Soeben bei Rechtsanwalt Bernd Hansen, Jesteburg gefunden:
Zur Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2008:
Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn-) Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" von der Steuerbefreiung ausgenommen sind?
Am 04.03.2010 findet in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung in dem o.a. Vorabentscheidungsverfahren statt. Ich werde an diesem Termin teilnehmen.
Nach hier vertretener Ansicht ist die Vorlagefrage mit "Nein" zu beantworten, was sich u.a. aus folgenden kurz zusammenfassend dargestellten Gründen ergibt:
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