesländer ist mehr als ungerecht und sollte beizeiten mal vom Gesetzgeber überdacht werden. Aber darauf können wir vermutlich genauso lange warten wie auf eine bundeseinheitliche Regelung von Laden- oder Spielhallenöffnungszeiten.
foerster |
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Danke @foerster.
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11
30.03.2010 20:18 |
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prochnau
Routinier
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Gegen eine nationale Regelung habe ich auch nichts, aber ich finde dieses "wir haben einen christlichen Feiertag und deshalb dürfen keine Geschäfte öffnen"-Dogma vollkommen schwachsinnig. Soll doch öffnen wer will. Wer nicht will, muss es doch nicht nutzen.
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12
02.04.2010 19:20 |
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anders
Kaiser
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Dass im Rahmen von politischem Unvermögen (?) und durch Lobbyismus ein Teil des Glücksspielgewerbes mit rechtwidrigen Anordnungen, Ausnahmenregelungen und Gesetzen leben muss, das gehört offenbar ja schon zu den demokratischen Feinheiten in Deutschland.
Wenn man aber davon ausgeht, dass auch noch die Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes nach einer rechtsstaatlichen Ordnung suchen, nein inzwischen sogar rufen, dann fehlt mir wie im folgenden Fall jegliches Verständnis.
Beim Stöbern durch das Forum habe ich das Gefunden: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3437&threadview=0&hili
ght=&hilightuser=0&page=1
Vielleicht sollten wir an den nationalen Feiertagen grundsätzlich dem Sinnbild der drei Affen nacheifern, die nichts sehen, hören und sagen.
Frohe Ostern 2010
Gruß
anders
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13
02.04.2010 20:59 |
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prochnau
Routinier
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Im vorliegenden Beispiel anhand des Gaststättengesetzes zeigt sich wieder einmal die unsinnige Herangehensweise des Gesetzgebers. Es geht darin, ob eine Discothek am Gründonnerstag geöffnet haben darf, allerdings seien "Tanzveranstaltungen" strikt untersagt. Walli schreibt:
"Geöffnet sein darf die Diskothek, lediglich Tanz darf dort nicht stattfinden.
Eine unserer Diskotheken hatte einmal die Idee, zu öffnen und ein Buffet auf der Tanzfläche aufzubauen.
Überprüfungen haben das dann bestätigt. Tanz fand nicht statt!!
Allerdings waren auch nur wenige Besucher anwesend, so dass die Sache an sich nicht lohnend war. Das muss wohl auch der Betreiber so gesehen haben, denn diese Aktion ist einmalig geblieben."
Worin besteht bitte der Sinn dabei? Welche Rechte sollen damit geschützt werden? Worum geht es hier eigentlich? Da bekommt man ja fast den Eindruck, dem Gesetzgeber gehe es bloß noch darum, auf Teufel komm raus jeglichen Ansatz von Spaß im Keim zu ersticken.
Um das Ganze am Ende auch noch auf eine spielrechtliche Basis zu heben:
Heißt das dann auch, dass Spielstätten über die Feiertage geöffnet haben dürfen, solange dort nicht gespielt wird. Wenn eine Spielothek beispielsweise auch ein Buffet aufbaut (und dafür eine entsprechende Genehmigung vorliegt)?
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14
03.04.2010 07:28 |
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Corleis
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Nach all den Kinderschänderskandalen gibt es nach meiner Auffassung kein Gut mehr, was zu schützen sich lohnt.
Oder anders formuliert:
Diese Kinderschänder haben alle Rechte in der Gesellschaft verwirkt!
Ich würde zu gerne mal wissen, was Muslime mit solchen Leuten machen würden.
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15
03.04.2010 20:57 |
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