Schadulke
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Hallo,
wie wir alle wissen, ist Onlinelotto hierzulande verboten. In Kooperation mit der Post versucht die Lottogesellschaft Hessen nun jedoch, das Onlineverbot zu umgehen. Es geht dabei um die Idee eines so genannten "Onlinebriefes", über den Lottotipps abgegeben werden können und Lottospieler wieder an ein elektronisches Angebot herangeführt werden sollen.
Da sollte der Gesetzgeber aber noch mal ein Auge drauf werfen - denn so ganz koscher erscheint mir das nicht.
http://www.ftd.de/it-medien/medien-inter...k/50082489.html
Gruß,
Gerd Schadulke
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1
13.03.2010 18:08 |
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Solon
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prochnau
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2
04.04.2010 18:01 |
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Solon
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Claire
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Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das funktionieren wird. Zum einen hat die Post Anfang 2000 bereits mal ein ähnliches Projekt versucht und ist damit gegen die Wand gefahren, zum anderen kann ich mir nicht vorstellen, dass die Lotto-Spieler umständlich per Briefversand spielen werden, wenn sie bei jedem Gang nach draußen an diversen Lottoannahmestellen vorbeispazieren. Aber gut - ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
Gruß,
Claire
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3
06.04.2010 09:02 |
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march
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Ja, das sehe ich ähnlich. Zumal man doch meinen sollte, dass ein solches Unterfangen online weitaus weniger umständlich und vom Prinzip genau dasselbe wäre. Sinniger wäre es alson demnach, das lottoannahmestellenlose Konzept ins Internet zu bringen - die Vorraussetzungen dafür sind nahezu identisch und genauso problematisch und/oder unproblematisch wie mir der Post.
march
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4
08.04.2010 13:38 |
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prochnau
Routinier
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Ursache für die Umsetzung per Post ist wohl vor allem die Tatsache, dass viele alte Leute Lotto spielen und diese nicht so internetaffin sind. Prinzipiell stimme ich dir zu, dass auch eine entsprechende Online-Teilnahme sinnig wäre, aber hier dürfte wohl tatsächlich das "Alte Leute"-Argument ausschlaggebend gewesen sein.
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5
11.04.2010 14:06 |
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Claire
Tripel-As
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Ich habe von Bekannten gehört, dass Lotto Hessen nun schon wieder von dem Konzept abgerückt sein soll, konnte im Netz aber noch nichts dazu finden. Weiß jemand Genaueres?
Gruß,
Claire
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6
16.04.2010 09:25 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
nein, das hast du falsch gehört, glaube ich. Meines Wissens ist Hessen Lotto weiterhin im Boot. Würde ja auch keinen Sinn machen, erst eine Pressemeldung zu veröffentlichen und ein paar Tage später davon abzurücken.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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7
18.04.2010 21:07 |
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lene
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Auf der Homepage von Hessen Lotto habe ich gar keine entsprechende Pressemeldung gefunden. Wann und wo wurde die denn veröffentlicht?
lene
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8
21.04.2010 16:41 |
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prochnau
Routinier
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Vielleicht ist die Pressemeldung bloß an einen speziellen Medienverteiler gegangen und nicht für sich selbst veröffentlicht worden, sodass sie auf der Homepage nicht zu finden ist. Du sprichst schließlich selbst von PRESSEmeldung - also einer Meldung für die Presse, die dann als Multiplikator fungiert.
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9
28.04.2010 16:42 |
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foerster
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Für wann ist der Start des Projekts denn eigentlich geplant?
foerster
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10
30.04.2010 08:25 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
die Post will ihren E-Postbrief heute präsentieren. Das hessische Projekt soll dann unmittelbar starten. Allerdings hat der von den Ländern selbst eingesetzte Fachbeirat Glücksspielsucht das hessische Innenministerium nun vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden verklagt. In Hessen ist nämlich geplant gewesen, Lottoscheine über den neuen E-Postbrief der Deutschen Post anzufordern und zu verschicken, was dort für “suchtanreizend und verboten” angesehen wird, sprich: Hessen verstoße gegen das Internetverbot im Glückspielstaatsvertrag. Die sieben Experten bewerten das hessische Projekt als äußerst riskant, weil es die Gefahr der Spielsucht erhöhe. Dank des E-Briefes müsse “ein Spielsuchtgefährdeter nur noch einmal seine gewohnte und sichere Umgebung verlassen”, um sich in einer Postfiliale anzumelden, heißt es in der Klage. Anschließend kann er regelmäßig allein am heimischen Computer tippen. Dadurch werde “eine leichte Flucht aus der Realität ermöglicht”. Der Kontakt zu Mittippern oder Lottoverkäufern entfalle, und damit auch Hemmschwellen. Verfasst hat die Klage der Hannoveraner Juraprofessor Ulrich Haltern. Er spricht von einem “offenkundigen Rechtsverstoß”. Auch die meisten anderen Bundesländer wundern sich über die einsame Entscheidung in Wiesbaden. Den Chef von Hessen Lotto, Heinz-Georg Sundermann, hat die am Dienstag eingereichte Klage überrascht. “Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass durch unser Angebot eine erhöhte Suchtgefahr entsteht." Schließlich werde das Tippen per E-Brief zwischen 23 und 6 Uhr in der Nacht gesperrt. Jede Woche dürften nicht mehr als 250 Euro gesetzt werden. Generell handele es sich nur um eine kleine Änderung am bisher üblichen Verschicken von Tippscheinen auf Papier.
http://www.news-adhoc.com/experten-klage...a2010071496921/
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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11
14.07.2010 08:09 |
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foerster
Routinier
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Hier noch etwas zum Thema:
Auf zahlreiche Anfragen zu der strategischen Partnerschaft zwischen Lotto Hessen und der Deutsche Post AG teilt der Deutsche Lottound Totoblock (DLTB) mit:
"Es handelt sich hierbei um ein regionales Projekt in Hessen, nicht um eine gemeinsame Initiative des Deutschen Lotto- und Totoblocks", sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer des DLTB.
"Die staatlichen Lottogesellschaften streben bei der Novelle des Glücksspielstaatsvertrags eine streng regulierte Öffnung des Internets für Lotto und Oddset an", so Horak.
Die Handlungsweise des Fachbeirats, eine Feststellungsklage zu erheben, ergebe sich, so Horak, offenbar aus dem im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebenen Internetverbot und daraus, dass der Fachbeirat bei der Einführung neuer Produkte wie auch bei der Einführung neuer Vertriebswege zu hören ist.
http://isa-guide.de/gaming/articles/3017...he_post_ag.html
foerster
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12
14.07.2010 16:42 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
hier noch eine Ergänzung zu meinem Posting davor. Ulrich Haltern, Mitglied des Fachbeirats Glücksspielsucht, bezeichnet Lotto per E-Brief als "krass rechtswidrig", da der E-Brief ganz klar unter das Online-Verbot falle, dass sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergibt. Daher die Einreichung der Klage.
http://www.hr-online.de/website/rubriken...cument_39430293
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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13
16.07.2010 08:17 |
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prochnau
Routinier
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Der Fachbeirat Glücksspielsucht hatte ja sogar versucht, die neue Lottospielmethode kurzfristig mit einem Eilantrag gegen das Land Hessen zu unterbinden, ist nun jedoch daran gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied, dass der Fachbeirat zwar seine Rechte gerichtlich geltend machen kann, seine Beteiligungsrechte aber "auf den innerorganisatorischen Funktionsablauf beschränkt" seien. Tja.
http://nachrichten.t-online.de/gericht-w..._42282398/index
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17.07.2010 10:45 |
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schneiderlein
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Wenn ich in eine Lotto-Annahmestelle gehe, dort meinen ausgefüllten Schein abgebe, wird dieser eingelesen und per Datentransfer, also Internet, übertragen. Das ist erlaubt. Fülle ich den Schein jedoch am PC aus, erspare mir also den Umweg des Papierenlesens, und schicke das Datenpaket dann als E-Post, dann ist es verboten. Mal ganz ehrlich: Das ist absoluter Quatsch.
Ich hätte es kapiert, wenn die Betreiber der Annahmestellen einen Aufstand gemacht hätten - schließlich bricht ein Teil ihres Umsatzes bzw. Verdienstes weg. Aber jetzt diese Internet-Masche vorzuschieben, ist einfach nur bescheuert.
schneiderlein
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15
20.07.2010 15:30 |
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foerster
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Der Geschäftsführer der hessischen Lottogesellschaft Heinz-Georg Sundermann hält die Klage des Fachbeirates Glücksspielsucht gegen das neue Angebot auch für vollkommen unbegründet, wie er bei der offiziellen Vorstellung des Projektes in Wiesbaden erklärt hat.
http://www.hna.de/nachrichten/hessen/hes...det-846455.html
foerster
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16
21.07.2010 11:50 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
"nach Ansicht des Fachbeirates ist dadurch die Gefahr für Spielsüchtige größer geworden. Sie müssten, um zu tippen, nicht mehr ihre Wohnung verlassen und hätten keinen Kontakt zu anderen Spielern oder Mitarbeitern in den Annahmestellen. Das erhöhe das Suchtpotenzial."
Darüber lässt sich aber sicherlich auch streiten, ob es gefährlicher ist, alleine zu spielen oder im Kreise von anderen, sodass man sich gegenseitig hochschaukelt und in Sachen Gewinn übertrumpfen will, wie es der Fall ist, wenn man "ganz normal" in einer Lottoannahmestelle tippt. Hinzu kommt, dass viele Spieler sicherlich auch Freude an der Routine finden, ein- oder zweimal die Woche zur Lottoannahmestelle zu gehen und ein wenig mit den Mitarbeitern vor Ort zu plaudern.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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17
24.07.2010 10:42 |
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march
Doppel-As
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Beim E-Brief, und damit auch beim Lotto spielen über diesen Weg, gibt es Verzögerungen. An den ersten beiden tagen hatten sich zwar schon 250.00 Leute dafür angemeldet, doch anstatt die Nutzerkonten wie versprochen nach drei bis vier Tagen freizuschalten, können die Kunden diese bis heute nicht nutzen. Scheinbar hatte man bei der Post nicht mit so vielen Interessenten gerechnet und die Serverleistung daher zu niedrig ausgerichtet. Bis dahin müssen die Lottospieler aus Hessen wohl doch noch in die Lottoannahmestelle rennen.
Quelle: Focus Nr.30/10
march
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18
26.07.2010 16:24 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
im Wiesbadener Kurier gab es gestern eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Lottospielens per Post, geschrieben von Ulrich Haltern, Professor für Jura in Hannover und Mitglied des Fachbeirats Glücksspielsucht in Wiesbaden (Pro) sowie Heinz-Georg Sundermann,Geschäftsführer der Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen (Contra). Fand ich ganz interessant:
Pro
Warum sollte man nicht per Internet tippen können? Immerhin ist es bequem. Außerdem könnte Lotto seine Umsätze steigern, da es den illegalen Internet-Anbietern den Markt
nicht überlassen muss. Ist also der Fachbeirat Glücksspielsucht, der Klage gegen das Land Hessen eingereicht hat, hier nicht päpstlicher als der Papst?
Das Tippen im Internet ist gesetzlich verboten. Dafür gibt es gute Gründe. Glücksspielsucht ist eine Krankheit. Das Internet ist besonders gefährlich: Wer zu Hause vor dem Bildschirm spielt, unterliegt keiner sozialen Kontrolle. Suchtkranke haben
umgehend Realitätsverluste, können dabei Drogen und Alkohol zu sich nehmen und verlieren schnell sehr viel Geld. Gerade die Bequemlichkeit, die für Gesunde angenehm ist, ist für Kranke gefährlich.
Staatliches Monopol
Das gilt nicht nur für echtes Online-Glücksspiel, sondern auch für den Vertrieb von Glücksspielen im Internet. Deshalb ist der E-Postbrief als Medium für Lotterien verboten, auch wenn es eine Nachtsperre und eine Einsatzhöchstgrenze gibt. Diese liegt übrigens bei über 1000 Euro im Monat. Der Glücksspielstaatsvertrag errichtet ein staatliches Monopol für das Veranstalten von
Glücksspielen: Nur der Staat (Lotto Hessen ist ein Landesbetrieb) darf Glücksspiele anbieten. Private Anbieter dürfen also ihren Beruf nicht mehr ausüben. Hierfür muss es zwingende Gründe geben. Das Bundesverfassungsgericht sieht den einzigen zulässigen Grund darin, dass so die Glücksspielsucht besser bekämpft werden kann. Es darf beim Monopol nie um finanzielle Vorteile gehen, sondern ausschließlich um die Suchtbekämpfung.
Schieflage
Der Fachbeirat, der aus Experten in der Bekämpfung der Glücksspielsucht besteht, ist
das Gremium, dieses Ziel durchzusetzen. Er muss jedes neue Glücksspielangebot und jeden neuen Vertriebsweg bewerten, bevor eine Erlaubnis erteilt wird. Wird der Fachbeirat
umgangen, gerät das Monopol in eine Schieflage, die verfassungs- und europarechtswidrig ist. Hessen hat den Fachbeirat gar nicht erst von der Erlaubnis
für das (verbotene) EPostbriefverfahren informiert.
Um suchtkranke Spieler zu schützen und das Monopol zu retten (woran Lotto Hessen als
Monopolist ein großes Interesse haben müsste), hat der Fachbeirat Klage eingereicht. Der Fachbeirat ist nicht päpstlicher als der Papst. Er handelt nur nicht nach kaufmännischen Leitlinien, sondern nach Recht und Gesetz. Es ist kein
gutes Zeichen, dass der Staat dann, wenn er zusätzliche Einnahmemöglichkeiten sieht, das
selbst gesetzte Recht missachtet.
Wer mit Glücksspiel im Internet Geld verdienen will, muss das Recht demokratisch
ändern. Das können weder Hessen noch Lotto allein oder durch die Hintertür. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der Fachbeirat klagen kann. Damit ist das zynische Argument „Wo kein Kläger, da kein Richter“ vom Tisch. Der Fachbeirat erwartet nun mit Optimismus das Urteil.
»Es ist kein gutes Zeichen, dass der Staat dann, wenn er zusätzliche Einnahmemöglichkeiten sieht, das selbst gesetzte Recht missachtet«, Ulrich Haltern.
Contra
Seit 14. Juli hat Hessen ein neues Serviceangebot. Seitdem nimmt Lotto Hessen den Lottoschein nicht mehr nur in den Verkaufsstellen, sondern auch elektronisch über den neuen EPostbrief der Deutschen Post an. Das bedeutet: Volljährige Spielteilnehmer haben die Wahl, die sechs Kreuze an ihrem Computer zu setzen und den Lottoschein von dort aus abzugeben.
Der Fachbeirat Glücksspielsucht betrachtet diesen bequemen Service als suchtanheizend. Doch wer sich mit Suchtforschung ernsthaft beschäftigt weiß, dass eine Sucht immer in Zusammenhang mit einem unmittelbaren Belohnungsinstrument steht, einem sofort verfügbaren Kick. Und den bietet unser Lotto bewusst nicht. Wer Lotto spielt, wartet bis Mittwoch oder Samstag. Dann erst wird gezogen und die Frage „gewonnen?“ beantwortet. Diese verantwortungsvolle Ausgestaltung lässt selbst Fachleute bestätigen, dass die Suchtgefahr bei Lotto generell gegen Null tendiert. Und dennoch haben wir, um wirklich jede Suchtgefahr ausschließen zu können, zusätzliche Hürden gesetzt. Den Lottoschein auf dem elektronischen Postweg kann nur abgeben, wer sich zuvor im Registrierungsverfahren der Deutschen Post als volljähriger Nutzer ausgewiesen hat und sich vor jeder Spielscheinübermittlung anmeldet und identifiziert. Lotto Hessen stellt dann sicher, dass der Nutzer den maximal zulässigen Einsatz pro Woche nicht überschreitet und nimmt zwischen 23 und 6 Uhr, also in den möglicherweise kritischen Nachtstunden, überhaupt keine Spielscheine an.
Mehr Service
Zusätzlich sind das Bezahlkonto und das Gewinnauszahlungskonto strikt getrennt, damit anfallende Gewinne nicht zu unmittelbar erneuten Spieleinsätzen animieren. Wir bieten damit, auch auf elektronischem Wege, ein verantwortungsvolles Spielangebot. Ein Spielangebot, das in sichere, staatlich gelenkte Bahnen führt. Bahnen, die auch verhindern, dass immer mehr Abwanderungen über das Internet ins Ausland, zu massiv werbenden und damit in der Tat spielsuchtanheizenden Glücksspielanbietern stattfinden. Hier nämlich lauert die wirkliche Gefahr. Lotto per E-Postbrief bedeutet eine Ausweitung des Serviceangebotes der Lotteriegesellschaft, nicht mehr und nicht weniger. Sicher und bequem auf elektronischem Weg den guten alten Lottoschein abgeben zu können, birgt nun wahrlich keine Suchtgefahr.
Menschen schützen
Man muss Menschen vor Drogen schützen, Kinder und Jugendliche vor Komasaufen und generell jeden vor übermäßigem Alkoholkonsum. Man muss auch vor Nikotinsucht warnen und natürlich auch vor Spielsucht. Denn die kann existenzbedrohend sein. Doch wer ernsthaft glaubt, Lotto per E-Postbrief würde nun tatsächlich die Hessen zu Suchtgetriebenen werden lassen, der verkennt die Realität und verkennt die wirklichen Probleme.
»Sicher und bequem auf elektronischem Weg den guten alten Lottoschein abgeben zu können, birgt nun wahrlich keine Suchtgefahr «, Heinz-Georg Sundermann.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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27.07.2010 10:23 |
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Bringt der neue elektronische Brief der Post Bewegung in die Glücksspiellandschaft? Am Rhein sieht es nach einem Bericht der Rhein-Zeitung derzeit so aus, zumindest werden die Rufe nach einer Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrages lauter. „Was in Rheinland-Pfalz seit Januar 2009 verboten ist, ist in Hessen wieder möglich: Lottospieler dürfen hier Tipps über das Internet abgeben. Der Fachbeirat Glücksspielsucht klagt zwar gegen das hessische Innenministerium, das die Genehmigung erteilt hat. Aber die Lottospieler können sich bereits registrieren lassen, um über den neuen elektronischen Brief der Post zu tippen“, berichtet das Blatt. Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, sieht hierin allerdings noch nicht den großen Wurf. „Für ihn ist das Tippen über den E-Postbrief sowieso keine Alternative zum direkten Glücksspiel im Internet, wie es bis Ende 2008 möglich war“, so die Tageszeitung.
„Unsere wichtigste Forderung ist ganz klar die Wiederzulassung im Internet“, wird Schössler zitiert. Bis zum 31. Dezember 2011, wenn der derzeit geltende Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, sei dies nicht möglich, „doch schon jetzt führt Lotto Gespräche mit Regierung und Fraktionen, um ab 2012 eine neue Regelung zu bewirken.“ Lotto Rheinland-Pfalz verzeichnet seit dem Internet- und Fernsehwerbeverbot nach dem Bericht Umsatzeinbrüche von rund zehn Prozent: „2009 hatten wir ein Umsatzminus von über 30 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr, in diesem Jahr erwarten wir ein Minus von 40 Millionen“, so Schössler gegenüber der Rhein-Zeitung. Das Ziel, die Online-Tipper in die rund 1200 Lotto-Annahmestellen im Land zu lotsen, sei verfehlt worden. Sie „spielen auf illegalen Plattformen im Netz. Anders als Lotto sind diese nicht staatlich kontrolliert – und zahlen ihre Steuern eher in Gibraltar als in Mainz.“
Auch in anderen Bundesländern regt sich Widerstand gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Die Speerspitze der Status-quo-Gegner sitzt in Kiel: Schleswig-Holstein hat bereits Anfang Juni ein Modell vorgelegt, das der realitätsfernen und ökonomisch törichten Regelung, die vor allem die Soziallotterien benachteiligt, den Kampf ansagt. Der Marktanteil ausländischer und mithin unregulierter Anbieter beispielsweise nur bei Sportwetten liegt nach Expertenschätzungen bereits bei 94 Prozent – im Bereich des im Trend liegenden Online-Pokerspiels sogar bei 100 Prozent. Das staatliche Monopol existiert lediglich auf dem Papier, so die Ansicht der Regierungsfraktionen von CDU und FDP, die auf Mitstreiter aus den anderen Bundesländern hoffen und dabei auf die absehbare Entwicklung der Steuereinnahmen schielen: Nach einer Goldmedia-Studie mit dem Titel „Glücksspielmarkt Schleswig-Holstein 2015“ kann Schleswig-Holstein nach einer Liberalisierung im Jahr 2015 rund 179 Millionen Euro an Steuereinnahmen aus dem Glücksspiel- und Wettensektor generieren, nach geltendem Recht wird etwa die Hälfte erwartet. Auf Unverständnis stößt die restriktive deutsche Regelung auch im Ausland, wie Tennislegende Boris Becker unlängst bei einer Diskussionsrunde der beiden Kieler Regierungsfraktionen bestätigte. In seiner Wahlheimat England habe das Wetten gleichsam Lifestyle-Charakter. „Die Diskussionen in Deutschland kann niemand auf der Insel nachvollziehen“, so Becker, der zwischenzeitlich unter die professionellen Pokerspieler gegangen ist und für die aus der TV-Werbung bekannte kostenlose Online-Pokerschule der Rational Poker School Ltd. http://www.pokerstars.de wirbt.
Der Gesetzesvorschlag aus Kiel trägt auch der veränderten europäischen Glücksspielslandschaft Rechnung. Als Vorbild gilt das so genannte dänische Modell: Sportwetten, Poker und Casino-Spiele werden demnach liberalisiert, die restriktiven Werbe- und Vertriebsbeschränkungen werden aufgehoben. Der Gaming Law-Experte Dr. Wulf Hambach verweist auf eine TNS-Emnid-Umfrage, wonach fast zwei Drittel der Deutschen für die Aufhebung der restriktiven Glücksspielregelungen sind, um vor allem von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren.
http://www.freiewelt.net/blog-2155/monop...d-tr%E4ge-.html
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30.07.2010 17:06 |
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