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Meike
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MAS 3 tech

Gruß an alle,

unter

http://www.isa-guide.de/gaming/articles/...hlese_2010.html

könnt ihr nachlesen

was
der "bluetoothfähige MAS 3 tech Drucker" u.a. kann

d.h.

"Updates können mit MAS 3 tech übertragen und bearbeitet werden"


Da frage ich persönlich mich unwillkürlich, wie dies mit einer angeblich "rückwirkungsfreien Datenschnittstelle" möglich ist?

In der "Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen Rahmens der Spielverordnung", die das Frauenhofer IFF in 2008 erstellte,
basieren alle Ergebnisse auf
dem "VDAI-Protokoll über eine rückwirkungsfreie Datenschnittstelle". - siehe S.4 -

Nun stellt sich heraus, dass diese Schnittstelle gar nicht rückwirkungsfrei ist, so dass man sich nach der Aussagefähigkeit u.a. dieser Fallstudie fragen muss.


Wer nicht weiß, was die PTB mit Rückwirkungsfreiheit meint, kann dies im Schreiben der PTB, vom 03.08.1998, an den VDAI, den DAGV und BA e.V.
nachlesen.

"Rückwirkungsfreiheit bedeutet, daß über vorhandene Schnittstellen keine Einwirkungsmöglichkeiten von außen auf spielwichtige Teile bestehen dürfen."
"Der Vollständigkeit halber wiederholen wir unseren Standpunkt, daß zu den spielwichtigen Teilen eines Spielgerätes sowohl Spielsystembausteine als auch Geldein- und -ausgabeteile gehören."


Wie soll eine VDAI-Schnittstelle diese Kriterien erfüllen,
wenn zeitgleich die beschriebenen Möglichkeiten bestehen?


Gruß
Meike
1 20.02.2010 07:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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malexx malexx ist männlich
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Liebe Meike,

bei allem Respekt, aber wenn Du etwas zitierst, dann zitiere es vollstandig.

Zitat ISA:

"Auch Fehlerlisten und Updates können mit MAS 3tech übertragen und bearbeitet werden."

Zitat Meike:

"Updates können mit MAS 3 tech übertragen und bearbeitet werden"

Zitate off

Ich nutze das MAS 3 Tech seit 3 Wochen fast jeden Tag und konnte noch nicht feststellen, dass ich Updates bearbeiten kann...

Also, Fehlerlisten kann ich bearbeiten und an den GGSG wieder senden - Updates aber nur übertragen...

In diesem Sinne habe ich keine Einwirkungsmöglichkeiten von außen auf spielwichtige Teile, sondern nur auf die Fehlerliste und allgemeine Einstellungen wie Röhrenstände, Sperrgrenzen etc...

Gruß
2 20.02.2010 11:53 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
Solon
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Meike
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Hallo malexx,

ich habe nichts sinnverfremdent weggelassen, sondern bin hier lediglich auf die update-Funktion eingegangen.

Daher verstehe ich deine "Rüge" nicht so ganz.


Hattest Du denn schon mit Deinem MAS 3 tech eine Verbindung zum adp-Portal aufgebaut?

Was kannst Du downloaden?

Du hattest geschrieben:

"...Fehlerlisten kann ich bearbeiten und an den GGSG wieder senden- Updates aber nur übertragen"


Von wo nach wo überträgst du was für "updates"?

Meinst Du Freischaltungen von bestimmten Spielpaketen?

Wohin überträgst du bearbeitete Fehlerlisten in das Spielgerät?


Wie bereits aus dem Brief der PTB zitiert, sind spielwichtige Teile u.a. Geldein- und Geldausgabeteile.

Welche Einwirkungsmöglichkeiten meinst Du wenn Du schreibst

"allgemeine Einstellungen wie Röhrenstände, Sperrgrenzen etc."


Gruß
Meike
3 20.02.2010 16:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
malexx malexx ist männlich
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Hattest Du denn schon mit Deinem MAS 3 tech eine Verbindung zum adp-Portal aufgebaut?

Ja, habe ich. Ist nichts anderes als http://portal.adp-gauselmann.de

Was kannst Du downloaden?

Updatedateien. Z.B.: New Star CC2... Das sind .xc Files die ich nicht einsehen kann...

"...Fehlerlisten kann ich bearbeiten und an den GGSG wieder senden- Updates aber nur übertragen"

Von wo nach wo überträgst du was für "updates"?

Von MAS 3tech zum GGSG. Geräteupdates wie z.B. CC2 für New Star.

Meinst Du Freischaltungen von bestimmten Spielpaketen?

Innerhalb des erworbenen Spielpakets steht es Dir frei, ob Du 10 Spiele oder 30 freischaltest. Das habe ich mit dem MAS 3tech allerdings noch nicht probiert...

Wohin überträgst du bearbeitete Fehlerlisten in das Spielgerät?

Nein. Ich lese die Fehlerliste aus und Lösche diese im GGSG.

Wie bereits aus dem Brief der PTB zitiert, sind spielwichtige Teile u.a. Geldein- und Geldausgabeteile. Welche Einwirkungsmöglichkeiten meinst Du wenn Du schreibst: "allgemeine Einstellungen wie Röhrenstände, Sperrgrenzen etc."

Ich kann z.B. einstellen, dass die Röhren nur zur Hälfte gefüllt werden sollen und darüber hinaus in die Kasse. Sinnvolle Einstellung an Einbruchgefährdeten Plätzen... Ich kann damit Münzen und Scheine freigeben und sperren... Oder, wieviel ein Wirt maximal selbst auffüllen darf... Das sind aber keine Spielwichtige Sachen...


Was mich stört, dass hier viel vermututet wird, aber wenig tatsächlich belegt. Du, Meike, vermutest, dass mit dem MAS 3tech der Eingriff in Spielrelevante Bereiche möglich ist und schreibst es einfach dahin.

Zitat on:

"Rückwirkungsfreiheit bedeutet, daß über vorhandene Schnittstellen keine Einwirkungsmöglichkeiten von außen auf spielwichtige Teile bestehen dürfen."
"Der Vollständigkeit halber wiederholen wir unseren Standpunkt, daß zu den spielwichtigen Teilen eines Spielgerätes sowohl Spielsystembausteine als auch Geldein- und -ausgabeteile gehören."

Wie soll eine VDAI-Schnittstelle diese Kriterien erfüllen, wenn zeitgleich die beschriebenen Möglichkeiten bestehen?

Zitat off.

Jemand, der mit dem Thema wenig zu tun hat,(mitlesender Spieler z.B.) greift es auf, glaubt auch daran und trägt die Info weiter. Dieser Spieler sieht mich in der Halle mit dem MAS 3tech arbeiten, und die Diskussion ist perfekt!

Soviel von mir...
4 20.02.2010 19:41 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
Meike
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Hallo malexx,

ich hatte nichts vermutet, sondern ich hatte die Produktbeschreibung des Herstellers.

Deine Beschreibung, z.B.
"Geräteupdates wie CC2 für New Star."

ist der Beleg dafür, dass auf "spielwichtige Teile" eingewirkt wird. - Die Definition dazu kam von der PTB. Die hatte ich in ganzen Sätzen zitiert.

Weißt Du was ein sogenanntes "update" technisch ist?

Was ist denn CC2?- Handelt es sich hier nicht um Spielsoftware?

Ich befürchte, dass Du als Aufsteller und Nutzer überhaupt nicht verstehst, was du tatsächlich in der rechtlichen Betrachtung machst,
- bzw. wie die Möglichkeiten Deines "Auslesegerätes" rechtlich bewertet werden können.


Ist es nicht besser, wir diskutieren hier im Vorfeld, als mal wieder hinterher, mit viel Aufwand für alle.


Zu allen kritischen Punkten der letzten Jahre, die viel Aufwand in Eurer Branche brachten, gab es hier Themenkomplexe und
es wurde frühzeitig darauf hingewiesen.

Leider zeigten sich einige als beratungsresistent, - aus welchem Grund auch immer-, und es dauerte dann einige Monate
bis plötzlich die nächste "Manipulationswelle" kam und dann kam plötzlich Thermik auf.

Die letzte "Thermik" ist noch nicht verflogen, da kommt in direkter zeitlicher Nähe ein Produkt für alle auf den Markt,
welches es ermöglicht über die Schnittstelle, aus der die Buchhaltungsdaten ausgelesen werden können, via Netz
Einstellungen an der Spielsoftware vorzunehmen.

Welche Einstellungsmöglichkeiten du als Aufsteller hast, hattest Du beschrieben.

Prävention heißt aber, auch einen, zwei und drei Schritte weiter zu denken.


Gruß
Meike


P.S.: Schaut mal in eine Bauartzulassung, die bei der PTB eingestellt ist,

dort seht ihr z.B. bei Nr. 2267

unter 3. in der Zulassung

"Software
Spielsteuerung: Identifikator:ADP 1067, Version CC1, vom 07.Mai 2009"
darunter stehen die spezifische "Checksumme Spielsteuerung" und "Checksumme Geldspeichergerät"

dann heißt es am 23.08.2009 nach "Fehlerbeseitigung"

"Version CC 2" ---- und die Checksummen sehen entsprechend anders aus

am 17.02.2010 heißt es dann wegen der "Manipulationsfestigkeit"

"Version CC 3"---- und die Checksummen sehen wieder anders aus

und es steht der Satz

"Alle vor dem 17.02.2010 zugelassenen Programmversionen verlieren zum 31.03.2010 ihre Gültigkeit."


Und wer kann mir jetzt erklären, warum "updates" auf ein CC2 nicht auf "spielwichtige Teile" einwirkt?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 21.02.2010 06:16.

5 21.02.2010 05:46 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Also ist mit dem MAS 3 nichts anderes möglich, als es schon vorher mit Powertool, Testgerät etc. mögöich war und ist.

Lediglich wurden Funkionen dieser Geräte in einem handlichen Gerät zusammengefasst.

Ein Update von einer älteren auf eine neue, zugelassene Version oder Ab-/Zuschaltung einzelner Speile sehe ich nicht als eine verbotene Einwirkungsmöglichkeit.

Was kann der MAS 3 denn mehr, was mit den anderen Geräten nicht möglich war ?

Was hat Rosebud denn nun wirklich herausgefunden ?

Eine verbotene Einwirkungsmöglichkeit wäre z.B. ein direkter Eingriff in den Spielablauf., idt dies mit dem Gerät möglich ?
6 21.02.2010 07:50 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Skepsis ist immer angebracht, das hat uns die Vergangenheit gezeigt!

Der Hersteller kann natürlich jetzt nicht auf dem technischen Stand von 1980 stehenbleiben, nur um sich nicht in den Verdacht zu bringen, irgendwelche Hintertüren einzubauen!

Meine Bedenken sind allerdings ganz anderer Art.
Hoffentlich stehen demnächst nicht die Manipulateure mit ihren _selbstgestrickten_ oder veränderten Bluetoothgeräten vor den GSG und nehmen Einstellungen der besonderen Art vor.
Nachschlüssel oder Bohrmaschinen braucht man ja jetzt nicht mehr, man ist ja als Verbrecher immer auf dem Stand der Technik......

__________________
Gruß vom Walter
7 21.02.2010 08:40 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
jasper
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Zitat:
Original von dieter116

Lediglich wurden Funkionen dieser Geräte in einem handlichen Gerät zusammengefasst.



Hallo dieter,
und was macht Dich da so sicher, dass das auch so ist und uns Aufstellern auch tatsächlich alle "Türen" gezeigt wurden?

Genau wie die sog. "VDAI- Datenschnittstelle", ist auch dieses "Servicegerät" kein Bestandteil der PTB-Bauartzulassung! Wand
8 21.02.2010 10:15 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Dieter,

hattest Du Dir mal Gedanken dazu gemacht, warum z.Zt. bei allen adp-Automaten die Datenbanken getauscht werden müssen / sollten (wie auch immer man es rechtlich bewertet). Und warum diese "updates" nicht wie gewohnt von statten gehen?

Was bedeutet denn ein "update" auf eine neue Spielsoftware technisch?-Deine Antwort hat mich nun etwas verwundert.



Hallo Walter,

Deine Bedenken betr. des bluetooth teile ich absolut, wobei Du hier nicht nur an
Dritte denken solltest, die ohne Türöffnung dann vielleicht Deine Kasse leeren könnten,
sondern vielleicht auch beeinflussen oder einfach nur ausspähen könnten.



Mir persönlich ist jedenfalls keine Buchhaltung bekannt,
welche dem §146 AO i.V.m. der GOSB entspricht und
mittels bluetooth einen vereinfachten Zugang zulässt.
Wenn jmd. so etwas kennt, bitte einstellen.


Gruß
Meike
9 21.02.2010 11:28 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Carlo Carlo ist männlich
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RE: MAS 3 tech

Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

In der "Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen Rahmens der Spielverordnung", die das Frauenhofer IFF in 2008 erstellte,
basieren alle Ergebnisse auf dem "VDAI-Protokoll über eine rückwirkungsfreie Datenschnittstelle". - siehe S.4 -

Nun stellt sich heraus, dass diese Schnittstelle gar nicht rückwirkungsfrei ist, so dass man sich nach der Aussagefähigkeit u.a. dieser Fallstudie fragen muss.


Wie soll eine VDAI-Schnittstelle diese Kriterien erfüllen,
wenn zeitgleich die beschriebenen Möglichkeiten bestehen?


Gruß
Meike


Wie soll eine VDAI-Schnittstelle diese Kriterien erfüllen, wenn zeitgleich die beschriebenen Möglichkeiten bestehen?

Bitte beachtet und zwar dringend:

Die VDAI-Schnittstelle wurde von Großautomatenaufsteller für Großautomatenaufsteller geschaffen!

Hier haben sich einige Großautomatenaufsteller die selbst Glücksspielgeräte produzieren und dann in ihren eigenen bundesweit verteilten Großspielhallen betreiben, eine eigene Datenschnittstelle geschaffen. Diese Datenschnittstelle wurde nach deren "Verein" bezeichnet und heißt deswegen "VDAI-Schnittstelle"!

Wo gibt es denn so etwas, dass hier unwidersprochen solch ein Vorgehen von einigen wenigen Automatenaufstellern unüberprüft hingenommen wird?

Der Winter ist vorbei, wacht auf Leute oder seid ihr schon alle ins Wachkoma gefallen?
10 21.02.2010 11:31 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von Meike


Deine Bedenken betr. des bluetooth teile ich absolut, wobei Du hier nicht nur an
Dritte denken solltest, die ohne Türöffnung dann vielleicht Deine Kasse leeren könnten,
sondern vielleicht auch beeinflussen oder einfach nur ausspähen könnten.





Das hatte ich in meine Bedenken eigentlich eingeschlossen.Augenzwinkern
Dann will ich mal etwas deutlicher werden,
wer garantiert, dass nicht eines Tages der große Unbekannte mit dem "Generalbluetooth"
von außen Veränderungen an den Geräten vornimmt, deren Auswirkungen den Aufstellern
1. nicht "gut gefallen"
und
2.mit dem "Normalbluetooth" oder dem herkömmlichen Testgerät überhaupt nicht nachvollziehbar sind?

In Konkurrenzlagen könnte ich mir das lebhaft vorstellen.....
Die Vorstellung ist vielleicht etwas abgedreht, aber was ist in der Branche noch normal?

__________________
Gruß vom Walter
11 21.02.2010 12:31 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
dieter116
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Wo haben denn die GSG Bluetooth ????
12 21.02.2010 16:52 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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@Meike:

mir persönlich ist das Einspielen der Software per MAS, Power Tool, o.ä. lieber, als die ganze Datenbank zum Hersteller zu schicken. ich verstehe aber nicht ganz, wenn die PTB sagt, dass CC6 am Funnyland zum Datum X die Zulassung verliert und eine neue Software eingespielt werden muss, wer diesen Vorgang letzendlich ausführen darf? Der Hersteller?

Weiss Du, warum CC6 gegen CC8 ersetzt wurde?

Meike schrieb:

Deine Bedenken betr. des bluetooth teile ich absolut, wobei Du hier nicht nur an Dritte denken solltest, die ohne Türöffnung dann vielleicht Deine Kasse leeren könnten, sondern vielleicht auch beeinflussen oder einfach nur ausspähen könnten.

WalterB schrieb:

Das hatte ich in meine Bedenken eigentlich eingeschlossen. Dann will ich mal etwas deutlicher werden, wer garantiert, dass nicht eines Tages der große Unbekannte mit dem "Generalbluetooth" von außen Veränderungen an den Geräten vornimmt, deren Auswirkungen den Aufstellern 1. nicht "gut gefallen" und 2.mit dem "Normalbluetooth" oder dem herkömmlichen Testgerät überhaupt nicht nachvollziehbar sind?


Meike und WalterB,

hört auf den Teufel an die Wand zu malen! Um auf das Gerät von Außen einwirken zu können, muss die Elektronik in der Lage sein auch etwas zu empfangen. Diese Elektronik ist im GGSG definitiv nicht verbaut!

Bluetooth ist im MAS 3tech verbaut, damit ich von MAS zum Drucker Kabellos übertragen kann. Nicht mehr und nicht weniger!

"Generalbluetooth" Applaus Sorry Walter, nichts für ungut...
13 21.02.2010 17:17 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
Walter B Walter B ist männlich
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Zitat:
Original von malexx


Bluetooth ist im MAS 3tech verbaut, damit ich von MAS zum Drucker Kabellos übertragen kann. Nicht mehr und nicht weniger!

"Generalbluetooth" Applaus Sorry Walter, nichts für ungut...


Halöle malexx,

also keine Bluetoothverbindung vom MAS 3tech zum GSG, sondern nur mit Kabel über die VDAI Schnittstelle!
Muss einem ja auch gesagt werden.....Augenzwinkern

Dann gibt es natürlich auch keinen Generalblauzahn....

__________________
Gruß vom Walter
14 21.02.2010 17:51 Walter B ist offline Beiträge von Walter B suchen
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Man sollte schon wissen, welches Gerät man bespricht...

MAS 3tech

Grüße

__________________
gmg
15 21.02.2010 18:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
KARO KARO ist männlich
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Hallo ,
was für eine Aufregung uber MAS3tech , wenn ich das richtig behalten
habe , was mir ein Verkäufer gesagt hat , dann soll der ganzr vorteil so sein
das man mit einem MAS3tech gleich per Bluetoothhandy
die aufgenommenen auslesedaten nach Hause zum PC-drucker übertragen
kann .
Mir reicht aber mein jetziges Lesegerät , mit dem ich sofort ausdrucke
vollkommen aus .
Im Moment jedenfalls noch rausgeschmissenes Geld .

KARO
16 21.02.2010 18:24 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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@ Walter B:

Ja. Nur über VDAI.

@ KARO:

Der Vorteil von MAS 3tech liegt darin, dass es komplett das PowerTool esetzt. Wenn Du 30 verschiedene Geräte z.B. updaten musst, ist es schon sehr mühselig jedes Mal das Notebook ein- und auspacken, hoch- und runterfahren u.s.w. Mit dem MAS 3tech ist meine Werkzeugtasche auf eine Werkzeugmappe geschrumpft und die Arbeitszeit am Gerät von 40min auf ca. 25min. Wenn alles glatt läuft.


Gruß
17 21.02.2010 21:44 malexx ist offline E-Mail an malexx senden Beiträge von malexx suchen
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Hallo gmg,
Gruß an alle,

richtig man sollte wissen, welches Gerät man bespricht

und da muss man dann manchmal in Erklärungen schauen und noch einige Querverbindungen bedenken

"MAS sucht Bluetooth Geräte und listet diese auf."
"Bei mehreren Bluetooth-Geräten den Drucker aus der Liste wählen."

und dann bitte auch im Kontext, was bis jetzt möglich war,

http://www.gewete.com/pdf/Technikerworks...%20Internet.pdf

und nicht das jmd. Einseitigkeit der Hersteller annimmt, kann man auch hier nachlesen, wo bereits serienmäßig
"Integrierte GSM-Antenne für den Einbau der Löwen Fernauslese RM1" erläutert wird

http://www.loewen.de/fileadmin/data_arch...agement2009.pdf


Dann sollte man sich nochmal die Möglichkeiten der "Einlesefunktion" und was eingelesen werden darf / kann , anschauen.



Hallo malexx,

woher weißt Du, dass
"Diese Elektronik ist im GGSG definitiv nicht verbaut." ?

Gehst Du zu 100% davon aus, dass die Geldspielgeräte z.B. keine "Empfangsmöglichkeit" haben
"Zahle 100,-€ aus" ?

Weißt du warum z.Zt. der Datenbanktausch "empfohlen" wird?


Zu Deinen Fragen betr. der aktuellen Aktion wurden hier im Forum die betreffenden Schreiben des Herstellers und des BMWI eingestellt.


Wie ein Aufsteller rechtlich verpflichtet werden soll, ist mir persönlich aber bis jetzt nicht verständlich und ging aus den Schreiben auch nicht hervor.


Gruß
Meike
18 22.02.2010 05:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Das Bluetooth Modul im GSG soll erstmal einer zeigen.

Und mit Geräteauflisten sind keine GSG gemeint, sondern alle mit BT ausgestatteten Geräte wie z.B. Handys oder eben Drucker.

Erstmal mit der Technik slelbst bechäftigen, bevor man darüber spricht.

Und warum die Datenbanken getauscht werden müssen, hatte ich bereits erklärt.

Aber hier nochmal :

Die Erklärurung :

Ein Aufspielen mit Powertool ist deswegen nicht möglich, da das Aufspielen von Manipulationssoftware unterbunden werden soll .
Dadurch ist auch ein Update durch Powertool etc nicht mehr möglich.
Somit muss die Datenbank getauscht werden.
19 22.02.2010 06:21 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Deinen Ausführungen ist wenig hinzuzufügen, Dieter.

Vllt. noch:
Löwen bietet seit 1 1/2 Jahren ein ähnliches Werkzeug an.
Das wurde nicht so besprochen.

Jetzt zieht ADP nach und es entsteht ein solcher Beitrag.... Kopfkratz

Grüße

PS. Meike.
Beide Verlinkungen funktionieren nicht.

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gmg
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