Gewerbeanmeldung erforderlich? |
SE-Schwarzarbeit
Routinier
Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.221.662
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Gewerbeanmeldung erforderlich? |
|
Eine polnische Baufirma übernimmt einen Auftrag in Deutschland, schuldet Arbeits-, keine Werkleistung.
In der Heimat gibt es offenbar ein angemeldetes Gewerbe.
Frage: Ist der Bauherr somit auf der sicheren Seite oder muß er auf Gewerbeanmeldung nach deutschem Recht bestehen?
Ich steh momentan auf dem Schlauch, wer kann mir herunterhelfen?
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
|
|
1
05.04.2006 12:42 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.162
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: Gewerbeanmeldung erforderlich? |
|
Hej aus Hamm,
im Zuge der Freizügigkeit von EU-lern ist die Annahme von Arbeitsaufträgen ja eigentlich kein Problem. Da diese Arbeiten aber wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, ohne Niederlassung in dieser unserer Republik ausgeführt werden, dann ist keine Anmeldung erforderlich.
Sollte aber schon ein Lagerplatz o.ä. vorhadnen sein, wäre dieses nach § 14 GewO als unselbstständige Zweigstelle anzuzeigen.
Problematisch bei der Überwachung, gewerberechtlich aber kein Problem.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
2
05.04.2006 22:49 |
|
|
Solon
|
|
|
|
SE-Schwarzarbeit
Routinier
Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 484
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.221.662
Nächster Level: 3.609.430
Themenstarter
|
|
Danke für den gewerberechtlichen Aspekt, aber das ist wohl doch nicht alles, was der Bauherr bedenken muß.
Der Vollständigkeit halber weitere Infos, die man (Frau auch) im Hinterkopf haben sollte:
Handelt es sich um selbständige Polen (Achtung, Scheinselbständigkeit wäre ggf. zu prüfen! Liebstes Hobby der FKS!), bedarf es offenbar keiner weiteren Genehmigungen. Beauftragt der Bauherr aber eine polnische Firma in den sogenannten "geschützten Bereichen" (Baugewerbe, Reinigungsgewerbe, Innendeko), so benötigen die Arbeitnehmer auch weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Quelle: SGB 3 § 284 ) und sie müssen einen Sozialversicherungsnachweis ihres Heimatlandes mitführen (Formblatt E 101).
Habe ich was vergessen, bitte ich um Hinweis.
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
|
|
3
06.04.2006 10:22 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 362.878 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.754.491
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|