Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze zum 3. Mal vor dem EuGH |
rosebud
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Zitat: |
Original von Meike
Rosebud,
wollen wir nun Philosophisch werden oder einfach mal das hinnehmen, was deutsche Gerichte abgeurteilt haben.
VG
Meike |
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hi,
auch das ,was deutsche Gerichte "abgeurteilt" haben , sollte kritisch hinterfragt werden.
Der EUGH wird dies hoffentlich tun.
Grüsse
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201
01.12.2012 08:52 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosebud,
ob man das Wort "Vergnügen" oder "Unterhaltung" oder "Freizeit" oder wie auch immer nimmt, ist vollkommen egal,
daher nach m.E. nur ein philosophisches Problem.
Es geht schlichtweg um "Aufwand" und "Verfügungsgewalt" für etwas Bestimmtes, - egal wie Du es nennst-, welcher steuerlich zu betrachten ist
und bei der Umsatzsteuer dann noch um die Möglichkeit der "Abwälzbarkeit" .
Und der EUGH wird sich damit hoffentlich kritisch auseinander setzen
und das von den Grundlagen an.
VG
Meike
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202
02.12.2012 12:35 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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203
03.12.2012 18:59 |
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rosebud
Routinier
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hi,
alte Kamelle !
"Kalkulatorische Abwälzung" ?
grüsse
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204
03.12.2012 21:29 |
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