Beweismittelvernichtung per Datenbanktausch |
Meike
Foren Gott
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Hallo gmg,
jetzt enttäuschst Du mich aber.
Ich dachte du würdest die Wege und Zuständigkeiten kennen.
Gruß
Meike
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21
29.03.2010 07:19 |
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Solon
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RudiCartell
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Rudi,
danke!
Ich gehe davon aus, dass Du Dir ad 1 nicht "ausgedacht" hast, sondern u.a. über Deinen Verband beim BMWI und der PTB nachgefragt hast.
Ich persönlich sehe es genauso.
...
Gruß
Meike |
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ad 1 habe ich mir das natürlich nur so "ausgedacht" und ad 2 trage ich derzeit keinen Verband den ich hätte fragen können.
Ich weiß nicht, in welche Ecke ich mich recht stellen soll oder du mich gerne siehst.
Gesetzlich gibt es für die PTB keine nachlesbare "Anweisungsgrundlage" für andere (Aufsteller, Hersteller, Sachverständige, Servicepersonal). Bei den innervertraglichen Grundlagen weiß ich nur soviel, wie es durch r2d2 hier bereits veröffentlicht wurde. Wir dürfen getrost davon ausgehen, dass wir nicht alles kennen, was da in den letzten 4 Jahren verhackstückt wurde und durch den Hersteller innerhalb seines eigenen Verständnishorizontes dann verlautbart wurde. Ohne Widerspruch mag es irgendwann als willkommende Ergänzung gelten, die nirgends geregelt ist.
In diesem Fall stammt die zugeschriebene "Anweisungskompetenz" ja nur aus Äußerungen des Hersteller bzw. aus seinen einseitigen Veröffentlichungen für die Aufsteller, die, wenn es stimmen sollte, noch genau 2 Tage Umtauschen können, bevor die "Todesstrafe" droht.
Wir wissen aber auch, dass es kaum Kontroll- und Meldewege gibt und so einmal erfasste Daten und Informationen ungenutzt bis zum nächsten "Zwangsupdate" vor sich hin schimmeln und dann überholt sind.
Als Anmerkung zu dem "Zuständigkeits-Hin-und-Her" der letzten Posts noch der Gedankengang, dass ausgelebter Förderalismus mit den persönlichen lokalen Vorlieben Einzelner im Regelfall nur denen nutzen, die eine effiziente Verfolgung von Missständen zu befrürchten hätten.
Gruß vom Rudi
.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von RudiCartell: 29.03.2010 16:01.
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22
29.03.2010 15:56 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rudi,
es ist wichtig zu wissen wer für was zuständig ist, weil man nur dann weiß, wer z.B. weisungsbefugt ist.
Nur dann kann man sich auch z.B. keine Angst machen lassen, wenn ein Vertragspartner einem plötzlich schreibt,
dass es eine PTB-Vorschrift geben würde, wonach man sich plötzlich strafbar machen würde, wenn man diese nicht einhält.
Wenn man hinterfragt, wem darf die PTB denn überhaupt in welchem Rahmen "Vorschriften" machen,
kann man sich vielleicht viel entspannter zurück lehnen.
Vor allem ist es wichtig zu wissen, wenn es plötzlich um Haftungsfragen gehen kann, denn es geht hier um Buchhaltungsdaten.
Da gibt es Urteilslagen des EuGH, da gibt es klare Anweisungen des Bundesministeriums der Finanzen und vor allem eine klare Rechtslage aus der Abgabenordnung.
Das hat eine ganz andere Qualität.
Stell dir vor plötzlich möchte ein Finanzamt alle Geschäftsvorfälle, welche Du nach GoBS auf einem Speichermedium zu sichern hast, prüfen und stellt fest, dass Du die digitalen Daten gar nicht hast .
Willst Du dann mit einer Service-info einer GmbH argumentieren? Willst Du mit irgend einer nicht näher formulierten "PTB-Vorschrift" argumentieren?
Oder stell dir vor ein Unternehmen geht in Insolvenz. Der Insolvenzverwalter will die Daten prüfen, um z.B. zu schauen, ob der Unternehmer seinen Buchführungspflichten nachgekommen ist, es müssen auch Verschuldungs- und Überschuldungsdaten berechnet werden usw.
Gruß
Meike
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23
03.04.2010 07:43 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
da wurdet ihr, die Aufsteller, mal wieder (ist hier langsam wie bei Dinner-for-one, nur die Intervalle sind wesentlich kürzer)
zum Datenbanktausch aufgefordert.
Da steht dann der "nette" Satz
"Wir bitten um Verständnis, dass bei nicht fristgerechter Rücklieferung der getauschten Teile der Neupreis berechnet wird."
Wieviel wird / würde Euch denn in Rechnung gestellt?
Gruß
Meike
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24
13.05.2010 09:09 |
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