unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste »
Zum Ende der Seite springen Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin Moin aus Thüringen,

Zitat:
Original von G. Schmidt
Unsere IHK hat zu einer Informationsveranstaltung am 21.02.07 eingeladen, werde mir das mal anhören


Ich kann nur empfehlen, solche Info-Angeobte mit zu nutzen, auch wenn sie sich hauptsächlich an die Versicherungsvermittler richten.
Unsere IHK hat die erste Veranstaltung bereits am 1.2.2007 gemacht. Die Vorträge gibt's hier im PDF-Format >
sowie Hinweis- und Informationsblätter hier >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
41 15.02.2007 06:15 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






VersVermV

Moin Moin aus Thüringen,

der Bundesrat hat am 11.05.2007 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) zugestimmt, allerdings mit einigen Änderungen zum Entwurf des Bundeswirtschafts-Ministeriums vom 03.05.2007.

Die VO regelt u. a. die Sachkundeprüfung, die anzuerkennenden Ausbildungs- und Studienabschlüsse und die Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern.

Nähre Info's zum Inhalt und Stand der VO gibt's u. a. hier:

www.versicherungsjournal.de

und bei den örtlichen IHK's oder dort: D I H K

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
42 12.05.2007 09:24 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: VersVermV

Moin Moin aus Thüringen,

die VersicherungsvermittlungsVO wurde heute im BGBl. I Nr. 20 veröffentlicht >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
43 21.05.2007 15:08 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Corinna Bitzka   Zeige Corinna Bitzka auf Karte Corinna Bitzka ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 24.01.2007
Beiträge: 81
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 510.425
Nächster Level: 555.345

44.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

ich brauche jetzt zu diesem Thema Hilfe.

Heute stand der erste Mensch in meinem Büro der nur "Datenaufnahme" anmelden möchte. Er vermittelt keine Versicherungen oder so, berät schon gar nicht irgendwen oder irgendwas.
Nimmt lediglich die Daten der Leute auf die gerne eine Versicherung hätten.
Klar kann ich ihm nicht das Gegenteil beweisen, aber was nun? Ist "Datenaufnahme" denn eine Tätigkeit??? Kopfkratz

Hat schon einer einen solchen Fall gehabt? Was haltet ihr davon?
44 29.05.2007 15:48 Corinna Bitzka ist offline E-Mail an Corinna Bitzka senden Homepage von Corinna Bitzka Beiträge von Corinna Bitzka suchen
Corinna Bitzka   Zeige Corinna Bitzka auf Karte Corinna Bitzka ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 24.01.2007
Beiträge: 81
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 510.425
Nächster Level: 555.345

44.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo nochmal aus dem schönen Hattingen,

eine Frage noch: gilt das alles auch für die Vermittlung von Bausparverträgen oder kann man das weiterhin einfach so anmelden?

Bin wirklich riesig dankbar für eine Antwort!!!


Viele Grüße
Corinna Bitzka

Wünsche ein schönes Wochenende!!!
45 01.06.2007 09:45 Corinna Bitzka ist offline E-Mail an Corinna Bitzka senden Homepage von Corinna Bitzka Beiträge von Corinna Bitzka suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.443.165
Nächster Level: 5.107.448

664.283 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Neuss,

die Vermittlung von Bausparverträgen ist nicht erlaubnispflichtig. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Vermittlung eine Versicherung abgeschlossen wird, die ausschließlich zur Sicherung der Rückzahlung von Krediten aus dem Bausparvertrag dienen.

Von der DIHK gibt es zu dem Thema eine Info im PDF-Format. In dieser wird auch das Thema Vermittlung von Bausparverträgen angerissen.




Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von OJ Neuss: 01.06.2007 10:39.

46 01.06.2007 10:38 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Corinna Bitzka   Zeige Corinna Bitzka auf Karte Corinna Bitzka ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 24.01.2007
Beiträge: 81
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 510.425
Nächster Level: 555.345

44.920 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke

Vielen lieben Dank!!!


Corinna Bitzka
47 01.06.2007 11:29 Corinna Bitzka ist offline E-Mail an Corinna Bitzka senden Homepage von Corinna Bitzka Beiträge von Corinna Bitzka suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Reform Versicherungsvertragsrecht

Moin Moin aus Thüringen,

im BGBl I Nr. 59 vom 29. November 2007 ist das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts verkündet wurden und tritt im wesentlichen zum 1. Januar 2008 in Kraft.

Die 48 Seiten sind sicherlich nicht nur (Pflicht-) Lektüre für Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler, sondern auch für Versicherungsnehmer interessant Lesen Denn eines der Zielpunkte des Gesetzpaketes ist die Stärkung der Rechte der Versicherten. Nähre Infos gibts u. a. beim BMJ >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
48 29.11.2007 20:28 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Willi   Zeige Willi auf Karte Willi ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-7.gif

Dabei seit: 16.05.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 478.469
Nächster Level: 555.345

76.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Untersagung der Versicherungsvermittlung § 34 d GewO

Moin , Moin

Habe jetzt ein Schreiben meiner IHK auf den Tisch bekommen, wo mitgeteilt wird, dass ein Versicherungsvermittler der seine Tätigkeit angezeigt hat, die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht mehr besitzt und der Aufforderung der IHK eine neue Versicherung vorzulegen nicht nachgekommen ist.

Mit Verweis auf den § 156 Abs. 2 GewO:
"Versicherungsvermittler im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 abzuschließen und für die Dauer ihrer Tätigkeit aufrechtzuerhalten, es sei denn, die Voraussetzungen des § 34d Abs. 4 liegen vor. Die zuständige Behörde hat die Versicherungsvermittlung zu untersagen, wenn die erforderliche Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 nicht nachgewiesen werden kann."

wird seitens der IHK um weitere Veranlassung gebeten.

Da der oder die Betroffene noch unter die Übergangsregelung des § 156 Abs. 1 GewO fällt und noch bis zum 01.01.2009 ihre Tätigkeit Erlaubnisfrei ausüben kann, stellt sich mir hier die Frage, ob ich nun in diesem Falle eine Untersagung gem. § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auszusprechen habe, da § 35 Abs. 8 GewO in diesem Falle nicht zieht und die Voraussetzung nach § 156 Abs. 2 Satz 2 ja offensichtlich vorliegt verwirrt


Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?

__________________
Schöne Grüße aus dem schönen Rheinland!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Willi: 16.04.2008 15:08.

49 16.04.2008 15:06 Willi ist offline E-Mail an Willi senden Beiträge von Willi suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin Moin aus Thüringen,

(Hör-) Empfehlung für Versicherungsvermittler (u. a. Interessierte): auf www.law-podcasting.de gibt's einen Podcast in 2 Teilen zum Thema "Versicherungsvermittler und Online-Recht: In welchen Fällen droht eine Abmahnung?" betreffs der Beachtung von Informationspflichten im geschäftlichen Brief- und Mail-Verkehr sowie bei Internetauftritten.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
50 09.07.2008 23:47 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.044.113
Nächster Level: 3.609.430

565.317 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von pmcolonia


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Untersagung der Versicherungsvermittlung § 34 d GewO

Hallo,

§ 35 Abs. 1 spricht von Unzuverlässigkeit. Bin ich unzuverlässig, weil ich keine Haftpflichtversicherung habe? Wenn keine Unzuverlässigkeit vorliegt, dann scheitert auch die Anwendung des § 35 GewO.

In § 156 wird unmißverständlich geäußert, dass die Tätigkeit Versichtungsvermittlung zu untersagen ist, wenn keine Haftpflichtversichtung vorliegt. Das sollte m.E. dann auch die Rechtsgrundlage für das Handeln sein in den sog. Übergangsfällen. Hierfür spricht auch, dass lediglich die Tätigkeit Versicherungsvermittlung zu untersagen ist, während § 35 auch die Ausdehnung zuläßt.

Fraglich ist nur, wer ist die zuständige Behörde. M.E. spricht viel dafür, dass es sich dabei um die IHK'en handeln muss. Diese sind zuständig für die Erlaubniserteilung und ich meine zumindest in Hessen wird in der Zuständigkeitsverordnung diese Zuständigkeit im Sinne von §156 ganz klar und auch folgerichtig bei der IHK gesehen. Leider spricht das Gesetz mal wieder nur von der zuständigen Behörde und in NRW habe ich keine eindeutige Zuständigkeitsregelgung gefunden.
51 11.07.2008 08:34 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Untersagung der Versicherungsvermittlung § 34 d GewO

Hallo aus Schwentinental,

die Frage der Zuständigkeit hatten wir schon einmal hier und hier erörtert
52 11.07.2008 09:57
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.044.113
Nächster Level: 3.609.430

565.317 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von pmcolonia


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Untersagung der Versicherungsvermittlung § 34 d GewO

@ Manfred Milbrodt

Und was ist das Ergebnis der Diskussion? Hessen hat es wohl geregelt, aber wie sieht es bei den anderen Ländern aus?
53 11.07.2008 10:50 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin Moin aus Thüringen,

aus dem Hause des BMWi gibt's einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung, der sich derzeit in der Anhörungsphase befindet; die ÄnderungsVO soll voraussichtlich im November 2008 Inkraftreten.
Ein paar Kurz-Infos zu den beabsichtigten Änderungen gibt's z. B. hier >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
54 12.08.2008 21:38 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin Moin aus Thüringen,

der Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung liegt nun als BR-Drucksache 844/08 zum Stand 05.11.2008 vor >

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
55 17.11.2008 17:39 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.931.010
Nächster Level: 7.172.237

241.227 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin Moin aus Thüringen,

die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung wurde nun im BGBl. I Nr. 64 vom 29.12.2008 verkündet und tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2009 in Kraft.

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
56 30.12.2008 05:15 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.037.585
Nächster Level: 13.849.320

1.811.735 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Wir haben ein ganz nettes Schreiben (nebst ellenlanger Liste) unserer IHK bekommen (vgl. Anlage), dass die Übergangsfrist abgelaufen sei und jeder Versicherungsvermittler jetzt im Versicherungsvermittlerregister (wofür er eine Erlaubnis, eine Erlaubnisbefreiung oder eine Registrierung als gebundener Versicherungsvertreter benötige) eingetragen sein muss und dass die IHK nicht befugt sei, bei Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnispflicht Bußgelder zu verhängen oder ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO durchzuführen ... mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Bearbeitung...

Dateianhang:
pdf § 11a GewO.pdf (102 KB, 201 mal heruntergeladen)


__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
57 16.04.2009 11:47 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Elke Ricker   Zeige Elke Ricker auf Karte Elke Ricker ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 26.10.2005
Beiträge: 40
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 270.255
Nächster Level: 300.073

29.818 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein fast inhaltsgleiches Schreiben hat uns auch erreicht! Nachdem ich mich nun nochmal intensiv mit dem Thema befasst habe, bin ich noch verwirrter als vorher! Wer ist denn jetzt für was zuständig?

Wie geht Ihr denn weiter vor?

Sonnige Grüße aus Viersen
58 02.06.2009 16:09 Elke Ricker ist offline E-Mail an Elke Ricker senden Beiträge von Elke Ricker suchen
Willi   Zeige Willi auf Karte Willi ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-7.gif

Dabei seit: 16.05.2006
Beiträge: 73
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 478.469
Nächster Level: 555.345

76.876 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Versicherungsvermittler

Moin Moin @alle,

grundsätzlich kann man m. E. schon die Zuständigkeit der Behörden, die für das Gewerbeuntersagungsverfahren zuständig sind, sehen. Wenn jemand ohne Erlaubnis handelt und ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung, dann ist er für die Tätigkeit "Versicherungsvermittler" offensichtlich unzuverlässig und würde grds. die Voraussetzungen für eine GU nach § 35 Abs. 1 Satz1 GewO genau für diese Tätigkeit erfüllen. Eine umfassende Untersagung wäre unverhältnismäßig.

So weit so gut, aber bevor ich schon den Bleistift spitze für eine Anhörung oder OV muß ich doch zunächst die weiteren Voraussetzungen prüfen! Und hier vor allem, wird das Gewerbe den auch tatsächlich ausgeübt??

Der Kommentar Landmann-Rohmer zu § 35 Gewerbeordnung gibt darüber ausführlich Auskunft:

Rn24:
Untersagt werden kann nach Abs. l Satz l nur ein Gewerbe, das tatsächlich ausgeübt wird, d.h., das bei Einleitung des Verfahrens schon begonnen und noch nicht wieder aufgegeben worden ist
Dass es sich um ein konkret ausgeübtes Gewerbe handeln muss, konnte aus dem Text des Abs. l Satz l i.d.F. des Vierten ÄndG („sofern die weitere Ausübung des Gewerbes", s. Rdn. 2) gefolgert und kann auch nach dem geltenden Recht durch die Formulierungen in Abs. l Satz 3 („auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird") und des Abs. 2 („den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter (§ 45) fortzuführen"), belegt werden.

Rn26:
Wann das Gewerbe begonnen oder wieder aufgegeben worden ist, ist Tatfrage. Ob die Anzeige über den Betriebsbeginn bzw. die -aufgabe nach § 14 Abs. l erfolgt ist, ist gleichgültig, denn ihr ist keine konstitutive Wirkung beizumessen (s. Rdn. 9 zu § 14).

Dies habe ich auch meiner IHK so mitgeteilt. In den Fällen wo mir angezeigt wurde, dass ein angemeldeter Versicherungsvermittler noch ohne Erlaubnis tätig ist, habe ich diesen angeschrieben und auf die Folgen einer GU hingewiesen. In den meisten Fällen stellte sich heraus, dass einfach vergessen wurde das Gewerbe abzumelden. Das wurde dann nachgeholt und die Sache war vom Tisch.

Nicht vergessen Die GU ist die "ultima Ratio", das letzte Mittel!

__________________
Schöne Grüße aus dem schönen Rheinland!
59 03.06.2009 09:04 Willi ist offline E-Mail an Willi senden Beiträge von Willi suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.712
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.709.070
Nächster Level: 11.777.899

68.829 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Wenn jemand das Versicherungsvermittlergewerbe ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt, würde ich nicht ohne weiteres § 35 GewO anwenden. Zunächst ist das ein Fall von § 15 Abs. 2 GewO. Wer hierfür zuständig ist, sollte eigentlich landesrechtlich geregelt sein.

In Sachsen z. B. ist die Zuständigkeit in § 7 der „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung“ wie folgt geregelt:

(1) Die Behörde, die für die Erteilung einer nach der Gewerbeordnung oder nach anderen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlichen Zulassung zuständig ist, ist auch zuständige Behörde im Sinne von § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung.
(2) Abweichend von Absatz 1 sind die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig für die Ausführung des § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung, soweit sich diese Bestimmung auf Gewerbetreibende bezieht, die den Vorschriften der §§ 34d und 34e der Gewerbeordnung unterliegen.
60 03.06.2009 11:20 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 16:58 von Puz_zle     17.04.2024 20:55 von Puz_zle   Views: 229.822
Antworten: 4
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 11.892
Antworten: 15
2 Dateianhänge enthalten Snack-Automaten ./. Ladenöffnungsgesetz RLP u.a. Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.02.2024 15:13 von eisbaerin.289     15.03.2024 08:26 von Pitti81   Views: 18.085
Antworten: 10
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 789.444
Antworten: 27
UG zur GmbH Stehendes Gewerbe (allgemein)   07.09.2023 10:52 von Caracharlie     01.03.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 134.208
Antworten: 21

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 20.946 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.626.981


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 247 | Gesamt: 0.258s | PHP: 99.61% | SQL: 0.39%