198€ Lustbeitrag sparen = kostenlos? |
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 995.179
Nächster Level: 1.000.000
|
|
198€ Lustbeitrag sparen = kostenlos? |
|
Da die zwei Threads mit ""Gauselmanns Software geknackt" und ...an alle Gewerbereferenten" thematisch entgleist sind, hier ein Neubeginn zu dem Gauselmann ZWANGSUPDATE zum 31.3.2010, welches Dieter als "tolles Angebot empfindet".
Gauselmann macht Fehler oder baut Features ein, die die Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend manipulationssicher machen.
Die PTB lässt dies zu. Der Graumarkt bringt es an den Tag.
Es gibt zwei Denkrichtungen:
1. Es war ein Fehler und die Frage muss erlaubt sein, warum für die Beseitigung ein neuer Lizenvertrag abzuschließen ist?
Das kann nur mit den schrägen Verträgen zutun haben, die bislang abgeschlossen wurden.
2. Der "Quasi-Fehler" ein willkommender Anlass und sanfte Motivation sowie terminlich hartes Druckmittel, um der Selbstverpflichtung der Hersteller bis 2011 TR4.1 umgesetzt zu haben, einen kleinen Schub zu verleihen. Es wird dieser Anlass genutzt, für etwas wofür sich die Hersteller selber ins Tor gestellt hatten und wo jetzt gesagt wird, dass würde bei neuem Bedarf 198 € extra kosten.
Man sollte seine 4.1 Umrüst-Euphorie mal hinterfragen, weil mit Sternchen versehen steht da klar "Kostenlose Umrüstung gültig bis zum 31.03.2010 bei Abschluss eines neuen Lizenzvertrags". Nicht so ganz klar ist, ob die Bereinigung der nicht mehr zugelassenen Software auf Basis TR3.3 auch einen neuen Vertrag zwingend erfordert.
Dieter, wenn du Zugriff hast, dann stell den neuen Lizenzvertrag doch auch mal ein.
Warum aber einen neuen Lizenzvertrag? Bestimmt damit es zukünftig fairer zugeht.
Rechtlich stimmt der Abschlusssatz des Anschreibens "Bitte beachten Sie, dass auch diese Umrüstung unbedingt bis zum 31.03.2010 abgeschlossen sein muss" nicht. Es gibt derzeit keine rechtlich bindende TR4.1 Verpflichtung. Es kann also lediglich ein zeitlich begrenztes Gauselmann-Angebot sein, das bei Annahme ausschließlich finanziell motiviert sein kann. Also erst einmal rechnen.
Gruss vom Rudi
.
|
|
1
13.02.2010 15:49 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.200.153
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo Rudi,
da es weder von der PTB noch vom Hersteller eine halbwegs nachvollziehbare Erklärung für solch ein Vorgehen gibt, lädt diese Unwissenheit förmlich zum Spekulieren ein:
Es könnte doch sein, dass zwischen dem Gerätehersteller und der PTB ein Vertrag abgeschlossen wurde, wonach unter Fristsetzung per Datenbankaustausch „Ungereimtheiten“ wie zum Beispiel, dass die Möglichkeit der tägliche Bargeldentnahme bei verschlossener Gerätetür via Vernetzung vom Markt genommen werden muss.
Daher evtl. auch die zwingende Angabe der Zulassungsnummer zur genauen Kontrolle.
Solch ein Vertrag wäre nicht neu, siehe dazu:http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1687.html
Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-4716,hilight-ptb+vertrag.h
tml
Oder aber sämtliche Datenbänke weden auf Bluetooth- Steuerung umgestellt. Kein Aufschliessen keine Spuren!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 13.02.2010 17:40.
|
|
2
13.02.2010 17:37 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.493.977
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Rudi,
es ist "thematisch" nichts "entgleist", sondern alle "Mitspieler" sollten alle Spielregeln verstehen lernen,
- bis jetzt versuchen einige immer, dass nur jeder einen kleinen Teil der Spielregeln kennt, um sich dann auch nur in einem eng begrenzten Feld
aufzuhalten.
Wenn Du Dich jetzt mit 198,-€ und wer die warum zu zahlen hat, beschäftigst, lässt Du Dich mit einer schönen Vernebelungsaktion in ein
neues Spielfeature manövrieren!
Genau wie rosebud sich freut, plötzlich etwas "Innovatives" kaufen zu dürfen
und gar nicht nach dem "Warum" fragt.
Rudi,
du hast geschrieben:
"Gauselmann macht Fehler oder baut Features ein, die die Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend manipulationssicher machen."
Wie kommst Du denn darauf?
Herr Gauselmann hat auf der Pressekonferenz gesagt:
"Die Software wurde geknackt."
Heißt das nicht übersetzt:
"unautorisierte Personen haben einen Zugang zu Programmteilen gefunden"?
Ein Computer macht nur das was man ihm "sagt",
- runtergebrochen haben wir nur 0 und 1 - mehr nicht.
Hat also jemand z.B. ein Programmteil "Jackpot manuell auslösen" oder "Buchhaltung manuell ändern" oder
"Gewinne manuell abrufen" usw.
in der Gesamtsoftware versteckt, wobei dieser Programmteil nur aktiviert wird,
wenn ein Impuls über einen bestimmten Weg erfolgte, so ist es dem Computer egal, wer diesen Weg nutzt.
Für den Computer ist derjenige autorisiert, der den Weg kennt.
Wäre hier nicht die entscheidende Frage,
Warum hat die PTB das Programmteil, egal wie es sich "nannte" nicht schon im Zulassungsverfahren gefunden und
wie will sie sicher stellen, dass nun dauerhaft Abhilfe geschaffen wird?
Denn novocheatr hatte hier schon angedeutet, dass ihr offensichtlich für eine B-Version, die 198,-€ zahlen sollt,
wobei mich persönlich nur die Verhinderung der A-Version interessiert.
Dies wäre aber nur möglich, wenn endlich das Kontrollmodul ein Spielgerät gem. § 33 c GewO prüft und nicht einen Bankomaten.
Ist es nicht völlig verblüffend, dass das tolle innovative Auslese /Programmiersystem, was rosebud schon gekauft hat,
plötzlich für alle auf den Markt kommt?
Über den Kartenmanager ( gibt es da auch verschiedene Versionen?- ging aus der Produktinfo nicht hervor )
wird eine Verbindung von eurem Spielgerät, d.h. über die Datenschnittstelle der Steuerdaten / Buchhaltungsdaten via Internet zu einem
Herstellernetzwerk aufgebaut, um von dort freigegebene Updates zu downloaden,
d.h. irgendwelche Impulse werden über die Buchhaltungsschnittstelle in das Spielgerät gesandt, um dort bestimmte Wege zu gehen, um Programmteile zu öffnen.
Gruß
Meike
|
|
3
14.02.2010 10:29 |
|
|
alfi1950
Tripel-As
Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.232.671
Nächster Level: 1.460.206
|
|
Frei nach dem Motto, wenn es alle machen, dann kann es ja nur erlaubt sein!
Nur mit dem Unterschied, wer weiß genau ob wir Automatenaufsteller tatsächlich alles das machen können, was die "Herstelleraufsteller" mit ihren Geräten machen können!!??
|
|
4
15.02.2010 12:28 |
|
|
RudiCartell
Tripel-As
Dabei seit: 04.03.2008
Beiträge: 169
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 995.179
Nächster Level: 1.000.000
Themenstarter
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Rudi,
es ist "thematisch" nichts "entgleist", sondern alle "Mitspieler" sollten alle Spielregeln verstehen lernen,
- bis jetzt versuchen einige immer, dass nur jeder einen kleinen Teil der Spielregeln kennt, um sich dann auch nur in einem eng begrenzten Feld
aufzuhalten.
Wenn Du Dich jetzt mit 198,-€ und wer die warum zu zahlen hat, beschäftigst, lässt Du Dich mit einer schönen Vernebelungsaktion in ein
neues Spielfeature manövrieren!
...
Rudi,
du hast geschrieben:
"Gauselmann macht Fehler oder baut Features ein, die die Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechend manipulationssicher machen."
Frage 1:
Wie kommst Du denn darauf?
Herr Gauselmann hat auf der Pressekonferenz gesagt:
"Die Software wurde geknackt."
Heißt das nicht übersetzt:
Frage 2:
"unautorisierte Personen haben einen Zugang zu Programmteilen gefunden"?
Frage 3:
Hat also jemand z.B. ein Programmteil "Jackpot manuell auslösen" oder "Buchhaltung manuell ändern" oder
"Gewinne manuell abrufen" usw. in der Gesamtsoftware versteckt, wobei dieser Programmteil nur aktiviert wird, wenn ein Impuls über einen bestimmten Weg erfolgte, so ist es dem Computer egal, wer diesen Weg nutzt.
...
Gruß
Meike |
|
Zunächst verstehe ich nicht, wem ich da auf den Leim gegangen sein soll. Was sollte von wem vernebelt werden?
Das Thema der Überschrift des Threads wurde dort nicht mehr diskutiert, aber mit deiner Begründung, um " das "Ganze" sehen zu können ...", sollte ein Thread insgesamt zu Manipulations-Scheunentoren aller Hersteller ausreichen.
Zu Frage 1: Weil es Monate, wenn nicht gar Jahre, zuvor bereits technische Hinweise von Fachleuten gab, dass die derzeitige Art und Weise die Software durchzuwinken und sich irgendein Binärabbild ins Zulassungskämmerchen zu hängen ohne im Kern Funktionen auf Vorhandensein oder Abwesenheit und Sicherheitsniveau zu prüfen, macht diese Feststellung meinerseits zu einer Trivialübung. Da brauch ich nicht viel zu wissen, dass war Jahre vor 2006 bereits Stand der Technik, was Herr Bronder (& PTB) ja klar und deutlich 2001 schon erkannt hatte.
Zu Frage 2: Ja. Aber noch interessanter, es haben auch autorisierte Personen Zugang bekommen ohne suchen zu müssen.
Zu Frage 3: Ja. Vorhandene Funktionen, die nicht "versteckt" werden müssen, weil diese Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen ebenfalls vorkommen und notwendig sind. Mann muss vielmehr Prüfen von wo und unter welchen Voraussetzungen diese Funktionen (mehrfach?) genutzt werden. Und noch wichtiger: Die Funktion, wenn ausgeführt, muss protokollieren und archivieren (revisionssicher und über die Lebendauer), was sie wann und weshalb gemacht hat (Nachvollziehbarkeit).
All das interessiert aber die die es ändern könnten (noch) nicht.
Deren (technische) Sensibilität ist vermutlich schon vorhanden, aber die Querverbindungen und Abhängigkeiten sind dergestalt, dass man sich nicht traut.
Gruss vom Rudi
.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von RudiCartell: 16.02.2010 11:17.
|
|
5
16.02.2010 11:14 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.493.977
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Rudi,
wenn Du an einer Bündelung in einem Thema interessiert bist, gerne,
- hatte ich falsch verstanden-
macht aus meiner Sicht auch mehr Sinn
Zum Punkt "Vernebelung":
Wurde für Euch als Verbraucher die Frage nach der rechtlichen Notwendigkeit abschließend geklärt ?
Gruß
Meike
|
|
6
16.02.2010 18:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 55.234 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.537.888
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|