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SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
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Gewerbeanmeldung erforderlich?

Eine polnische Baufirma übernimmt einen Auftrag in Deutschland, schuldet Arbeits-, keine Werkleistung.
In der Heimat gibt es offenbar ein angemeldetes Gewerbe.
Frage: Ist der Bauherr somit auf der sicheren Seite oder muß er auf Gewerbeanmeldung nach deutschem Recht bestehen?

Ich steh momentan auf dem Schlauch, wer kann mir herunterhelfen?

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1 05.04.2006 12:42 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Gewerbeanmeldung erforderlich?

Hej aus Hamm,

im Zuge der Freizügigkeit von EU-lern ist die Annahme von Arbeitsaufträgen ja eigentlich kein Problem. Da diese Arbeiten aber wohl, wenn ich es richtig verstanden habe, ohne Niederlassung in dieser unserer Republik ausgeführt werden, dann ist keine Anmeldung erforderlich.

Sollte aber schon ein Lagerplatz o.ä. vorhadnen sein, wäre dieses nach § 14 GewO als unselbstständige Zweigstelle anzuzeigen.

Problematisch bei der Überwachung, gewerberechtlich aber kein Problem.

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Jörg Wiesemeier
2 05.04.2006 22:49 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
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Danke für den gewerberechtlichen Aspekt, aber das ist wohl doch nicht alles, was der Bauherr bedenken muß.
Der Vollständigkeit halber weitere Infos, die man (Frau auch) im Hinterkopf haben sollte:
Handelt es sich um selbständige Polen (Achtung, Scheinselbständigkeit wäre ggf. zu prüfen! Liebstes Hobby der FKS!), bedarf es offenbar keiner weiteren Genehmigungen. Beauftragt der Bauherr aber eine polnische Firma in den sogenannten "geschützten Bereichen" (Baugewerbe, Reinigungsgewerbe, Innendeko), so benötigen die Arbeitnehmer auch weiterhin eine Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten (Quelle: SGB 3 § 284 ) und sie müssen einen Sozialversicherungsnachweis ihres Heimatlandes mitführen (Formblatt E 101).
Habe ich was vergessen, bitte ich um Hinweis.

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3 06.04.2006 10:22 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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