Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" |
Wilde Irene
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Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" |
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Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II
Der Vorschlag Nr. 4 von gmg ist im Ansatz nicht schlecht, verfehlt jedoch das eigentliche Problem!
Zunächst bedarf es einer klaren unmissverständlichen Definition des tatsächlichen Spielablaufes und zwar im Sinne der zu schützenden Spieler.
Sobald „das Spiel“ im wahrsten Sinne bzw. im ursprünglichen Sinne definiert wurde, ist der Einsatz von Punkten überflüssig und das „Punktekonte“ hat keine Daseinsberechtigung mehr.
Der Spielabauf bzw. das Spielergebnis wird dann allein auf der EURO-Betrag- Anzeige sichtbar.
Ein Punktekonto fällt somit ersatzlos weg!
DAS SPIEL ERFOLGT DIREKT UND AUSSCHLIESSLICH MIT GELDEINSATZ.
Die Diskussion um Vorschlag Nr. 4 entfällt somit
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=6282
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1
02.03.2010 12:04 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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RE: Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" |
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Hallo Du Wilde,
"das Spiel" braucht nicht mehr definiert zu werden, dass hat die PTB bereits getan. Nur handelt sie nicht so!
Zitat PTB:
Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit. Der Einsatz ist der Geldbetrag, den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt. Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet.
Quelle Seite 6: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html
Da steht nicht, dass das Umwandeln von Euro in Punkte und wieder zurück, "das Spiel" darstellt!
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2
02.03.2010 19:40 |
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Solon
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RudiCartell
Tripel-As
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RE: Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" |
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Zitat: |
Original von jasper
Hallo Du Wilde,
"das Spiel" braucht nicht mehr definiert zu werden, dass hat die PTB bereits getan. Nur handelt sie nicht so!
Zitat PTB:
Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit. Der Einsatz ist der Geldbetrag, den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt. Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet.
Quelle Seite 6: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html
Da steht nicht, dass das Umwandeln von Euro in Punkte und wieder zurück, "das Spiel" darstellt!
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Schön wäre es, nur das Wissen aus diesem "Bronder-Bericht" ist ja bekanntlich verloren gegangen bzw. geopfert worden, damit die Rumeierei mit dem Geldspeicher und Einsatzleistungen und Punktekonto und Spielbetrieb in den Fußnoten der Technischen Richtlinien der PTB vollendet werden konnte.
Den Hinweis, dass man mal über die Punktewelt als Schattenkabinett des Geldeinsatzes und des unter normalbegabten Menschen verstandenen Begriffes "Spiel" nachdenkt, hat die PTB den Herstellern selbst offeriert. Diese Steilvorlage musste nur noch eingeschoben werden.
Armseelig und dumm!
Da wird in TRs kühn behauptet: "Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein „Spiel“ mit definiertem Anfang und Ende, sondern hebt auf Spielabläufe ab, bei denen Geldeinsätze geleistet und Geldgewinne ausgezahlt werden."
Die SpielV sagt in §13(1) "1. Die Mindestspieldauer beträgt 5 Sekunden;...."
Die einzige richtige Forderung ist somit, diese zweite Buchführung in der Punktewelt wieder zu entfernen, weil damit die anderen Probleme (z.B. Warten auf Gewinnauszahlungen, "Vorglühen", Pausenverzögerung usw.), die gern zu weiteren Verstößen der Gesetzesvorschriften führen, entfallen.
Die jetzig bemühten gediegen hübschen Wortgeschöpfe "Übergabe der Verfügungsgewalt von Geld" sollte mal mit den Spielern vor Ort diskutiert werden - da ist Spass vorprogrammiert und das "Übergeben" wird im Vordergrund stehen.
Gruß vom Rudi
.
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3
03.03.2010 09:27 |
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alfi1950
Tripel-As
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Zitat PTB:
Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit. Der Einsatz ist der Geldbetrag, den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt. Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet.
Damit ist doch alles geklärt!!
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4
10.03.2010 15:38 |
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Carlo
Routinier
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RE: Evaluation der Spielverordnung 2010: Vorschlag Nr. 4/II "Das Spiel" |
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Zitat: |
Original von RudiCartell
Zitat: |
Original von jasper
Hallo Du Wilde,
"das Spiel" braucht nicht mehr definiert zu werden, dass hat die PTB bereits getan. Nur handelt sie nicht so!
Zitat PTB:
Zum Ablauf eines Spieles an Geldspielgeräten gehört ein Einsatz, ein Gewinn und eine Spielzeit. Der Einsatz ist der Geldbetrag, den das Gerät zum Start eines Spieles benötigt. Der Gewinn ist der Geldbetrag, der im Ergebnis des Spielablaufes an den Spieler ausbezahlt wird, deshalb synonym auch als Auszahlung bezeichnet.
Quelle Seite 6: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1786.html
Da steht nicht, dass das Umwandeln von Euro in Punkte und wieder zurück, "das Spiel" darstellt!
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[i]Schön wäre es[/i], nur das Wissen aus diesem "Bronder-Bericht" ist ja bekanntlich verloren gegangen bzw. geopfert worden, damit die Rumeierei mit dem Geldspeicher und Einsatzleistungen und Punktekonto und Spielbetrieb in den Fußnoten der Technischen Richtlinien der PTB vollendet werden konnte.Den Hinweis, dass man mal über die Punktewelt als Schattenkabinett des Geldeinsatzes und des unter normalbegabten Menschen verstandenen Begriffes "Spiel" nachdenkt, hat die PTB den Herstellern selbst offeriert. Diese Steilvorlage musste nur noch eingeschoben werden.
Armseelig und dumm!
Da wird in TRs kühn behauptet: "Die Spielverordnung verlangt nicht zwangsläufig ein „Spiel“ mit definiertem Anfang und Ende, sondern hebt auf Spielabläufe ab, bei denen Geldeinsätze geleistet und Geldgewinne ausgezahlt werden."
Die SpielV sagt in §13(1) "1. Die Mindestspieldauer beträgt 5 Sekunden;...."
Die einzige richtige Forderung ist somit, diese zweite Buchführung in der Punktewelt wieder zu entfernen, weil damit die anderen Probleme (z.B. Warten auf Gewinnauszahlungen, "Vorglühen", Pausenverzögerung usw.), die gern zu weiteren Verstößen der Gesetzesvorschriften führen, entfallen.
Die jetzig bemühten gediegen hübschen Wortgeschöpfe "Übergabe der Verfügungsgewalt von Geld" sollte mal mit den Spielern vor Ort diskutiert werden - da ist Spass vorprogrammiert und das "Übergeben" wird im Vordergrund stehen.
Gruß vom Rudi
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Schön wäre es, nur das Wissen aus diesem "Bronder-Bericht" ist ja bekanntlich verloren gegangen bzw. geopfert worden, damit die Rumeierei mit dem Geldspeicher und Einsatzleistungen und Punktekonto und Spielbetrieb in den Fußnoten der Technischen Richtlinien der PTB vollendet werden konnte.
Wer wurde denn dafür zur Rechenschaft gezogen, dass solch ein Wissen verloren ging?
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5
14.03.2010 14:36 |
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